Legal oder nicht?
Moin,
auf der Suche nach einem Server OS bin ich auf LIZENSIX gestoßen. Lt. Impressum hocken die in Hildesheim und bieten auch gebrauchte Software an. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse rund um Lizenzfuchs und Konsorten stelle ich mir die Frage, ob der Shop auch in diese Kategorie fällt. Mit anderen Worten: Legal oder nicht?
Das wäre meine Frage zum Sonntag.
Grüße und Gesundheit...
Uwe
auf der Suche nach einem Server OS bin ich auf LIZENSIX gestoßen. Lt. Impressum hocken die in Hildesheim und bieten auch gebrauchte Software an. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse rund um Lizenzfuchs und Konsorten stelle ich mir die Frage, ob der Shop auch in diese Kategorie fällt. Mit anderen Worten: Legal oder nicht?
Das wäre meine Frage zum Sonntag.
Grüße und Gesundheit...
Uwe
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50 Kommentare
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Woher sollen wir das wissen, ob der Händler seriös ist oder nicht? da solltest Du die Staatsanwaltschaft oder Microsoft fragen, was die dazu meinen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Woher sollen wir das wissen, ob der Händler seriös ist oder nicht? da solltest Du die Staatsanwaltschaft oder Microsoft fragen, was die dazu meinen.
Woher sollen wir das wissen, ob der Händler seriös ist oder nicht? da solltest Du die Staatsanwaltschaft oder Microsoft fragen, was die dazu meinen.
Staatsanwalt: Wird gegen die Firma amtswegig ermittelt? Ja / Nein?
Microsoft: Würdest Du den Bock fragen, ob er in der Gärtnerei ......
Zitat von @transocean:
Moin LKS,
dann stelle ich die Frage anders. Würdest Du dort bestellen, wenn Du wie ich auf der Suche nach einem Server OS wärst?
Moin LKS,
dann stelle ich die Frage anders. Würdest Du dort bestellen, wenn Du wie ich auf der Suche nach einem Server OS wärst?
Ich bin Händler und daher würde ich bei einem meiner Distributoren bestellen.
Und nun erzähl mir bitte nicht, dass Du erst mit dem Staatsanwalt telefonieren würdest.
Wenn ich den Verdacht habe, daß da etwas nicht koscher ist, dann schon.
lks
PS: Die Rechtsform "UG" wäre mir etwas suspekt.
Hallo.
Du kannst erst wissen, ob das alles in Ordnung ist, wenn Microsoft ein Audit durchgeführt hat und du dann damit die Aussagen der Vertriebler á la: "Kein Problem, im Falle eines Audits, wenden Sie sich an uns." belastet hast.
Vorher wird dir hier niemand sagen können, ob das was ist oder nicht. Im schlimmsten Fall musst du halt die Software neu lizenzieren bei M$. Aber wer ruft schon in Redmond an und fragt, bzw. bittet um ein Audit
Laut Impressum und dem Handelsregister Eintrag von Oktober 2020 ist es nun eine GmbH.
Gruß
Marc
Du kannst erst wissen, ob das alles in Ordnung ist, wenn Microsoft ein Audit durchgeführt hat und du dann damit die Aussagen der Vertriebler á la: "Kein Problem, im Falle eines Audits, wenden Sie sich an uns." belastet hast.
Vorher wird dir hier niemand sagen können, ob das was ist oder nicht. Im schlimmsten Fall musst du halt die Software neu lizenzieren bei M$. Aber wer ruft schon in Redmond an und fragt, bzw. bittet um ein Audit
Laut Impressum und dem Handelsregister Eintrag von Oktober 2020 ist es nun eine GmbH.
Gruß
Marc
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Wenn ich den Verdacht habe, daß da etwas nicht koscher ist, dann schon.
Wenn ich den Verdacht habe, daß da etwas nicht koscher ist, dann schon.
Das wäre ein Offizialdelikt? Ich dachte immer, daß da nur der "Geschädigte" klagen kann, also "Privatsache".
UG = UnterGrund?
Zitat von @radiogugu:
Du kannst erst wissen, ob das alles in Ordnung ist, wenn Microsoft ein Audit durchgeführt hat .....
Du kannst erst wissen, ob das alles in Ordnung ist, wenn Microsoft ein Audit durchgeführt hat .....
und, im Streitfall, ein Gericht entschieden hat.
Das ist auf jeden Fall eine interessante Geschichte und gerade, wenn in einschlägigen Anwalts-Portalen und auf Websites die Möglichkeit geschürt wird, dass man M$ gar nicht rein lassen muss:
https://www.fachanwalt-it.de/lizenz-audit-von-microsoft-erlaubt/
Ich habe bisher noch kein Audit mit gemacht und weiß daher nicht, wie das Prozedere genau abläuft. Das ist mit Sicherheit auch wieder von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Ein Audit bei der Malerei Meyer GmbH wird bestimmt anders ablaufen als bei diesem Autobauer in Wolfsburg oder Stuttgart oder München oder Ingolstadt
Gruß
Marc
https://www.fachanwalt-it.de/lizenz-audit-von-microsoft-erlaubt/
Ich habe bisher noch kein Audit mit gemacht und weiß daher nicht, wie das Prozedere genau abläuft. Das ist mit Sicherheit auch wieder von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Ein Audit bei der Malerei Meyer GmbH wird bestimmt anders ablaufen als bei diesem Autobauer in Wolfsburg oder Stuttgart oder München oder Ingolstadt
Gruß
Marc
Zitat von @transocean:
Moin,
auf der Suche nach einem Server OS bin ich auf LIZENSIX gestoßen. Lt. Impressum hocken die in Hildesheim und bieten auch gebrauchte Software an. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse rund um Lizenzfuchs und Konsorten stelle ich mir die Frage, ob der Shop auch in diese Kategorie fällt. Mit anderen Worten: Legal oder nicht?
Das wäre meine Frage zum Sonntag.
Leider können wir die nicht beantworten. Allerdings hat der Inhaber ein echtes Gespür für Timing bewiesen. Exakt 10 Tage vor der Wartungsschaltung der Lizengo-Seite, wurde die GmbH gegründet. (Die UG gab es seit Ende Januar 2020.)Moin,
auf der Suche nach einem Server OS bin ich auf LIZENSIX gestoßen. Lt. Impressum hocken die in Hildesheim und bieten auch gebrauchte Software an. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse rund um Lizenzfuchs und Konsorten stelle ich mir die Frage, ob der Shop auch in diese Kategorie fällt. Mit anderen Worten: Legal oder nicht?
Das wäre meine Frage zum Sonntag.
https://www.northdata.de/Licensix+GmbH,+Hildesheim/HRB+206640
Gruß
its
Zitat von @Franz-Josef-II:
Das wäre ein Offizialdelikt? Ich dachte immer, daß da nur der "Geschädigte" klagen kann, also "Privatsache".
Das wäre ein Offizialdelikt? Ich dachte immer, daß da nur der "Geschädigte" klagen kann, also "Privatsache".
Wenn jemand gegen Strafgesetze verstößt (Lizenzverstoß fällt da auch drunter), kann man durchaus die Staatsanwalt behelligen, auch wenn man selbst nicht der Geschädigte ist. Notfalls wegen "unlauteren Wettbewerbs" weil der in Konkurrenz zu mir als Händler treten würde.
lks
Mail eine andre Sichtweise:
Die Lizenz auf die Du schielst kostet im MS-Store ca. 700,-€ (egal ob 100€ mehr oder weniger).
Bei Lizensix "nur 200€". Bei meinem Distributor bekomme ich sie zwischen 250 und 300€ netto (d.h. zzgl MwSt. etwas mehr), d.h. ich könnte sie meinen für a. 350 bis 400€ inkl. MwSt. verkaufen, vermutlich könnte das dein Stammhändler Dir das zu einem ähnlichen Preis anbieten.
Bei der Unterstellung, daß Lizensix "gute Koditionen" bei MS rausgeschlagen hat, könnte man die 200€ für realistisch halten, aber ich habe da so meine Zweifel.
Man könnte sich nun auf den Standpunkt stellen, daß man im schlimmsten Fall (=Lizenz ungültig) 200€ verballert hat und sich dann für 400-700€ das ganze nochmal kaufen muß. Die Frage ist daher, ob man sich diesem Risiko aussetzen will oder nicht.
lks
Die Lizenz auf die Du schielst kostet im MS-Store ca. 700,-€ (egal ob 100€ mehr oder weniger).
Bei Lizensix "nur 200€". Bei meinem Distributor bekomme ich sie zwischen 250 und 300€ netto (d.h. zzgl MwSt. etwas mehr), d.h. ich könnte sie meinen für a. 350 bis 400€ inkl. MwSt. verkaufen, vermutlich könnte das dein Stammhändler Dir das zu einem ähnlichen Preis anbieten.
Bei der Unterstellung, daß Lizensix "gute Koditionen" bei MS rausgeschlagen hat, könnte man die 200€ für realistisch halten, aber ich habe da so meine Zweifel.
Man könnte sich nun auf den Standpunkt stellen, daß man im schlimmsten Fall (=Lizenz ungültig) 200€ verballert hat und sich dann für 400-700€ das ganze nochmal kaufen muß. Die Frage ist daher, ob man sich diesem Risiko aussetzen will oder nicht.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Wenn jemand gegen Strafgesetze verstößt (Lizenzverstoß fällt da auch drunter), kann man durchaus die Staatsanwalt behelligen, auch wenn man selbst nicht der Geschädigte ist. ....
Wenn jemand gegen Strafgesetze verstößt (Lizenzverstoß fällt da auch drunter), kann man durchaus die Staatsanwalt behelligen, auch wenn man selbst nicht der Geschädigte ist. ....
Nicht immer.
Ich sage öffentlich der Lochkartenstanzer ist ein ***-XYZ*, dann kannst nur Du mich vor dem Kadi bringen. Wenn wir zwei dann auf ein Bier gehen .... und wir uns "besinnungslos, sinnlos besaufen" und uns dann vertragen, dann kannst Du sogar die Anzeige wieder zurückziehen.
Alles Strafgesetzbuch (§115).
Ein Offizialdelikt ist amtswegig durchzuführen, es kann von jedem angezeigt werden und die Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Beim "unlauteren Wettbewerb" bist Du Betroffener und ist ein eigenes Gesetz
Hallo,
nimm Proxmox und virtualisiere Dir ein Debian
Gruß,
Jörg
nimm Proxmox und virtualisiere Dir ein Debian
Gruß,
Jörg
Zitat von @transocean:
da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Kannst Du mir bezüglich Promox was zu den hardwartechnischen Voraussetzungen sagen?
da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Kannst Du mir bezüglich Promox was zu den hardwartechnischen Voraussetzungen sagen?
Ich habe einen laufen, problemlos. Irgendsoein älterer HP, ich glaube 360G6. Drauf rennt ein Univention, Nextcloud, Samba4 Test. Firewall, Win10 Client (2x) ......
Jetzt habe ich nachschauen müssen
72GB
moin...
UG
Frank
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ich bin Händler und daher würde ich bei einem meiner Distributoren bestellen.
Wenn ich den Verdacht habe, daß da etwas nicht koscher ist, dann schon.
lks
PS: Die Rechtsform "UG" wäre mir etwas suspekt.
was ist den an einer UG suspekt? mit UG hat LIZENSIX wenigstens einen HRB eintrag, Steuernummer und Geselschafter und eine Geschäftsführung... was die E-Bay Software Firmen zu 99% nicht haben...Zitat von @transocean:
Moin LKS,
dann stelle ich die Frage anders. Würdest Du dort bestellen, wenn Du wie ich auf der Suche nach einem Server OS wärst?
Moin LKS,
dann stelle ich die Frage anders. Würdest Du dort bestellen, wenn Du wie ich auf der Suche nach einem Server OS wärst?
Ich bin Händler und daher würde ich bei einem meiner Distributoren bestellen.
Und nun erzähl mir bitte nicht, dass Du erst mit dem Staatsanwalt telefonieren würdest.
Wenn ich den Verdacht habe, daß da etwas nicht koscher ist, dann schon.
lks
PS: Die Rechtsform "UG" wäre mir etwas suspekt.
UG
Frank
Hallo,
...Du benötigst ein Gerät, dass Nullen von Einsen unterscheiden kann.
Ernsthaft - ich habe hier einen AMD A8 mit 16GB als Virtualisierer. Für mich reicht der
https://www.proxmox.com/de/proxmox-ve/systemanforderungen
Die Frage ist natürlich, was der Server machen soll. Eventuell kommt ja auch ein virtualisiertes Univention o.Ä. in Frage...?!?
Gruß,
Jörg
...Du benötigst ein Gerät, dass Nullen von Einsen unterscheiden kann.
Ernsthaft - ich habe hier einen AMD A8 mit 16GB als Virtualisierer. Für mich reicht der
https://www.proxmox.com/de/proxmox-ve/systemanforderungen
Die Frage ist natürlich, was der Server machen soll. Eventuell kommt ja auch ein virtualisiertes Univention o.Ä. in Frage...?!?
Gruß,
Jörg
was ist den an einer UG suspekt? mit UG hat LIZENSIX wenigstens einen HRB eintrag, Steuernummer und Geselschafter und eine Geschäftsführung... was die E-Bay Software Firmen zu 99% nicht haben...
Frank
Frank
(Igrendwie liest hier keiner meine Anmerkung.) Sieh mal bei Northdata nach. Lizensix hat sein Stammkapital ganz kurz vor der Lizengo-Webseiten-Wartung durch ein nicht genannten Anteilseigner auf 25.000 € erhöht und eine GmbH daraus gemacht.
Gruß
its
Ich würde in jedem Fall lieber nur bei einem RICHTIGEN Händler bestellen - da ich keine Lust darauf habe nen Server zu installieren, einzurichten, betreiben - und in 3 Monaten deaktiviert MS plötzlich den Key weil der Händler damit Unsinn gemacht hat. Klar kann man dann schauen ob man den irgendwie freigeschaltet bekommt - und nach 5-10 Jahren vorm Gericht bekommt man ggf. dann sogar mal recht ....
Zitat von @maretz:
...- und in 3 Monaten deaktiviert MS plötzlich den Key weil der Händler damit Unsinn gemacht hat. Klar kann man dann schauen ob man den irgendwie freigeschaltet bekommt - und nach 5-10 Jahren vorm Gericht bekommt man ggf. dann sogar mal recht ....
...- und in 3 Monaten deaktiviert MS plötzlich den Key weil der Händler damit Unsinn gemacht hat. Klar kann man dann schauen ob man den irgendwie freigeschaltet bekommt - und nach 5-10 Jahren vorm Gericht bekommt man ggf. dann sogar mal recht ....
Nö da kauft man sich die nächste Lizenz für 50€ bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Oder dann die "ordentliche" Lizenz beim Händler. Ist halt ein Lotteriespiel. Wenn es gut geht ist alles ok. Ansonsten muß man eine neue Lizenz kaufen
.
Deswegen bleibt ja der Nachschub an "Kunden" für die ebay-Händler nicht aus. Die kaufen sich einfach für 5€ die nächste "Lizenz" Das Spiel können sie mindestens 50 Mal machen, bis sie "Miese" machen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Nö da kauft man sich die nächste Lizenz für 50€ bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Nö da kauft man sich die nächste Lizenz für 50€ bis der Rechtsstreit entschieden ist.
... und wenn man ganz viel Glück hat, erhält man noch einmal den selben Lizenzschlüssel.
Was ich da so überhaupt nicht verstehe:
Wieviel müssen die verkaufen, daß sie davon leben können? Daß sich das auszahlt.
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Nö da kauft man sich die nächste Lizenz für 50€ bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Deswegen bleibt ja der Nachschub an "Kunden" für die ebay-Händler nicht aus. Die kaufen sich einfach für 5€ die nächste "Lizenz" Das Spiel können sie mindestens 50 Mal machen, bis sie "Miese" machen.
Nö da kauft man sich die nächste Lizenz für 50€ bis der Rechtsstreit entschieden ist.
Deswegen bleibt ja der Nachschub an "Kunden" für die ebay-Händler nicht aus. Die kaufen sich einfach für 5€ die nächste "Lizenz" Das Spiel können sie mindestens 50 Mal machen, bis sie "Miese" machen.
Wieviel müssen die verkaufen, daß sie davon leben können? Daß sich das auszahlt.
moin...
Gruß
its
Frank
Zitat von @IT-Spezi:
(Igrendwie liest hier keiner meine Anmerkung.) Sieh mal bei Northdata nach. Lizensix hat sein Stammkapital ganz kurz vor der Lizengo-Webseiten-Wartung durch ein nicht genannten Anteilseigner auf 25.000 € erhöht und eine GmbH daraus gemacht.
jo.. so macht man das eben...finde ich jetzt nicht wirklich seltsam...was ist den an einer UG suspekt? mit UG hat LIZENSIX wenigstens einen HRB eintrag, Steuernummer und Geselschafter und eine Geschäftsführung... was die E-Bay Software Firmen zu 99% nicht haben...
Frank
Frank
(Igrendwie liest hier keiner meine Anmerkung.) Sieh mal bei Northdata nach. Lizensix hat sein Stammkapital ganz kurz vor der Lizengo-Webseiten-Wartung durch ein nicht genannten Anteilseigner auf 25.000 € erhöht und eine GmbH daraus gemacht.
Gruß
its
Habe ich auch nicht geschrieben. Sondern darauf hingewiesen, dass es eine GmbH ist und keine UG.
Gruß
its
Gruß
its
Keine Ahnung ob das schon erwähnt wurde, aber vor nicht all zu langer Zeit hat ein Gericht entschieden, dass OEM Software die mit Hardware vertrieben wird, nicht mehr an die Hardware gebunden sein darf. Bedeutet? Dass ungenutze Keys sehr wohl verkauft werden dürfen.
MS nimmt das mal so hin, hat aber immer wieder mal Abwandlungen eine Charge von Keys zu sperren.
Diese Händler kaufen also OEM Keys die noch nie verwendet wurden, von Hardware die aus dem Lifecycle fällt usw. und verkaufen diese je 1x weiter (die legale Variante). Einige verkaufen die Keys halt mehrmals. Ob das der Fall ist siehst du erst wenn du den Key prüfen lässt.
Also eher unsicher, aber günstig.
MS nimmt das mal so hin, hat aber immer wieder mal Abwandlungen eine Charge von Keys zu sperren.
Diese Händler kaufen also OEM Keys die noch nie verwendet wurden, von Hardware die aus dem Lifecycle fällt usw. und verkaufen diese je 1x weiter (die legale Variante). Einige verkaufen die Keys halt mehrmals. Ob das der Fall ist siehst du erst wenn du den Key prüfen lässt.
Also eher unsicher, aber günstig.
Hallo,
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Gruß,
Jörg
aber vor nicht all zu langer Zeit
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Gruß,
Jörg
Zitat von @117471:
Hallo,
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Hallo,
aber vor nicht all zu langer Zeit
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Wie unser Albert schon sagte, ist Zeit relativ.
Der Kommentator meinte aber vermutlich dieses nur 21 Jahre alte Urteil gegen MS.
lks
Moin,
für mich sieht es in der Realität so aus, dass die Gesetzgebung niemals hinterher kommen wird.
Das heißt, nur weil es Recht und Gesetz ist, muss es noch lange nicht umgesetzt sein.
Auch wenn dem so ist, sieht die technische Realität doch anders aus. Denn sonst wäre die Sache mit den Keys nicht, wie LKS meiner Meinung nach richtig erähnt, ein Lotteriespiel.
Was mich angeht:
Der Lizenzpreis rechtfertigt in meinen Augen bei vielem nicht das Produkt. Zu viele Risiken und Nebenwirkungen. Insofern handle ich dann auch.
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
Die Gesetzgebung hat irgendwann mal klare Fakten geschaffen, wenn es um Plagiate und Hehlerware ging (speziell Rolex). Die Gangart war -meine ich mich zu erinnern- so, dass "man von dem Produkt erwarten musste, dass es niemals zu solch einem billigen Preis zu haben sei". Bei Lizenzen halte ich dies für viel viel schwieriger zu bewerten, da diese Preise keinem für mich erkennbaren Marktrichtwert folgen.
Also suche ich mir meine Distributoren auch nach Impressum aus.
Dass ich korrekt lizensiere, halte ich für eine haltbare Forderung seitens der Lizenzgeber. Dass die Lizenzgeber ein Lizenzmodell darbieten und dieses so, dass es ohne Spezialkenntnisse und juristische Spitzfindigkeiten verständlich ist, ist eine haltbare Forderung meinerseits.
Dass ich jetzt die Rechtschaffenheit eines Distributors prüfen soll, der ein rechtlich einwandfreies Impressum aufzuweisen hat und bisher nicht negativ aufgefallen ist, halte ich dagegen für eine nicht haltbare Forderung. Ich kaufe immerhin keine Drogen ein. Dass ein Drogendealer kein Gebwerbe anmeldet, leuchtet mir ein.
Wenn mein Distributor einen Fehler macht, kann ich nicht der Leittragende sein. Das sehe ich im BGB schon bei Gewährleistung und Garantien verbrieft.
Wenn Lizenzgeber dennoch darauf Wert legen, dass der Endkunde sich versichert, dann sehe ich die Lizenzgeber in der Pflicht, offizielle, einsehbare Listen zu führen, wer als Reseller autorisiert ist und diese sollten mit einem Klick auffindbar sein.
Aber was träume ich. Die Gesetzgebung bekommt es ja nicht mal hin, wenn es um Cookies geht...
Mit einem offensichtlichen Klick allem zustimmen, aber ggf. und das nicht offensichtlich, mit mehreren Klicks nur dem Notwendigen zustimmen.
Das führt Leute doch auch schon in die Irre.
Gruß an alle
bdmvg
für mich sieht es in der Realität so aus, dass die Gesetzgebung niemals hinterher kommen wird.
Das heißt, nur weil es Recht und Gesetz ist, muss es noch lange nicht umgesetzt sein.
Auch wenn dem so ist, sieht die technische Realität doch anders aus. Denn sonst wäre die Sache mit den Keys nicht, wie LKS meiner Meinung nach richtig erähnt, ein Lotteriespiel.
Was mich angeht:
Der Lizenzpreis rechtfertigt in meinen Augen bei vielem nicht das Produkt. Zu viele Risiken und Nebenwirkungen. Insofern handle ich dann auch.
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
Die Gesetzgebung hat irgendwann mal klare Fakten geschaffen, wenn es um Plagiate und Hehlerware ging (speziell Rolex). Die Gangart war -meine ich mich zu erinnern- so, dass "man von dem Produkt erwarten musste, dass es niemals zu solch einem billigen Preis zu haben sei". Bei Lizenzen halte ich dies für viel viel schwieriger zu bewerten, da diese Preise keinem für mich erkennbaren Marktrichtwert folgen.
Also suche ich mir meine Distributoren auch nach Impressum aus.
Dass ich korrekt lizensiere, halte ich für eine haltbare Forderung seitens der Lizenzgeber. Dass die Lizenzgeber ein Lizenzmodell darbieten und dieses so, dass es ohne Spezialkenntnisse und juristische Spitzfindigkeiten verständlich ist, ist eine haltbare Forderung meinerseits.
Dass ich jetzt die Rechtschaffenheit eines Distributors prüfen soll, der ein rechtlich einwandfreies Impressum aufzuweisen hat und bisher nicht negativ aufgefallen ist, halte ich dagegen für eine nicht haltbare Forderung. Ich kaufe immerhin keine Drogen ein. Dass ein Drogendealer kein Gebwerbe anmeldet, leuchtet mir ein.
Wenn mein Distributor einen Fehler macht, kann ich nicht der Leittragende sein. Das sehe ich im BGB schon bei Gewährleistung und Garantien verbrieft.
Wenn Lizenzgeber dennoch darauf Wert legen, dass der Endkunde sich versichert, dann sehe ich die Lizenzgeber in der Pflicht, offizielle, einsehbare Listen zu führen, wer als Reseller autorisiert ist und diese sollten mit einem Klick auffindbar sein.
Aber was träume ich. Die Gesetzgebung bekommt es ja nicht mal hin, wenn es um Cookies geht...
Mit einem offensichtlichen Klick allem zustimmen, aber ggf. und das nicht offensichtlich, mit mehreren Klicks nur dem Notwendigen zustimmen.
Das führt Leute doch auch schon in die Irre.
Gruß an alle
bdmvg
Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
Allerdings hilft den Kunden das nicht mehr, wenn ein Distributor, wie Lizenzfuchs dir noch vor acht Wochen gesagt hat, dass es ein großzügiges Finanzpolster gibt (was die Bilanz auch bescheinigte), jedoch nun die Telefon-Nr. tot sind und E-Mails nicht mal mit einem NDR ins Leere laufen.
Wenn Lizenzgeber dennoch darauf Wert legen, dass der Endkunde sich versichert, dann sehe ich die Lizenzgeber in der Pflicht, offizielle, einsehbare Listen zu führen, wer als Reseller autorisiert ist und diese sollten mit einem Klick auffindbar sein.
Ich kann nur für alle hoffen, dass das der/die Richtige mitliest und versucht genau so etwas umzusetzen. Wird schwierig, denn dann wäre M$ und andere Software-Hersteller in der Position bestimmte "Eintrittsgelder" für die Reseller zu verlangen, was dem Ganzen dann wahrscheinlich den Spaß nimmt.
Aber was träume ich. Die Gesetzgebung bekommt es ja nicht mal hin, wenn es um Cookies geht...
Mit einem offensichtlichen Klick allem zustimmen, aber ggf. und das nicht offensichtlich, mit mehreren Klicks nur dem Notwendigen zustimmen.
Das führt Leute doch auch schon in die Irre.
Mit einem offensichtlichen Klick allem zustimmen, aber ggf. und das nicht offensichtlich, mit mehreren Klicks nur dem Notwendigen zustimmen.
Das führt Leute doch auch schon in die Irre.
Leider machen ja Menschen Gesetze, die sie gar nicht selbst betreffen. Sie lassen sich beraten für dutzende Millionen und schaffen es trotzdem mächtigst Mist zu bauen (Scheuer > Maut / Spahn > Maskenpreise Apotheken). Leider ist es ja nicht so, dass dort mal einer wach wird mit dem Bewusstsein Fehler gemacht zu haben und die Konsequenzen zu ziehen, sondern sich immer wieder fragend umzusehen: "War was?".
Gruß
Marc
Zitat von @radiogugu:
Allerdings hilft den Kunden das nicht mehr, wenn ein Distributor, wie Lizenzfuchs dir noch vor acht Wochen gesagt hat, dass es ein großzügiges Finanzpolster gibt (was die Bilanz auch bescheinigte), jedoch nun die Telefon-Nr. tot sind und E-Mails nicht mal mit einem NDR ins Leere laufen.
Allerdings hilft den Kunden das nicht mehr, wenn ein Distributor, wie Lizenzfuchs dir noch vor acht Wochen gesagt hat, dass es ein großzügiges Finanzpolster gibt (was die Bilanz auch bescheinigte), jedoch nun die Telefon-Nr. tot sind und E-Mails nicht mal mit einem NDR ins Leere laufen.
Das ist richtig. Das ist aber auch so, wenn es definitiv legal ist. Die Sache mit OEM-Lizenzen, die separat von Hardware verkauft werden dürfen, ist ein ähnliches Ränkespiel aus meiner Sicht. Vom Gesetz her erlaubt, aber der Lizenzgeber kann sich dennoch entscheiden, darauf zu pfeifen und durch technische Gegebenheiten, solche Schlüssel unbrauchbar zu machen.
Zitat von @radiogugu:
Ich kann nur für alle hoffen, dass das der/die Richtige mitliest und versucht genau so etwas umzusetzen. Wird schwierig, denn dann wäre M$ und andere Software-Hersteller in der Position bestimmte "Eintrittsgelder" für die Reseller zu verlangen, was dem Ganzen dann wahrscheinlich den Spaß nimmt.
Ich kann nur für alle hoffen, dass das der/die Richtige mitliest und versucht genau so etwas umzusetzen. Wird schwierig, denn dann wäre M$ und andere Software-Hersteller in der Position bestimmte "Eintrittsgelder" für die Reseller zu verlangen, was dem Ganzen dann wahrscheinlich den Spaß nimmt.
Spaß ist gut gesagt. Auch hier müsste der Gesetzgeber einen nachvollziehbaren Rahmen schaffen, dass das Ganze nicht aus dem Ruder läuft.
Zitat von @radiogugu:
Leider machen ja Menschen Gesetze, die sie gar nicht selbst betreffen. Sie lassen sich beraten für dutzende Millionen und schaffen es trotzdem mächtigst Mist zu bauen (Scheuer > Maut / Spahn > Maskenpreise Apotheken). Leider ist es ja nicht so, dass dort mal einer wach wird mit dem Bewusstsein Fehler gemacht zu haben und die Konsequenzen zu ziehen, sondern sich immer wieder fragend umzusehen: "War was?".
Leider machen ja Menschen Gesetze, die sie gar nicht selbst betreffen. Sie lassen sich beraten für dutzende Millionen und schaffen es trotzdem mächtigst Mist zu bauen (Scheuer > Maut / Spahn > Maskenpreise Apotheken). Leider ist es ja nicht so, dass dort mal einer wach wird mit dem Bewusstsein Fehler gemacht zu haben und die Konsequenzen zu ziehen, sondern sich immer wieder fragend umzusehen: "War was?".
Ja. Da magst Du Recht haben. Also hoffe ich weiter, dass mein Kopf nicht irgendwann mal im Korb einer Guillotine landet.
Gruß
Andreas
Zitat von @117471:
Hallo,
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Gruß,
Jörg
Hallo,
aber vor nicht all zu langer Zeit
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Gruß,
Jörg
aha!
Dann frage ich mich warum in diesen beiden Artikeln was von EUgH und 2012 steht (??):
https://www.boden-rechtsanwaelte.de/der-verkauf-gebrauchter-softwarelize ...
http://pc-wedel.de/archiv/Gebrauchte_Software.pdf
Zitat von @mayho33:
Dann frage ich mich warum in diesen beiden Artikeln was von EUgH und 2012 steht (??):
https://www.boden-rechtsanwaelte.de/der-verkauf-gebrauchter-softwarelize ...
http://pc-wedel.de/archiv/Gebrauchte_Software.pdf
Dann frage ich mich warum in diesen beiden Artikeln was von EUgH und 2012 steht (??):
https://www.boden-rechtsanwaelte.de/der-verkauf-gebrauchter-softwarelize ...
http://pc-wedel.de/archiv/Gebrauchte_Software.pdf
Es gibt da diverse Urteile dazu in dem letzten guten halben Jahrhundert. Da kann sich jeder das passende heraussuchen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Wie unser Albert schon sagte, ist Zeit relativ.
Der Kommentator meinte aber vermutlich dieses nur 21 Jahre alte Urteil gegen MS.
lks
Zitat von @117471:
Hallo,
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Hallo,
aber vor nicht all zu langer Zeit
Genau genommen vor 52 Jahren (IBM unbundling Prozeß von 1969).
Wie unser Albert schon sagte, ist Zeit relativ.
Der Kommentator meinte aber vermutlich dieses nur 21 Jahre alte Urteil gegen MS.
lks
Eigentlich meine ich den nicht. Leider finde ich gerade den Artikel nicht mehr. Da geht es explizit um OEM-Lizenzkeys die normalerweise an den Verkauf von Hardware gebunden ist. Das wurde erst vor wenigen Jahren (um konkreter zu sein). ebenfalls von EUgH aufgehoben.
"[...] darf nicht an den Verkauf von Hardware wie einen Computer gebunden sein [...]"
Die Reseller können also Keys die nie verwendet wurden (etwa Ende des LifeCycle von 10.000 Laptops welche per Volumen-Lizenz aktiviert wurden) wiederverkaufen. PC und NBs sind ja meistens mit einer OEM-Lizenz eines WindowsOS ausgestattet, werden in großen Unternehmen aber selten verwendet (arbeite selbst in einem wo das so läuft). Da wird sinnigerweise mit einer Volumen-Lizenz aktiviert.
So ein NB ist z.B. mit einer W10-Pro-Lizenz (OEM) ausgestattet. zum Ende des LifeCycle (3 -5 Jahre) werden die Geräte ausgeschieden und an eine LeasingFirma zurückgegeben, oder gekauft und weiter verkauft. Der Käufer, oft mal ein "Verschrottungs"-Unternehmen, geht dann her und schlachtet aus was auszuschlachten geht. Darunter auch die OEM-Keys des OS.
Mit dem Spruch wurde obiges Besipiel also legalisiert.
Leider gibt es halt viele schwarze Schafe die doppelt, dreifach, mehrfach moppeln wollen.
Zitat von @beidermachtvongreyscull:
Was mich angeht:
Der Lizenzpreis rechtfertigt in meinen Augen bei vielem nicht das Produkt. Zu viele Risiken und Nebenwirkungen. Insofern handle ich dann auch.
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
...
...
...
Gruß an alle
bdmvg
Was mich angeht:
Der Lizenzpreis rechtfertigt in meinen Augen bei vielem nicht das Produkt. Zu viele Risiken und Nebenwirkungen. Insofern handle ich dann auch.
Auf der beruflichen Ebene beschaffe ich bei diversen Händlern gebrauchte Lizenzen auch mit dem Hinweis, dass im Falle eines Audits die sofort ins Boot geholt werden.
...
...
...
Gruß an alle
bdmvg
Im Beruf eh keine Frage. Im privaten Bereich mal schnell eine Server-Lizenz um 700.-- ?? Naja! Wer es sich leisten kann...
Der To schreibt ja nicht ob er es privat oder beruflich nutzen will. Oder doch? Ich gehe mal davon aus, dass er meint "für privat".
Zitat von @mayho33:
Im Beruf eh keine Frage. Im privaten Bereich mal schnell eine Server-Lizenz um 700.-- ?? Naja! Wer es sich leisten kann...
Der To schreibt ja nicht ob er es privat oder beruflich nutzen will. Oder doch? Ich gehe mal davon aus, dass er meint "für privat".
Im Beruf eh keine Frage. Im privaten Bereich mal schnell eine Server-Lizenz um 700.-- ?? Naja! Wer es sich leisten kann...
Der To schreibt ja nicht ob er es privat oder beruflich nutzen will. Oder doch? Ich gehe mal davon aus, dass er meint "für privat".
Auch wer Privat so eine Serverlizenz braucht, muß "sich das auch leisten können". Wenn nicht, muß er halt mit etwas anderem auskommen oder darauf verzichten.
lks
Zitat von @mayho33:
So ein NB ist z.B. mit einer W10-Pro-Lizenz (OEM) ausgestattet. zum Ende des LifeCycle (3 -5 Jahre) werden die Geräte ausgeschieden und an eine LeasingFirma zurückgegeben, oder gekauft und weiter verkauft. Der Käufer, oft mal ein "Verschrottungs"-Unternehmen, geht dann her und schlachtet aus was auszuschlachten geht. Darunter auch die OEM-Keys des OS.
So ein NB ist z.B. mit einer W10-Pro-Lizenz (OEM) ausgestattet. zum Ende des LifeCycle (3 -5 Jahre) werden die Geräte ausgeschieden und an eine LeasingFirma zurückgegeben, oder gekauft und weiter verkauft. Der Käufer, oft mal ein "Verschrottungs"-Unternehmen, geht dann her und schlachtet aus was auszuschlachten geht. Darunter auch die OEM-Keys des OS.
Das hat aber nur bis Windows 7 funktioniert. Ab Windows 8 ist das kein Lizenzaufkleber mehr, sondern i.d.R. ein im BIOS eingetragener Key. Die Lizenzaufkleber kann man noch eindeutig von der hardware trennen und die Lizenz getrennt weiterverkaufen. Bei im ROM eingebrannten Keys ist das schon schwieriger. Da muß schon ordntlich dokumentiert werden und ggf dafür gesorgt werden, daß der Key auf der alten Kiste nicht mehr weiterbenutzbar ist.
Und für Server gelten sowieso besondere Bedingungen. Da sind meist eh keine OEM-Lizenzen dabei, wenn die sowieso per Volumenlizenz aktiviert werden sollen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Das hat aber nur bis Windows 7 funktioniert. Ab Windows 8 ist das kein Lizenzaufkleber mehr, sondern i.d.R. ein im BIOS eingetragener Key. Die Lizenzaufkleber kann man noch eindeutig von der hardware trennen und die Lizenz getrennt weiterverkaufen. Bei im ROM eingebrannten Keys ist das schon schwieriger. Da muß schon ordntlich dokumentiert werden und ggf dafür gesorgt werden, daß der Key auf der alten Kiste nicht mehr weiterbenutzbar ist.
Und für Server gelten sowieso besondere Bedingungen. Da sind meist eh keine OEM-Lizenzen dabei, wenn die sowieso per Volumenlizenz aktiviert werden sollen.
lks
Das hat aber nur bis Windows 7 funktioniert. Ab Windows 8 ist das kein Lizenzaufkleber mehr, sondern i.d.R. ein im BIOS eingetragener Key. Die Lizenzaufkleber kann man noch eindeutig von der hardware trennen und die Lizenz getrennt weiterverkaufen. Bei im ROM eingebrannten Keys ist das schon schwieriger. Da muß schon ordntlich dokumentiert werden und ggf dafür gesorgt werden, daß der Key auf der alten Kiste nicht mehr weiterbenutzbar ist.
Und für Server gelten sowieso besondere Bedingungen. Da sind meist eh keine OEM-Lizenzen dabei, wenn die sowieso per Volumenlizenz aktiviert werden sollen.
lks
Ich kann dir nur sagen wie es läuft. Normalerweise muss ein Gerät vor dem Wiederverkauf "geshreddert" werden, sprich, HDD/SSD sicher löschen, Firmenspezifika entfernen (Aufkleber, BIOS-Settings, usw.), usw. Für eine gute Löscht-Software ist es auch kein Problem genau zu dokumentieren was passiert ist und bestimmte Sachen auszulesen. Einen OEM-Key aus dem BIOS zu lesen ist da sicher das geringste Problem.
LG
Das sehe ich auch nicht als Problem an. Ich sehe es eher als Problem, die ganze Dokumentationskette revisionssicher aufrechtzuerhalten, bis die Lizenz beim endgültigen Endkunden angekommen ist und dieser dann das ggf. den
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Das sehe ich auch nicht als Problem an. Ich sehe es eher als Problem, die ganze Dokumentationskette revisionssicher aufrechtzuerhalten, bis die Lizenz beim endgültigen Endkunden angekommen ist und dieser dann das ggf. denDementoren Auditoren Rede und Antwort stehen muß.
lks
Das sehe ich auch nicht als Problem an. Ich sehe es eher als Problem, die ganze Dokumentationskette revisionssicher aufrechtzuerhalten, bis die Lizenz beim endgültigen Endkunden angekommen ist und dieser dann das ggf. den
lks
Da gebe ich dir recht. Aber die meisten Reseller sitzen in China, Malaisia, Tailand... Da wird das mit der "Nachvollziehbarkeit" vermutlich nicht so streng gesehen
Wie das technisch und nachvollziehbar funktionieren soll, weiß ich ja auch nicht. Ich sage nur, dass es per Gesetz vorab mal nicht ilegal ist einen OEM-Key aus 2. Hand oder über einen Reseller zu kaufen.
Ganz einfache Regel: Wenn eine CD oder ein Zertifikat von Microsoft dabei ist -> alles jut.
Nur das zählt beim Audit.
Nur das zählt beim Audit.
Neue Hardware wird oft ohne CD/DVD geliefert. Trotzdem hat man in 99% der Fälle eine OEM-Lizenz dabei. Dafür steht in der Anleitung wie man sich ein Sicherungs-Medium erstellen und später seine Kiste neu aufsetzen kann. Die Aktivierung erfolgt dann via oben schon erwähnter BIOS-Key-Online-Aktivierung
Das hat wenig mit eine Zert odgl. zu tun. Wo ist da die Sicherheit?
Und wer hatte in seinem Kleinunternehmen mit 2 oder 3 Lizenzen schon mal ein Audit?
Zitat von @mayho33:
Ich sage nur, dass es per Gesetz vorab mal nicht ilegal ist einen OEM-Key aus 2. Hand oder über einen Reseller zu kaufen.
Ich sage nur, dass es per Gesetz vorab mal nicht ilegal ist einen OEM-Key aus 2. Hand oder über einen Reseller zu kaufen.
Da widerspricht Dir ja auch keiner. Nur ist es manchmal etwas suspekt, wieviele OEM-Keys auf dem Markt sein sollen.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Da widerspricht Dir ja auch keiner. Nur ist es manchmal etwas suspekt, wieviele OEM-Keys auf dem Markt sein sollen.
lks
:D Da bin ich voll bei dir! So viele Keys hat MS vermutlich noch gar nicht verkauft, wie bereits im Umlauf sind.Zitat von @mayho33:
Ich sage nur, dass es per Gesetz vorab mal nicht ilegal ist einen OEM-Key aus 2. Hand oder über einen Reseller zu kaufen.
Ich sage nur, dass es per Gesetz vorab mal nicht ilegal ist einen OEM-Key aus 2. Hand oder über einen Reseller zu kaufen.
Da widerspricht Dir ja auch keiner. Nur ist es manchmal etwas suspekt, wieviele OEM-Keys auf dem Markt sein sollen.
lks
Zitat von @NordicMike:
Ganz einfache Regel: Wenn eine CD oder ein Zertifikat von Microsoft dabei ist -> alles jut.
Nur das zählt beim Audit.
Ganz einfache Regel: Wenn eine CD oder ein Zertifikat von Microsoft dabei ist -> alles jut.
Nur das zählt beim Audit.
Das ist zwar eine hinreichende, aber nicht notwendige Bedingung, wie der Mathematiker so schön sagt. Es gibt auch Lizenzen, die auch ohne Zertifikat (z.B. key im BIOS) und ohne CD/DVD (Recovery auf HDD) ausgeliefert werde, die man auch übertragen darf.
Da ist es dann etwas komplizierter.
lks
Ob koscher oder nicht, wenn dann nicht an den 25 EUR sparen und direkt den 2019 nehmen. :D
https://licensix.com/microsoft-server/windows-server/windows-server-2019 ...