derwowusste
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BGH-Urteil zu OEM-Software - nur in Deutschland?

Wer beim Titel nicht schon weiß, worum es geht, braucht eigentlich nicht weiterzulesen, es sei denn, er will etwas lernen

Moin Kollegen,

In Deutschland darf Microsoft OEM-Windowslizenzen nicht an Hardware binden.
Meine Frage: Wie sieht es in anderen Ländern aus, gibt es ähnliche Urteile, die Euch bekannt sind?

Content-ID: 196893

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Ausgedruckt am: 26.11.2024 um 00:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.01.2013 um 13:55:30 Uhr
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Meinst Du das Urteil des EuGH oder welches konkrete BGH Urteil meinst Du?

Nachdem das EU-recht weitgehend vereinheitlicht werden soll, würde ich davon ausgehen, daß diese bestimmung auch in den anderen Ländern gelten sollte. Zumindest kann Dir keienr verbieten eine OEM-lizenz ohen die dazugehörige hardware innerhalb der EU zu verkaufen, solange du in DE sitzt. Aber IANAL, daher in Zweifelsfall wie immer den Juristen Deines Vertrauens fragen.

lks
orcape
orcape 13.01.2013 um 14:10:55 Uhr
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Hi,

In Deutschland darf Microsoft OEM-Windowslizenzen nicht an Hardware binden
...das klingt ja nicht schlecht.
Nur fraglich wie das dann mit dem UEFI-Bios, Windows8 und den gespeicherten Key´s läuft, wenn einem mal die Hardware abschmiert.
Bis jetzt ist mir nicht bekannt, wie man da überhaupt agieren kann, um die Lizens zu sichern.
Auf Grund des BGH-Urteils müsste Microsoft ja zumindest Stellung dazu nehmen, unabhängig davon was in anderen Ländern läuft.

Gruß orcape
DerWoWusste
DerWoWusste 13.01.2013 um 14:21:08 Uhr
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DerWoWusste
DerWoWusste 13.01.2013 um 14:21:51 Uhr
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orcape
orcape 13.01.2013 um 14:32:33 Uhr
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Hi DerWoWusste,

den Artikel kenne ich schon, hat mich der Lösung aber nicht näher gebracht.
Der erste Abschnitt dieses Artikels sagt eigentlich schon alles...
Neue Hardware, Neue Lizens, welches dem BGH-Urteil wiedersprechen würde.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.01.2013 um 16:49:45 Uhr
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Zitat von @orcape:
den Artikel kenne ich schon, hat mich der Lösung aber nicht näher gebracht.
Der erste Abschnitt dieses Artikels sagt eigentlich schon alles...
Neue Hardware, Neue Lizens, welches dem BGH-Urteil wiedersprechen würde.


Das problem dürfte aber sein, daß hier MS mit der Dinglichen beschränkung argumentieren könnte und man wieder mehrere instanzen durchklagen muß, um recht zu bekommen.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.01.2013 aktualisiert um 16:57:29 Uhr
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Da das schon 2000 und das Thema hierzulande schon durch ist, war das außerhalb meins radars.


PS: Hab jetzt dies gefunden:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f13 ...
Deine Vermutung sollte passen. Aber außerhalb der EU?

Da hatte ich schon in EUGH sagt Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden! darauf hingewiesen. Im Prinzip verstehe ich das so, daß es da keine Beschränkugn geben darf, "gebrauchte" Software weiterzuverkaufen. Deswegen ist vermutlich jetzt auf die Idee mit der Vordongelung der Lizenz in die Hardware hinein gekommen. Da wird es vermutlich wieder zu einigen Prozessen kommen müssen, bis MS wieder zurechtgestutzt wird.

lks

PS: Hier ist die deutsche Fassung des Urteils
orcape
orcape 13.01.2013 um 18:29:11 Uhr
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Deswegen ist vermutlich jetzt auf die Idee mit der Vordongelung der Lizenz in die > Hardware hinein gekommen.
Dis Sauerei geht schon los, das man als Endverbraucher gezwungen wird, die Software von MS$ auf mancher Hardware mit zu kaufen, weil einem die Hardware Hersteller keine Alternative lassen.
Ein Notebook mit einem alternativen bzw. ohne OS wird einem z.B. kaum angeboten.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.01.2013 aktualisiert um 18:56:51 Uhr
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Zitat von @orcape:
> Deswegen ist vermutlich jetzt auf die Idee mit der Vordongelung der Lizenz in die > Hardware hinein gekommen.
Dis Sauerei geht schon los, das man als Endverbraucher gezwungen wird, die Software von MS$ auf mancher Hardware mit zu kaufen,
weil einem die Hardware Hersteller keine Alternative lassen.
Ein Notebook mit einem alternativen bzw. ohne OS wird einem z.B. kaum angeboten.

Das ist ärgerlich, aber solange die da einen COA-Bepper draufhatten, konnte man den wenigstens abföhnen und dann weitervertickern oder auf andere hardware benutzen, ohne in konflikte mit dem Gestz zu kommen (MS war da teilweise anderer Ansicht). Die wirkliche Sauerei ist, daß sie den "COA" jetzt in die Firmware reingebrannt haben, so daß man Hardware und Lizenz faktisch nicht mehr trennen kann.

lks

PS: Es gibt die meiste Hardware auch ohne windows-Lizenz. man muß nur die richtigen Händler fragen. face-smile

PPS: Leider ist der Preisvorteil eienr weggelassenen Windows-Lizenzkaum spürbar.