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12597
13.06.2005, aktualisiert am 14.05.2006
Fachinformatiker: Elektroinstallationen im "Nebengewerbe"
Hallo zusammen,
da ich leider mit meiner Internetrecherche nicht weiter gekommen bin wende
ich mich mal an euch.
Ich möchte ein "Nebengewerbe" im Bereich EDV und Elektro aufmachen und genau hier liegt mein Problem, Elektro. Der Bereich Elektro soll Elektroplanung, Elektroinstallationen und Verkauf beinhalten.
Nun, ich bin bin gelernter Fachinformatiker für Systemintegration und würde nach Anweisungen meines Freundes (Elektro-Meister) die Elektroinstallationen durchführen. Natürlich muß er diese dann Abnehmen und dafür unterschreiben, doch wie sieht es hier von der rechtlichen Seite aus?
Darf ich es überhaupt machen?
Danke im Vorraus
da ich leider mit meiner Internetrecherche nicht weiter gekommen bin wende
ich mich mal an euch.
Ich möchte ein "Nebengewerbe" im Bereich EDV und Elektro aufmachen und genau hier liegt mein Problem, Elektro. Der Bereich Elektro soll Elektroplanung, Elektroinstallationen und Verkauf beinhalten.
Nun, ich bin bin gelernter Fachinformatiker für Systemintegration und würde nach Anweisungen meines Freundes (Elektro-Meister) die Elektroinstallationen durchführen. Natürlich muß er diese dann Abnehmen und dafür unterschreiben, doch wie sieht es hier von der rechtlichen Seite aus?
Darf ich es überhaupt machen?
Danke im Vorraus
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Content-ID: 11729
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Ausgedruckt am: 16.02.2025 um 22:02 Uhr
15 Kommentare
Neuester Kommentar
Ich denke, da hast du ein Problem, da ja teilweise versicherungen eine Abnahme von einem Elektromeister verlangen... meiner meinung nach ein heisses Pflaster ( falls es richtige hausverkabelungen sind ) - solange wie nix Passiert - okay. aber siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Elektriker
gruss Robert
gruss Robert
![11078](/images/members/profile_male_48x48.png)
Hallo,
also warum sollte ich Elektroinstallationen nicht durchführen
dürfen wenn eine korrekte Abnahme gewährleistet ist.
...weil gesetzliche Regelungen wollen, dass sich jeder, der ein Handwerk ausübt, in die "Handwerksrolle" einträgt. Die Crux dabei: Da kann sich nicht jeder eintragen lassen, sondern nur, wenn Du eine sachbezogene Ausbildung hast. Das ist alles in der deutschen Handwerksordnung geregelt.
Du hast ja ein technisches Studium, also würde es sich lohnen, bei der Handwerkskammer Deiner Stadt/Region nachzufragen. Ansonsten kommst Du in Teulfelsküche. Nicht zuletzt deshalb, weil eingetragene handwerksmeister mit Argusaugen (und wenn man die Lage des MIttelstandes kennt: Zu Recht) darauf achten, dass ihnen "Quereinsteiger" nicht die ohnehin nur noch dünn gesiedelten Kunden wegschnappen!
Gruß,
TIM
dürfen wenn eine korrekte Abnahme gewährleistet ist.
...weil gesetzliche Regelungen wollen, dass sich jeder, der ein Handwerk ausübt, in die "Handwerksrolle" einträgt. Die Crux dabei: Da kann sich nicht jeder eintragen lassen, sondern nur, wenn Du eine sachbezogene Ausbildung hast. Das ist alles in der deutschen Handwerksordnung geregelt.
Du hast ja ein technisches Studium, also würde es sich lohnen, bei der Handwerkskammer Deiner Stadt/Region nachzufragen. Ansonsten kommst Du in Teulfelsküche. Nicht zuletzt deshalb, weil eingetragene handwerksmeister mit Argusaugen (und wenn man die Lage des MIttelstandes kennt: Zu Recht) darauf achten, dass ihnen "Quereinsteiger" nicht die ohnehin nur noch dünn gesiedelten Kunden wegschnappen!
Gruß,
TIM
Tcha,
gute Frage.
Gab da nen Fall:
Ein Geschäft für Elektrobedarf, Inhaber hat keinen Meistertitel, hat einem Kunden (älterer Herr) eine Steckdose und ein paar Meter Kabel montiert.
Elektriker aus dem Ort kriegt das mit und zeigt ihn an.
Freispruch!
Begründung:
Wenn die gewerbliche Ausrichtung der Verkauf ist und die Installationstätigkeiten nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten und des EInkommens betragen, dann darf auch der Händler das machen.
Gruss
Christian
gute Frage.
Gab da nen Fall:
Ein Geschäft für Elektrobedarf, Inhaber hat keinen Meistertitel, hat einem Kunden (älterer Herr) eine Steckdose und ein paar Meter Kabel montiert.
Elektriker aus dem Ort kriegt das mit und zeigt ihn an.
Freispruch!
Begründung:
Wenn die gewerbliche Ausrichtung der Verkauf ist und die Installationstätigkeiten nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten und des EInkommens betragen, dann darf auch der Händler das machen.
Gruss
Christian
![11078](/images/members/profile_male_48x48.png)
Hallo,
es ist aber trotzdem wichtig, zu wissen, was in deutschland "Gewerbefreiheit" heißt:
Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit
Es ist eben doch nicht so einfach...
TIM
Ob es den anderen Elektrobetrieben
paßt oder nicht ist mir eigentlich
relativ egal, denn schließlich haben
wir hier in Deutschland gewerbefreiheit.
paßt oder nicht ist mir eigentlich
relativ egal, denn schließlich haben
wir hier in Deutschland gewerbefreiheit.
es ist aber trotzdem wichtig, zu wissen, was in deutschland "Gewerbefreiheit" heißt:
Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit
In der §1 Abs.1 der Gewerbeordnung heisst es dementsprechend:
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
[...]
Alle juristischen Formulierungen haben freilich eines gemeinsam: Sie sind zweigeteilt ! - Während das Betreiben eines Gewerbes vom Grundsatz her jedermann gestattet ist, stößt die Ausübung eines bestimmten Gewerbes auf Vorbehalte, die durch weitere Gesetze bestimmt werden können. Aufgrund dieser Ambivalenz ist das faktische Ausmaß an Gewerbefreiheit in Deutschland nicht konkret zu bestimmen. Im Gegenteil: Eine derartige Konstruktion bietet Spielraum für eine Fülle von Restriktionen.
Beschränkungen der Gewerbefreiheit
[Bearbeiten]
Die Restriktionen der Handwerksordnung
Aufgrund der Freiheit des Gewerbes und der freien Berufswahl steht es jedermann frei, sich für den Beruf eines Handwerkers, beispielsweise eines Malers, zu entscheiden. Die Ausübung des Gewerbes wird jedoch von einer bestandenen Meisterprüfung abhängig gemacht. In den meisten Fällen bedeutet dies: 3 Lehrjahre, 3 Gesellenjahre und 2 Jahre Meisterschule. In der Summe ergibt sich dann eine extrem lange Zeitspanne von 8 Jahren und extrem hohe Kosten (25.000-50.000 Euro für Meisterlehrgänge).
Der Meisterbrief, von seinen Befürwortern offiziell als "grosser Befähigungsnachweis" etikettiert, sei Voraussetzung für die hohe Qualität des deutschen Handwerks und seiner mustergültigen Ausbildungsleistungen. Er diene der Abwehr von Gefahren und dem Schutz der Verbraucher vor stümperhafter Arbeit.
[...]
Es ist eben doch nicht so einfach...
TIM
Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Man kann natürlich Datennetze bauen, die höhere Spannungen fahren.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Aber m. W. haben wir ne 24V-Grenze Gleichspannung und Was hat das Telefon an Wechselspannung (Telefon nutzt ja beides)?
Wenn du unter diesen Grenzen vom Strom her bleibst bist immer auf der sicheren Seite.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Alles was ein Kommunikationselektroniker verlegt, kann jeder verlegen.
Das ist so nicht ganz richtig.Ich z.B. bin gelernter Kommunikationselektroniker, kann mit meiner Ausbildung u.a. auch Elektronistallationen verlegen, die aber widerrum von einem Elektromeister abgenommen werden müssen.
Dies betrifft aber nicht Telefon- und Datennetze (im Sinne von dem, was man sich im allgemeinen unter Netzwerken vorstellt (Computer-Vernetzung)).
Im Übrigen ist es auch so, dass bestimmte Dinge nur dann zum Gewerbe angemeldet werden dürfen, wenn auch eine dementsprechende Ausbildung vorliegt.
Als ich z.B. mein Nebengewerbe (EDV-Systeme und Netzwerke) angemeldet habe, wurde ich auch gefragt, ob ich auch Reparaturen an Geräte vornehmen möchte, da ich das nur darf, was aber mit meiner Ausbildung kein Problem ist.