Bilder auf der Homepage
Hallo Leute,
wir wollen in Kürze unsere Firmen-Homepage komplett überarbeiten.
Wir sind im Baugewerbe tätig und wollen in Zukunft auch Referenz-Objekte abbilden.
Ein Fotograf wird dann kommen und entsprechende Bilder (Außenansichten von Häusern) machen.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich?
Darf ich ein Foto von einem Haus machen und einfach so ins Netz stellen?
Ich denke doch mal, so ganz ohne weitere Angaben sollte es kein Problem sein.
Aber wie sieht es aus, wenn als Bildunterschrift noch Ort und Straße dazu kommt? (Sonst macht ein "Referenz"-Objekt ja wenig Sinn...)
Muß ich dann von jedem Bewohner/Besitzer die Erlaubnis bekommen?
Wie sind Eure Meinungen dazu?
Wie habt Ihr das auf Euren Homepages gemacht?
Was sind Eure Erfahrungen zu diesem Thema?
Gruß Eggert
P.S.:
Mir ist schon klar, dass vermutlich nur ein Rechtsanwalt 100%ige Rechtssicherheit geben kann.
Aber eine generelle Einschätzung würde mir an dieser Stelle schon genügen...
wir wollen in Kürze unsere Firmen-Homepage komplett überarbeiten.
Wir sind im Baugewerbe tätig und wollen in Zukunft auch Referenz-Objekte abbilden.
Ein Fotograf wird dann kommen und entsprechende Bilder (Außenansichten von Häusern) machen.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich?
Darf ich ein Foto von einem Haus machen und einfach so ins Netz stellen?
Ich denke doch mal, so ganz ohne weitere Angaben sollte es kein Problem sein.
Aber wie sieht es aus, wenn als Bildunterschrift noch Ort und Straße dazu kommt? (Sonst macht ein "Referenz"-Objekt ja wenig Sinn...)
Muß ich dann von jedem Bewohner/Besitzer die Erlaubnis bekommen?
Wie sind Eure Meinungen dazu?
Wie habt Ihr das auf Euren Homepages gemacht?
Was sind Eure Erfahrungen zu diesem Thema?
Gruß Eggert
P.S.:
Mir ist schon klar, dass vermutlich nur ein Rechtsanwalt 100%ige Rechtssicherheit geben kann.
Aber eine generelle Einschätzung würde mir an dieser Stelle schon genügen...
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9 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi!
(Endlich mal eine Frage aus meinem "Wirkungskreis" ;) )
Also:
Wenn du Gebäude, Gärten oder Ähnliches fotografieren und diese Bild öffentlich für deine Werbezwecke nutzen willst, benötigst du ZWINGEND (!) eine unterschriebene Objektfreigabe. Das sollte aber der Fotograf auch wissen und bevor die Objektfreigabe nicht vorliegt, wird der auch nicht einmal ein Objektiv ansetzen ;)
Eine gute Vorlage für eine solche Freigabe findest du z.B. hier .
(Endlich mal eine Frage aus meinem "Wirkungskreis" ;) )
Also:
Wenn du Gebäude, Gärten oder Ähnliches fotografieren und diese Bild öffentlich für deine Werbezwecke nutzen willst, benötigst du ZWINGEND (!) eine unterschriebene Objektfreigabe. Das sollte aber der Fotograf auch wissen und bevor die Objektfreigabe nicht vorliegt, wird der auch nicht einmal ein Objektiv ansetzen ;)
Eine gute Vorlage für eine solche Freigabe findest du z.B. hier .
Hallo.
Wie schon richtig gesagt, wäre ein RA die richtige Wahl. Mein Wissensstand ist, dass der Fotograf das Urheberrecht auf die Fotos hat und damit auch das Recht über deren Verwendung.
Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als allgemeine Information ansehen und es dürfte keine Schwierigkeiten geben.
Wenn Ihr die Besitzer um Erlaubnis fragt, seid Ihr 100% auf der sicheren Seite - kann man ja bereits im Bauvertrag hinterlegen und dem Kunden anbieten ein Großformatfoto seines Eigenheimes dafür zu schenken.
Wie schon richtig gesagt, wäre ein RA die richtige Wahl. Mein Wissensstand ist, dass der Fotograf das Urheberrecht auf die Fotos hat und damit auch das Recht über deren Verwendung.
Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als allgemeine Information ansehen und es dürfte keine Schwierigkeiten geben.
Wenn Ihr die Besitzer um Erlaubnis fragt, seid Ihr 100% auf der sicheren Seite - kann man ja bereits im Bauvertrag hinterlegen und dem Kunden anbieten ein Großformatfoto seines Eigenheimes dafür zu schenken.
Hallo Eggert.
Ihr solltet in die Vereinbarung mit dem Fotografen in jedem Fall die vorgesehene Verwendung aufnehmen.
Ich würde keine Anschrift mit aufnehmen (Das ist doch eine Chance bei Interesse einen Kontakt herzustellen).
Ich würde unabhängig von der Rechtslage die Zustimmung der Eigentümer einholen (dabei kann man ja unzufriedene auch aussortieren)
In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den Bildern erkennbar abgebildet sein Recht am eigenen Bild
Gruß
LotPings
Edit
Ihr solltet in die Vereinbarung mit dem Fotografen in jedem Fall die vorgesehene Verwendung aufnehmen.
Ich würde keine Anschrift mit aufnehmen (Das ist doch eine Chance bei Interesse einen Kontakt herzustellen).
Ich würde unabhängig von der Rechtslage die Zustimmung der Eigentümer einholen (dabei kann man ja unzufriedene auch aussortieren)
In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den Bildern erkennbar abgebildet sein Recht am eigenen Bild
Gruß
LotPings
Edit
Zitat von @Netzheimer:
Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten
der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als
allgemeine Information ansehen und es dürfte keine
Schwierigkeiten geben.
Beim Thema Datenschutz dürft Ihr keine persönlichen Daten
der Kunden herausgeben. Ort und Straße kann man hier als
allgemeine Information ansehen und es dürfte keine
Schwierigkeiten geben.
Und doch würde ich dann ggf. diese Angaben vorher "absegnen lassen".. Wäre blöd wenn ein Haus zum "Walfahrtsort" für Interessenten mutiert und Sonntags um 10:00 Uhr zwanzig Leute vor dem Gartenzaun stehen und gucken...
In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den Bildern abgebildet sein Recht am eigenen Bild
Es gibt aber noch eine Ausnahme: Wenn das Hauptinteresse am Foto nicht in der Person liegt, z.B. die Person steht vor einer Skulptur o.ä. Oder habt ihr schon mal alle Menschen am Strand gefragt ob Ihr sie fotografieren dürft nur weil Sie hinter eueren Kindern liegen?
Zitat von @Netzheimer:
>In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den
Bildern abgebildet sein Recht am eigenen Bild
Es gibt aber noch eine Ausnahme: Wenn das Hauptinteresse am Foto
nicht in der Person liegt, z.B. die Person steht vor einer Skulptur
o.ä. Oder habt ihr schon mal alle Menschen am Strand gefragt ob
Ihr sie fotografieren dürft nur weil Sie hinter eueren Kindern
liegen?
>In keinem Fall dürfen Personen ohne Zustimmung auf den
Bildern abgebildet sein Recht am eigenen Bild
Es gibt aber noch eine Ausnahme: Wenn das Hauptinteresse am Foto
nicht in der Person liegt, z.B. die Person steht vor einer Skulptur
o.ä. Oder habt ihr schon mal alle Menschen am Strand gefragt ob
Ihr sie fotografieren dürft nur weil Sie hinter eueren Kindern
liegen?
Also bei uns in Österreich gibs da etwas wenn ich mich richtig entsinne ab 3 od. 5 Personen ist nicht mehr jeder einzeln zu befragen....