Lizenzfrage: Hyper-V unter und mit Windows 10 Pro
Hallo in die Runde,
Mit einer normalen Windows 10 Pro Lizenz habe ich ja genau einen RDP-Zugang - unabhängig der Anzahl konfigurierter Nutzer am Rechner.
Nehmen wir an, ich aktiviere Hyper-V und virtualisiere genau diesen WinPro-Installation nochmal "im kleinen". Dann benötige ich dafür nochmal eine Win10 Pro Lizenz, nehme ich an?!
D.h. auf der HW lauft dann auf Blech 1 x WinPro und unter Hyper-V 1 x WinPro.
Kann ich mich dann auf "beiden" WinPro parallel per RDP anmelden und bin lizenzmäßig "safe"?!
Viele Grüße
EDIT: "Visualisierung"
Mit einer normalen Windows 10 Pro Lizenz habe ich ja genau einen RDP-Zugang - unabhängig der Anzahl konfigurierter Nutzer am Rechner.
Nehmen wir an, ich aktiviere Hyper-V und virtualisiere genau diesen WinPro-Installation nochmal "im kleinen". Dann benötige ich dafür nochmal eine Win10 Pro Lizenz, nehme ich an?!
D.h. auf der HW lauft dann auf Blech 1 x WinPro und unter Hyper-V 1 x WinPro.
Kann ich mich dann auf "beiden" WinPro parallel per RDP anmelden und bin lizenzmäßig "safe"?!
Viele Grüße
EDIT: "Visualisierung"
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20 Kommentare
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Mit einer normalen Windows 10 Pro Lizenz habe ich ja genau einen (parallelen) RDP-Zugang
Auch diesen hast du nicht. Sobald einer per RDP drauf geht, ist der Mitarbeiter an der Konsole getrennt.und virtualisiere genau diesen WinPro-Installation nochmal
Das kann ebenfalls Probleme geben - Stichwort SID. Wenn, dann mit Sysprep und neuem Lizenz-Key - und VDI Lizenz natürlich.
Hallo,
Nein, wie certifiedit.net schon richtig meint.
Der Hautpbenutzer (>50% Nutzungsanteil) darf sich per RDP auf "seinen" PC einwählen.
Dabei wird die normale Oberfläche gesperrt.
Microsoft macht hier ein Zugeständniss, dass wenn ein PC einer natürlichen Person (nicht einem Benutzer) fest zugeordnet ist, dass diese Person diesen PC zusätzliche zur physikalischen Nutzung auch per RDP nutzen darf.
Wenn sich 2 Personen einen PC mit einem Benutzernamen teilen, gilt dies nur für eine Person.
Und für virtuelle PCs gilt dies gar nicht.
Da braucht man VDI. Denn man könnte ja auch einen RDS-Server verwenden.
Nein, wie certifiedit.net schon richtig meint.
Der Hautpbenutzer (>50% Nutzungsanteil) darf sich per RDP auf "seinen" PC einwählen.
Dabei wird die normale Oberfläche gesperrt.
Microsoft macht hier ein Zugeständniss, dass wenn ein PC einer natürlichen Person (nicht einem Benutzer) fest zugeordnet ist, dass diese Person diesen PC zusätzliche zur physikalischen Nutzung auch per RDP nutzen darf.
Wenn sich 2 Personen einen PC mit einem Benutzernamen teilen, gilt dies nur für eine Person.
Und für virtuelle PCs gilt dies gar nicht.
Da braucht man VDI. Denn man könnte ja auch einen RDS-Server verwenden.
VDI Lizenz zahlt man pro Benutzer und es darf immer nur einer zur gleichen Zeit an einer Windows Installation arbeiten. Sollten die 2-3 Benutzer zur gleichen Zeit drauf wollen, benötigst du:
Entweder einen Remote Desktop Server (oder, wie früher, Terminal Server genannt) - dieser erlaubt parallele Zugriffe, aber benötigt einmalig RDS-CALs,
oder 2-3 VMs, auf der sich jeder Benutzer einzeln drauf schaltet und jeweils ein VDI (also nicht parallel). VDI ist eine Subscription, für die man jährlich bezahlt. Ein RDP Server ist auf die Dauer also günstiger.
Entweder einen Remote Desktop Server (oder, wie früher, Terminal Server genannt) - dieser erlaubt parallele Zugriffe, aber benötigt einmalig RDS-CALs,
oder 2-3 VMs, auf der sich jeder Benutzer einzeln drauf schaltet und jeweils ein VDI (also nicht parallel). VDI ist eine Subscription, für die man jährlich bezahlt. Ein RDP Server ist auf die Dauer also günstiger.
Moin,
Gruß,
Dani
Nein, dann brauchst du VDI Lizenzen.
Was zum Teufel ist eine VDI Lizenz? Ich kenne eine VDA Lizenz und ist in diesem Fall nicht das Richtige.Nehmen wir an, ich aktiviere Hyper-V und virtualisiere genau diesen WinPro-Installation nochmal "im kleinen". Dann benötige ich dafür nochmal eine Win10 Pro Lizenz, nehme ich an?!
In diesem Fall müsste Windows 10 Professional als Volumenlizenz und mit aktiven Software Assurance vorliegen. Denn durch die Installation auf dem phy. Rechner des Nutzers, darfst du durch SA auch dazugehörig eine virtuelle Maschine für den Nutzer bereitstellen.Gruß,
Dani
Moin,
Gruß,
Dani
Es ist dasselbe, je nach Zettel von ms. Durch sa erwirbst du es (und etwas darüber hinaus)
das ist nach wie vor nicht das Selbe/Gleiche! VDA und SA sind nach wie vor zwei getrennte Lizenzformen. Alleine schon dadurch, dass SA ganz andere Möglichkeiten bereitstellt. Licensing the Windows Desktop for VDI EnvironmentsGruß,
Dani
Ehrlich gesagt fühle ich mich bei diesem unübersichtlichen "Lizenz-Zirkus" übern Tisch gezogen.
Naja, das kannst du aber stets oder nie tun.
Ich hab hier gerade an einem System zu operieren, welches dem Kunden als Ausfallsicher und "günstig" (anscheinend) verkauft wurde - Komponenten (Winter 2019) sind aber aus 2015/2016 und laufen in sich total Instabil.
Ich kenne auch solche Spezialisten, die meinten, dass alles, was nicht günstig sei, sie über den Tisch zieht, meist liegt die Wahrheit aber irgendwo dazwischen. Es muss eben angepasst sein. Also,warum gibst du den Leuten nicht einfach ein ordentliches Notebook und sicherst die Daten davon irgendwohin, Fall erledigt?
VDA, VDI (