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EuGH verwirft pauschale Vorratsdatenspeicherung

Content-ID: 610401

Url: https://administrator.de/knowledge/eugh-verwirft-pauschale-vorratsdatenspeicherung-610401.html

Ausgedruckt am: 25.12.2024 um 02:12 Uhr

brammer
brammer 06.10.2020 um 12:13:52 Uhr
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Hallo,

womit nur das nächste Kapitel in dieser Diskussion aufgeschlagen wird..
Die Strafverfolgung wird jetzt wieder behaupten das sie die Vorratsdatenspeicherung aber trotzdem brauchen, kommen dann wieder mit den Totschlag Argumenten (Kinderpornographie)
(nur um das klar zustellen: Missbrauch von Kindern oder Frauen ist in keinster Weise zu rechtfertigen)

brammer
Codehunter
Codehunter 09.10.2020 aktualisiert um 15:42:04 Uhr
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Hallo!

Um ehrlich zu sein, ich halte den Begriff Vorratsdatenspeicherung für extrem irreführend. Seit Jahren wird von einigen Akteuren der Eindruck erweckt, die Provider sollten verpflichtet werden, jegliche Aktivität ihrer Kunden zu protokollieren. Es würden gigantische Datenberge entstehen und es könnten umfassende Bewegungsprofile erstellt werden. So als würden Ermittler zu einem Provider sagen: Gib mir mal eine Liste aller Internetseiten, die der Nutzer der IP-Adresse 123.456.789.012 in den letzten 3 Jahren aufgerufen hat. Das ist Nonsens. Allein schon, weil die daraus resultierenden Datenmengen gar nicht händelbar wären und zweitens weil durch TLS, HTTP2 usw. solche Logs auf Providerebene gar nicht mehr möglich sind.

Angenommen, es gäbe nicht den IPv4-Adressmangel. Dann wären die Provider niemals auf die Idee gekommen, den Anschlüssen per DHCP dynamische Adressen zuzuweisen. Die IP-Adresse wäre statisch und damit quasi einem Kfz-Kennzeichen gleichzusetzen. Hier gibt es seit Ewigkeiten ein Zentralregister, sogar noch verknüpft mit einigen technischen Daten wie Hubraum zwecks Kfz-Besteuerung und keiner regt sich auf.

Das was die Ermittler fordern, ist die Möglichkeit, rückwirkend zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Client-IP-Adresse einem bestimmten Anschluss zuzuordnen und damit den Malus der durch die dynamische Adressvergabe entsteht, zu beseitigen.

Was durch die teils hysterische und teils fachunkundige Diskussion der letzten Jahre bezweckt wurde ist, dass der Gesetzgeber in seinem letzten Gesetz (das derzeit nicht vollzogen wird) geradezu absurd hohe Anforderungen an den Datenschutz, Verschlüsselung etc. gestellt hat, um die Kritiker zu befriedigen. In der Praxis wurde das Ganze technisch undurchführbar, sowohl für die Provider als auch die Ermittler. Und so ist man ganz klassisch dabei geblieben, Auskunftsersuchen in Papierform an die Provider zu richten, die dann in DHCP-Logs nachschauen und wiederum in Papierform Auskunft erteilen.

In meinen Augen ist das ganze Theater um die Vorratsdatenspeicherung eine einzige große Nebelkerze. Man will damit von wesentlich drängenderen Problemen ablenken wie z.B. Personalmangel bei den Ermittlungsbehörden, streckenweise uralte IT-Ausstattung oder eben auch unliebsamen Erscheinungen wie NSU 2.0.

Grüße
Cody