maretz
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Frage wg. Datenschutz...

Moin zusammen,

also ich habe hier eine kleine Frage bei der ich mir ehrlich gesagt absolut nicht sicher bin:

Ich schreibe derzeit ein Intranet-System für unsere Firma. Da drin sollen später auch verschiedene Arbeits-Module vorhanden sein (z.B. Angebot schreiben, Auftrag usw.). Jetzt wäre es natürlich ein leichtes sich auch eine Statistik zu ziehen welcher Mitarbeiter wieviele Aufträge mit welchem gesamt-Volumen gemacht hat. Eine solche Funktion wäre natürlich dann für die GL extrem intressant - da es damit natürlich sehr einfach ist einen guten Punkt zur Mitarbeiterbewertung zu haben.

Bevor ich sowas aber programmiere würde mich mal intressieren ob das Arbeits- und Datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist. Denn natürlich könnte die GL auch einfach an die Ordner gehen und mittels "Strichliste" dieselben Daten ziehen - nur eben nicht vollautomatisch und innerhalb von Sekunden...

Ich würde mich freuen wenn da jemand nen paar Informationen und Links zur Hand hat - denn ich stehe hier ein wenig zwischen den Fronten. Einerseits kann ich natürlich die GL auch verstehen (jeder möchte Wissen was seine Mitarbeiter leisten!) - andererseits möchte ich aber die Mitarbeiter nicht so "bloßstellen" und da irgendwelche unerlaubten Tools erzeugen. Und da ich selbst davon nicht betroffen bin (ich bin wirklich NUR für die EDV da - d.h. von mir wird es im System niemals Aufträge o.ä. geben) wäre eine unabhängige Quelle für mich am besten.

Vielen Dank schonmal face-smile

Gruß

Mike

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DrAlcome
DrAlcome 24.06.2009 um 11:24:02 Uhr
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Moin!

Also um den Datenschutz würde ich mir in dem Fall keine Gedanken machen, denn es werden ja keine privaten Daten ausgelesen.
Bei deinem Fall handelt es sich - wenn ich das richtig verstanden habe - um stinknormales Controlling und das ist nicht nur erlaubt sondern trägt maßgeblich zur Erfolgsbemessung eurer Arbeit nach.
jhinrichs
jhinrichs 24.06.2009 um 11:54:20 Uhr
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Jein.
Ich musste die Erfahrung machen, dass es eine Regelung gibt, die eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung/des Betriebsrates vorschreibt, wenn es um technische Einrichtungen zur Erfassung der Arbeitsleistung geht.
Ich habe damals ein schlichtes webbasiertes System zur Eingabe von Dienstplanwünschen implementiert; es war also noch nicht einmal die tatsächliche Leistung erfasst, sondern sozusagen nur der Wunsch, etwas zu leisten.
Die MAV hat auch zugestimmt, die bürokratischen Wege waren aber nicht ohne.
Wie es in Betrieben ohne Mitarbeitervertretung aussieht, weiß ich allerdings nicht.
mrtux
mrtux 24.06.2009 um 12:42:23 Uhr
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Hi !

Zitat von @maretz:
GL extrem intressant - da es damit natürlich sehr einfach ist
einen guten Punkt zur Mitarbeiterbewertung zu haben.

Eine sehr gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe, da es verschiedene WWSe (auch Standard Software) gibt, die ebenfalls solche Funktionen zur Verfügung stellen.

Bevor ich sowas aber programmiere würde mich mal intressieren ob
das Arbeits- und Datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist. Denn

Fraglich ist, ob Du sowas zur Geschäftsführung auch nochmal zusätzlich mit der Arbeitnehmervertretung vertraglich regeln musst?

Die Frage würde mich auch interessieren, mal sehen was noch so kommt und anspruchsvoll vote.

mrtux
maretz
maretz 24.06.2009 um 12:50:44 Uhr
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Also erstmal schonmal vielen Dank für die Antworten.

Eine Mitarbeitervertretung gibt es bei uns so nicht - leider. Dann wäre das Problem ggf. auch geringer.

Persönliche Daten werden nur in sofern verarbeitet das ich natürlich zu jedem Auftrag / Angebot usw. den Ersteller mitspeichere - und somit die Auswertung auch immer entsprechend Vor- und Nachname usw. liefern könnte.

Ich habe nur in letzter Zeit einiges gehört was die Verarbeitung von personenbezogenenen Daten angeht - und bevor es da knallt frag ich doch lieber nochmal nach ;).

Gruß

Mike
DrAlcome
DrAlcome 24.06.2009 um 13:12:30 Uhr
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Wenn du ganz sicher gehen willst, erstelle mit deinem Chef zusammen eine Dokumentation zu deinem Programm bzw. zu deiner Intranet-Struktur und halte dort schriftlich fest, dass personenbezogene Daten zu Controlling-Zwecken verarbeitet werden. Diese Dokumentation machst du allen betroffenen Mitarbeitern zugänglich (noch besser: du lässt sie unterschreiben dass sie damit einverstanden sind) und dann bist du im Reinen, daran wird sich kein Prüfer oder Datenschützer dran stören können.
Es wird dir kein Kollege die Unterschrift zu deinem Vorhaben verweigern, es handelt sich schließlich um firmeneigene Daten die der Erfolgskontrolle dienen.