tom32ms
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VPN Tunnel durch einen anderen VPN Tunnel aufbauen

Hallo zusammen,

ich habe eine generelle Frage, ich habe dazu schon viel gegoogelt aber nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.

Ist es möglich einen VPN Tunnel durch einen bestehenden VPN Tunnel aufzubauen?
Hintergrund, ich möchte mich aus den USA heraus in die Firma in Deutschland einwählen, dies muss/sollte aber von einer Deutschen IP aus passieren.

Ausgangssituation:

Ich habe einen Router der meine Verbindung zum Internetprovider aufbaut, dieser Router hat eine Verbindung zu einem VPN Router im Heimnetzwerk an dem meine Geräte hängen, der VPN Router baut eine Verbindung zu einem VPN Server in Deutschland auf. Nun möchte ich von meinem Notebook eine VPN Verbindung zur Firma aufbauen, dass heißt ja ich würde den vorhandenen VPN Tunnel zum Aufbau dieser Verbindung nutzen, wobei ja die IP vom Deutschen VPN Server quasi als Provider über den ich mich einwähle gelten würde, oder?

Gruß Tom

Content-Key: 667185

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 20:03 Uhr

Mitglied: maretz
maretz 31.05.2021 um 07:48:59 Uhr
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Moin,

technisch wäre das sicher machbar - indem du erst nen Router hinstellst der das VPN zu dir nach hause aufbaut und als default GW nutzt, dann dein Laptop dahinter welches nen VPN über den Router aufbaut.

Nur würde ich mir überlegen das es da natürlich zu Problemen kommen kann und auch sicher nicht schnell wird. Davon ab wird es auch nicht stabil weil dein Router ja ggf. mal zuhause die IP wechselt, offline geht,... Wenn es also für die Firma sein soll und du eben da für die arbeiten sollst würde ich empfehlen das die dir eine funktionsfähige Umgebung bereitstellen. Grad bei VPN macht es ja Sinn das sich Leute von "überall" einwählen können - denn idR. benötigt man sowas ja eher auf Reisen als das man es nur Abends vom Sofa aus nutzen will (und Feierabend eher als Optional sieht)...
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 08:10:47 Uhr
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Hi,

Danke für Deine Antwort.

Genau das ist ja gerade das Problem, derzeit machen die das nicht, zumindest nicht offiziell. Da ich aber nur aus dem Homeoffice arbeite, sollte es ja eigentlich egal sein von wo aus ich das mache, da wir aber für eine gewisse Zeit in die USA oder auch woanders hin gehen wollen, wäre es für mich eine Möglichkeit trotzdem Arbeiten zu können. Ohne vorher ewig mit der Bürokratie rumkämpfen zu müssen.
Mitglied: maretz
maretz 31.05.2021 um 08:42:17 Uhr
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Wie erwähnt wird es halt nicht stabil werden und du wirst auch Probleme damit haben (z.B. bei nem Hotel findest du idR. nur nen WLAN - da kannst du so einen Aufbau natürlich nich machen).

Hier würde ich dann eher überlegen zu schauen ob ich zuhause einen Rechner mit TeamViewer o.ä. (Lizenz beachten!) hinstelle und darüber dann halt remote arbeite. Den kann man ggf. auch bei Freunden/Familie hinstellen - wenn der mal aus war können die den eben wieder einschalten und weiter gehts.

Allerdings: Ich würde immer dazu tendieren das mit der Firma abzuklären und die Wege offiziell zu halten. Wenn du dich nich einwählen kannst (aus welchem Grund auch immer) ist es ja blöd wenn du unterwegs bist und DANN erklären musst warum du nich arbeiten konntest. Ggf. können die dir ja auch sonst einen Remote-Arbeitsplatz in irgendeiner Form stellen...
Mitglied: BirdyB
BirdyB 31.05.2021 um 09:05:49 Uhr
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Moin,

prinzipiell geht das. Es kommt eben auch darauf an, welche VPN-Technologie zum Einsatz kommt. Ich habe z.B. aus ähnlichem Grund mal eine Open-VPN-Verbindung über einen SSH-Tunnel aufgebaut. Man darf halt nicht zu viel Performance erwarten. Für RDP reicht es auf jeden Fall.
Wenn du große Dateien über das VPN senden/empfangen willst, solltest du vorher in eine gute Kaffeemaschine investieren, denn das kann dann durchaus länger dauern...

VG
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 09:33:41 Uhr
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Hi,

ich würde dafür OVPN nutzen. Die sollen derzeit die stabilsten und schnellsten Verbindungen bereitstellen.
Es ist rein RDP senden/empfangen ist nicht notwendig.

Gruß Tom
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 09:43:40 Uhr
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Hi,

das wäre natürlich auch eine Idee.

Mit der Firma ist das ziemlich kompliziert, die stellen sich da derzeit ziemlich an, deswegen will ich es ja auf diesem Weg machen, natürlich nur im Rahmen der Gesetzlichen und erlaubten Möglichkeiten.

Für mich und meine zu erledigende Arbeit ist macht es keinen Unterschied von wo aus ich meine Arbeit mache, solange es eine gesicherte Verbindung ist.
Mitglied: Vision2015
Vision2015 31.05.2021 um 12:25:07 Uhr
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moin...
Zitat von @Tom32MS:

Hi,

das wäre natürlich auch eine Idee.

Mit der Firma ist das ziemlich kompliziert, die stellen sich da derzeit ziemlich an, deswegen will ich es ja auf diesem Weg machen, natürlich nur im Rahmen der Gesetzlichen und erlaubten Möglichkeiten.
nun ja... ist ja auch Home Office und nicht Holiday-Office!
rechtlich bist du im nachteil wenn das rauskommt!

Für mich und meine zu erledigende Arbeit ist macht es keinen Unterschied von wo aus ich meine Arbeit mache, solange es eine gesicherte Verbindung ist.
für deine Firma ist das schon ein Unterschied!
am besten du klärst das mit denen.... besser "kompliziert" als Kündigung!
was passiert wenn nur dein Fuß umknickt...deine Wohnung ist ein regelmäßiger Arbeitsort, also ist es ein BG Fall und abgesichert!
das wird aber nicht in den USA so sein.....

Frank
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 12:55:35 Uhr
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Hi,

Danke, aber mit Urlaub hat das ganze nichts zu tun, wenn ich 8 - 9 Stunden täglich arbeite. Aber es ist in immer mehr Firmen möglich und ich möchte mich halt verbessern und nicht mehr nur auf einen Standort festlegen. Innerhalb der 184 Tage regelung ist das ganze auch möglich, sogar auch ohne eine Arbeitsgenehmigung in dem entsprechenden Land, das heißt ich zahle weiterhin meine Steuern und Sozialabgaben in Deutschland.

Für die Firma selber macht es Rechtlich keinen Unterschied solange ich mich auf legalem wege befinde. Und sämtliche Vereinbarungen zwischen mir und der Firma haben, egal wo ich bin ihre Gültigkeit (Verschwiegenheit, Datenschutz usw.)
Mitglied: 148656
148656 31.05.2021 um 13:03:48 Uhr
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Zitat von @Tom32MS:

Hi,
HI,

Danke, aber mit Urlaub hat das ganze nichts zu tun, wenn ich 8 - 9 Stunden täglich arbeite.
Hatte der "Kollege" auch behauptet.
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/outsourcing-entwickler-liess-chinese ...
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 13:24:01 Uhr
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Hi,

na ja, klar das mit Krimineller Energie einiges Möglich ist. Aber wenn man so etwas machen wollte, kann man das auch aus Deutschland machen, dafür brauche ich nicht ins Ausland gehen.

Mir geht es einfach darum, auf legalem Wege eine Zeitweise Möglichkeit zu haben (nicht dauerhaft) aus dem Ausland zu arbeiten.
Mitglied: 148656
148656 31.05.2021 um 13:40:04 Uhr
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Wenn Du schreibst, dass es von deinem Arbeitgeber nicht erwünscht ist. Bleiben dir nur eine Hand voll legaler Möglichkeiten.
Du spendierst dem zuständigen Admin eine Luxus-Reise, in der Hoffnung er öffnet die Firewall für dich.
Du klagst es über das Arbeitsgericht ein.
Du wechselst den Arbeitgeber.
Alles andere entspricht der Definition von "krimineller Energie".

Gut Möglichkeit 1 auch. Aber kleine Geschenke erhalten die Freundschaft face-smile
Mitglied: maretz
maretz 31.05.2021 um 14:09:55 Uhr
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Naja - dann bleibt dir nur die Möglichkeit über den router zu gehen. Mit der Einschränkung das es eben nicht immer funktionieren wird... Du kannst dir natürlich auch ne VM für sowas bauen die dann sozusagen den Router auf deinem Rechner macht - mit Linux nen paar Minuten Aufwand und die Sache is durch - auch da ohne Garantie das es klappt. Du musst also im dümmsten Fall damit rechnen das du bei deiner Wiederkehr deinem Chef erklären musst warum du div. Tage nich arbeiten konntest weils VPN nich wollte.

Ich würde also zumindest vorher das OK vom Chef einholen das du eben dein Home-Office im Ausland machen kannst. Prinzipiell hast du hier ja recht -> erst mal ist es für die Arbeit egal wo man sitzt. Klar kann es Probleme mit der Versicherung geben wenn was passiert, kann es Zuhause aber auch (wenn ich jetzt z.B. ins vom Arbeitszimmer ins Wohnzimmer gehe, mich da auf die fresse packe geht der Spass los. War das schon Feierabend oder nur ne Pause? Gilt das Wohnzimmer überhaupt zum Arbeitsraum?...). Meine Sorge wäre halt eher: Ich kann ne Woche nicht arbeiten weil das ganze Konstrukt nich klappt - dafür geht nen Auftrag verloren/verzögert sich,... Dann möchte ich nich nen Anruf bekommen und dem Chef erklären das ich nich ins Office kommen kann weil ich grad x-tausend KM entfernt bin (oder wenn der auch nur zu nem Präsenz-Meeting einlädt...)
Mitglied: yumper
yumper 31.05.2021 aktualisiert um 15:52:20 Uhr
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Hallo

klar geht das

Alle unsere Clients sind VSNFD gemäß per VPN angeschlossen. Einige haben einen Horizon VMware Client drauf und bauen weitere VPN Verbindungen sogar mit RSA Time Token zu einer anderen Firma auf.

Bankeconnections mit einer Smartcard sind ja auch VPN Verbindungen auf unseren Notebooks

Funktioniert bei uns astrein
Mitglied: aqui
aqui 31.05.2021 aktualisiert um 16:24:50 Uhr
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Funktioniert bei uns astrein
wenn man denn mit der mickrigen MTU und daraus resultierender Performance leben kann die bei doppeltem Tunneling übrig bleibt ? Warum also nicht ?! Für RDP wirds in der Tat allemal reichen.
Was das Thema Admin bestechen anbetrifft musst du das Risiko selber einschätzen... face-wink
Mitglied: 148656
148656 31.05.2021 aktualisiert um 16:40:44 Uhr
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Zitat von @aqui:
...
Was das Thema Admin bestechen anbetrifft musst du das Risiko selber einschätzen... face-wink
2 Jahre Bora Bora, Vollpension inkl. aller Freizeitaktivitäten. Wäre schon einmal eine Diskussionsgrundlage.
Der Job ist eh Geschichte face-smile
Mitglied: aqui
aqui 31.05.2021 um 19:15:06 Uhr
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Da würde wohl keiner lange überlegen...!!! 🤣
Mitglied: C.R.S.
Lösung C.R.S. 31.05.2021 um 20:16:21 Uhr
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Zitat von @Tom32MS:

Für die Firma selber macht es Rechtlich keinen Unterschied solange ich mich auf legalem wege befinde. Und sämtliche Vereinbarungen zwischen mir und der Firma haben, egal wo ich bin ihre Gültigkeit (Verschwiegenheit, Datenschutz usw.)

Es macht hinsichtlich des Datenschutzes einen erheblichen Unterschied für den Arbeitgeber, deshalb wird es in der Regel untersagt. Der Arbeitgeber muss wissen und angemessen steuern, wo und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, also auch von wo auf sie zugegriffen wird. Der Datenschutzaspekt liegt gar nicht vollständig in deiner Hand, denn es sind ja z.B. lokale Behörden, die unter der lokalen Rechtslage ein Gerät beschlagnahmen können.
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 20:25:49 Uhr
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*lach* wenn ich alle Admins dafür schmieren müsste, wäre ja nichts mehr übrig wovon ich das finanzieren könnte ;)
Mitglied: maretz
Lösung maretz 31.05.2021 um 20:28:28 Uhr
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Zitat von @c.r.s.:

Zitat von @Tom32MS:

Für die Firma selber macht es Rechtlich keinen Unterschied solange ich mich auf legalem wege befinde. Und sämtliche Vereinbarungen zwischen mir und der Firma haben, egal wo ich bin ihre Gültigkeit (Verschwiegenheit, Datenschutz usw.)

Es macht hinsichtlich des Datenschutzes einen erheblichen Unterschied für den Arbeitgeber, deshalb wird es in der Regel untersagt. Der Arbeitgeber muss wissen und angemessen steuern, wo und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, also auch von wo auf sie zugegriffen wird. Der Datenschutzaspekt liegt gar nicht vollständig in deiner Hand, denn es sind ja z.B. lokale Behörden, die unter der lokalen Rechtslage ein Gerät beschlagnahmen können.

Bei allem Verständnis, aber wo ist das in der Realität der Fall (sofern der AG ein Homeoffice generell zulässt bzw. dir firmen-telefone mit email usw. gibt). Klar sagt da jeder Chef "aber wenn du in den urlaub fährst musst du dir eigene Geräte kaufen weil du die Firmengeräte nich mitnehmen darfst" ... is mir noch in keiner Firma passiert...
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 20:39:08 Uhr
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Wenn Du Personenbezogene Daten direkt verarbeitest dann ja, aber die habe ich nicht auf meinem Gerät, die liegen Sicher in der Firma auf den Servern. Ohne mein dazutun bekommt da niemand Zugriff drauf. Selbst wenn ich mit der VDI in der Firma verbunden bin komme ich nicht auf schützenswerte Daten sondern benötige noch 2 frisch generierte Tocken um auf die entsprechenden Server zu kommen. Zum anderen sitze ich da ja nicht auf einem Marktplatz oder Caffee sondern in einem Büro wie auch daheim im Homeoffice. Halt nur in nem anderen Land.

Grundsätzlich verstehe uch diese Bedenken schon und sie sind auch nachvollziehbar bis zu einem Gewissen Punkt.
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 20:46:33 Uhr
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Das stimmt, vor 2 Jahren war es kein Problem, das ich meine Geräte mit in den Urlaub genommen habe "für den Notfall" da ich keine Vertretung hatte. Da ging das sogar mitten aus der Karibik.
Mitglied: LordGurke
Lösung LordGurke 31.05.2021 um 20:59:40 Uhr
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Dein Arbeitgeber hat sich was dabei gedacht, dass es diese Beschränkung gibt. Und da der Arbeitgeber für den Datenschutz seinen Kopf hin hält, ist das ja auch sein gutes Recht.

Aber davon ganz abgesehen:
- Dein Laptop und Token müssen durch die Kontrollen vom DHS. Und die sind dafür bekannt, dass die Geräte Reisender verwanzt werden. Ich als dein Arbeitgeber würde dieses Risiko nicht akzeptieren wollen.

- Du hast mindestens -6 Stunden Zeitverschiebung. Wenn also ein Meeting für 09:00 Uhr angesetzt ist, wäre es bei dir 03:00 Uhr. Hast du das bedacht?
Ich als Arbeitgeber würde da nur ungerne ständig Rücksicht nehmen wollen, weil es sämtliche Vormittags-Termine mit dir verunmöglicht.

- Ist das dein eigener Laptop oder hast du den vom Arbeitgeber bekomnen? Falls letzteres: Was passiert, wenn der kaputt geht? Wer sorgt für zeitnahen Ersatz? Solange du zu Hause bist, ist das leicht.

Wenn also der Arbeitgeber nicht will, dass du aus den USA arbeiten kannst, dann ist das so. Und vielleicht auch wegen dieser Überlegungen.
Mitglied: Mystery-at-min
Lösung Mystery-at-min 31.05.2021 um 21:20:25 Uhr
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Wenn also der Arbeitgeber nicht will, dass du aus den USA arbeiten kannst, dann ist das so. Und vielleicht auch wegen dieser Überlegungen.

Ich denke dazu kommt SV Pflicht, Rechte, Steuern, Pflichten usw. Und am Ende haftest du UND der Chef. Also "sowas hatt ich noch nie" in Hinsicht, dass es damit Probleme gibt sollte man besser überlesen, ist blödsinn und im Zweifel nicht nur in Geld teuer.

Vorher klären oder anderen Job suchen. easy.
Mitglied: 148656
Lösung 148656 31.05.2021 um 21:49:37 Uhr
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@aqui
Jetzt bin ich wirklich überrascht. Ich dachte, dich bekommt man mit den Osterinseln. face-smile
Hoch die Kokosnuss face-smile

@Tom32MS
Deine Argumentation mag Verständlich sein. Nur trage Sie bitte deiner Geschäftsführung/ Arbeitnehmervertretung oder jemandem der Weisungsbefugt ist vor. Aktuell willst du gegen Regelungen, denen du im Arbeitsvertrag zugestimmt hast, verstoßen. Du suchst auch noch einen weg, wie du deinen IT-Kollegen aus deiner Firma in Schwierigkeiten bringen kannst. Deine Pflicht als Arbeitnehmer ist es, Schwachstellen zu melden und nicht auszunutzen.
Ich habe keine Ahnung in welcher Branche du unterwegs bist. Jedoch gibt es unzählige Compliance Richtlinien, die Zulieferern und Subunternehmen von Konzernen das Leben erschweren. Und bei Verstoß das Ende einer Firma bedeuten können. Also wenn du Aufsteigen willst, zeige das dir dein Arbeitsplatz wichtig ist. Und du die richtige Besetzung für besser bezahlte Aufgaben bist.
Mitglied: C.R.S.
Lösung C.R.S. 31.05.2021 um 22:35:53 Uhr
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Zitat von @maretz:

Bei allem Verständnis, aber wo ist das in der Realität der Fall (sofern der AG ein Homeoffice generell zulässt bzw. dir firmen-telefone mit email usw. gibt). Klar sagt da jeder Chef "aber wenn du in den urlaub fährst musst du dir eigene Geräte kaufen weil du die Firmengeräte nich mitnehmen darfst" ... is mir noch in keiner Firma passiert...

Das ist in der gesetzlichen Realität immer der Fall, wenn im "Homeoffice" personenbezogene Daten außerhalb des EWR verarbeitet werden. Eine Verarbeitung geht begrifflich natürlich über die Speicherung hinaus, und liegt bereits dann vor, wenn der MA die Daten auf seinem Gerät im Klartext anzeigen könnte.

Außerdem beruht die Verarbeitungstätigkeit des Unternehmens häufig auf einem Auftragsverarbeitungsverhältnis mit Dritten, das - aufgrund gesetzlicher Verpflichtung - vertraglich näher geregelt ist. In diesen Verträgen werden die Verarbeitungsorte definiert, im Grundsatz mit Straße und Hausnummer. Dieser Grundsatz kann selbstverständlich aufgeweicht werden, um z.B. einen RZ-Standort nicht offenlegen zu müssen oder auch Homeoffice zu ermöglichen. Dann enthält aber der Vertrag bzw. der Katalog der TOM den entsprechenden Hinweis, dass Homeoffice in einem bestimmten geographischen Raum möglich ist. Eine solche Abweichung vom Grundsatz beeinflusst wiederum die Prüfpflichten des Verantwortlichen und die Nachweispflichten des Auftragsverarbeiters. Entsprechend wird der pflichtgemäß handelnde Verantwortliche z.B. eine Richtlinie über Mobil- und Heimarbeit verlangen. Der pflichtgemäß handelnde Auftragsverarbeiter wird, wie hier, seinen Mitarbeitern Weisungen erteilen, wo und wie die Arbeit erledigt werden darf. Die können auch darin bestehen, dass "Homeoffice" nicht bei Starbucks erlaubt ist, obwohl das der Fragesteller genausowenig einsehen dürfte.

Der Zugriff auf Dienstreise und der Notfalls aus dem Urlaub haben eine andere Intensität und lassen sich mangels Verfestigung von einem Verarbeitungsort abgrenzen bzw. mit solchen gesonderten TOM auffangen. Die Kontrollüberlegung für den deutschen Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter Homeoffice in den USA gestattet, führt jedenfalls dazu, dass dann eine Verarbeitung außerhalb des EWR und eine Übermittlung in ein Drittland anzunehmen ist. Der Deutsche mit (temporärem) Lebensmittelpunkt in den USA ist da nicht anders zu sehen als der US-Amerikaner - was momentan in der Datenschutzpraxis ja Alltag ist, da viele Unternehmen entdeckt haben, dass nicht unbedingt ein Deutscher im deutschen Homeoffice sitzen muss.
Es mag zwischen dieser Hypothese und dem tatsächlichen Vorhaben einen Graubereich geben, und man könnte sagen: Alles, was z.B. mit einem Touristenvisum mögich ist, ist eine qualitativ eine ungenehmigte Dienstreise und insofern nicht relevant. Dünnes Eis, denn Homeoffice setzt schon ein "Home" voraus, das gegen diese Betrachtungsweise spricht.

Grüße
Richard
Mitglied: 148656
Lösung 148656 31.05.2021 um 22:43:57 Uhr
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Ich sehe es nicht als Bestechung. Es ist ein kleines Dankeschön für die hervorragenden Leistungen, die er Tag und Nacht vollbringt und immer noch jeden morgen aus seinem Büro kommt..
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 31.05.2021 um 23:26:26 Uhr
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Danke für Deine ausführliche Antwort.

Sagen wir es mal so, mein Arbeitsbereich bezieht sich auf eine rein Innerbetriebliche Tätigkeit bei der ich keine Möglichkeit habe, externe Kundendaten einzusehen oder darauf zuzugreifen. Nachdem ich mir das ganze jetzt mehrfach durch den Kopf gehen lassen habe, spiele ich seit längerem mit dem Gedanken meinen Job aufzugeben und meine Tätigkeit dem Unternehmen als Externer Dienstleister zur Verfügung zu stellen. Ich denke sogar das ich da sehr gute Chancen haben werde, da ich auf einem Gebiet spezialisiert bin, für das es in unserer Firma weder einen Ersatz noch eine Vertretung gibt und diesen Job seit über 16 Jahren Eigenverantwortlich und alleine ausübe.

Jetzt zum Thema, warum das ganze.
Einige Freunde und Kollegen sind in den letzten Jahren plötzlich schwer erkrankt und oder verstorben, die Einschläge kommen also näher und da fängt man an sich Gedanken zu machen wie das weitere Leben den so aussehen soll, zum anderen möchte ich raus aus Deutschland und der EU (nein, nicht wegen Corona oder irgendwelcher Maßnahmen, ganz im Gegenteil, durch Corona konnte ich mein Leben extrem entschleunigen und habe sogar mehr Arbeit geschafft weil ich nicht mehr ständig in absolut überflüssigen Meetings sitzen musste. Nein ich will weg hier, weil mich diese ganze Art und Weise zu Leben, falls man das überhaupt so nennen kann nur noch anödet) Sorry ist jetzt nicht Fachlich gewesen.

Zum anderen bin ich meiner Firma gegenüber aber auch sehr Loyal und möchte sie nicht im Stich lassen, auch weil ich meine Bestimmung in meinem Job gefunden habe, ich habe keine Ambitionen aufzusteigen oder Kariere zu machen, ich mache einfach nur gerne meine Arbeit und das eben genau für diese Firma.

Daher meine Überlegung, ob man das ganze eventuell (Zeitweise) auf diesem wege machen könnte. Aber so wie es ausschaut, funktioniert das zwar Technisch aber leider nicht Arbeitsrechtlich. Natürlich hätte ich das ganze vorher mit einem Fachanwalt abgelärt, doch dazu muss ich ja erst mal wissen ob das ganze Technisch funktionieren würde und da war ich mir nicht sicher deswegen meine Frage hier im Forum.
Mitglied: C.R.S.
Lösung C.R.S. 01.06.2021 um 00:12:41 Uhr
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Das ist sehr gut nachvollziehbar, aber den ersten Schritt zur Auswanderung heimlich im Homeoffice zu gehen, würde nur die komfortable Ausgangssituation untergraben.
Da Du für dich relevanten Aspekte wohl noch nicht ganz durchschaut hast, versuche doch erstmal konkret herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen einen Dienstleister in den USA mit deinem Aufgabenbereich beschäftigen könnte. Es ist ja fast alles möglich, es muss nur geregelt werden. Wenn Du nur Mitarbeiterdaten eines KMU mit einem freundlichen Datenschutzbeauftragten verarbeitest, ist das einfacher als wenn schon in 200 Kundenverträgen bezüglich deren Daten steht, dass man keine oder nur europäische Dienstleister einsetzt.

Geht über das Thema hinaus, aber zwei generelle Gedanken: Selbständigkeit und Auswanderung zu verbinden, ist sehr riskant. Ich würde die Selbständigkeit deutlich vorziehen. Loyalität ist mit diesen Plänen schwierig. Es gibt Länder, die für IT-Experten ein mit Deutschland vergleichbares Lohn-/Preisgefüge haben. Die USA bzw. die meisten Bundesstaaten zählen meines Erachtens eher nicht dazu, sondern die Bezahlung aus Deutschland wird ein Nachteil ggü. lokalen Sätzen sein.
Mitglied: Tom32MS
Tom32MS 01.06.2021 um 06:48:21 Uhr
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Hi,

Es geht nicht um das generelle Auswandern und ich bin meinem AG wirklich sehr Loyal gegenüber, wobei das ehr eine einseitige Geschichte ist, dass Thema war schon mal auf dem Tisch und ist dann auf eine nicht zimperliche Gehaltserhöhung hinausgelaufen um mich zu halten. Trotz allem mache ich diesen Job noch immer ohne jegliche Vertretung oder Ersatz und es ist in den letzten 10 Jahren kein Urlaub vergangen in dem ich nicht Stundenlang am Telefon gesessen bin.
Aber ich glaube dies ist das falsche Forum um diese Hintergründe zu diskutieren. ;)

Der Grundgedanke von mir war, einen legalen Weg zu finden der mir mein Vorhaben ermöglicht der nicht unbedingt in eine Auswanderung und Selbstständigkeit enden müsste. Und diese Konstruckte sind durchaus möglich, ich kenne mindestens 3 Leute, die es ähnlich machen.

Auf jeden Fall danke ich allen Beteiligten für ihre Beiträge. Das scheint eine gute Comunity zu sein auf die ich hier gestoßen bin. Ich werde Euch bei Interesse auf dem laufenden halten.

Lg
Mitglied: BirdyB
BirdyB 01.06.2021 um 06:50:49 Uhr
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Hi Tom,

gib uns gerne Bescheid, wie das Thema weiter gelaufen ist. Ich finde die Fragestellung grundsätzlich sehr interessant.
Vielleicht kannst du ja mit deinem AG eine entsprechende Regelung aushandeln.

Viel Erfolg und beste Grüße
Mitglied: yumper
yumper 04.06.2021 aktualisiert um 23:38:54 Uhr
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Zitat von @aqui:

Funktioniert bei uns astrein
....wenn man denn mit der mickrigen MTU und daraus resultierender Performance leben kann die bei doppeltem Tunneling übrig bleibt ? Warum also nicht ?! Für RDP wirds in der Tat allemal reichen.
Was das Thema Admin bestechen anbetrifft musst du das Risiko selber einschätzen... face-wink

Hallo

Das Thema ist bei uns eher - Warum ein zweites Notebook für den Zugriff auf das andere Firmennetz das auch hoch sicher ist, mit herum schleppen - Ist eh alles RDP bzw. Citrix

so long

Yumper