fenris14
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Nebentätigkeit Kleingewerbe oder Kleinunternehmen?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zum Kleingewerbe mit Tätigkeitsfeld IT-Dienstleistungen. Vielleicht will da jemand seine Erfahrungen teilen.

Folgendes: Ich betreue derzeit einen Bekannten in Sachen IT unentgeltlich. Er hat ein kleines Speditions-Unternehmen das gerade mal seit einem guten Jahr läuft. Ich habe ihm bisher bei einigen Sachen, vor allem in der Beschaffung und bisschen mit Beratung, geholfen.

Mittlerweile werden die Dinge aber beim Ihm komplexer. Da er sehr schnell wächst, kommen neue Anforderungen auf Ihn zu. Er will sich da aber nicht gegenüber einem IT-Dienstleister verpflichten den er nicht kennt und auch noch nicht weiß ob das so weiter geht. Kann ja auch nur eine Momentaufnahme sein. Jedenfalls stehen einige Sachen bei Ihm an, die micht auch Zeit kosten und er hat auch prinzipiell nichts dagegen das zu bezahlen. Mehr noch, es wäre sogar für Ihn von Vorteil weil er das dann ordentlich von der Steuer absetzen kann.

Beispiel: Letztens wollte er ein Notebook kaufen. Ich konnte ihm nur sagen was er ungefähr kaufen könnte, aber er hatte nur wenig Lust sich damit zu beschäftigen. Er will halt nur die Anforderungen diktieren und dann soll sich jemand anderes darum kümmern. Was ja verständlich ist. Am besten will er nur ein Angebot absegnen und beim nächsten Treffen soll das Gerät fertig eingerichtet auf dem Tisch stehen. Es geht um Beschaffung von Hardware in kleinen Mengen, Einrichtung und Pflege WEbsite, Backups, Einrichtung von Datec, bisschen Email hier und bisschen Drucker einrichten da.

Nun zum Thema Kleingewerbe: Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, wäre diese Form für mich das einfachste... da ich nur sporadisch Dienstleistungen erbringen (muss) und es ist nicht mein Grunderwerb ist, ich Bewerbe nirgends mein Angebot, nur BGB relevant, ich bin weder Freiberufler noch Händler. Nachteil allerdings: Ich kann mich bei anderen Händlern ohne USt-ID nicht einkaufen.

Kleinunternehmen: HGB relevant, bis 17k € im Vorjahr und 50k im laufendem... Vorteil wäre Ust-ID. Allerdings besteht Meldepflicht bei der Handelskammer? Muss man dann regelmäßig Umsatz nachweisen, damit man nicht als Scheingewerbe auffällt?

Was ich noch nicht ganz verstanden habe: Muss man überhaupt das Kleingewerbe melden, wenn man unter den Grenzen bleibt? Weil die Frage ist ja dann ob es nicht auch über die reine Nebentätigkeit gehen würde? Dann schreibe ich ihm einfach für das bisschen paar Rechnungen und fertig. Er bekommt seine Rechnung und kann diese absetzen und ich muss nicht zum Amt oder Steuerberater. Win Win.

Ist das möglich? Wie könnte man das am besten lösen?

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LauneBaer
LauneBaer 13.02.2023 aktualisiert um 14:46:38 Uhr
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Moinsen,

ich betreibe auch ein Kleinunternehmen nebenbei. Das musst du nur bei der Stadt/Gemeinde anmelden, läuft dann auf deinen Namen und fertig. Anmelden musst du das, soweit ich weiß schon. Bei der Handelskammer aber nicht, da du Einzelunternehmer bist und mit deinem Name haftest.

Zum Thema Steuer: Hier ist nur die Frage, ob du von der Kleinunternehmerregeglung gebrauch machen möchtest oder nicht. Wenn nicht (was ich empfehlen würde), dann musst du die ersten 2 Jahre monatlich eine UST-Voranmeldung beim Finanzamt machen (geht aber easy über elster online) und anschließend wirst du (je nach Umsätze) auf z.B. jährlich umgestellt.

Grüße
Fenris14
Fenris14 13.02.2023 aktualisiert um 15:00:57 Uhr
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Ich denke beim Thema Steuern die Kleinunternehmerregelung kommt für mich nicht in Frage. Hört sich doch relativ verpflichtend, wiederkehrend und aufwendig an. Wie gesagt ist ja eine sporadische Tätigkeit und der Umsatz wird vermutlich im Jahr nicht mal 5000€ überschreiten. Das würde sich vielleicht später mal ändern, im Falle das noch jemand dazu kommt.

Wie sieht das Versicherungs-technisch aus? Sollte man hier in jedem Fall eine extra Haftpflicht abschließen?
LauneBaer
LauneBaer 13.02.2023 um 15:19:46 Uhr
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Zitat von @Fenris14:
Wie sieht das Versicherungs-technisch aus? Sollte man hier in jedem Fall eine extra Haftpflicht abschließen?

Ja, würde ich schon empfehlen. Sowas zum Beispiel. (keine Werbung, war nur der erste Treffer auf Google...)
Mr-Gustav
Mr-Gustav 13.02.2023 um 15:23:51 Uhr
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Kommt darauf an was du willst.

Ich hab aus dem Grund mit einem Kleinstgewerbe angefangen und irgendwann dann den Sprung Richtung GmbH gemacht weil ich irgendwann nicht mehr mit meinem Privatvermögen haften wollte. Teilweise brauchst du je nachdem was du an Versicherungen bzw. der Deckungshöhe der Versicherung ein Richtiges Gewerbe und nicht nur so einen Kleinstgewerbe Zeug. Vorteil ist du kannst mit UST arbeiten. Nachteil: Ich musste alle 3 Monate dem FA den Umsatz melden. ( ursprünglich Monatsmeldung - Angerufen / geklärt alles OK ). Bin mit der ganzen Sache sehr zufrieden. Hätte den Schritt eher machen sollen. Ja ich weiß 25K hat nicht jeder rumliegen aber ich habs mir ja erarbeitet face-smile und Steuern habe ich dadurch auch kaum Zahlen müssen.

Versicherung ist je nach dem wo du hin willst das WICHTIGSTE bei der Sache. Je nach Unternehmen kann der IT Ausfall richtig ins Geld gehen. In meiner Firma wo ich angestellt bin sind wir bei einem Ausfall von 4 Stunden ( Internetausfall reicht sogar 1 Stunde weil alles im Zentralen RZ steht weil Konzern ) bei 20 bis 30k € je nachdem wie die Auftragslage ist. Ohne IT kann keine Ware entnommen werden... ohne Ware keine Schaltschränke / Geräte gebaut werden / MA sitzen rum und drehen Däumchen usw......

Kanns nur empfehlen. Rechtliche auf der Sicheren Seite sein face-smile

Das mit dem Scheingewerbe bzw. Finanzamtsprech: "Liebhaberei" entscheidet das Finanzamt. Der Handelskammer ist das egal da wirst du im Zweifel nur Zwangsmitglied und musst denen monatlich Geld in den Klingelbeutel werfen.
2423392070
2423392070 13.02.2023 um 15:36:15 Uhr
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Du kannst auch als IT Berater freiberuflich aktiv sein.
ukulele-7
ukulele-7 13.02.2023 um 16:28:36 Uhr
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Du beschreibst vor allem eine 1A Scheinselbstständigkeit, viel Spaß bei der Prüfung durch die DRV.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

Pro-Tipp: Arbeitsvertrag durch deinen Bekannten (eventuell als Mini-Job aber unter Beachtung des Mindestlohns) sofern du nicht hauptberuflich einen Arbeitsvertrag hast der eine derartige Nebentätigkeit untersagt...
2423392070
2423392070 13.02.2023 um 16:48:32 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Du beschreibst vor allem eine 1A Scheinselbstständigkeit, viel Spaß bei der Prüfung durch die DRV.
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

Pro-Tipp: Arbeitsvertrag durch deinen Bekannten (eventuell als Mini-Job aber unter Beachtung des Mindestlohns) sofern du nicht hauptberuflich einen Arbeitsvertrag hast der eine derartige Nebentätigkeit untersagt...

Das unterstellt, dass er keine Sozialversicherung zahlt und sein Auftraggeber sich darum drücken will und extra dieses Modell wählt.
Fenris14
Fenris14 13.02.2023 um 17:00:12 Uhr
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Ich will ja nicht ausschließen das da zwischendurch vielleicht andere Aufträge von anderen Auftraggebern reinkommen. Würde mich sogar freuen. Aber soweit ich das verstehe darf man als Kleingewerbe seine Tätigkeit auch nicht bewerben, also von daher können nur durch Mundpropaganda weitere Auftraggeber folgen.

Das Kleingewerbe ist auch nur Nebentätigkeit, bin dann weiterhin beim meinem Unternehmen als Angestellter tätig. Muss das dort dann natürlich anzeigen, das ist klar. Darüber bezahle ich dann auch entsprechend Sozialversicherungen. Keine Ahnung wie das sonst anders gehen soll.

Wird ja nicht jeder mit Kleingewerbe gleich am Anfang 20 Kunden haben die er bedient... wie will man das auch machen. Auch der Wiki-Artikel ist relativ weit formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum.
140742
140742 13.02.2023 um 17:13:33 Uhr
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Frage ist ja auch, ob der Auftraggeber Rechnungen ohne ausgewiesene Steuer zahlen mag. Viele Fans hat man bei Firmenkunden dann nämlich nicht. Und man sollte nach einer Zeit schon mindestens 2-3 Kunden haben.
140742
140742 13.02.2023 aktualisiert um 17:15:36 Uhr
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Und immer schön die Einkommenssteuer im Auge halten, wenn man ohne Steuerberater arbeitet.
2423392070
2423392070 13.02.2023 um 17:20:57 Uhr
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Mini oder Midi-Job anmelden. Fertsch.
ukulele-7
ukulele-7 13.02.2023 aktualisiert um 17:34:59 Uhr
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Du kannst dich natürlich bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen und dich dort ggf. freiwillig Versichern. Eventuell sagen die dann auch jo, Rentenversicherung ist über das primäre Beschäftigungsverhältnis mit abgedeckt. Aber das ist auch die DRV, die sind jetzt nicht zwingend neutral in der Bewertung. Alternativ lass dich anderweitig beraten aber ich würde auf keinen Fall gar nichts machen im Bezug auf die DRV.

- USt
- ggf. keine USt nach §19 UStG (Kleinunternehmer)
- Gewerbeanmeldung Stadt/Gemeinde
- Einkommensteuer
- Abstimmung mit deinem Hauptarbeitgeber

...sind ja eigenständige Themen. Ich kenne mich mit den Regelungen zu Keingewerbe jetzt nicht aus (BGB glaube ich) aber Kleingewerbe != Keinunternehmer, soviel ist schon mal klar.

Und ein Minijob spart dir auch einfach viel Arbeit. Da kann nur der Mindestlohn zur Falle werden wenn du zu viel arbeitest. Wobei da dann das Risiko nicht auf deiner Seite liegt, auch ein Vorteil.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 13.02.2023 aktualisiert um 23:12:16 Uhr
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Moin,

  • Als allererstes bei Deinem regulären Arbeitgeber anfragen und seine Erlaubnis einholen. Solltest du nämlich in der IT-Branche arbeiten kann der Dir ggf. verbieten ihm "Konkurrenz zu machen", auch wenn Du ihm eigentlich gar nicht in di Quere kommst. Ansonsten riskierst du einen Abmahnung und ggf. sogar Kündigung. Das kann auch passieren, wenn Du einen gewisse Stundenzahl pro Woche überschreitest. Denn Du soll Dich in deiner Freizeit erholen und ansonsten Deine Arbeitskraft deinem Arbeitgeber zur verfügung stellen, der Dich dafür bezahlt.

  • Weiterhin mußt Du Deine Tätigkeit auf jeden Fall dem Finanzamt melden. Sonst wird Dein laden schneller wieder "dichtgemacht", als es Deinem Kumpel lieb sein kann. Du kannst i.d.R. ohne weiteres die Kleingewerberegelung wählen, aber wenn Du keine Umsatzsteuer ausweisn kannst ist das meistens nachteilig für Deine gewerblichen Kunden. Ansonsten muß Du halt Deine Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig machen.

  • Die Gewerbeanmeldung beim Rathaus ist noch das kleinste Übel. die ist rasch erledigt und koste tnciht viel. Aufpassen, was Du genau angibst: wenn Handel dabei ist, kommt ganz schnell die IHK und will auch Geld von Dir. face-smile

  • Haftpflicht ist Pflicht.


lks
cykes
cykes 14.02.2023 um 06:42:27 Uhr
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Moin,

die ganzen rechtlichen Geschichten sind ja schon ausreichend von den Kollegen beleuchtet worden. Ich würde aus eigener Erfahrung aber auch nochmal in mich gehen und über ein paar organisatorische Dinge nachdenken:
(1) inwiefern kannst Du bei Notfällen überhaupt adäquat schnell reagieren (Beispiel: MItarbeiter klickt auf die falsche Mail, Verschlüsselungstrojaner aktiviert, Du bist an Deiner Hauptarbeitsstelle)
(2) sobald Geld fließt, steigt auch die Erwartungshaltung (es heißt nicht umsonst: bei Geld hört die Freundschaft auf)
(3) Thema Beschaffung: Willst/musst Du da in Vorleistung treten und wie machst Du das, wenn er am Freitagnachmittag mitteilt, dass ab Montag 5 neue Mitarbeiter arbeiten können müssen? [Zugegeben: Extrembesipiel, aber absolut so oder so ähnlich möglich]. Da er sich nicht damit beschäftigen will, heißt für Dich, dass Du das organisatorische und auch finanzielle erstmal vorleisten musst.
(4) [Zusatz (2)] Wie willst Du das regeln, wenn Du irgendein Problem nicht (gleich) lösen kannst und Du einen Dienstleister/Support kontaktieren musst?
(5) Was macht er, wenn Du im Urlaub bist?

Das waren jetzt nur einige (sicher extreme) Beispiele, es bringt Dir aber auch nichts, wenn Du nach bspw. einem Jahr aus zeitlichen Gründen aufgeben musst.

Gruß

cykes
nachgefragt
nachgefragt 14.02.2023 aktualisiert um 07:30:42 Uhr
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Moin.
  • Gewerbeschein im Rathaus ausfüllen "Kleinunternehmerregelung"
https://www.google.de/search?q=kleinunternehmerregelung+2023
oder "Freiberufler" (soweit ich weiß dann aber kein Hardware-Handel)
  • bei Elster Online ein Formular mehr ausfüllen

Haftpflichtversicherung
Kann jemand ein Beispiel aus der Praxis zur Haftplicht nennen welches er/sie/es erleben durfte?
Mich interessierte konkret WANN eine Haftpflicht sinnvoll ist, und wann nur rausgeschmissenes Geld.

Beispiel #1
Man richtet ein Backup ein, kontrolliert es 3 Tage, läuft, Protokoll mit Screenshots.
Update, Upgrade,... und sonst irgendwas verändert die Umgebung (heute ich Patchday).
Man stellt nach 3 Monaten fest, dass es seither nicht mehr läuft.
Einen Wartungsvertrag gibt es nicht.
...

Beispiel #2
Eine Anwendung welche den Internetexplorer benötigt, unternehmenskritisch.
Heute ist Patchday, der Internetexplorer wird eingestellt.
Der Kunde führt brav die Updates aus.
...

An welcher Stelle geht man eine Pflicht ein für die man wirklich haftbar gemacht werden kann?

Dankeschön
2423392070
2423392070 14.02.2023 um 07:24:36 Uhr
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Konkret beauftragen viele Firmen nur, wenn Versicherung vorliegt.
Für die kleine Hilfe um die es gehen soll, kostet das nicht viel und sollte selbstverständlich sein.
Mr-Gustav
Mr-Gustav 14.02.2023 um 07:27:45 Uhr
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Mach dich bezüglich der Scheinselbstständigkeit schlau.
Krankenkasse bzw. allgemein SV und was du alles an Versicherungen BRAUCHST
bzw. haben MUSST.

Was die Scheinselbstständigkeit betrifft so ist es der SV oder dem FA egal ob du das nur nebenberuflich machst. Im Zweifel unterstellen Sie das einfach deinem Kunden und der hat dann ein Problem bzw. er macht es dann zu deinem face-smile

Übrigens die ganzen Abgaben wie IHK und Einkommenssteuer / Gewerbesteuer usw.... nicht vergessen je nach dem fällt da auch was an
Du kannst dich aber mal ans Finanzamt ( FA ) oder die IHK wenden die sind dir bei Fragen behilflich. Die IHK bietet
regelmäßig Schulungen / Vorträge zum Thema an

Ich hatte das damals so das ich erst SV Pflichtig werde wenn ich Miterbeiter einstelle bzw. Aushilfen auf 450 Euro Basis
und das TROTZ GmbH

Hab gerade gelesen das der Betrag sich bei der Kleinstunternehmer Regel geändert hat. Sind wohl jetzt 22.000 Euro per Anno.
Visucius
Visucius 14.02.2023 aktualisiert um 07:51:10 Uhr
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Habe jetzt nicht alles durchgelesen, was die Kollegen schon dazu geschrieben haben. Nur 2 Anmerkungen:

Gehe lieber in Richtung IT Consultant/Freiberufler und kaufe die Ware nicht selber, sondern berate ihn, was er bestellt bzw. kauf im seinem Auftrag und Rechnung.
Mr-Gustav
Mr-Gustav 14.02.2023 aktualisiert um 07:37:55 Uhr
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Also das ist ein guter Tipp. Bedenke wenn du Ware Verkaufst kommt die IHK und will von dir Geld als Zwangsmitglied welches du dann bist.
Ist aber nicht das Hauptproblem. Wenn du Ware verkaufst bist du auch der wo sich um die Gewährleistung kümmern muss. Hier kann es u.u. sehr teuer werden wenn die verkaufte Hardware mehr als eine Fritzbox ist bzw. kostet.

Was man machen kann ist das ganze als IT-Consulting zu verkaufen. Hier kannst du per se fast alles machen.
Einrichtung / Installation / Konfiguration / Fehlersuche usw..... ist alles möglich lediglich das Verkaufen würde m.M. nach wegfallen was du dann deinem Kunden aufs Auge drücken kannst bzw. du bringst das ganze ans laufen und dein Kunde zahlt direkt an den Verkäufer ( Mach ich in der Regel so. Den Verlust duch den Aufschlag mach ich durch den Stundenpreis wieder wett was ich auch so kommuniziere ) . Nachteil ist das du hier keine 2 bis 10% auf den EK-Preis draufhauen kannst, das würde dir Fehlen auf der HABEN Seite
nachgefragt
nachgefragt 14.02.2023 aktualisiert um 07:59:06 Uhr
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Zitat von @Mr-Gustav:
Hab gerade gelesen das der Betrag sich bei der Kleinstunternehmer Regel geändert hat. Sind wohl jetzt 22.000 Euro per Anno.
Bedenke wenn du Ware Verkaufst kommt die IHK und will von dir Geld als Zwangsmitglied welches du dann bist.
Vielleicht auch hier nochmal den aktuellen Stand nachprüfen: Die IHK schickt natürlich ein Formular, jedoch muss man nicht zwingend etwas zahlen - Kleinunternehmer. Mir eher als formeller Akt bekannt.

Einfach ChatGPT fragen, auch für ein Valentinstagsgedicht face-wink
"Pflicht zur Berufsgenossenschaft"
Visucius
Visucius 14.02.2023 um 07:52:23 Uhr
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Und später ggf. Gewerbesteuer
ukulele-7
ukulele-7 14.02.2023 um 08:37:46 Uhr
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Alles in allem einige Pflichten und Risiken. Du bist Einzelunternehmner und haftest mit deinem Privatvermögen. Ich kenne mich i.S. Haftpflicht nicht aus aber grundsätzlich zahlen Versicherungen im Schadensfall ja irgendwie immer gerne nicht oder nicht alles weil da war ein Haar in der Suppe....

Grundsätzlich würde ich dir raten dir Gedanken zu machen welchen Weg das ganze nehmen soll. Selbstständigkeit ist eine tolle Option ich habe auch mal darüber nach gedacht. Aber wenn es nur bei der Tätigkeit für diesen einen Bekannten bleiben soll dann macht einen Minijob drauß, ist für beide Seiten einfacher.
Mr-Gustav
Mr-Gustav 14.02.2023 um 12:18:48 Uhr
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Und bedenke wenn du deine Selbsttändigkeit Hauptberuflich machst dann auch an die Krankenversicherung denken bzw. auch mal über den Fall nachdenke was passieren würde wenn du mal länger krank bist oder einiges an Medis brauchst. Es kann nicht jeder je nach Tarif mal eben 1200 Euro für Medikamante vorstrecken oder ggf. bei einem Selbstbehalt erst mal selber zu Zahlen. Und dann wäre da noch das "Krankengeld" denn wenn du als Selbstständiger nicht arbeitest dann hast du natürlich i.d.R. kein Einkommen bzw. nur das Einkommen was du als Wartungsverträgen oder Serviceleistungen wie Office 365 als Reseller etc. generierst. Wie das jetzt mit einem Wartungsvertrag aussieht muss geklärt werden ob hier der Kunde zahlen muss oder nicht.

Es geht hier um den Fall das du länger krank bist bzw. so krank das es dir nicht möglich ist längere Zeit zu arbeiten um deine Pflichetn welche du Vertraglich zugesichert hast nicht leisten kannst
Fenris14
Fenris14 21.02.2023 um 11:24:04 Uhr
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Nach etwas Bedenkzeit, werde ich vermutlich bei Kleingewerbe bleiben. Damit ich nicht in Reichweite der Handelskammer komme, wird in der Beantragung nur "IT-Dienstleisungen, Beratung und Service" stehen. So kann mein Bekannter zumindest mal meinen zeitlichen Arbeitsaufwand ordentlich verrechnen, auch wenn er dadurch keinen Steuervorteil hat. Weil sonst müsste er erklären wo er das Geld her nimmt um mich zu bezahlen und die Antwort auf diese Frage wäre dann Schwarzarbeit. Will ja keiner.

Die Gerätschaften, Lizenzen und anderweitige Dienstleistungen wird er sich nach Beratung meinerseits selbst beschaffen und ich werde bei der Installation behilflich sein. Es bleibt also auch im Sinne des Kleingewerbes auch sporadisch, somit sollte auch eine etwaige "Scheinselbstständigkeit" nicht zur Debatte stehen. Wobei ich denke das da sicherlich auch andere Interessenten mit der Zeit dazu kommen. Aber bei Kleingewerbe kann man sowieso nichts bewerben, somit ist die Debatte oder Sorge darum völlig unbegründet da unlogisch.

Der Verdienst wird sich auch jährlich weit unter 22k belaufen. Damit kann ich dann erstmal Erfahrungen erlangen und schauen wie es so läuft. Versicherung und Steuerberater werde ich mit aber trotzdem nehmen.
Visucius
Visucius 21.02.2023 um 19:44:54 Uhr
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Mach Dir nicht zu viele Gedanken um die Scheinselbständigkeit. Das ist in der Aufbauphase nicht der relevante Punkt.
nachgefragt
nachgefragt 22.02.2023 um 11:19:53 Uhr
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Zitat von @Fenris14:
Steuerberater
Es ist nur ein zusätzliches Blatt im Elster Formular, solltest du schaffen.

Versicherung
Haftpflicht - bevor dir 500€ abgezwackt werden, mach dir Gedanken wofür du wirklich in die Pflicht gehst und haftbar gemacht werden kannst.

Oben hatte ich Beispiele genannt, jedoch kam dazu keine Antwort.

Der Nachweis einer ordentlicher Tätigkeitsdokumentation ist wichtig(er), steht i.d.R. auch im Kleingedruckten der Versicherung ("Nachweisbarkeit" o.ä.), sonst triggert diese u.U. nicht.
140742
140742 26.02.2023 um 04:50:16 Uhr
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Die Haftpflicht kann auch gerne mal den halben Monatsverdienst wieder auffressen. da sollte man sich ganz gut beraten lassen.
Fenris14
Fenris14 01.04.2023 um 09:22:43 Uhr
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Bloß mal für die Nachwelt und die Interessierten unter euch:

Anmeldung im Gewerbeamt war unproblematisch. Da wird einfach nur ein Bogen ausgefüllt mit den persönlichen Daten und in einem Textfeld soll man die ausgeführte Tätigkeit beschreiben. Anmeldegebühr war 40€. Man bekommt noch den Hinweis mit auf dem Weg beim Finanzamt gleich eine neue Steuer-ID über das Elster-Portal anzumelden.

Formular heißt "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer
gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und
forstwirtschaftlichen Tätigkeit" und kann direkt im Elster-Portal ausgefüllt werden.

Das ist im Prinzip kein Ding, man gibt wieder seine Daten an, Name der Firma, Anschrift, Tätigkeit. Danach muss man Glaskugel haben und seinen zur erwartenden Umsatz für das laufende Jahr und das Kommende angeben. Danach muss man noch seinen zu erwartenden Gewinn aus diesem Umsatz angeben und von diesem wären dann Steuern schon vorab an das Fianzamt quartalsweise abzugeben. Man muss angeben das eine neue Steuernummer benötigt, da ich die letzten Jahre einfach keine Steuererklärung gemacht habe, konnte ich die Alte auch nicht angeben. So ziemlich als letzter Punkt muss man noch auswählen das man die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen möchte.

Nach Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt eine automatische Meldung an Berufsgenossenschaft und Handelskammer. Von der Berufsgenossenschaft habe ich einen Brief bekommen, die Anmeldung einmalig war Pflicht. Da ich aber nur Einzelperson bin und keine Angestellten habe, wird da kein Beitrag fällig. Das kann man Online erledigen und man ist in 5 Minuten durch. Die Handelskammer hat sich bisher noch nicht gemeldet.

Bisher habe ich nichts weiter ansonsten gemacht. Wenn die neue Steuernummer da ist, kann ich damit ebenfalls eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
nachgefragt
nachgefragt 03.04.2023 um 21:49:57 Uhr
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Zitat von @Fenris14:
Bisher habe ich nichts weiter ansonsten gemacht. Wenn die neue Steuernummer da ist, kann ich damit ebenfalls eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
§ 19 UStG ?
Fenris14
Fenris14 03.04.2023 um 23:05:38 Uhr
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Soweit ich das verstanden habe, kann man trotz Kleinunternehmerregellung eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Braucht man aber nicht unbedingt. Allerdings will ich mit meiner Steuer-ID, mit der auch meine private Steuererklärung gemacht wird, nicht unbedingt hausieren gehen. Deshalb kommt dann die Umsatzsteuer-ID auf die Rechnung, allerdings zusätzlich der Hinweis das keine Umsatzsteuer berechnet wird. Des weiteren will ich mich bei diversen Online-Händler als Firma registrieren, es bringt zwar steuerlich keine Vorteile, dennoch bekommt man dadurch meist die besseren Konditionen.
Mr-Gustav
Mr-Gustav 04.04.2023 um 07:48:12 Uhr
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Mhhhh draf denn überhaupt die UST ID auf die Rechnung ? Selbst mit dem Satz " Nach $ UstG wird diese Rechnung ...... bla blubb "

Ich meine da gäbe es etwas zu beachten was die Rechnungslegung angeht.
Mach dich hier mal schlau denn wenns schief geht wird teuer.
Hatte die Damals(tm) nicht drauf weiß aber nicht mehr warum.

Meine es ging da irgendwie darum das "keine Versehen" entstehen können im Sinne von " Ahh OK UstID also Vorsteuerabzug" und solche Sachen. Hier kann aber das FA und dein Steuerberater weiterhelfen.

Jetzt muss ich.....
ukulele-7
ukulele-7 04.04.2023 um 13:58:39 Uhr
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Du kannst eine USt-ID beantragen hast aber nichts davon. Die Steuernummer kann genauso auf die Rechnung, das ist völlig i.O.. Wenn du eine USt-ID hast kann die auch auf die Rechnung solange du nach wie vor keine USt ausweißt und deinen Spruch auf sagst.
Mr-Gustav
Mr-Gustav 04.04.2023 um 15:39:34 Uhr
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Genau es darf nirgendwo die 19% auftauchen bzw. nicht ausgewiesen werden.
Dann reicht der Satz mit den UstID bla bla $

Zwischen Steuernummer und UstID gibts aber noch einen Unterschied.

Ich würde mir das mit der UstID aber schenken denn es bringt ja nichts die auszuweisen wenn keine 19% gesondert ausgewiesen sind