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Exchange 2016 öffentliche Ordner

Hallo,

ich möchte gerne einige Postfächer (nur eingehende Mails) für alle bzw. einzelne Gruppen zugänglich machen.

Als Beispiel

Vertrieb:
- rechnung@domain.de
- bestellung@domain.de

ehemalige Mitarbeiter:
- max.mustermann@domain.de
- erika.musterfrau@domain.de

Allgemein:
- info@domain.de
- webmaster@domain.de

Ich habe zuerst an öffentliche Ordner gedacht und diesen Email-Adressen zuweisen. Jedoch kann ich so keine Ordnerstruktur erzeugen.
Ein öffentliches Postfach ist in meinen Augen nicht von Vorteil, da nur Emails empfangen werden sollen.

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Content-ID: 375656

Url: https://administrator.de/forum/exchange-2016-oeffentliche-ordner-375656.html

Ausgedruckt am: 19.06.2025 um 17:06 Uhr

certifiedit.net
certifiedit.net 31.05.2018 aktualisiert um 21:17:34 Uhr
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Hallo,

je nach dem sind ÖO oder geteilte Postfächer das Mittel der Wahl. Grundsätzlich solltest du eben diese auch Problemlos einrichten können.

Eine Anmerkung am Rande, ehemalige Mitarbeiter "Post" darfst du nur unter strenger Beachtung des DSG so zur Verfügung stellen, das würde ich im Hinterkopf behalten. Planen und in Abstimmung mit dem Anwalt bzw HR umsetzen, durch die DS-GVO dürfte dies in Zukunft noch weitaus mehr Bedeutung bekommen.

Viele Grüße,

Christian
Vision2015
Vision2015 31.05.2018 um 21:17:29 Uhr
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Moin...

freigaben wäre da die richtige wahl...

Frank
Vision2015
Vision2015 31.05.2018 um 21:48:30 Uhr
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Eine Anmerkung am Rande, ehemalige Mitarbeiter "Post" darfst du nur unter strenger Beachtung des DSG so zur Verfügung stellen, das würde ich im Hinterkopf behalten. Planen und in Abstimmung mit dem Anwalt bzw HR umsetzen, durch die DS-GVO dürfte dies in Zukunft noch weitaus mehr Bedeutung bekommen.

wenn das auftragsbezogene & für Projekte notwendige Korrespondenz ist, sehe ich da kein Problem!
wenn die private nutzung schriftlich untersagt wurde, erst recht nicht!

Frank
certifiedit.net
certifiedit.net 31.05.2018 um 21:59:21 Uhr
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Zitat von @Vision2015:

Eine Anmerkung am Rande, ehemalige Mitarbeiter "Post" darfst du nur unter strenger Beachtung des DSG so zur Verfügung stellen, das würde ich im Hinterkopf behalten. Planen und in Abstimmung mit dem Anwalt bzw HR umsetzen, durch die DS-GVO dürfte dies in Zukunft noch weitaus mehr Bedeutung bekommen.

wenn das auftragsbezogene & für Projekte notwendige Korrespondenz ist, sehe ich da kein Problem!
wenn die private nutzung schriftlich untersagt wurde, erst recht nicht!

Frank

Wie gesagt, unter Abstimmung mit Anwalt und HR. Wird gerne vergessen und Projektrelevanz ist im praktisch keine Schranke für das DSG und darauf richten sich derzeit alle Augen.