derwowusste
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Mindermengenzuschläge bei Softwarekauf

Servus Kollegen.

Ich wollte rein interessehalber fragen, ob jemand hier schon einmal bei der Abnahme geringer Stückzahlen einer Software einen Mindermengenzuschlag zahlen musste.
Wir wollen eine Software verlängern (7 Installationen) und der Preis hat sich verdoppelt gegenüber der letzten Abnahme, denn unter der Abnahme von 25 Stück verlangen die neuerdings einen Mindermengenzuschlag von 100% des Kaufpreises - in meinen Augen völlig unüblich. Eure Erfahrungen?
(Leider ist dies der Hersteller selbst und alle Distributoren folgen brav diesem Beispiel)

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Member: ArnoNymous
ArnoNymous Aug 04, 2022 at 12:18:04 (UTC)
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Moin,

das kenne ich so nicht. Aber eine Mindestmenge ist mir durchaus geläufig.
Jetzt könnte man darüber diskutieren, ob man damit seine Kunden bestrafen möchte, nur weil die nicht groß genug sind, aber frecherweise trotzdem die Software nutzen wollen.

Gruß
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 04, 2022 at 12:19:00 (UTC)
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Ist mir bisher nicht untergekommen.

Werden da noch Papp-Boxen durch die Gegend geschickt? Dann könnte, ichs mir das noch vorstellen, Aber heutzutage ist das doch alles elektronisch oder bzrw. nur ein Blatt Papier für die Lizenz. Da fände ichs das schon "komisch", wenn das nicht gerade eine Billigsoftware im einstelligen Eurobereich ist.

lks

PS: Magst/Darfst Du den Hersteller nennen?
Member: kpunkt
kpunkt Aug 04, 2022 at 12:22:18 (UTC)
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Im Digitalbereich ist mir sowas noch nicht untergekommen.
Ich kenn den expliziten Mindermengenzuschlag (unsere Firma berechnet den auch) für Waren um die Transportkosten im Griff zu haben.
Für Digitales macht sowas aber keinen Sinn. der Aufwand ist derselbe.
Mindestbestellwert könnte ich noch nachvollziehen.

Ich nehme an, die versuchen halt alles um die aktuelle Wirtschaftslage auszunutzen. Die Argumentation ist ja obreflächlich recht einfach.

Auch wenns nicht wirklich hilft, aber bin da auch etwas baff, dass das jemand durchzieht. Und wenn du Quasi-Monopolist bist, wirst du auch damit durchkommen. Leider. Ist wohl so ein friss oder stirb.
Member: emeriks
emeriks Aug 04, 2022 at 12:34:34 (UTC)
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Hi DWW,
in Stückzahlen habe ich sowas auch noch nie gehört. In Preisen doch.
Wenn also eine Bestellung einen gewissen Gesamtbetrag unterschreitet, dann kennt man sowas. Aber bei der Menge?

Wenn Du also jetzt 20 kaufst, dann bezahlst Du 40, obwohl Du bei 25 nur 25 bezahlen würdest?
Da würde ich mal den Anwalt fragen, ob das so überhaupt rechtens ist. Für Mindermengenzuschläge gibt es klare gesetzliche Regelungen.

E.
Member: dertowa
dertowa Aug 04, 2022 at 12:38:56 (UTC)
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Zitat von @DerWoWusste:
Wir wollen eine Software verlängern (7 Installationen) und der Preis hat sich verdoppelt gegenüber der letzten Abnahme

Salut,
ich verstehe richtig, ihr habt eine Lizenz, welche abläuft und diese wollt ihr einfach nur verlängern?
Wieso sollte man da einen Mindermengenzuschlag zahlen müssen, ist doch gar kein Neukauf?

Habe ich noch nirgends gesehen, selbst bei Autodesk (letztens noch 1 Lizenz neu beschafft) was das gar kein Problem
und die springen ja eigentlich direkt auf solche Moneytrains auf...

Grüße
ToWa
Member: kpunkt
kpunkt Aug 04, 2022 at 12:44:55 (UTC)
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Zitat von @emeriks:

Für Mindermengenzuschläge gibt es klare gesetzliche Regelungen.

Bei Endkunden ja. Aber da muss der Mindermengenzuschlag auch nur mehr oder weniger genannt werden und beim Endpreis mit aufgeführt sein.
Bei B2B kann man eher machen wie man lustig ist. Es gibt ja schon seit immer lustige Preisgestaltungen bei Staffelungen. Hier gilt eher: Vertrag zugestimmt ist zugestimmt.
Member: C.R.S.
C.R.S. Aug 04, 2022 at 12:53:10 (UTC)
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Zitat von @emeriks:

Wenn Du also jetzt 20 kaufst, dann bezahlst Du 40, obwohl Du bei 25 nur 25 bezahlen würdest?

Naheliegender wäre es, ab 13 Nutzern eben 25 Lizenzen zu kaufen.

Klingt nach einer unüblichen Umsetzung eines üblichen Resultats. Unüblich ist es, es "Mindermengenzuschlag" zu nennen, weil das ein im Handel mit Gegenständen sachlich begründeter Aufschlag wäre (5 Stück von der Palette fummeln...).
Wenn ich an die pro Nutzer lizenzierte Software denke (vor allem SaaS-Anbieter), ist es aber völlig normal, dass zwischen weniger als 10 und 50 oder 100+x ein so erheblicher Unterschied im Preis pro Kopf besteht. Das bildet eine Site- oder Enterprise-Lizenz als Ersatz eine hohen Stücklizenzierung schließlich auch ab. Gleiches bei Geräte-Lizenzierung (z.B. Router/Firewall-VMs praktisch aller Hersteller).
Wenn das außerdem einem US-Preismodell folgt, lautet das erste Angebot oft auf 40-50% "Discount" vom Listenpreis. Wie hoch der Listenpreis und vor allem der Discount bei der Verlängerung sind, weiß der Himmel. Also durch Umstellung des Preismodells oder schlicht im zweiten Lizenzierungszyklus kann man in der jetzigen Situation schon auf Sprünge von 100% kommen.

Grüße
Richard
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Aug 04, 2022 at 13:10:17 (UTC)
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Ja, wir verlängern Rohde und Schwarz Trusted Disk, alles digital.
Dass man eine Preisstaffelung nach Abnahmemenge hat - gerne, meinetwegen. Aber so ausgeprägt wie hier habe ich das noch nicht ansatzweise erlebt.
Wieso sollte man da einen Mindermengenzuschlag zahlen müssen, ist doch gar kein Neukauf?
Habe ich auch in Frage gestellt, da wird jedoch kein Unterschied gemacht.

Mein erster Gedanke war "deren Konkurrenz muss wohl zwischenzeitlich eingegangen sein", aber nein, es gibt noch Konkurrenten, an die wir uns jetzt wenden werden.
Member: SachsenHessi
SachsenHessi Aug 05, 2022 at 06:59:08 (UTC)
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Oder ein Abwehr-Angebot ?
(im Bau durchaus nicht unüblich, wenn die örtlichen Maurermeister sich einig sind)
SH
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 05, 2022 at 07:11:45 (UTC)
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Zitat von @SachsenHessi:

Oder ein Abwehr-Angebot ?


Nicht bei dem Produkt. Rohde und Schwarz verdient damit ganz gut (aber anscheinend nicht genug).

lks

PS: Bei meinen Kunden bestand dafür bisher kein Bedarf.