Aufbewahrungspflicht für Kundendaten
Hi,
ich probiere im Moment heraus zu finden, welche Aufbewahrungspflichten für bestimmte Daten vorgeschrieben sind. Folgendes hab ich bis jetzt heraus gefunden:
10 Jahre: Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege
6 Jahre: Handelsbriefe, Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Unsere Firma verkauft eine Software-Plattform mit verschiedenen Modulen. Unter anderem gibt es auch das Modul "Backup der Kundendaten" das uns dazu verpflichtet, täglich Backups der Kundendaten zu erstellen die auf den Servern anfallen. Das ganze sieht so aus, das die Server bei den Kunden stehen (in ganz Deutschland) und jede Nacht automatisiert z.B. die Datenbank exportiert wird und danach auf einen unserer Server in der Firma übertragen wird. Mit der Zeit sammeln sich auf unseren Servern also die Daten sämtlicher Kunden die das Modul "Backup der Kundendaten" gekauft haben.
Wie verhält es sich bei diesen Daten mit Aufbewahrungspflichten? Meiner Meinung nach fallen dese Daten weder unter die 10-Jahres noch unter die 6-Jahrespflicht da sie nichts mit Rechnungen oder Belegen o. Ä. zu tun haben. Das würde also heißen, das lediglich der Vertrag mit dem jeweiligen Kunden festlegt, wie lange wir als Dienstleister diese Daten aufzubewahren haben.
Liege ich mit dieser Annahme richtig? Das ich hier keine verbindliche Aussage bekomme ist schon klar. Mit Meinungen, Paragraphen, Gesetztexte oder allg. Literatur bin ich vollkommen zufrieden .-)
Gruß Volker
ich probiere im Moment heraus zu finden, welche Aufbewahrungspflichten für bestimmte Daten vorgeschrieben sind. Folgendes hab ich bis jetzt heraus gefunden:
10 Jahre: Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege
6 Jahre: Handelsbriefe, Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente
Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Unsere Firma verkauft eine Software-Plattform mit verschiedenen Modulen. Unter anderem gibt es auch das Modul "Backup der Kundendaten" das uns dazu verpflichtet, täglich Backups der Kundendaten zu erstellen die auf den Servern anfallen. Das ganze sieht so aus, das die Server bei den Kunden stehen (in ganz Deutschland) und jede Nacht automatisiert z.B. die Datenbank exportiert wird und danach auf einen unserer Server in der Firma übertragen wird. Mit der Zeit sammeln sich auf unseren Servern also die Daten sämtlicher Kunden die das Modul "Backup der Kundendaten" gekauft haben.
Wie verhält es sich bei diesen Daten mit Aufbewahrungspflichten? Meiner Meinung nach fallen dese Daten weder unter die 10-Jahres noch unter die 6-Jahrespflicht da sie nichts mit Rechnungen oder Belegen o. Ä. zu tun haben. Das würde also heißen, das lediglich der Vertrag mit dem jeweiligen Kunden festlegt, wie lange wir als Dienstleister diese Daten aufzubewahren haben.
Liege ich mit dieser Annahme richtig? Das ich hier keine verbindliche Aussage bekomme ist schon klar. Mit Meinungen, Paragraphen, Gesetztexte oder allg. Literatur bin ich vollkommen zufrieden .-)
Gruß Volker
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8 Kommentare
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Falsches Forum.
http://www.answer24.de/
http://www.answer24.de/

Ich glaube, du verwechselst da was. Hier ist keine Stelle, bei der Firmen kostenlose Rechtsberatung bekommen, sondern bei der User und Administratoren Hilfe bei Computerproblemen erhalten können. Wenn deine Firma Waren und Software anbietet, sollte auch das Geld vorhanden sein, mit dem man sich bei Rechtsfragen kompetenten Rat holen kann.
Dein Anspruchsdenken ist nach meinem Verständnis eine ziemliche Unverschämtheit.
Dein Anspruchsdenken ist nach meinem Verständnis eine ziemliche Unverschämtheit.

Ob meine Beiträge offtopic sind oder nicht, hast du nicht zu entscheiden. Einen Tipp der dir weiterhelfen würde, hast du erhalten.
Und gegen Schmarotzer, die freiwillige Hilfbereitschaft einer Gemeinschaft schamlos ausnutzen möchten, haben sicher auch andere User dieses Forums etwas einzuwenden.
EOD
Und gegen Schmarotzer, die freiwillige Hilfbereitschaft einer Gemeinschaft schamlos ausnutzen möchten, haben sicher auch andere User dieses Forums etwas einzuwenden.
EOD
Hallo,
nachdenker reg dich nicht so auf, hier sind immer wieder schlimmere "Schmarotzer" unterwegs und kriegen breitwilligst alles erklärt.
Grundsätzlich ist der jeweilige Kunde selbst verpflichtet, seine Daten aufzubewahren. Insofern hast du recht: Der Vertrag mit dem Kunde legt fest, wie lange ihr die Daten aufbewahren müsst. Unabhängig davon, was es für Daten sind.
Wenn ihr das ganze pauschal als "gesetzeskonforme Archivierung" bewerbt sieht das natürlich anders aus - aber dann kommen sowieso noch eine ganze Menge andere Dinge dazu - sind eure Archive gegen Änderung der Daten geschützt?
Anders kann es sein, wenn ihr die Dienstleistung öffentlich erbringt, also z.B. jeder sie auf der Website einfach buchen kann, dann greifen Teledienstleistergesetz und Schnickschnack (ist aber hier wohl auch nicht die Frage).
Da das schon mit Ärger verbunden sein kann empfehle ich den Gang zu einem Fachanwalt.
Gruß
Filipp
nachdenker reg dich nicht so auf, hier sind immer wieder schlimmere "Schmarotzer" unterwegs und kriegen breitwilligst alles erklärt.
Grundsätzlich ist der jeweilige Kunde selbst verpflichtet, seine Daten aufzubewahren. Insofern hast du recht: Der Vertrag mit dem Kunde legt fest, wie lange ihr die Daten aufbewahren müsst. Unabhängig davon, was es für Daten sind.
Wenn ihr das ganze pauschal als "gesetzeskonforme Archivierung" bewerbt sieht das natürlich anders aus - aber dann kommen sowieso noch eine ganze Menge andere Dinge dazu - sind eure Archive gegen Änderung der Daten geschützt?
Anders kann es sein, wenn ihr die Dienstleistung öffentlich erbringt, also z.B. jeder sie auf der Website einfach buchen kann, dann greifen Teledienstleistergesetz und Schnickschnack (ist aber hier wohl auch nicht die Frage).
Da das schon mit Ärger verbunden sein kann empfehle ich den Gang zu einem Fachanwalt.
Gruß
Filipp