Herrausgabe von Emails
Hallo,
ein Geschäftsführer verlang von mir, dass ich im Emailarchiv von einem Mitarbeiter nach bestimmten Begriffen suche und Ihn diese ggf. zusende.
Muss ich diesem nachkommen oder mache ich mich strafbar?
ein Geschäftsführer verlang von mir, dass ich im Emailarchiv von einem Mitarbeiter nach bestimmten Begriffen suche und Ihn diese ggf. zusende.
Muss ich diesem nachkommen oder mache ich mich strafbar?
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Ausgedruckt am: 19.01.2025 um 12:01 Uhr
6 Kommentare
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Moin,
natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine rechtliche Beratung geben.
Man kann aber durchaus sagen auf was zu achten und was zu bedenken ist.
Wenn beim Emailverkehr der private Verkehr untersagt war sollte es schon mal ein Schritt in Richtung: Darfst du machen.
Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man sich die Zustimmung des MA besorgt und dann würde ich sagen kommt es ganz auf den Begriff an und auch auf deine Stellung im Unternehmen.
An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.
Gruß
natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine rechtliche Beratung geben.
Man kann aber durchaus sagen auf was zu achten und was zu bedenken ist.
Wenn beim Emailverkehr der private Verkehr untersagt war sollte es schon mal ein Schritt in Richtung: Darfst du machen.
Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man sich die Zustimmung des MA besorgt und dann würde ich sagen kommt es ganz auf den Begriff an und auch auf deine Stellung im Unternehmen.
An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.
Gruß
Sers,
wie @wiesi200 schon schrieb, es kommt auf die Richtlinien zur Emailnutzung an. Gestattet ihr die Nutzung von privaten Emails auf der Geschäftsadresse? Verbietet ihr es? Und wenn ihr es verbietet, wird etwas unternommen um die Richtlinie zu überwachen? Habt ihr keine Richtlinie?
Wenn ihr eine Richtlinie habt, wurde diese vom betreffenden MA unterschrieben?
Ist ein Betriebsrat vorhanden? Ein Datenschutzbeauftragter?
Eine dir eventuell hilfreicher Text findet sich auf den Seiten 4-5 des http://www.mailstore.com/de/whitepaper/email-archivierung-leitfaden-rec ... Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung von MailStore.
Und ein Artikel von heise.de aus dem Jahr 2012: resale > Themen > Recht > Die E-Mails der Mitarbeiter
Hoffe das hilf dir etwas weiter.
Und damit wir uns nicht missverstehen: Dies ist keine Rechtsberatung!
Grüße,
Philip
wie @wiesi200 schon schrieb, es kommt auf die Richtlinien zur Emailnutzung an. Gestattet ihr die Nutzung von privaten Emails auf der Geschäftsadresse? Verbietet ihr es? Und wenn ihr es verbietet, wird etwas unternommen um die Richtlinie zu überwachen? Habt ihr keine Richtlinie?
Wenn ihr eine Richtlinie habt, wurde diese vom betreffenden MA unterschrieben?
Ist ein Betriebsrat vorhanden? Ein Datenschutzbeauftragter?
Eine dir eventuell hilfreicher Text findet sich auf den Seiten 4-5 des http://www.mailstore.com/de/whitepaper/email-archivierung-leitfaden-rec ... Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung von MailStore.
Und ein Artikel von heise.de aus dem Jahr 2012: resale > Themen > Recht > Die E-Mails der Mitarbeiter
Hoffe das hilf dir etwas weiter.
Und damit wir uns nicht missverstehen: Dies ist keine Rechtsberatung!
Grüße,
Philip
Zitat von @Xaero1982:
Moin,
natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine
rechtliche Beratung geben.
An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.
Gruß
Moin,
natürlich darf man "Tipps" oder auch einfach seine Meinung dazu äußern. Man darf natürlich keine
rechtliche Beratung geben.
An Hand der dünnen Informationen kann man keinen wirklichen Ratschlag geben.
Gruß
Aber das hatten wir hier doch (wenn wir ehrlich sind) schon zig mal. Ganz abgesehen davon, dass der TO bei der Frage mit einem gewissen Level direkt den Weg zum Betriebsrat oder der entsprechenden Stelle (und wenn das nur die Erklärung zur IT Nutzung ist) gefunden hätte.