nerofu
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Berufsbezeichnungen

Hallo zusammen,

heute habe ich mal eine vielleicht etwas blöde Frage.
Ich habe einen neuen Job angefangen, aber ich bin mir nicht sicher was ich in den Lebenslauf reinschreiben soll.
Ich will nicht einfach reinschreiben dass ich als Fachinformatiker für eine Firma gearbeitet hat, aber meine Freunde meinen ich soll schreiben dass ich "Head of IT" bin...
Ich bin zwar alleinverantwortlich für die Firma in Sachen IT, aber ich habe niemanden unter mir (was ich dann als "Head" bezeichnen würde).

Ihr habt bestimmt mehr Erfahrung was im Lebenslauf gut ankommt face-smile

MFG,
Nero

Content-ID: 345422

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 15:12 Uhr

ashnod
ashnod 04.08.2017 um 10:24:57 Uhr
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Moin ....

und vielen Dank ... nun habe ich bemerkt das Freitag ist face-wink

Zitat von @Nerofu:
aber meine Freunde meinen ich soll schreiben dass ich "Head of IT" bin...
Ich bin zwar alleinverantwortlich für die Firma in Sachen IT, aber ich habe niemanden unter mir (was ich dann als "Head" bezeichnen würde).

bist du sicher das es "FREUNDE" sind, die dir das empfohlen haben face-wink oder verars..... die dich einfach mal gerne ?

Spätestens im persönlichen Vorstellungsgespräch platzt du doch mit der "Head of IT"-Nummer auf .. und dann bleibt nur noch nen kleiner Egghead.

Bleib bei der Wahrheit und schreib das du eigenverantwortlich für die IT bei euch bist. Das reicht völlig...

VG
Ashnod
brammer
brammer 04.08.2017 um 10:27:18 Uhr
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Hallo,

wenn du gerade erst angefangen hast, wieso willst du dann jetzt schon wieder einen Lebenslauf schreiben?

Korrekterweise nimmst du den Job Titel der im Arbeitsvertrag steht.
Wenn du "Head of" schreibst und beim nächsten Bewerbungsgespräch dem Personaler sagen musst das es eine "1 Mann Head of" ist ..... Thema durch nächster Bewerber....

brammer
JohnLamox
JohnLamox 04.08.2017 um 10:28:01 Uhr
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naja, "fachinformatiker" ist ja eher das was du gelernt hast. die berufsbezeichnung kann ja dann ne andere sein. nur weil ich ne ausbildung als bürokaufmann habe, bin ich nicht automatisch überall nur bürokaufmann. face-wink ich arbeite auch als systemadminitrator. hab aber natürlich auch das entsprechende wissen dazu. das könnte man natürlich jetzt noch durch eine spezifizierung hinter der berufsbezeichnung etwas genauer beschreiben.

und grundsätzlich bin ich sowieso kein freund von diesen neumodischen "head of..." und "chief..." dingern. wenn du leiter der it-abteilung bist, dann schreib "leiter it-abteilung" auch in den lebenslauf. egal ob du jetzt noch mitarbeiter unter dir hast oder nicht. du leitest trotzdem die it-abteilung.
Nerofu
Nerofu 04.08.2017 aktualisiert um 10:29:54 Uhr
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Zitat von @ashnod:
und vielen Dank ... nun habe ich bemerkt das Freitag ist face-wink

Wie darf ich das Verstehen? face-smile

bist du sicher das es "FREUNDE" sind, die dir das empfohlen haben face-wink oder verars..... die dich einfach mal gerne ?

Ja das sind tatsächlich meine Freunde, und es sind alles ITler, deswegen war ich verwirrt, weil ich das so sehe wie du face-wink

Und es ging mir hauptsächlich um die Formulierung.
sabines
sabines 04.08.2017 um 10:29:57 Uhr
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Moin,

es gibt auch Leitungsfunktionen ohne Personalverantwortung, Leitung IT wäre dann schon ok.
Head of finde ich klingt eh' doof.

Gruss
Nerofu
Nerofu 04.08.2017 um 10:31:43 Uhr
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Zitat von @JohnLamox:
und grundsätzlich bin ich sowieso kein freund von diesen neumodischen "head of..." und "chief..." dingern. wenn du leiter der it-abteilung bist, dann schreib "leiter it-abteilung" auch in den lebenslauf. egal ob du jetzt noch mitarbeiter unter dir hast oder nicht. du leitest trotzdem die it-abteilung.

Hmm ja da hast du wohl vielleicht recht.
Ich bin sehr unerfahren in der Welt der Bewerbungen und Lebensläufe, da ich diesen Job direkt nach der Ausbildung angenommen habe und deshalb nicht viel rumgekommen bin.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 04.08.2017 um 10:31:57 Uhr
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Zitat von @brammer:

Hallo,

wenn du gerade erst angefangen hast, wieso willst du dann jetzt schon wieder einen Lebenslauf schreiben?
Vielleicht will er seinen CV / Lebenslauf gleich aktualisieren und nicht erst, wenn er eine neue Stelle sucht.
Ist ja nicht verkehrt.


Korrekterweise nimmst du den Job Titel der im Arbeitsvertrag steht.
Yupp, sehe ich auch so,.

Wenn du "Head of" schreibst und beim nächsten Bewerbungsgespräch dem Personaler sagen musst das es eine "1 Mann Head of" ist ..... Thema durch nächster Bewerber....
OK, kann man auch mit IT-Verantwortlicher umschreiben, wenn man Allleinverantwortlicher ist, quasie SingleAdmin.
Ist die Frage, wie man das positiv rüberbringt.

brammer


Gruss Penny
JohnLamox
JohnLamox 04.08.2017 um 10:38:39 Uhr
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@ nerofu:
bin auch noch nicht viel rumgekommen und hab bisher meinen arbeitgeber nur einmal gewechselt... ;) hatte nach meiner ausbildung (wohlgemerkt als bürokaufmann) direkt bei meinem ausbildungsbetrieb in der it-abteilung angefangen. mit learning-by-doing oder kursen/weiterbildungen dann eben immer mehr dazugelernt. laut meinem arbeitsvertrag war ich trotz allem immer noch kaufmännischer angestellter. stand dann auch so im lebenslauf drin. hab ich halt nur entprechend dann spezifiziert und auch meine qualifikationen im lebenslauf aufgeführt. somit hat das mit der bewerbung als systemadministrator ohne probleme geklappt. da gabs gar keine beanstandungen.
Vision2015
Vision2015 04.08.2017 um 10:41:12 Uhr
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Zitat von @Nerofu:

Hallo zusammen,
Moin...

heute habe ich mal eine vielleicht etwas blöde Frage.
kein Thema... ist ja Freitag!
Ich habe einen neuen Job angefangen, aber ich bin mir nicht sicher was ich in den Lebenslauf reinschreiben soll.
aha... was hast du den Gelernt?
und Wiso...hast du eine Job angefangen, und schreibst nach der Einstellung erst den Lebenslauf?
Ich will nicht einfach reinschreiben dass ich als Fachinformatiker für eine Firma gearbeitet hat, aber meine Freunde meinen ich soll schreiben dass ich "Head of IT" bin...
Ich bin zwar alleinverantwortlich für die Firma in Sachen IT, aber ich habe niemanden unter mir (was ich dann als "Head" bezeichnen würde).
wenn ich als Chef im Lebenslauf Lesen würde Head of IT würdest du gleich wieder gehen dürfen....
wenn du gelernter Fachinformatiker bist, schreib das in Deinen Lebenslauf- mit Zeugnissen etc...
wenn du allerdings nur gelernter Computer Bild Leser bist, sollst du das auch schreiben... und dir nix ausdenken!!!

Ihr habt bestimmt mehr Erfahrung was im Lebenslauf gut ankommt face-smile

Die Warheit

MFG,
Nero
Frank
Nerofu
Nerofu 04.08.2017 um 10:46:38 Uhr
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Zitat von @Vision2015:
aha... was hast du den Gelernt?

Fachinformatiker für Systemintegration

und Wiso...hast du eine Job angefangen, und schreibst nach der Einstellung erst den Lebenslauf?

Ich passe meinen Lebenslauf aus diversen Gründen immer direkt an

wenn ich als Chef im Lebenslauf Lesen würde Head of IT würdest du gleich wieder gehen dürfen....

Gut, das habe ich mittlerweile verstanden

wenn du allerdings nur gelernter Computer Bild Leser bist, sollst du das auch schreiben... und dir nix ausdenken!!!

Dann hätte ich den Job wohl nicht bekommen face-wink

Die Warheit

Deswegen frage ich ja face-smile
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 aktualisiert um 10:54:50 Uhr
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Moin,

wenn du einen Titel suchst, dann nimm doch einfach den passenden deutschen: EDV-Beauftragter. Von mir aus auch IT-Beauftragter.

Gruß
Penny.Cilin
Lösung Penny.Cilin 04.08.2017 aktualisiert um 10:55:01 Uhr
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Zitat von @sabines:

Moin,

es gibt auch Leitungsfunktionen ohne Personalverantwortung, Leitung IT wäre dann schon ok.
Und man muss auch die rechtliche Komponente unterscheiden.
Ein Abteilungsleiter hat Pflichten als ein Leiter der IT oder pauschal gesagt Leiter der Abteilung ...
Ein Abteilungsleiter kann zu zu rechtlichen und personellen Konsequenzen gezogen werden, wie er auch rechtliche und personelle Verantwortung trägt.
Zum Beispiel Arbeitszeiten. Ein AL (Kurzform) kann für Arbeitszeitverstöße seiner Mitarbeiter zur Rechenschaft / Verantwortung gezogen werden.

Ein Leiter der Abteilung kann die Verantwortung der Abteilung übergeben werden, allerdings kann man ihm die rechtliche und personelle Verantwortung verweigern bzw. ihm diese nicht übertragen.


Gruss Penny
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 10:57:51 Uhr
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Zitat von @Penny.Cilin:
Und man muss ...
...
... nicht übertragen.

kurz gesagt: Ein Abteilungsleiter ist per se kein besonderer Mitarbeiter. Erst durch die Übertragung bestimmter Kompetenzen kann sich das ändern - muss aber eben nicht.

Gruß
em-pie
Lösung em-pie 04.08.2017 um 11:11:43 Uhr
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Moin,

Habe gleiche Position wie du:
Ich leite mich selbst.

In meinem Vertrag steht Leitung EDV und in Lebensläufen, die man immer mal wieder irgendwo abgeben muss (Uni, etc.) schreibe ich jedoch Leitung IT, da es etwas moderner klingt...

Ob das so 100% richtig ist, Weiss ich nicht, empfinde es aber nicht als falsch und deckt sich ja auch mit meinem Arbeitsvertrag...

Gruß
em-pie
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 11:16:03 Uhr
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Zitat von @em-pie:
Ob das so 100% richtig ist, Weiss ich nicht, empfinde es aber nicht als falsch und deckt sich ja auch mit meinem Arbeitsvertrag...
meiner Meinung nach ist dagegen nichts einzuwenden. Wer sagt denn, dass ein Abteilungsleiter Mitarbeiter unter sich haben muss? Es gibt ja nicht nur Personal zu leiten, sondern auch "Vorgänge"...

Gruß
Cometcola
Lösung Cometcola 04.08.2017 um 11:44:19 Uhr
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Moin,

ich würde das tatsächlich von deiner realen Position im Unternehmen + Unternehmensumfeld abhängig machen.

Wenn man alleine für die IT zuständig ist, lässt das vermuten, dass das Unternehmen eher klein ist. Dann wie oben schon geschrieben, einfach bspw. IT-Beauftragter schreiben. Bezeichnungen, wie Head of, CIO und Konsorten kommen real nur in mittleren Unternehmen oder sogar erst bei Konzernen zum Einsatz, da dort überhaupt die Struktur (Abteilung, Unterabteilung, Bereiche) vorhanden ist und diese Mitarbeiter zum Managementkreis gehören.

Kann natürlich auch sein, dass du über Budgetverantwortung (für das laufende Jahr) verfügst oder aber auch ohne große Rücksprache mit dem Chef die IT weiterentwickeln darfst. Dann würde ich das bspw. auf einem zusätzlichen Zettel als Aufgaben vermerken.

Im Lebenslauf kommt Bescheidenheit immer besser, dann also IT-Beauftragter reinschreiben. Und auf einem beigefügten Zettel deine Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche stichpunktartig/kurz erklärend aufführen. Hat den Vorteil, dass auch der Personaler versteht was du gemacht hast und kann deinen Umfang mit denen bei sich im Unternehmen vergleichen und vorab feststellen, ob das auf der Ebene überhaupt passig ist.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 04.08.2017 um 12:33:59 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Penny.Cilin:
Und man muss ...
...
... nicht übertragen.

kurz gesagt: Ein Abteilungsleiter ist per se kein besonderer Mitarbeiter. Erst durch die Übertragung bestimmter Kompetenzen kann sich das ändern - muss aber eben nicht.
ich habe mir das damals von der Personalabteilung erklären lassen, worin der Unterschied besteht.
Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen einem Abteilungsleiter und einem Leiter einer Abteilung.

Gruß
Gruß zurück
JohnLamox
JohnLamox 04.08.2017 um 12:40:02 Uhr
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Zitat von @Cometcola:

Dann würde ich das bspw. auf einem zusätzlichen Zettel als Aufgaben vermerken.

der zusätzliche "zettel" ist doch normalerweise das zeugnis, welches man von seinem arbeitgeber hat. face-wink
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 aktualisiert um 13:46:45 Uhr
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Zitat von @Penny.Cilin:
ich habe mir das damals von der Personalabteilung erklären lassen, worin der Unterschied besteht.
Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen einem Abteilungsleiter und einem Leiter einer Abteilung.
das wäre mir neu - kann auch in den Gesetzen keinerlei Anhaltspunkte dazu finden. Was du wahrscheinlich meinst ist ein "Leitender Angestellter"!?
Penny.Cilin
Penny.Cilin 04.08.2017 um 14:20:14 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Penny.Cilin:
ich habe mir das damals von der Personalabteilung erklären lassen, worin der Unterschied besteht.
Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen einem Abteilungsleiter und einem Leiter einer Abteilung.
das wäre mir neu - kann auch in den Gesetzen keinerlei Anhaltspunkte dazu finden. Was du wahrscheinlich meinst ist ein "Leitender Angestellter"!?
Kommt ungefähr hin, allerdings ohne Prokura. Zumindest kann die Person haftbar gemacht werden, wenn Verstöße gegen Arbeitszeiten vorliegen.
D.h. so war es in unserem Falle, daß der AL eine Abmahnung bekommen hatte, weil mehrere MAs die Arbeitszeiten verletzt hatten. Sie haben ihn telefonisch darüber informiert und er hat nicht reagiert. Sondern angewiesen weiter zu arbeiten.
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 14:24:08 Uhr
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In was für einem "kranken" Laden arbeitest du da?
Davon ab: Es liegt ein himmelweiter Unterschied zwischen Begriffen wie "haftbar machen", "verantwortlich machen", "strafbar machen" etc.
Cometcola
Cometcola 04.08.2017 um 14:43:50 Uhr
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Also da würde ich einen Unterschied machen. Man kann über das Arbeitszeugnis sagen und halten was man will. In vielen Fällen ist es einfach nur Papierverschwendung. Mit einem zusätzlichen Zettel kann man exakt auflisten was man gemacht hat und auch konkrete Beispiele aufführen.
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 14:48:45 Uhr
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Zitat von @Cometcola:
In vielen Fällen ist es einfach nur Papierverschwendung.
dafür gibt es exakt 2 Möglichkeiten:
1. Der Mitarbeiter war schlicht ne Pfeife: negatives darf in einem Arbeitszeugnis nicht aufgeführt werden
2. Der Mitarbeiter hat sein Recht auf ein Vollständiges und Ordentliches Arbeitszeugnis nicht eingefordert - also auch eine Pfeife.

Naja - wenn man die Rechnung kürzt bleibt eigentlich nur noch 1 Möglichkeit: Der Mitarbeiter war ne Pfeife!

Gruß
Cometcola
Cometcola 04.08.2017 um 15:02:41 Uhr
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3. Das Schreiben des Arbeitszeugnisses wird auf den Mitarbeiter abgewälzt - keinerlei Aussagekraft
4. Der Chef hat keine Ahnung davon, wie ein Arbeitszeugnis geschrieben sein sollte
5. Unterhalte dich mal mit Personalern und frage, ob die wirklich AZ gelesen werden. Die die ich kenne, nur in Ausnahmefällen.


Wenn man in leitender Position arbeitet und Personalverantwortung hat, gehört es dazu die Arbeitszeiten der Untergebenen im Auge zu behalten. Kenne ich jedenfalls aus dem Konzernumfeld so und wird vermutlich auch in mittelständischen Unternehmen so sein. Damit ist jetzt nicht gemeint, minutengenau Protokoll zu führen, sondern ob rechtliche Bestimmungen, wie maximale Arbeitszeiten oder aber auch Ruhezeiten eingehalten werden.
Penny.Cilin
Penny.Cilin 04.08.2017 um 16:05:24 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

In was für einem "kranken" Laden arbeitest du da?
Ich arbeite dort nicht mehr. Das Thema hat sich erledigt. Da gab es noch viel mehr Krankheiten, z. B.: Bereitschaft das ganze Jahr mit 3 Leuten.
Aber wie gesagt, das Thema ist rum.

Davon ab: Es liegt ein himmelweiter Unterschied zwischen Begriffen wie "haftbar machen", "verantwortlich machen", "strafbar machen" etc.
ist auch heute noch so, daß ein Entscheidungsträger für Verfehlungen in Hinsicht Arbeitszeitverstöße haftbar gemacht werden.
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 16:43:49 Uhr
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Zitat von @Penny.Cilin:
Davon ab: Es liegt ein himmelweiter Unterschied zwischen Begriffen wie "haftbar machen", "verantwortlich machen", "strafbar machen" etc.
ist auch heute noch so, daß ein Entscheidungsträger für Verfehlungen in Hinsicht Arbeitszeitverstöße haftbar gemacht werden.
Muss mich entschuldigen. In dem Punkt hast du tatsächlich Recht. Kannte ich so noch nicht.
Für alle, die das Interessiert: §§22+23 Arbeitszeitgesetz.

Schönes Wochenende
Penny.Cilin
Penny.Cilin 04.08.2017 um 17:48:01 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Zitat von @Penny.Cilin:
Davon ab: Es liegt ein himmelweiter Unterschied zwischen Begriffen wie "haftbar machen", "verantwortlich machen", "strafbar machen" etc.
ist auch heute noch so, daß ein Entscheidungsträger für Verfehlungen in Hinsicht Arbeitszeitverstöße haftbar gemacht werden.
Muss mich entschuldigen. In dem Punkt hast du tatsächlich Recht. Kannte ich so noch nicht.
Für alle, die das Interessiert: §§22+23 Arbeitszeitgesetz.

Erstmal DANKE. Auch für den Punkt der Nennung der Paragraphen vom Arbeitszeitgesetz. Dafür ein Doppel ++.
Das ist das schöne am Forum, es gibt Mitglieder, mit welchen man sachlich kommunizieren kann. Auch bereit sind andere Meinungen zur Kenntnis zu nehmen auch wenn man anderer Meinung ist. Und wenn man bereit ist, sich zu entschuldigen.

Deshalb nochmal DANKE für den Meinungsaustausch. Und gerne wird die Entschuldigung angenommen.

Schönes Wochenende
Ebenfalls schönes Wochenende...
Th0mKa
Th0mKa 04.08.2017 um 20:05:42 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

Für alle, die das Interessiert: §§22+23 Arbeitszeitgesetz.

Moin,

dort steht "Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber" und Arbeitgeber ist regelmässig nicht ein Abteilungsleiter sondern derjenige der den Arbeitsvertrag auf Arbeitgeberseite unterzeichnet hat. Im Innenverhältnis kann der Abteilungsleiter natürlich durchaus Ärger vom Arbeitgeber bekommen wenn er seinen Aufgaben nicht nachkommt.

VG,

Thomas
Kraemer
Kraemer 04.08.2017 um 21:48:04 Uhr
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Zitat von @Th0mKa:
dort steht "Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber" und Arbeitgeber ist regelmässig nicht ein Abteilungsleiter sondern derjenige der den Arbeitsvertrag auf Arbeitgeberseite unterzeichnet hat. Im Innenverhältnis kann der Abteilungsleiter natürlich durchaus Ärger vom Arbeitgeber bekommen wenn er seinen Aufgaben nicht nachkommt.
genau das hatte ich auch zuerst gedacht aber in diesem Fall geht es ums Verursacherprinzip: Wenn du als Abteilungsleiter den Auftrag hast, das Personal zeitlich einzusetzen, dann bist du als Abteilungsleiter der, der sich vor Gericht verantwortet. Einfach ein bisschen googlen. Dazu findest du endlos Infos...
ashnod
ashnod 05.08.2017 um 07:07:21 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
genau das hatte ich auch zuerst gedacht aber in diesem Fall geht es ums Verursacherprinzip: Wenn du als Abteilungsleiter den Auftrag hast, das Personal zeitlich einzusetzen, dann bist du als Abteilungsleiter der, der sich vor Gericht verantwortet.

Moin ...
nun bleib mal ein wenig auf dem Teppich.
Wie immer sind Gesetze und deren Auslegungen nie pauschal.sondern betrachten immer den Einzelfall.

Bei den Verstößen gegen die Arbeitszeitbestimmungen geht es zumeist um die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten.

Es ist möglich das ein Mitarbeiter diese von sich aus überschreitet ohne das diese angeordnet werden.
Das bekommt der von dir zitierte Abteilungsleiter evtl. nicht mal mit. Ergo kann er nichtmal was dafür. Der Arbeitgeber muß aber selbst im diesen Fall die Strafe tragen

In allen anderen Fällen egal ob der Abteilungsleiter im Auftrag des Arbeitgebers oder von sich aus handelt, zahlt trotzdem erstmal der Arbeitgeber die Strafe. Das ist nicht verhandelbar.

Die Konstellationen die sich ergeben können sind vielseitig. Da wären sicher auch Abteilungsleiter zu betrachten die vom Arbeitgeber gewisse Arbeitgeberfunktionen übertragen bekommen, aber auch nen popliger Abteilungsleiter der nichts anderes ist als ein normaler Arbeitnehmer und gesetzlich wie ein Arbeitnehmer behandelt wird in Sinne von Hafttung nur bei groben Fehlverhalten

Ob der Arbeitgeber Regressansprüche daraus ableitet obliegt diesem selbst und ist nur ein zivilrechtlicher Anspruch, der mit dem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nichts mehr zu tun hat.

VG
Ashnod
Kraemer
Kraemer 07.08.2017 um 10:03:29 Uhr
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Moin,

Zitat von @ashnod:
nun bleib mal ein wenig auf dem Teppich.
kann mich nicht erinnern irgendwie abgehoben zu sein

Wie immer sind Gesetze und deren Auslegungen nie pauschal.sondern betrachten immer den Einzelfall.
wahres Wort

Bei den Verstößen gegen die Arbeitszeitbestimmungen geht es zumeist um die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten.
Es wird eher meistens um die Nichteinhaltung von Pausenzeiten gehen

Es ist möglich das ein Mitarbeiter diese von sich aus überschreitet ohne das diese angeordnet werden.
Durchaus. Das entlastet den Arbeitgeber aber nicht von seinen Pflichten - u.A. dafür zu sorgen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird

Das bekommt der von dir zitierte Abteilungsleiter evtl. nicht mal mit. Ergo kann er nichtmal was dafür. Der Arbeitgeber muß aber selbst im diesen Fall die Strafe tragen
Du sagst es muss der Einzelfall betrachtet werden und führst ein spezielles Beispiel an um meine gesamte Aussage in Frage zu stellen?

In allen anderen Fällen egal ob der Abteilungsleiter im Auftrag des Arbeitgebers oder von sich aus handelt, zahlt trotzdem erstmal der Arbeitgeber die Strafe. Das ist nicht verhandelbar.
Du hast dich anscheinend nicht eine Sekunde mit dem Thema beschäftigt! Googlen ist nicht sooo schwer*

Gruß

ashnod
ashnod 07.08.2017 um 10:17:07 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
Du hast dich anscheinend nicht eine Sekunde mit dem Thema beschäftigt! Googlen ist nicht sooo schwer*

Ich kann dir versichern das ich mit dem Thema durchaus vertraut bin, iss aber wurscht.
Gesetze lesen lernen ist das eine ... das geht halt nicht auf die schelle ... nur als kleine Anmerkung Haftungsfragen haben nichts mit Strafen zu tun ...

egal - eom
Penny.Cilin
Penny.Cilin 07.08.2017 um 10:18:28 Uhr
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Ich weiß von einem Fall, wo der Abteilungsleiter zu 30.000 DM verurteilt wurde, wegen Verstößen gegen die Arbeitszeiten.
Und es ging nicht um Pausen, sondern um Arbeitszeiten. Der damalige Betriebsrat hatte gegen die Arbeitszeiten geklagt.

Und ich weiß, daß die Mitarbeiter keine 8 Std tgl. bzw. 40 wöchentlich gearbeitet haben.