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Domainnutzungsrechte - Allgemeine Frage

Hallo,

folgendes:

Wir haben einen Kunden (nennen wir ihn müller). Dieser möchte gerne die Domain mueller.de für sich registrieren lassen über uns. Nun ist diese Domain aber schon vergeben, aber der Inhaber, Admin-C usw. heißt nicht müller sondern anders.
Nun habe ich gehört, dass wenn jemand eine Domain besitzt und gar nicht so heißt wie diese Domain selbst, dass dann derjenige der diesen Namen hat, dagegen klagen kann. Geht das wirklich?? Wenn ja wie und wo muss man das machen?

Danke für einen Tipp!

Content-ID: 42218

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Ausgedruckt am: 13.04.2025 um 20:04 Uhr

cykes
cykes 15.10.2006 um 15:36:13 Uhr
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Hi,

wenn sich wirklich keine andere Möglichkeit in Form eines anderen Domainnamens, z.B.
mueller-gmbh.de oder mueller-<Name der Stadt>.de etc.
Dann würde ich den Besitzer der gewünschten Domain erstmal kontaktieren, ob nicht eventuell
bereit ist, die Domain abzutreten. Man muss ja nicht immer gleich mit Anwalt/Klage drohen.

Im Falle eines Gerichtsstreits sollte man auf jeden Fall SEHR gute Gründe haben, warum
man meint, ein Anecht auf die Domain zu haben und einen Anwalt, der sich mit Marken- und
Internetrecht gut auskennt. Ansonsten kann die Sache recht teuer werden.

Gruß

cykes
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4420 15.10.2006 um 16:21:09 Uhr
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Alles klar. Danke für die Antwort! das wars schon was ich wissen wollte!
MagicM
MagicM 15.10.2006 um 18:29:23 Uhr
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Wir haben einen Kunden (nennen wir ihn
müller). Dieser möchte gerne die
Domain mueller.de für sich registrieren
lassen über uns. Nun ist diese Domain
aber schon vergeben, aber der Inhaber,
Admin-C usw. heißt nicht müller
sondern anders.

DENIC Domain-Richtlinien, Punkt VIII.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. (...)


Admin-C könnte z.B. der Administrator der Firma Müller sein oder meinetwegen die Internetagentur. Unter Domaininhaber steht dann z.B. "Firma Müller & Co. (...) Inh.: Hans Müller, (...)

Eher wichtiger ist sogar der Eintrag des "Domaininhabers". Hier würde ich noch mal in die Whois-Datenbank der DENIC nachschauen.
4420
4420 15.11.2006 um 11:55:06 Uhr
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So das Thema ist nun wieder aktueller für uns geworden.

Also wie gesagt möchte ein Kunde von uns, der eine Firma näher hat und auch näher heißt, die Domain naeher.de für sich registrieren lassen. Nun ist diese Domain aber schon von einem anderen registriert und derjenige heißt nicht näher und auch der admin-c heißt nicht näher. Folglich könnte man doch den rechtlichen Anspruch unseres Kunden auf die Domain von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. Klage erheben.

Weiß jemand was sowas in der Regel kostet? Wird das für unseren Kunden teuer, auch wenn er rechtlichen anspruch auf die Domain hat? Oder muss er in dem Fall "nur" die Anwaltsgebühren bezahlen