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Glare-Bildschirme und Ergonomie - aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht

Hallo zusammen,

leider wird es immer schwieriger, vernünftige matte (non-glare) TFT-Monitore zu finden; die meisten Hersteller bieten offenbar fast nur diese unseligen Glare-Bildschirme an, die zwar hervorragend geeignet sind, um Filme zu gucken, zum ernsthaften Arbeiten aber leider sehr unpraktisch sind.

Sind diese Glare-Bildschirme aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht (Stichwort Ergonomie) für Bildschirmarbeitsplätze überhaupt zulässig?


Herzliche Grüße,
André

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Member: Hubert.N
Hubert.N May 19, 2011 at 19:30:20 (UTC)
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Moin

was soll "vernünftig" heißen ? Ich kann deine Schwierigkeiten gerade nicht ganz nachvollziehen...
Member: SarekHL
SarekHL May 19, 2011 at 19:33:33 (UTC)
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Die Glare-Displays eignen sich manchmal eher als Kosmetikspiegel denn als Arbeitsgerät. Die Spiegelungen auf der Bildschirmoberfläche sind bei der normalen Büroarbeit sehr störend.
Member: Hubert.N
Hubert.N May 19, 2011 at 19:43:19 (UTC)
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das Problem meinte ich nicht (das ist wohl alllen klar...) - ich verstehe die Probleme nicht andere Displays einzukaufen
Member: SarekHL
SarekHL May 19, 2011 at 19:45:15 (UTC)
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Das fängt schon damit an, daß ich bei den großen Online-Händlern (ComputerUniverse, Alternate usw.) gar nicht nach glare oder non-glare filtern kann. Es steht nicht mal bei jedem Bildschirm dabei, ob er eine glänzende oder eine matte Oberfläche hat face-sad

Es geht dann damit weiter, daß die Auswahl an Non-Glare-Bildschirmen vor allem im Bereich größerer Displays (25") nicht gerade sehr groß ist ...
Member: Hubert.N
Hubert.N May 19, 2011 at 20:05:06 (UTC)
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Dann steht das aber beim Hersteller. Man kauft ja nicht jeden Tag andere Displays ein und dann muss man eben mal einen Moment mit der Suche nach dem passenden Display zubringen.

Geben tuts genug - bei unseren Großhändlern mehr mit mattem Display als glänzenden. Vielleicht solltest du auch weniger bei Händlern einkaufen, die eher den Consumermarkt bedienen.
Member: SarekHL
SarekHL May 19, 2011 at 20:19:13 (UTC)
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Ich kaufe vorwiegend für Kirchengemeinden, Schulen und kleine soziale Einrichtungen ein. Die können sich die Preise der Großhändler, die eher den Business-Bereich bedienen, nicht leisten ...

Aber das war ja auch gar nicht meine Frage hier: Es ging um die arbeitsschutzrechtliche Bewertung der Glare-Bildschirme!
Member: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R May 20, 2011 at 06:07:29 (UTC)
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Was soll man da groß bewerten? Wenn sie dir nicht reihenweise um die Ohren fliegen oder du von den Spiegelungen irre wirst, kann man wohl damit arbeiten.

Wenn du die Wahl hast solltest du für einen Bildschirmarbeitsplatz immer non-glare wählen.

Wie das Arbeitsschutz"RECHTLICH" Bewertet wird kann dir wahrscheinlich nur einer sagen der in dem Gebiet auch tätig ist.

Auch wenn du überwiegend bei Onlinehändlern kaufst musst du nicht zwangsweise IMMER bei den GROSSEN kaufen.

Ein 27" für 250EUR Iiyama ProLite E2710HDS-B1 --> non-glare, billiger gehts nicht.

vg
Member: Der-Phil
Der-Phil May 20, 2011 at 07:32:20 (UTC)
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Hallo,

auch Alternate berät wenn man dort anruft und wird Dir sicher auch sagen, welcher Non-Glare in Deiner Preisklasse in Frage kommt...

Phil
Member: cardisch
cardisch May 20, 2011 at 07:37:57 (UTC)
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Bei "normalen" Monitoren sehe ich gottlob die Probleme nicht, sehr wohl aber bei Notebooks..
Ich habe gerade erst mein"heißgeliebtes" Notebook wegen seines unbrauchbaren TFT´s verkauft (ich bekomme davon Kopfschmerzen, meine Freundin hat das Gerät bei Sonne auf dem Balkon nutzen wollen, da dachte ich das wäre kapuut, weil man NICHTS gesehen hat).
Bei Notebooks kann man sich leider nur damit behelfen, die Business-Reihen zu kaufen, bei normalen Monitoren hat sich der Trend nicht durchgesetzt (ich bermute auch wegen Arbeitsrechtlicher Probleme).
Es gibt zwar Antireflexionsfolien, aber die lassen das BIld eher körnig wirken. Und was die auflaminierten Folien bringen (es gibt das ein paar Anbieter) kann zumindest ich dir mangels Erfahrung nicht sagen.

Gruß

Carsten
Member: jhinrichs
jhinrichs May 20, 2011 at 08:35:50 (UTC)
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Moin,
die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen liefert insbesondere die Bildschirmarbeistplatzverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/BJNR184300996.html), die zum einen definiert, was ein Bildschirmarbeitsplatz ist (ein "Bildschirmarbeitsgerät für den ortsveränderlichen Gebrauch", also ein Notebook, ist, wenn es nicht stationär eingesetzt wird, eben kein Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Verordnung), zum anderen im Anhang eben Vorgaben macht. Und dort steht eindeutig, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein muss, was eben nicht nur auf die technischen Eigenschaften des Monitors, sondern auch auf dessen Aufstellung, Lage zu Lichtquellen und Fenstern etc. abzielt.
Viele Grüße