simons
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Datenschutz Geschäftlich verwendetes Postfach

Hi, eine kurze datenschutzrechtliche Frage...

Hallo,

wie sieht es mit Datenschutz aus, darf man als Admin seinem Chef ermöglichen, geschäftliche E-Mail seiner Mitarbeiter zu lesen? (Private Nutzung ist nicht gestattet).

Ich habe dabei Bauchschmerzen.

Danke und Gruß

Content-ID: 183663

Url: https://administrator.de/forum/datenschutz-geschaeftlich-verwendetes-postfach-183663.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 02:12 Uhr

2hard4you
2hard4you 17.04.2012 um 16:23:53 Uhr
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Moin,

nein - auch bei geschäftlichen Mails kann noch ein kleiner Nebensatz stehen ala - Denkst Du an unseren Skatabend heute?

Sowas ist ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt

Gruß

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SimonS
SimonS 17.04.2012 um 16:25:05 Uhr
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Danke für die Einschätzung, sowas dachte ich mir.

Wo kann ich sowas mit Paragraph offiziell nachlesen?

Schönen Gruß
2hard4you
2hard4you 17.04.2012 um 16:30:27 Uhr
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http://www.qrst.de/wiki/datenschutzgesetz.html

dort greift der Punkt schutzwürdige Interessen - es könnte ja uch in der Mail drin stehen, daß der Absender den kurzen Rock der Tochter des Chefs heiß fand....

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AndreasHoster
AndreasHoster 17.04.2012 um 16:37:57 Uhr
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Einfach aus Spass an der Freude: Nein.
Wenn es ein erhebliches betriebliches Interesse daran gibt (z.B. Mitarbeiter im Vertrieb ist krank und hat keine Vertretung eingerichtet, was ja hin und wieder passieren soll) dann wiegt das betriebliche Wohlergehen unter Umständen höher als der Datenschutz.

Der Chef soll seine Vorgesetztenstellung benutzen und den Mitarbeiter vorschreiben, Ihn als Vertretung in Ihre Postfächer zuzulassen, wenn er unbedingt Zugriff haben will. Damit bist Du raus aus der Nummer.
Aber vermutlich gehts ja darum, daß der Chef ohne Wissen der Mitarbeiter lesen will und das ist definitiv nicht ok.

Und das mit dem Verbot der privaten Nutzung ist rechtlich etwas heikel, weil ich zwar für mich dem Zustimmen kann, aber ich nicht für einen eventuellen Sender die Privatheit seiner, mir geschickten, Mail aufheben kann.
SlainteMhath
SlainteMhath 17.04.2012 um 16:41:04 Uhr
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Moin,

ich seh das ein bischen anders als 2hard, weil ...
(Private Nutzung ist nicht gestattet).
Diese Anweisung sollte, am besten als Betriebsvereinbarung, schriftlich vorliegen.
Dann solltest Du dir die Anweisung zum Öffnen des PFs schriftlich geben lassen und (sofern vorhanden) den Betriebsrat mit einbeziehen bzw. zumindest informieren.

Datenschutzbeauftragten hab ihr wahrscheinlich keinen, oder? face-smile

lg,
Slainte
2hard4you
2hard4you 17.04.2012 um 16:45:38 Uhr
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ich seh das ein bischen anders als 2hard, weil ...
> (Private Nutzung ist nicht gestattet).

Man kann den Absender nicht gleich mitverpflichten....

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Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.04.2012 um 16:57:03 Uhr
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Buon Giorno

Heimlich? Nein!
Nach Information und Zustimmung des betreffenden Mitarbeiters: Ja.
heimlich zur Gefahrenabwehr? Ja.(mit vielen Nebenbedingungen).
usw.


Ansonsten: Frag den Anwalt Deines Vertrauens, da wir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben sondern nur unsere eigene Meinung darlegen können, die immer noch falsch sein kann. berücksichtige vor allem dieFautsregel: "Zwei Juristen -> drei Meinungen!"

lks
Hubert.N
Hubert.N 17.04.2012 um 17:02:30 Uhr
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Moin face-smile

wie wir alle wissen, ist das hier keine Rechtsberatung...

Grundsätzlich gilt, dass der Zugriff auf die Daten und Mails des Mitarbeiters möglich ist, wenn die private Nutzung ausgeschlossen ist. Das muss (s.o.) schriftlich per Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag (...) erfolgt sein, weil bereits bei einer stillschweigenden Duldung der Zugriff schon nicht mehr erlaubt ist.

Gruß
SimonS
SimonS 18.04.2012 um 08:05:28 Uhr
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Danke für die Einschätzungen!