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15.10.2006, aktualisiert am 15.11.2006
Domainnutzungsrechte - Allgemeine Frage
Hallo,
folgendes:
Wir haben einen Kunden (nennen wir ihn müller). Dieser möchte gerne die Domain mueller.de für sich registrieren lassen über uns. Nun ist diese Domain aber schon vergeben, aber der Inhaber, Admin-C usw. heißt nicht müller sondern anders.
Nun habe ich gehört, dass wenn jemand eine Domain besitzt und gar nicht so heißt wie diese Domain selbst, dass dann derjenige der diesen Namen hat, dagegen klagen kann. Geht das wirklich?? Wenn ja wie und wo muss man das machen?
Danke für einen Tipp!
folgendes:
Wir haben einen Kunden (nennen wir ihn müller). Dieser möchte gerne die Domain mueller.de für sich registrieren lassen über uns. Nun ist diese Domain aber schon vergeben, aber der Inhaber, Admin-C usw. heißt nicht müller sondern anders.
Nun habe ich gehört, dass wenn jemand eine Domain besitzt und gar nicht so heißt wie diese Domain selbst, dass dann derjenige der diesen Namen hat, dagegen klagen kann. Geht das wirklich?? Wenn ja wie und wo muss man das machen?
Danke für einen Tipp!
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4 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
wenn sich wirklich keine andere Möglichkeit in Form eines anderen Domainnamens, z.B.
mueller-gmbh.de oder mueller-<Name der Stadt>.de etc.
Dann würde ich den Besitzer der gewünschten Domain erstmal kontaktieren, ob nicht eventuell
bereit ist, die Domain abzutreten. Man muss ja nicht immer gleich mit Anwalt/Klage drohen.
Im Falle eines Gerichtsstreits sollte man auf jeden Fall SEHR gute Gründe haben, warum
man meint, ein Anecht auf die Domain zu haben und einen Anwalt, der sich mit Marken- und
Internetrecht gut auskennt. Ansonsten kann die Sache recht teuer werden.
Gruß
cykes
wenn sich wirklich keine andere Möglichkeit in Form eines anderen Domainnamens, z.B.
mueller-gmbh.de oder mueller-<Name der Stadt>.de etc.
Dann würde ich den Besitzer der gewünschten Domain erstmal kontaktieren, ob nicht eventuell
bereit ist, die Domain abzutreten. Man muss ja nicht immer gleich mit Anwalt/Klage drohen.
Im Falle eines Gerichtsstreits sollte man auf jeden Fall SEHR gute Gründe haben, warum
man meint, ein Anecht auf die Domain zu haben und einen Anwalt, der sich mit Marken- und
Internetrecht gut auskennt. Ansonsten kann die Sache recht teuer werden.
Gruß
cykes
Wir haben einen Kunden (nennen wir ihn
müller). Dieser möchte gerne die
Domain mueller.de für sich registrieren
lassen über uns. Nun ist diese Domain
aber schon vergeben, aber der Inhaber,
Admin-C usw. heißt nicht müller
sondern anders.
müller). Dieser möchte gerne die
Domain mueller.de für sich registrieren
lassen über uns. Nun ist diese Domain
aber schon vergeben, aber der Inhaber,
Admin-C usw. heißt nicht müller
sondern anders.
DENIC Domain-Richtlinien, Punkt VIII.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. (...)
Admin-C könnte z.B. der Administrator der Firma Müller sein oder meinetwegen die Internetagentur. Unter Domaininhaber steht dann z.B. "Firma Müller & Co. (...) Inh.: Hans Müller, (...)
Eher wichtiger ist sogar der Eintrag des "Domaininhabers". Hier würde ich noch mal in die Whois-Datenbank der DENIC nachschauen.