Internet am Arbeitsplatz für Minderjährige?
Hallo zusammen,
ich habe in einem Seminar einmal aufgeschnappt, dass man als Unternehmen verpflichtet ist, jugendlichen Arbeitnehmern den Zugang zum Internet zu verwehren.
Leider habe ich es verpasst, nach der Begründung für diese Maßnahme zu fragen. Kann mir das jemand beantworten? Beziehungsweise die Aussage korrigieren, falls unwahr?
Danke und Grüße
Stephan
ich habe in einem Seminar einmal aufgeschnappt, dass man als Unternehmen verpflichtet ist, jugendlichen Arbeitnehmern den Zugang zum Internet zu verwehren.
Leider habe ich es verpasst, nach der Begründung für diese Maßnahme zu fragen. Kann mir das jemand beantworten? Beziehungsweise die Aussage korrigieren, falls unwahr?
Danke und Grüße
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Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 20:11 Uhr
6 Kommentare
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Also ich denke das deine Annahme so nicht Korrekt ist.
Warum sollte man jugendlichen Arbeitnehmern den generellen Zugang zum Internet verwehren?
Es muss nur sichergestellt werden das eine "sittliche Gefaehrdung" im Sinne das JArbSchG aussgeschlossen werden kann. Das sollte sich ja ohne Weiteres mittels eines Proxy realisieren lassen.
Warum sollte man jugendlichen Arbeitnehmern den generellen Zugang zum Internet verwehren?
Es muss nur sichergestellt werden das eine "sittliche Gefaehrdung" im Sinne das JArbSchG aussgeschlossen werden kann. Das sollte sich ja ohne Weiteres mittels eines Proxy realisieren lassen.
Wir werden nun in unserer Firewall eine HTTP-Gruppe namens "http_jugend" einführen. Diese Gruppe wird nicht wie andere Gruppen eine Blacklist bekommen, sondern ganz im Gegenteil: eine Whitelist. In dieser stehen alle nötigen Seiten drin, die Minderjährige (Auszubildende oder Praktikum) ansurfen dürfen. Rechtlich ist so alles sauber.