loony2000
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Internet am Arbeitsplatz für Minderjährige?

Hallo zusammen,

ich habe in einem Seminar einmal aufgeschnappt, dass man als Unternehmen verpflichtet ist, jugendlichen Arbeitnehmern den Zugang zum Internet zu verwehren.
Leider habe ich es verpasst, nach der Begründung für diese Maßnahme zu fragen. Kann mir das jemand beantworten? Beziehungsweise die Aussage korrigieren, falls unwahr?

Danke und Grüße
Stephan

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Ausgedruckt am: 05.11.2024 um 20:11 Uhr

Gagarin
Gagarin 08.09.2008 um 13:51:51 Uhr
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Also ich denke das deine Annahme so nicht Korrekt ist.
Warum sollte man jugendlichen Arbeitnehmern den generellen Zugang zum Internet verwehren?
Es muss nur sichergestellt werden das eine "sittliche Gefaehrdung" im Sinne das JArbSchG aussgeschlossen werden kann. Das sollte sich ja ohne Weiteres mittels eines Proxy realisieren lassen.
Alphavil
Alphavil 08.09.2008 um 13:51:55 Uhr
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Und was ist mit Minderjährigen die in IT-Berufen eine Ausbildung anfangen? Also das kann ich mir nicht so ganz vorstellen und mir scheint diese Aussage ein wenig angestaubt zu sein. Ohne einen Internet-Zugang geht doch heute (fast) nichts mehr face-wink


Gruß André
loony2000
loony2000 08.09.2008 um 13:55:01 Uhr
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Ich meine auch, dass diese Aussage recht sinnfrei ist, das Internet ist ja in der heutigen Zeit selbst aus Schule und Ausbildung kaum noch wegzudenken. Von daher denke ich auch das der Dozent etwas "angestaubte" Unterlagen hatte face-smile
Alphavil
Alphavil 08.09.2008 um 14:02:02 Uhr
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Die Unterlagen hatten sicher schon nen langen grauen Bart und stammen noch aus den 70. 'lach
JPSelter
JPSelter 15.09.2008 um 07:32:53 Uhr
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Wir werden nun in unserer Firewall eine HTTP-Gruppe namens "http_jugend" einführen. Diese Gruppe wird nicht wie andere Gruppen eine Blacklist bekommen, sondern ganz im Gegenteil: eine Whitelist. In dieser stehen alle nötigen Seiten drin, die Minderjährige (Auszubildende oder Praktikum) ansurfen dürfen. Rechtlich ist so alles sauber.
loony2000
loony2000 15.09.2008 um 09:07:42 Uhr
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Für alle, die es noch interessiert:

ich habe in der Zwischenzeit mit einem anderen Datenschutzbeauftragten gesprochen, dieser sagte mir, dass wir als Arbeitgeber verpflichtet sind, jugendliche Arbeitnehmer vor jugendgefährdenden Inhalten und Schriften zu schützen. Um dies zu erreichen, schlagen die Datenschutzbeauftragten immer pauschal vor, einfach den jugendlichen Arbeitnehmner den Zugang zum Internet komplett zu verwehren.

Er sagte mir allerdings auch, dass mit Content Filtering und erstellen einer Whitelist für jugendliche Arbeitnehmer der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt habe.

Grüße
Stephan