Arbeitszeit freiwillig erhöhen
Hallo,
habt Ihr Erfahrungen mit dem erhöhen der Arbeitszeit?
Zur Zeit habe ich einen Arbeitsvertrag mit 38,5 (Vollzeit) und würde ihn gern auf 40 oder 42 Stunden anheben. An sich soll dies auch dienen den Überstunden etwas gegen zu wirken und etwas mehr Lohn zu bekommen. Jetzt weiß ich nur nicht ob das zulässig ist, da ich den Vertrag (unbefristet) erst letztes Jahr unterschrieben habe.
Zur Zeit mache ich ca. 3-6 Überstunden pro Woche.
habt Ihr Erfahrungen mit dem erhöhen der Arbeitszeit?
Zur Zeit habe ich einen Arbeitsvertrag mit 38,5 (Vollzeit) und würde ihn gern auf 40 oder 42 Stunden anheben. An sich soll dies auch dienen den Überstunden etwas gegen zu wirken und etwas mehr Lohn zu bekommen. Jetzt weiß ich nur nicht ob das zulässig ist, da ich den Vertrag (unbefristet) erst letztes Jahr unterschrieben habe.
Zur Zeit mache ich ca. 3-6 Überstunden pro Woche.
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 16:11 Uhr
9 Kommentare
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Zitat von @FISI-Neuling92:
Jetzt weiß ich nur nicht ob das zulässig ist, da ich den Vertrag (unbefristet) erst letztes Jahr unterschrieben habe.
Jetzt weiß ich nur nicht ob das zulässig ist, da ich den Vertrag (unbefristet) erst letztes Jahr unterschrieben habe.
Im Gegenseitigen Einverständnis kann man den Vertrag schon so abändern, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Im Zweifelsfall hilft Dir ein Arbeitsrechtverdreher Deines vertrauens weiter.
lks
Hi,
hört man selten - nur 3-6 Überstunden
Prinzipiell sollten diese Stunden auf ein Zeitkonto gehen, die du entweder abfeiern oder (evtl. mit Zuschlag) auszahlen lassen kannst (so bei mir).
Kommt aber auf das Unternehmen/Arbeitsvertrag drauf an. Evtl. steht ja auch geschrieben: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.... (wobei hier bis zu 10% der Monatsarbeitsstunden)
Da du aber gar nix zu deinem Arbeitgeber sagst kannst nur du das entscheiden. Aber Fragen kostet auch nix.
Nur in wenigen Unternehmen wird man dafür verprügelt.
greetz
ravers
Überstunden entgegenwirken durch Erhöhung der Wochenstunden - finde ich irgendwie etwas merkwürdig. - aber gut, das Geld macht`s.
hört man selten - nur 3-6 Überstunden
Prinzipiell sollten diese Stunden auf ein Zeitkonto gehen, die du entweder abfeiern oder (evtl. mit Zuschlag) auszahlen lassen kannst (so bei mir).
Kommt aber auf das Unternehmen/Arbeitsvertrag drauf an. Evtl. steht ja auch geschrieben: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.... (wobei hier bis zu 10% der Monatsarbeitsstunden)
Da du aber gar nix zu deinem Arbeitgeber sagst kannst nur du das entscheiden. Aber Fragen kostet auch nix.
Nur in wenigen Unternehmen wird man dafür verprügelt.
greetz
ravers
Überstunden entgegenwirken durch Erhöhung der Wochenstunden - finde ich irgendwie etwas merkwürdig. - aber gut, das Geld macht`s.
Mit guten Sitten ist gemeint das ein Arbeitsvertrag nicht Sittenwidrig sein darf.
Sprich wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst der lautet du bist das Eigentum der Firma, sie darf alles mit dir machen und das 24 Stunden am Tag und das 7 Tage die Woche, währ dass ein verstoß gegen die guten Sitten.
Sprich wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst der lautet du bist das Eigentum der Firma, sie darf alles mit dir machen und das 24 Stunden am Tag und das 7 Tage die Woche, währ dass ein verstoß gegen die guten Sitten.
Nimm dir doch mal das Arbeitszeitgesetz zur Hand und schau mal, ob das überhaupt zulässig ist. Ich komme mit den Angaben im ArbZG häufiger in Konflikt, besonders gerne die 10h-Regel.
Problematisch ist bei dir vermutlich schon §3, also die 8h werktäglich im 6-Monats- bzw. 24-Wochen-Durchschnitt. 42h wären nämlich auf fünf Tage verteilt 8,4h. Knapp drüber ist auch vorbei.
Das Problem bei einer vertraglichen Festlegung ist auch, dass du die Stunden dann auch liefern musst. Durch die Überstunden hast du jetzt freie Wahl.
Problematisch ist bei dir vermutlich schon §3, also die 8h werktäglich im 6-Monats- bzw. 24-Wochen-Durchschnitt. 42h wären nämlich auf fünf Tage verteilt 8,4h. Knapp drüber ist auch vorbei.
Das Problem bei einer vertraglichen Festlegung ist auch, dass du die Stunden dann auch liefern musst. Durch die Überstunden hast du jetzt freie Wahl.
Na zum Glueck geht das Gesetz von sechs Werktagen aus, die woechentliche Hoechstarbeitszeit darf im Mittel 48h betragen.
VG,
Thomas