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Leistungsschutzrecht: Ein neuer Diskussionsentwurf liegt vor

Anfang April (leider kein Scherz) hat das Bundesjustizministerium den nächsten ausformulierten Referentenentwurf für ein "erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts" veröffentlicht.

Demnach sollen in Zukunft:

  • Auszüge von mehr als acht Wörtern mit Hilfe des Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig werden.
  • Presseverleger haben das ausschließliche Recht ihre Presseveröffentlichung im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und vervielfältigen.
  • Suchmaschinen und News-Aggregatoren und im Prinzip alle anderen Internetdienste, sollen für eine Wiedergabe von Presseartikel mit mehr als acht Wörtern Lizenzgebühren zahlen
  • Vorschaubildern sind wohl nicht mehr lizenzpflichtig (sie stehen nicht mehr im Entwurf drin).
  • In einer Presseveröffentlichung enthaltene Tatsachen (alias Fakten) werden nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst.
  • Das Setzen von Hyperlinks soll weiter frei bleiben wie bisher.
  • Auch die private oder nicht kommerzielle Nutzung bleibt lizenzfrei. Setzt z.B. ein User rein privat einen Tweet auf Twitter ab, der sich auf einen Pressebeitrag bezieht, liege dies außerhalb des Schutzbereichs, "auch wenn die Plattform kommerzielle Zwecke verfolgt".

Hier der original Entwurf: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_I_Umsetz ...

Mal schauen wie es da weitergeht.

Content-Key: 562942

Url: https://administrator.de/contentid/562942

Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 05:03 Uhr

Mitglied: BassFishFox
BassFishFox 04.04.2020 um 01:30:05 Uhr
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Hi,

Anstatt sich mal um Wichtiges zu kuemmern basteln die an dem Bockmist weiter in einer Zeit wo die Gedanken aller ganz woanders sind. Voll typisch.

Andererseit interessiert es mich wirklich zu sehen, welche Gesichter gezogen werden wenn alle Suchmaschinenbetreiber/Aggregatoren sich darauf einigen fuer Deutschland/EU wirklich nur maximal 8 Woerter im Ergebnis zu zeigen.

BFF
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.04.2020 aktualisiert um 07:44:24 Uhr
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Zitat von @BassFishFox:

Andererseit interessiert es mich wirklich zu sehen, welche Gesichter gezogen werden wenn alle Suchmaschinenbetreiber/Aggregatoren sich darauf einigen fuer Deutschland/EU wirklich nur maximal 8 Woerter im Ergebnis zu zeigen.



Vermutlich werden google und Konsorten sie einfach ganz aus dem Index werfen. Und die Abmahnanwälte werden sich dann eine goldene Nase an den privaten "gewerblichen" Zitaten verdienen.

lks

Edit: Typo
Mitglied: Windows10Gegner
Windows10Gegner 04.04.2020 um 10:35:56 Uhr
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Die wollen aber Google dazu zwingen, zu bezahlen, denn Google ist in Deutschland die größte Suchmaschine, wenn die kein Vorschautexte zeigen dürfen ist der Eintrag uninteressant, die wollen aber weiterhin gezeigt werden.
In Spanien hat man das gemacht und Google musste Google News dicht machen, Resultat war, dass die noch weniger Geld verdient haben.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.04.2020 aktualisiert um 13:03:27 Uhr
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Zitat von @Windows10Gegner:

Die wollen aber Google dazu zwingen, zu bezahlen, denn Google ist in Deutschland die größte Suchmaschine, wenn die kein Vorschautexte zeigen dürfen ist der Eintrag uninteressant, die wollen aber weiterhin gezeigt werden.

Ja, das Mafia-Prinzip: "Du mußt bei uns kaufen oder Dein Laden wird dichtgemacht. "


In Spanien hat man das gemacht und Google musste Google News dicht machen, Resultat war, dass die noch weniger Geld verdient haben.


Sag ich doch. Einfach aus dem Index werfen und alles wird gut. face-smile

Dabei ist es doch recht einfach. Fie Verlage können über die robots-Datei sehr detailliert festlegen, was google sehen darf und was nicht. Sie könnten also genau steuern, wieviel zitiert werden darf. Machen sie aber nicht.

lks
Mitglied: Windows10Gegner
Windows10Gegner 04.04.2020 um 13:12:36 Uhr
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Soweit ich weiß ist Google-News Opt-In, also die müssen sich da anmelden, um gelistet zu werden.
Das Ziel ist aber ein anderes, die behaupten aber, dass Google einfach deren Inhalte nutzen würde.
Haufenweise Leute glauben den Mist auch noch.

Auch das Entfernen aus dem Suchindex kann Google (und anderen Anbietern) zum Problem werden, soweit ich weiß dürfen die Anbieter der Inhalte nicht unterschiedlich behandelt werden oder so irgendwas. Besser wäre es, wenn Google die Suche aus Protest für einen Tag in Deutschland ganz einstellen würde und auf das Gesetz hinweisen würde.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 04.04.2020 aktualisiert um 13:20:48 Uhr
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Zitat von @Windows10Gegner:

Auch das Entfernen aus dem Suchindex kann Google (und anderen Anbietern) zum Problem werden, soweit ich weiß dürfen die Anbieter der Inhalte nicht unterschiedlich behandelt werden oder so irgendwas.

Aber nur dann, wenn die Inhalte nichts kosten. Wenn man dafür blechen muß kann Dich, bzw. google, außer der Mafia keiner zwingen das Zeug zu kaufen.

Besser wäre es, wenn Google die Suche aus Protest für einen Tag in Deutschland ganz einstellen würde und auf das Gesetz hinweisen würde.

Was glaubst Du, wie schnell dann ein Gesetz verabschiedet würde, daß google seinen Betrieb nicht einstellen darf. face-smile

lks
Mitglied: Windows10Gegner
Windows10Gegner 04.04.2020 um 13:26:45 Uhr
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Was glaubst Du, wie schnell dann ein Gesetz verabschiedet würde, daß google seinen Betrieb nicht einstellen darf. face-smile
Dann hat es aber schon seine Wirkung erzielt, denn so 90% der Leute bekommen das mit.
Mitglied: Dilbert-MD
Dilbert-MD 05.04.2020 um 14:04:23 Uhr
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Hallo,

Demnach sollen in Zukunft:

Auszüge von mehr als acht Wörtern mit Hilfe des Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig werden.

Und wie wird das angewendet, wenn in dem Link schon 10 Wörter der zusammenfassenden Unterüberschrift enthalten sind?

Gerade bei Artikeln der großen Verlage fällt mir in letzter Zeit häufiger auf, dass die Links schon sehr viel Text enthalten.

Absicht?
Zufall?

„Privat ist erlaubt, auch auf kommerziellen Plattformen“ ? Heiß das dann hier, dass alle Privatpersonen Auszüge aus Werken posten dürfen und diejenigen hier unter uns, die Selbständige sind dürfen das nicht? Wie soll das kontrolliert werden?

Das wäre ja nicht das erste Gesetz, das durchgewunken wird, wenn ein Großteil der Bevölkerung abgelenkt ist.

Gruß
Mitglied: Daemmerung
Daemmerung 05.04.2020 um 18:16:18 Uhr
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Sinnhaftigkeit und Logik darf bei Gesetzen, die von Politikern, die noch nie im Leben vermutlich einen Rechner gesehen haben, nicht angewendet werden. Je schwachsinniger, desto politischer ist es auch. Das ist auch der Grund, warum bspw. Deutschland unterirdisch in Sachen Digitalisierung ist.

Immer wieder schön anzusehen, wie sich die EU ihre Unternehmen selbst zerstört, die dann am Ende wieder auf die Großen zurückgreifen müssen, weil die tolle Ideen und Möglichkeiten anbieten, die wenig kosten, aber als Einzige es haben.
Mitglied: Windows10Gegner
Windows10Gegner 05.04.2020 um 21:35:38 Uhr
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Die Frage ist, wie das dann bei Linkkürzern aussieht?
Mitglied: BassFishFox
BassFishFox 05.04.2020 um 22:01:59 Uhr
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Hi,

Die werden vom Springer-Verlag verklagt.
Wegen unzulaessiger Einkuerzung, Eingriff in das Speichern von Favoriten (weil die ja verkuerzt sind und nicht orignal lang) und Machtmissbrauch. 🤣
Mitglied: Windows10Gegner
Windows10Gegner 05.04.2020 um 22:15:49 Uhr
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Haben die schon vor 5 Jahren probiert, klappte nicht: https://www.youtube.com/watch?v=A-MOdYHIQO0