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Exchange 2007 mail logging - logging des kompletten Inhalts

Mail Logging aller eingehenden Mails.

Jegliches Mail welches an uns geschickt wird soll mitgeloggt werden. In der Vergangenheit kahm es vor das ein paar Mitarbeiter nicht so mit unseren Kunden umgegangen sind wie die Firma es wollte. Somit wollen sie jetzt jegliches Mail mitloggen. Nicht nur den Betreff, Message ID usw.. wie es im Logging Tool von Exchange 2007 möglich ist. Sonder den komplette Mail Messagetext, Attachment usw..

Mails fallen doch unter das Briefgeheimnis, oder täusche ich mich da? Vertraglich ist festgehalten, das jeder Mitarbeiter seinen Firmenaccount in den Pausen für den Privatenmailverkehr nutzen darf, diese Mails müssen nur mit Privat gekennzeichnet sein.

Würde ich mich als Administrator strafbar machen wenn ich diese Auftrag vom Firmenchef ausführe?


Jetzt zu meiner Technischen Frage:

Ist das überhaupt in Exchange 2007 oder Exchange 2010 möglich? die Loggingfunktion von Exchange kenne ich. Ist aber, aufgrund des fehlenden Inhalts nicht das was gebraucht wird. Software von einem anderen Anbieter möchte ich nicht unbedingt in unser Netzwerk einpflege da das einfach wieder eine weitere Fehlerquelle sein kann, bzw. Software die auch gepflegt und gewartet gehört.

Die mitgeloggten Mails müssen vor Gericht Rechtsrelevant sein.


Habt ihr Erfahrung mit Mail logging?

Content-ID: 156942

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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 02:11 Uhr

Ravers
Ravers 14.12.2010 um 10:09:09 Uhr
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Gesetzl. Fragwürdig und vom Anwalt besser zu prüfen; gerade weil priv. Umgang zum Teil erlaubt ist.

Andererseits wäre die gesetzeskonforme EMail-Archivierung eigentlich das was man gut vertreten kann.
Was man dann mit den archivierten Mails macht... ich weiß von nix face-wink

Aber das Briefgeheimniss gibts weiterhin! face-wink
SlainteMhath
SlainteMhath 14.12.2010 um 10:32:10 Uhr
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Moin,

(dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung/Erfahrung face-smile )
... in den Pausen für den Privatenmailverkehr nutzen darf, ...
Ganz schlecht! Daraus ensteht u.U. ein Anspruch des MAs an die Firma!

Würde ich mich als Administrator strafbar machen wenn ich diese Auftrag vom Firmenchef ausführe?
M.E. ja - da private Nutzung erlaubt ist, unterliegen die Mails (dazu gehört übrigens bereits der Betreff!) dem Briefgeheimnis.

Die mitgeloggten Mails müssen vor Gericht Rechtsrelevant sein.
Ohne Zusatzsoftware (Archivsystem) m.E. nicht zu bewerkstelligen.

lg,
Slainte
psyrax
psyrax 14.12.2010 um 11:06:38 Uhr
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vielen dank schonmal für die antworten.

an ein archivierungssystem habe ich auch schon gedacht.