christianbauer
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Wie kann ich eine alte Lizenz aktivieren, wenn der keyserver nicht mehr online ist?

Hallo,
Ich habe eine alte permanent Lizenz eines Programms (Splus). Nun muss ich meinen Rechner neu installieren und möchte das Programm auf dem neuen Rechner wieder installieren. Ich habe eine permanent Lizenz gekauft, die Seriennummer und einen License authorization code. Allerdings wurde die Firma inzwischen verkauft und der KeyServer existiert nicht mehr. Die neue Firma sagt nun, PermanentLizenz bedeutet, dass ich sie nur auf dem ersten Rechner beliebig lang laufen lassen kann.
Weiß jemand , Wie ich die alte Software wieder zum laufen bringen kann und ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe?
Beste Grüße
Christian

Content-ID: 491044

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certifiedit.net
certifiedit.net 02.09.2019 um 17:56:46 Uhr
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Hallo Christian,

Anspruch: Rechtsanwalt.

Ohne Keyserver hilft nur ein Crack.

VG
Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 02.09.2019 um 18:00:56 Uhr
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Zitat von @ChristianBauer:

Hallo,
Ich habe eine alte permanent Lizenz eines Programms (Splus). Nun muss ich meinen Rechner neu installieren und möchte das Programm auf dem neuen Rechner wieder installieren. Ich habe eine permanent Lizenz gekauft, die Seriennummer und einen License authorization code. Allerdings wurde die Firma inzwischen verkauft und der KeyServer existiert nicht mehr.

Das ist die Gefahr bei solchen Lizenzmodellen.

Die neue Firma sagt nun, PermanentLizenz bedeutet, dass ich sie nur auf dem ersten Rechner beliebig lang laufen lassen kann.

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Schau in den vertrag und die Lizenzbedingungen, was drin steht.

Weiß jemand , Wie ich die alte Software wieder zum laufen bringen kann ...

Die Programmierer von SPLUS würde ich sagen. Notfalls Image des Systems udn als VM weiterlaufen lassen.

... und ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe?

Das hängt vom Lizenzvertag ab, was Du damals genau gekauft hast, aber Du solltest einen Anwalt fragen.

Meistens gibt es die Option die Software zu "cracken" und die Lizenzserverabfrage zu umgehen, aber das gehtt nur unter sehr engen rahmenbedingungen als erlaubt durch. Aber auch da kann Dir ein Anwalt bessere Auskunft geben.

Läuft denn der alte Rechner noch, so da man schauen könnte, was die Software macht, wenn sie sich "aktivieren" will?

lks
117471
117471 02.09.2019 um 22:54:02 Uhr
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Hallo,

ich würde auf etwas Quelloffenes migrieren.

Gruß,
Jörg
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 02.09.2019 aktualisiert um 23:11:20 Uhr
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Zitat von @117471:

Hallo,

ich würde auf etwas Quelloffenes migrieren.

So es denn etwas gibt, daß diese Aufgaben erledigen kann.

Unter dem Namen SPLUS gibt es offensichtlich verschiedenste Software, z.B. eine Schreinersoftware, eine Programnmiersprache und einiges andere mehr. Da müßte man wissen, welche davon genau gemeint ist.

lks
ChristianBauer
ChristianBauer 02.09.2019 um 23:51:10 Uhr
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Es geht um die Statistiksoftware SPlus, ursprünglich von Insightful jetzt von Tibco. Es gibt natürlich die freie Sprache R, aber mein Problem ist, dass mein Code in R ein anderes Ergebnis liefert, als das alte.
aqui
aqui 03.09.2019 aktualisiert um 09:24:21 Uhr
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dass ich sie nur auf dem ersten Rechner beliebig lang laufen lassen kann.
Diese Einschränkung ist rechtlich nicht haltbar. Vor jedem Gericht würdest du ein entsprechendes Verfahren gewinnen. Stell dir nur mal den banalen Fall vor beim ersten Rechner ist das Mainboard defekt.
Dann soll laut der Firma dein Anspruch auf Benutzung der Software erloschen sein ??? Nur weil die Hardware auf die du keinen Einfluss hast defekt ist ?
Solch ein Software Nutzungsvertrag wäre rechtlich nichtig.
Drohe dem Laden mit rechtlichen Konsequenzen bzw. nimm dir anwaltlichen Beistand sollte das nicht helfen !!
Du hast in jedem Falle einen rechtlichen Anspruch auf unbeschränkte Nutzung der Software erworben und den kann man dir juristisch nicht durch die Hintertür wieder nehmen weil man ggf. vergessen hat Altkunden einen entsprechenden Nutzungsvertrag durch den Inhaberwechsel zu wandeln.
ChristianBauer
ChristianBauer 03.09.2019 um 09:35:11 Uhr
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Danke
TheJoker2305
TheJoker2305 03.09.2019 um 10:27:01 Uhr
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Hallo zusammen,

lässt sich der Rechner virtualisieren?
Ansonsten bleibt nur Registry zu prüfen oder halt der rechtliche Weg.

Langfristig würde ich jedoch auch zu einer Quelloffenen Alternative migrieren.
Auch wenn Anpassungen an den Code notwendig sein sollten.

Für das andere Ergebnis der Software könntest du auch ein neues Thema hier im Forum aufmachen face-smile

Greetz,
thejoker2305
1st1
1st1 03.09.2019 um 11:45:44 Uhr
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Jeder Rechner lässt sich virtualisieren. Für VMWare gibts dafür z.B. den VMware-Konverter https://www.vmware.com/de/products/converter.html Für Virtual Box gibts das hier https://www.virtualbox.org/wiki/Migrate_Windows und für Hyper-V gibts den hier https://www.microsoft.com/en-us/download/details.aspx?id=42497
certifiedit.net
certifiedit.net 03.09.2019 um 11:59:28 Uhr
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Zitat von @1st1:

Jeder Rechner lässt sich virtualisieren. Für VMWare gibts dafür z.B. den VMware-Konverter https://www.vmware.com/de/products/converter.html Für Virtual Box gibts das hier https://www.virtualbox.org/wiki/Migrate_Windows und für Hyper-V gibts den hier https://www.microsoft.com/en-us/download/details.aspx?id=42497

eben nicht; jeder.
certifiedit.net
certifiedit.net 03.09.2019 um 12:01:46 Uhr
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Zitat von @aqui:

dass ich sie nur auf dem ersten Rechner beliebig lang laufen lassen kann.
Diese Einschränkung ist rechtlich nicht haltbar. Vor jedem Gericht würdest du ein entsprechendes Verfahren gewinnen. Stell dir nur mal den banalen Fall vor beim ersten Rechner ist das Mainboard defekt.
Dann soll laut der Firma dein Anspruch auf Benutzung der Software erloschen sein ??? Nur weil die Hardware auf die du keinen Einfluss hast defekt ist ?
Solch ein Software Nutzungsvertrag wäre rechtlich nichtig.
Drohe dem Laden mit rechtlichen Konsequenzen bzw. nimm dir anwaltlichen Beistand sollte das nicht helfen !!
Du hast in jedem Falle einen rechtlichen Anspruch auf unbeschränkte Nutzung der Software erworben und den kann man dir juristisch nicht durch die Hintertür wieder nehmen weil man ggf. vergessen hat Altkunden einen entsprechenden Nutzungsvertrag durch den Inhaberwechsel zu wandeln.

Deine Ausführung ist stark davon abhängig, wie die genauen Lizenzbedingungen sind. Klar bei MS ist das einfach, weil es Millionen angeht, die Software geht vielleicht tausende was an. Zudem ist die Frage nach der Gewährleistungspflicht (Alter etc bleibt der TO schuldig). anderes Thema, läuft die SW überhaupt unter Win10...?

So detailliert kann man das, insbesondere aufgrund fehlender Infos, gar nicht sagen. Aber interessant ist, das Thema von der anderen Seite zu betrachten; was passiert mit SW, die man heute aktivieren muss (und kauft), die man in 5 Jahren aber nicht mehr aktivieren kann?
TheJoker2305
TheJoker2305 03.09.2019 um 12:09:41 Uhr
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Hallo,

die Virtualisierung selbst sollte funktionieren - die Frage ist nur ob die Software den "Hardwarewechsel" akzeptiert.

Greetz,
thejoker2305
VGem-e
VGem-e 03.09.2019 um 13:05:30 Uhr
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Servus,

ging das früher nicht auch mit Disk2vhd (https://docs.microsoft.com/en-us/sysinternals/downloads/disk2vhd)

Gruß
certifiedit.net
certifiedit.net 03.09.2019 um 18:11:20 Uhr
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Auch das kommt auf Laufzeit und älter an.
117471
117471 03.09.2019 um 18:21:18 Uhr
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Hallo,

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.

Abgesehen davon habe ich persönlich eine andere Meinung.

Die Dienstleistung „Freischaltung der Software“ wurde ja seinerzeit erbracht und Nutzungsrechte haben keinen Anspruch auf Unendlichkeit.

Man könnte noch gucken, ob man die Aktivierung aus der Registry oder dem Dateisystem gepult kriegt.

Gruß,
Jörg
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.09.2019 um 18:41:47 Uhr
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Zitat von @117471:

... Nutzungsrechte haben keinen Anspruch auf Unendlichkeit.

Dem wage ich zu widersprechen. Es kommt immer auf den Vertrag an, der ursprünglich geschlossen wurde.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 03.09.2019 um 18:47:49 Uhr
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Zitat von @VGem-e:

ging das früher nicht auch mit Disk2vhd (https://docs.microsoft.com/en-us/sysinternals/downloads/disk2vhd)

moin,

das macht aus Deinen "realen" HDDs virtuelle VHD(x)s. Ob die VM dann hinterher läuft oder bestimmte Softwre in der Vm damit zurechtkommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Letztens mußte ich eine W2K-Workstation "wiederbeleben" und habe drei Tage damit verbracht das Ding zu "vitualisieren". Abgesehen von defekter museumsreifer Hardware, zu der ich erst andere passende Hardware aus meine Katakomben suchen mußte, um die Daten von der Platte überhaupt herunterkratzen zu können (SCSI-Platte wies Lesefehler auf, die das "kratzen" stark verlangsamte, aber zum Glück keine wichtigen Dateien getroffen hatte.) war das "reparieren" und bootfähig machen des W2K in der VM ohne dabei den ganzen Mist über den Jordan zu schicken schon etwas tricky.

lks