cement
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Warum zeichnen Firmen Telefongespräche auf?

Hallo Leute,

letztens habe ich mal wieder mit meinem Telefon/Internet-Anbieter telefoniert (und dafür 14ct/Min. gezahlt).

Am Anfang des Gesprächs weist eine Bandansage darauf hin, das "...einzelne Telefonate zu Qualitätszwecken aufgezeichnet werden können..." und wenn man das nicht möchte, soll man zu Beginn des Telefonats darauf hinweisen.

Nun mal meine Frage dazu:

Warum machen die Firmen soetwas?
Wirklich nur zu internen Zwecken (wie die Bandansage suggerieren will)?
Oder kann so eine Aufzeichnung auch mal gegen mich verwendet werden?

Wie sieht das hier wohl mit dem Datenschutz aus?
Was passiert mit den aufgezeichneten Daten?

Ich wollte dann auf jeden Fall nicht aufgezeichnet werden, da ich nicht weiß, was mit diesen Daten passiert.

Wie seht Ihr das?
Alles halb so wild, oder Spionage á la Mehdorn?

Gruß CeMeNt

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Alphavil
Alphavil 02.03.2009 um 11:59:54 Uhr
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Wenn du mich fragst gehe ich davon das die sowieso jedes Gespräch aufzeichnen ob du willst oder nicht. Teilweise wird es schon für Schulungen der Mitarbeit dort benutzt aber das ist meiner Meinung nach nur ein Vorwand. Datenschutz scheint für viele Firmen ein Fremdwort zu sein, was ich für sehr problematisch halte.

Aber wie gesagt is jetzt nur meine Meinung


Gruß

André
Gushiken
Gushiken 02.03.2009 um 14:34:55 Uhr
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Rein theoretisch müssen die Firmen diese Fragen stellen falls Sie die Aufnahme zu späteren Zwecken, egal welcher Art, verwenden möchten.
Die meisten Firmen machen sich da sicherlich gar keine Gedanken zu solange das ganze zu Schulungszwecken verwendet wird.

Vor Gericht kann man diese Aufnahmen aber nur verwenden wenn du ausdrücklich der Aufnahme zugestimmt hast und auch erst dann darf aufgenommen werden.

Ob die Tatsache das man nicht erwähnt das man nicht aufgenommen werden möchte als "ausdrückliche Erlaubnis" gilt kann ich dir nicht sagen.
Mit der verweigerung der Aufnahme bist du aber auf der sicheren Seite und die Aufnahme darf in keinem Fall mehr verwendet werden, nicht gegen aber auch nicht für dich.

Hält sich ein Betrieb nicht daran drohen ihm teils hohe Strafen.

Soweit mein Wissensstand...

Gruß

Gushiken
CeMeNt
CeMeNt 02.03.2009 um 15:35:55 Uhr
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Also ich hab mal irgendwo gehört (oder sogar in diesem Forum gelesen?), dass Firmen ein aufgezeichnetes Gespräch gleichsetzen mit einer Unterschrift unter einen Vertrag.

Es könnte dann also sein, dass man plötzlich ein Produkt gekauft hat, ohne das man es gemerkt hat.

Das sind aber sicherlich die wirklich tief schwarzen Schafe unter den Call-Centern (hoffe ich zumindest).

Ob die Tatsache das man nicht erwähnt das man nicht aufgenommen werden möchte als
"ausdrückliche Erlaubnis" gilt kann ich dir nicht sagen.
Ich vermute mal ja. Deswegen kommt ja die Ansage VOR jeder Verbindung.
Gushiken
Gushiken 02.03.2009 um 15:41:33 Uhr
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Stimmt auch wieder, und im allgemeinen sind am Telefon geschlossene Kaufverträge voll Rechtskräftig.

Was mir nur noch nicht so ganz klar ist, ist der Fall wenn man die Aufnahme verweigert, einen Kaufvertrag über Telefon abschließt und nachträglich behauptet das man das nie getan hat.
Soweit ich weiß muss Die Firma dann beweisen das dass Telefonat stattgefunden hat UND ein Vertrag abgeschlossen wurde, aber wie soll das ohne Aufnahme gehen?
Mitchell
Mitchell 02.03.2009 um 19:31:31 Uhr
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Zitat von @CeMeNt:
Also ich hab mal irgendwo gehört (oder sogar in diesem Forum
gelesen?), dass Firmen ein aufgezeichnetes Gespräch gleichsetzen
mit einer Unterschrift unter einen Vertrag.
Es könnte dann also sein, dass man plötzlich ein Produkt
gekauft hat, ohne das man es gemerkt hat.

@CeMeNt & Gushiken, da müsst ihr euch wohl noch was informieren face-smile

1. Ein telefonisches Gespräch ist keine Unterschrift, was uns zu Punkt 2 bringt
2. Die wenigsten Verträge habe eine Schriftform (in diesem Fall zum Beispiel gar keine). Ein (Kauf)vertrag ist auch mündlich rechtskräftig, kannst sogar mit dem Kopf nicken

3. Du kaufst ein Produkt nur, wenn du einwilligst (siehe Punkt 2), der Rest ist strafbar.

wenn man die Aufnahme verweigert, einen Kaufvertrag...
siehe Punkt 2 und 3, ein Kaufvertrag entsteht nicht durch eine Aufnahme, sonder durch Einwilligung. Sicherlich ist der Beweis ohne Aufnahme schwieriger, als mit, aber immernoch leicht genug (Zeugen zum Beispiel). Und wenn du dann vor Gericht behauptest, dass du nie was abgeschlossen hast....sagen wir so, du hast dann auf jeden Fall einen Vertrag und wahrscheinlich noch eine Klage wegen Betrugs bzw. mindestens einen Verstoß gegen Treu und Glauben.

Ich gehe nicht genauer ins Detail mit den Konsequenzen, aber die Prozesskosten sind schon teuer genug face-smile

Mfg

Mitchell
CeMeNt
CeMeNt 05.03.2009 um 10:44:40 Uhr
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kannst sogar mit dem Kopf nicken
Hast Du Dich schon mal mit einem Inder unterhalten?

Bei denen ist die Gestik für "Zustimmung" das Kopf-Hin-und-her-wippen (in Europa wäre das ein "Hmmm, weiß nicht...")

Und ein Kopfnicken bedeutet dort eben genau das Gegenteil, nämlich "Nein" oder "Ablehnung".

Also muß das Kopfnicken nicht zwangsläufig auch einen Vertrag rechtskräftig machen.
(ob ich allerdings mit meinem nordisch-blassen Teint und den blonden Haaren als Inder durchgehe, steht auf einem anderen Blatt... face-smile)
Mitchell
Mitchell 05.03.2009 um 11:02:06 Uhr
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Zitat von @CeMeNt:
Also muß das Kopfnicken nicht zwangsläufig auch einen
Vertrag rechtskräftig machen.

in Deutschland schon face-smile

Mfg

Mitchell
Gushiken
Gushiken 05.03.2009 um 11:05:09 Uhr
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stimmt... das hatten wir auch mal in BWL glaub ich.... aber man sollte halt immer einen Zeugen dabeihaben oder sich das ganze danach noch einmal bestätigen lassen, sonst kanns denk ich schwierig wreden falls Probleme auftreten...
Mitchell
Mitchell 05.03.2009 um 23:11:33 Uhr
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Die Bezeugung ist was anderes, das ist klar face-smile Nur wenn die Gegenpartei es halt irgendwie darlegen kann und du hast gelogen, wirds eng.

Mfg

Mitchell