Off Topic: Gerichtsurteil Vater muss WhatsApp von den Mobilgeraeten seiner Kinder entfernen
Mal was für die Kinderhaber hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsA ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsA ...
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Ausgedruckt am: 15.04.2025 um 19:04 Uhr
6 Kommentare
Neuester Kommentar
Zitat von @sabines:
Mal was für die Kinderhaber hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsA ...
Mal was für die Kinderhaber hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtsurteil-Vater-muss-WhatsA ...
Hmm, das gehört aber eher unter Links sortiert!
Statt dem Kindesvater alleinig Auflagen zu machen sollte eher dem Straftäter die Aufmerksamkeit gelten.
Moin mathu,
Ich wollte gerade den Tipp zu einem Link machen... aber diese Umwidmung scheint in dieser Version der Forensoftware nicht mehr zu funktionieren. Wird sabines also vermutlich auch nicht ändern können.
Ansonsten hast du recht - Thema der Meldung ist eigentlich "Kumpel des Vaters belästigt dessen minderjährige Töchter sexuell"
Allerdings passen Sachverhalt soweit angedeutet und Gerichtsbeschluss nun wirklich nicht zusammen.
Da fehlen wohl ein paar Puzzleteile, die heise uns vorenthält.
Von daher: eher eine Meldung mit bestimmten Eyecatchern für viele Klicks und viele Kommentare, aber mit Vorsicht zu bewerten.
Grüße
Biber
Ich wollte gerade den Tipp zu einem Link machen... aber diese Umwidmung scheint in dieser Version der Forensoftware nicht mehr zu funktionieren. Wird sabines also vermutlich auch nicht ändern können.
Ansonsten hast du recht - Thema der Meldung ist eigentlich "Kumpel des Vaters belästigt dessen minderjährige Töchter sexuell"
Allerdings passen Sachverhalt soweit angedeutet und Gerichtsbeschluss nun wirklich nicht zusammen.
Da fehlen wohl ein paar Puzzleteile, die heise uns vorenthält.
Von daher: eher eine Meldung mit bestimmten Eyecatchern für viele Klicks und viele Kommentare, aber mit Vorsicht zu bewerten.
Grüße
Biber
Zitat von @mathu:
Statt dem Kindesvater alleinig Auflagen zu machen sollte eher dem Straftäter die Aufmerksamkeit gelten.
Statt dem Kindesvater alleinig Auflagen zu machen sollte eher dem Straftäter die Aufmerksamkeit gelten.
Das ist ja nicht Gegenstand der News. Das mit der sexuellen Belästigung ist ein anderes Verfahren und wird daher nicht näher beleuchtet. Das hier mit dem Whatsapp ergab sich aus dem Verfahren der Vormundschaft, soweit ich das verstanden habe.
Grüße
Moin sabines,

Grüße
Biber
Zitat von @sabines:
Sorry für die falsche Einteilung, soll ich das nun als Link nochmal einstellen und das hier schließen, oder einfach alles so lassen?
lass den Beitrag so stehen, wir finden schon einen Profi, der daraus einen Link machen kann. Sorry für die falsche Einteilung, soll ich das nun als Link nochmal einstellen und das hier schließen, oder einfach alles so lassen?
Grüße
Biber
Hi,
ich kann den Tip aktuell tatsächlich nicht in einen Link umwandeln. Das ist einer dieser ToDo Punkte, den ich schon seit Jahren vor mir hinschiebe
Links und Beiträge sind zwei unterschiedliche Systeme und Datenbanken. Mittlerweile steht er aber dick und fett an meinem Whiteboard (an 3 Stelle). Es dauert also noch einen Augenblick, daher würde ich schon empfehlen, den Tipp hier zu löschen und ihn dann neu als "Link" einzutragen.
Sorry.
Gruß
Frank
ich kann den Tip aktuell tatsächlich nicht in einen Link umwandeln. Das ist einer dieser ToDo Punkte, den ich schon seit Jahren vor mir hinschiebe
Links und Beiträge sind zwei unterschiedliche Systeme und Datenbanken. Mittlerweile steht er aber dick und fett an meinem Whiteboard (an 3 Stelle). Es dauert also noch einen Augenblick, daher würde ich schon empfehlen, den Tipp hier zu löschen und ihn dann neu als "Link" einzutragen.
Sorry.
Gruß
Frank