ceramic
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Mitarbeiterüberwachung - Legitim ja oder nein?!

Hallo,


ich habe das Gefühl, dass meine Mitarbeiter privat im Internet surfen.
Ich habe damals durch meinen Datenschutzbeauftragten von meinen Mitarbeitern unterschreiben lassen, dass die EDV Einheiten nur für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen.
Ist es nun rechtens, Mitarbeiter zu prüfen und wenn ja wie?

Ich habe am Wochenende an meinem privat PC eine Variante probiert: Überwachnung mittels VNC. Funktioniert einwandfrei Ich kann sogar Screenshots schießen. Reichen diese als Abmahngrund?
Darf ich das Icon verstecken? Anleitungen finden sich im Internet.
Muss ich mein Personal nochmal ausdrücklich darauf hinweisen?
Oder muss ich eine andere Variante wählen um meinen Mitarbeitern das illegale private surfen nachzuweisen?

Im Internet teilen sich die Meinungen! Stichproben darf ich nehmen, also dürfte ich punkuell überwachen?


gruß

Content-ID: 86597

Url: https://administrator.de/forum/mitarbeiterueberwachung-legitim-ja-oder-nein-86597.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 16:12 Uhr

60730
60730 28.04.2008 um 17:51:37 Uhr
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Hi,

wenn es keinen Grund (Netzwerk extrem lahm, wichtige Server nicht erreichbar) gibt - dann lass die Finger davon.

"Sowas" macht man nur auf Anweisung und niemals aus eigener Intension - das wäre nämlich ein Abmahngrund gegen dich.

An deiner Stelle, probiers auf die Nette Tour - "Inet ist langsam, wir überprüfen in den nächsten Wochen und Monaten - warum - dabei werden alle Ihre Aktivitäten im Netz aufgezeichnet.

Gruß die EDV."

Oder so ähnlich.
Screenshots auf gar keinen Fall, wenn dann max. den Proxy auswerten lassen und auf jeden Fall Betriebsrat & Datenschutzbeauftragten informieren.
cruza
cruza 28.04.2008 um 18:15:53 Uhr
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Moin Moin,

wir sind eine Firma mit Weltweit 10000 MA die alle am selbe Netz hängen. Wir vom Network Management geben jeweils die Meldung raus dass am Ende des Monats eine Auswertung der besuchten Sites gemacht wird. Dies ist keine Überwachung wir sperren jedoch kontinuirlich Sites...

Natürlich heisst das für den User nicht dass er gar nicht mehr privat surfen darf, jedoch weiss er dass im hintergrund etwas abläuft und wird automatischer, ich sag jetzt mal "vorsichtiger" ;)

Grüsse
brammer
brammer 28.04.2008 um 19:56:58 Uhr
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Hallo,

Erfahrungsgemäß führt jedes Verbot und jeglicher Druck nur zu entsprechenden Gegenreaktionen .
Das beste dürfte sein, das du im Rahmen eines offenen Briefes/Email analleauf die Situation nochmal genau hinweist und nochmalerklärst das die Provate Nutzung des Internets vom Arbeitsplatz aus nicht erlaubt ist. Darüberhinaus solltest du einen Proxyserver einrichten (lassen) und kannst dmait entsprechende Rechte setzen, vielleicht kann man das Internet je zu den üblichen Pausenzeiten freigeben. Da aber für eine Recherche oder Suche nach speziellen Informationen das Internet durchaus Sinnvoll sein kann (In welcher Branche ist das Unternehmen?) und eine Nutzung oftmals zum Standard der Arbeit gehört und diese oft auch erleichtert würde ich eher großzügig damit umgehen und nur dann wenn extreme Auswüchse auftreten dagegen vorgehen.
Überwachung in gewissen grenzen ja, aber mit repressalien wäre ich vorsichtig.

Einschwieriges Thema.

brammer
51705
51705 28.04.2008 um 20:10:51 Uhr
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Hallo Ceramic,

das von dir angesprochene Thema wurde in diesem Forum schon häufiger in der einen oder anderen Form diskutiert. Einen wirklich 'roten Faden' habe ich dabei bisher nicht entdecken können.

Entgegen vieler der geäußerten Meinungen, stehe ich auf dem Standpunkt, daß eine praktische Umsetzung einer Arbeitsanweisung bzgl. eines Verbots der privaten Nutzung der Computer bzw. des Internet auch kontrolliert werden muß, um rechtlich Bestand zu haben. Wie die Kontrolle im Einzelnen durchgeführt wird, bleibt dabei erstmal offen.

Neben einer dokumentierten Schulung/Information der Mitarbeiter halte ich eine progressive Proxy-Regelung sowie die Auswertung der Log-Files nicht nur für zulässig, sondern auch für notwendig (Beim Backup verlässt du dich ja auch nicht auf den eingerichteten Task, sondern prüfst die Berichte und Log-Files).

Die Schulung der Mitarbeiter sollte nicht nur die Regelungen selbst vermitteln, sondern auch die notwendige Kontrolle deren Umsetzung erklären. Je besser der einzelne Mitarbeiter diesen Prozeß versteht, desto eher wird er seinen 'Widerstand' gegen solche Regelungen aufgeben.

Beste Grüße,
Steffen
wiesi200
wiesi200 28.04.2008 um 21:06:28 Uhr
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Also per VNC direkt den Bildschirm betrachten würde ich auf gar keinen Fall machen. Das finde ich hochgradig bedenklich.

Also ich würde einen Proxy einbauen. Den einfach mit einer Kennwortabfrage versehen, sobald deinen Mitarbeitern bewusst wird das irgendwas mitgeschrieben wird lässt die Privatnutzung von alleine nach.

Das ganze machen wir mit Squid über Webalizer kriegen wir dann auch noch ne schöne globale Auswertung die kannst du dann auch noch wenn du willst aufhängen.

Aber auch hier würde nie eine Auswertung auf Benutzerebene machen.
51705
51705 28.04.2008 um 22:39:13 Uhr
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Hallo Klaus,

Aber auch hier würde nie eine
Auswertung auf Benutzerebene machen.

Warum? Vorausgesetzt, die Nutzung ist auf rein dienstliche Zwecke beschränkt, gehören die Informationen untrennbar zum jeweiligen Unternehmen. Dieses oder entsprechend authorisierte Vertreter müssen Zugriff auf diese Informationen haben.

Ist das allerdings nicht klar geregelt, hast du recht, und es gilt das TDDSG.

Grüße, Steffen
Ceramic
Ceramic 28.04.2008 um 22:47:23 Uhr
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also eine beobachtung per vnc ist bedenklich?
ich habe mal eine doku über dieses thema geschrieben, kurzgeschichte:

mitarbeiter wurde auf observation hingewiesen. mehrere screenshots wurden von privatsurfen gemacht. einmal hingewiesen, beim wiederholten mal: kündigung!

also ihr haltet einen proxy für besser? oder könnte ich vnc zusätzlich zur beweissicherung nehmen?
muss ich das vorher nochmals ankündigen? mir geht es nicht darum reihenweise mitarbeiter zu entlassen, sondern ihnen aufzuzeigen, dass sie private dinge während der arbeitszeit tun. ich weis zu 100% dass sie es machen, da ich im cach des browsers fündig wurde!!!!
wiesi200
wiesi200 29.04.2008 um 07:02:15 Uhr
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also eine beobachtung per vnc ist
bedenklich?
ich habe mal eine doku über dieses
thema geschrieben, kurzgeschichte:

mitarbeiter wurde auf observation
hingewiesen. mehrere screenshots wurden von
privatsurfen gemacht. einmal hingewiesen,
beim wiederholten mal: kündigung!

Weil du hierdurch z.b auch die E-Mails der Person lesen könntest und das ist gesetzlich geregelt das man es nicht machen darf.

Das mit dem Cache ist so ne Sache woher weist du das es nicht in den Pausen aufgerufen wurde. Also bist du nur zu 99% Sicher das es so ist.

Also ich würde zuerst mal ne kleine Abschreckung einbauen, dann sehen ob sich etwas ändert.

Natürlich einen Aushang machen wo drauf steht das die Mitarbeiter Einspruch binnen 3-4 Tagen müssen wenn ihnen das nicht gefällt (Wobei mann dann beim Einspruch ihnen das ausreden kann).
Gagarin
Gagarin 29.04.2008 um 08:26:26 Uhr
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Welche Frage sich mir allerdings noch stellt: "Warum brauchen denn alle Mitarbeiter Internet?"

Der Zugang zum Internet sollte meiner Meinung nach gehandhabt werden wie andere Privilegien. Nicht wirklich jeder braucht ein Dienstwagen, auch wenn das schoen waere. Und nach diesem Prinzip sollte auch der Missbrauch gehandhabt werden. Wer damit nicht umgehen kann, dem wird einfach sein Internetzugang gesperrt. Das ist nicht wirklich schwierig. Das koennte man ja auch nach Eskalationstufen machen, erst ein Tag, dann eine Woche, etc...

Spaetestens wenn der Mitarbeiter seine Kollegen um dienstliche Internetrecherchen bemuehen muss wird er sich das dreimal ueberlegen ob er noch mal privat im Internet sein muss.
Ceramic
Ceramic 29.04.2008 um 08:44:59 Uhr
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Weil du hierdurch z.b auch die E-Mails der
Person lesen könntest und das ist
gesetzlich geregelt das man es nicht machen
darf.

Das mit dem Cache ist so ne Sache woher
weist du das es nicht in den Pausen
aufgerufen wurde. Also bist du nur zu 99%
Sicher das es so ist.


ok, aber wenn ich das private surfen grundsätzlich untersage? dan n dürfte ich stichproben per vnc nehmen, oder?
das mit dem cache gebe ich dir natürlich grundsätzlich recht...aber wer surft in seiner pause face-wink
wiesi200
wiesi200 29.04.2008 um 09:21:01 Uhr
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ok, aber wenn ich das private surfen
grundsätzlich untersage? dan n
dürfte ich stichproben per vnc nehmen,
oder?
das mit dem cache gebe ich dir
natürlich grundsätzlich
recht...aber wer surft in seiner pause face-wink

Das mit der Pause gibt's viele. Bei uns steigt dann der Http zugriff in der Mittagspause auf das 3-4 Fache.

Das mit dem VNC vergiss einfach. Mann könnte dir unterstellen das du auch andere
Sachen ansiehst und da hast du dann ein Problem zu erklären das du es nicht machst. Da würde ich dann eher das Proxylog auswerten
51705
51705 29.04.2008 um 11:07:20 Uhr
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Weil du hierdurch z.b auch die E-Mails der
Person lesen könntest und das ist
gesetzlich geregelt das man es nicht machen
darf.

Das ist doch Unsinn! Solang gilt, das Computer und Internet nur dienstlich genutzt werden dürfen, darf das Unternehmen bzw. dessen Beauftragte _jede_ Mail lesen. Ggf. muß das Unternbehmen auch ein paar Jahre später in der Lage sein, _alle_ Geschäftsbriefe vorzulegen.

Im Übrigen ist auch eine Pause keine Rechtfertigung, den Computer privat zu nutzen, wenn dies ausdrücklich untersagt ist.

Grüße, Steffen
Gagarin
Gagarin 29.04.2008 um 11:45:54 Uhr
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Um das hier noch mal auf den Punkt zu bringen.

Die Nutzung der IT-Infrastruktur ist nur fuer dienstliche Zwecke erlaubt. Damit ist der Arbeitgeber kein Anbieter im Sinne des Telekommunikations-bzw. Telediensterrechts. Damit hat der Arbeitgeber grundsaetzlich das Rech, stichprobenartig, die dienstlich notwendigkeit von Internetzugriffen und Emails zu ueberpruefen. Von ein- und ausgehenden dienstliche eMails darf der Arbeitgeber Kenntnis nehmen.

Trotzdem halte ich die versteckte Ueberwachung per VNC fuer nicht zulaessig.

Vorsicht, eine Tolerierung der privaten Nutzung trotz Beitriebsvereinbarung kann zu einem regelungslosen Zustand fuehren welches wiederum zur Folge hat das der Arbeitgeber ein Anbieter im Sinne des Telekommunikations-bzw. Telediensterrechts wird und sich wieder an die gaengigen Datenschutzgesetze halten muss.
Ceramic
Ceramic 29.04.2008 um 15:25:22 Uhr
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gut ok, dann schlage ich mir das mit vnc wieder aus dem kopf.

was benötige ich, um einen proxy einzurichten? denke das ist die einfachste methode, aber auf dem gebiet kenne ich mich leider nicht aus!
gibt es auch programme, die mir dann alles schon schön auswerten? tcp/ip = user?

mein ziel ist eigentlich: einmal meine mitarbeiter zu schocken, dass ich weis, was sie treiben, ihnen ein sehr schlechtes gewissen einjagen und ich denke dann ist das kommunikationsmittel internet für sie gegessen...
Gagarin
Gagarin 29.04.2008 um 15:56:55 Uhr
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Das kommt ganz darauf an wie gross die Firma ist und wie viele Mitarbeiter ins Internet muessen.

Moechtest du eine kostenguenstige Alternative oder darfs auch ein bisschen mehr sein?

Fuer eine kleine Firma langt IMHO ein Server auf dem IPCOP laeuft voellig aus.
Ceramic
Ceramic 29.04.2008 um 18:25:48 Uhr
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hallo,

leider benötigt mein personal internet. mails sind dabei eher nebensächlich, aber wir haben ein einziges webapp, welches deutlich kostengünstiger ist, als lokal auf einem server zu installieren.

ich habe mal im internet nach der proxy variante gesucht. leider für mich persönlich sehr undurchsichtig!

für ipcop brauche ich einen eigenen rechner? will ich eigentlich vermeiden.
squid scheint nur auf linux zu laufen? habe aber nur windows rechner.

ich wollt die arbeit meinem dc aufbinden, der macht den ganzen lieben langen tag sonst eh nichts!
wiesi200
wiesi200 29.04.2008 um 20:43:30 Uhr
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> Weil du hierdurch z.b auch die E-Mails
der
> Person lesen könntest und das ist
> gesetzlich geregelt das man es nicht
machen
> darf.

Das ist doch Unsinn! Solang gilt, das
Computer und Internet nur dienstlich genutzt
werden dürfen, darf das Unternehmen bzw.
dessen Beauftragte _jede_ Mail lesen. Ggf.
muß das Unternbehmen auch ein paar
Jahre später in der Lage sein, _alle_
Geschäftsbriefe vorzulegen.

Im Übrigen ist auch eine Pause keine
Rechtfertigung, den Computer privat zu
nutzen, wenn dies ausdrücklich untersagt
ist.

Das schon aber wenn ich es trotzdem mache und mein Chef Inhalte Privater E-Mail's liest kann ich ihn verklagen. Er darf nur die Betrefzeile lesen mehr NICHT!
51705
51705 30.04.2008 um 09:15:36 Uhr
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Das schon aber wenn ich es trotzdem mache
und mein Chef Inhalte Privater E-Mail's
liest kann ich ihn verklagen. Er darf nur die
Betrefzeile lesen mehr NICHT!

Schon wieder Unsinn - die Vorgabe ist doch gerade, daß private Nutzung verboten ist!
Gagarin
Gagarin 30.04.2008 um 16:31:37 Uhr
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Also wenn ich mir das so recht überlege.... Wie aere es denn wenn du diese webapplication einfachst auf einen deiner Server spiegelst? Dann muss niemand mehr ins Internet sondern nur noch der mirrorserver und die liebe Seele hat ruh.

Aus IT-Sicherheits sicht ist dieses Konstrukt natürlich höchst bedenklich. Was passiert denn wenn deine Internetverbindung nicht mehr steht? Können deine Mitarbeiter dann nicht mehr arbeiten? Wie teuer ist das wenn deine Mitarbeiter allesamt einen Tag nicht arbeiten koennen?
wiesi200
wiesi200 30.04.2008 um 17:59:03 Uhr
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> Das schon aber wenn ich es trotzdem
mache
> und mein Chef Inhalte Privater
E-Mail's
> liest kann ich ihn verklagen. Er darf
nur die
> Betrefzeile lesen mehr NICHT!

Schon wieder Unsinn - die Vorgabe ist doch
gerade, daß private Nutzung verboten
ist!

Nö, du kannst doch nicht glauben das man alleine durch ne Betriebsvereinbarung ein Gesetz aushebelt.

Es ist Gesetzlich VERBOTEN für den Chef bei privaten Mail mehr als die Betreffzeile zu lesen. Wenn er sich nicht daran hält macht er sich auf jeden fall Strafbar. Das ich wenn ich mich nicht an die Betriebsvereinbarung halte eine Abmahnung riskiere schlimmsten Fall eine Kündigung ist schon klar aber mann muss beide Sachen getrennt betracheten
51705
51705 30.04.2008 um 18:26:16 Uhr
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Zitat aus 'Die Nutzung von Email und Internet im Unternehmen' (Bitkom). Link:

www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Leitfaden_Email_u._Internet_im_Unternehmen_Version_1_3(1).pdf

"Mit der Frage, ob den Arbeitnehmern die private Internet-bzw. Emailnutzung gestattet oder verboten ist, verbindet sich eine entscheidende Weichenstellung:
Nur, wenn die private Nutzung durch die Arbeitnehmer zugelassen ist, kommen die datenschutzrechtlichen Regelungen des TKG, des TDG und des TDDSG im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Anwendung. Ist jedoch dem Arbeitnehmer nur die rein dienstliche Nutzung von Internet und Email erlaubt, sind diese Gesetze insoweit für den Arbeitgeber irrelevant."
wiesi200
wiesi200 30.04.2008 um 21:13:45 Uhr
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"Mit der Frage, ob den Arbeitnehmern
die private Internet-bzw. Emailnutzung
gestattet oder verboten ist, verbindet sich
eine entscheidende Weichenstellung:
Nur, wenn die private Nutzung durch die
Arbeitnehmer zugelassen ist, kommen die
datenschutzrechtlichen Regelungen des TKG,
des TDG und des TDDSG im Verhältnis zum
Arbeitgeber zur Anwendung. Ist jedoch dem
Arbeitnehmer nur die rein dienstliche Nutzung
von Internet und Email erlaubt, sind diese
Gesetze insoweit für den Arbeitgeber
irrelevant."

Da steht aber auch drinnen:
"Eine Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses
durch eine Betriebsvereinbarung ist nicht möglich."

Soweit zu deinem Text und der Eindeutigkeit von Gesetzen
51705
51705 30.04.2008 um 21:19:05 Uhr
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Ich gehe davon aus, daß du nicht mich bzgl. Web-Applikatinonen befragst (ansonsten würde ich gern den Zusammenhang zu meinem Post erkennen wollen).

Grüße, Steffen
51705
51705 30.04.2008 um 21:22:38 Uhr
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Da steht aber auch drinnen:
"Eine Aufhebung des
Fernmeldegeheimnisses
durch eine Betriebsvereinbarung ist nicht
möglich."

Das Fernmeldegeheimnis besteht ja auch nicht, so denn keine private Nutzung erlaubt ist. Hast du wirklich alles gelesen und verstanden?

Zitat:

"Bei Erlaubnis der privaten Nutzung unterliegt der Arbeitgeber erheblichen Verpflichtungen:
1. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses: Jegliche Überwachung der Inhalte sowie der Verbindungsdaten der Internet- und Emailnutzung ist unzulässig."
wiesi200
wiesi200 30.04.2008 um 21:28:48 Uhr
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> Da steht aber auch drinnen:
> "Eine Aufhebung des
> Fernmeldegeheimnisses
> durch eine Betriebsvereinbarung ist
nicht
> möglich."

Das Fernmeldegeheimnis besteht ja auch
nicht, so denn keine private Nutzung erlaubt
ist. Hast du wirklich alles gelesen und
verstanden?

Privat ist privat egal ob erlaubt oder nicht. Wie gesagt davon das ich für die pirvate Mail eins auf den Deckel kriege ist ja so eben weil ich einer Betriebsvereinbarung nicht folgeleiste.
Aber ehrlich gesagt ich hab jetzt keine lust mehr auf die diskussion wenn du ärger kriegen willst durch soetwas viel spaß.
51705
51705 30.04.2008 um 21:43:52 Uhr
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Spaß macht mir das wirklich nicht. Ich bin ein Befürworter für klare Schutzregelungen der Privatsphäre. Das Problem ist nur, daß Beiträge ohne Wissen und jegliche Fakten den Leser in eine heikle Lage versetzen können. Schließlich werden hier Meinungen von Experten und Hinweise auf entsprechende Quellen erwartet.

Du lieferst ausdauernd Behauptungen ohne jegliche Untermauerung - das ist für den jeweiligen Hilfesuchenden u. U. sehr problematisch. Daher werde ich weiterhin versuchen, die Sachlage objektiv zu bewerten und die Wertung zu begründen.

Versuch das doch auch mal!

Der komplette Kontext deines Zitates wäre übrigens (Zitat):

"Trennt der Arbeitgeber eine erlaubte private Kommunikation nicht von der dienstlichen Kommunikation, so erstreckt sich die Geheimhaltungspflicht auch auf dienstliche Emails. Eine Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses durch eine Betriebsvereinbarung ist nicht möglich."