bosnigel
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Nerviger Kunde

Servus,

also folgende Situation (und ja keine rechtliche Beratung etc.):

Ich habe einen Kunden der sagen wir mal nicht sehr pfleglich mit seinem nigelnagelneuen Rechner umgeht.
Strom ziehen oder Einschalttaste drücken bis er abgewürgt ist.
Grund warum er das macht:
Irgendeine 0815 Magix Software und sonstige Videoschnittprogramme die, warum auch immer,
den Rechner aus dem Tritt gebracht haben. Ich denke alte Versionen oder Treiber Blödsinn. Egal.

Kunde glaubt mir nicht das dieses Abwürgen des Rechner die Installation (Software) und
in einigen seltenen Fällen auch die Hardware beschädigen können.

Sein Argument: Das ging früher auch immer so (kennt man ja).
Aber alte Software aus XP Zeiten... jedenfalls nicht so und war auch niemals Teil der vereinbarten Leistung.

Jetzt wollte er das ich vor Weihnachten mitten im Betriebsurlaub, Corona und komplette Auslastung zu
ihm nach Hause komme um es dort zu richten. Geht zeitlich bei mir vor Anfang Januar nicht.

Mein Angebot doch mal via Fernwartung drauf zu schauen lehnte er ab.
Er hat zu intime Sachen auf dem Rechner. Und darum geht es mir jetzt.
Dann kamen noch Beleidigungen seinerseitz. Mir eigentlich egal aber gefallen lassen muß ich mir das nicht.

Gezahlt hat er auch noch nicht - das kostet er jetzt ein wenig aus.
Aber Fristen sind schon gesetzt etc.

So jetzt wird es wahrscheinlich so aussehen das er zahlt und dann eben einen Rechner hat der durch sein verschulden nicht funktioniert.
Kommt vor, kein Problem.

Jetzt laß ich ihn um mir das Problem anzuschauen nächstes Jahr den Rechner bei mir vorbei bringen (so der Plan).
Vor Ort Service gibt es bei jemanden der mich beleidigt eben nicht.


Nun habe ich aber keine Lust dem alles zu sichern, die Kiste neu zu installieren und dann wieder alles so einzurichten wie es war.
Mal abgesehen davon das man so den Fehler evtl. wieder einbaut und die AKtion umsonst war.
Außerdem ist das Kunde Marke: Hier war aber das Ikon da und früher war das Symbol bei XP so und das war früher aber besser.
Leider habe ich das zu spät bemerkt sonst hätte ich den Kunden fallen lassen.

Also werde ich den Rechner kurzerhand neu aufsetzen.
Daten, Programme und Einstllungen hat der Kunde vorher zu sichern.

Ich braucht da mal ein wenig Schwarmwissen. Wie formuliert ihr in euren Reparaturaufträgen solche Klauseln?
Also: Bring Rechner, kümmere dich selbst um deine Daten und ich repariere die Kiste.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Bosnigel

Content-ID: 635973

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 05:12 Uhr

certifiedit.net
certifiedit.net 26.12.2020 um 13:07:26 Uhr
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Moin,

am besten gar nicht. Solche Kunden Kosten mehr Nerven, als dass Sie je wieder gut machen können.

Aber generell gilt: Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten zuständig. Trotzdem mach ich i.d.R vor größeren Operationen eine Sicherung der Daten. Aber wir sind quasi nur noch B2B unterwegs. (Da gibt es aber auch genug "Heimanwender").

Grüße,

Christian
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 26.12.2020 aktualisiert um 13:17:21 Uhr
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Moin,

Abgesehen davon, daß man solche Kunden höflichst abweist bevor sie Kunde werden (ich weiß, läßt sich nicht immer vorher feststellen).

Ich würde ihm sagen: Er kann sein Geld behalten, Ich holt die Kiste gleich ab. Er soll schauen, daß er seine Daten herunterbekommt. Punkt, aus, vorbei! Und wenn er an Weihnachten Dienstleistungen haben will, kosten die 200% Aufschlag.

lks

PS: Für Datensicherung ist i.d.R. der Kunde zuständig. Ich frage vorher(!), ob er eine aktuelle Datensicherung ab (und lasse es mit bei Kunden, die ich nicht so genau kenne auch schriftlich bestätigen). Ansonsten biete ich an, eine zu fertigen, sofern der Zustand der Kiste es noch zuläßt, kost' aber extra.

PPS: IANAL, daher ist es im Zweifelsfall immer angebracht, einen Rechtsverdreher des eigenen Vertrauens hinzuzuziehen.
SeaStorm
SeaStorm 26.12.2020 um 13:37:30 Uhr
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Uff da kommen schlimme Erinnerungen an Zeiten mit Privatkunden hoch ... Nie wieder ;)

Du hast ihm doch diese alte Software nicht verkauft. Warum solltest du da jetzt für Gerade stehen. Ist sein Problem.
Oder anders gefragt: was hat er genau gekauft und welche Dienstleistungen ist da Bestandteil?

Wenn du ihm einen Rechner und die Installation von Windows verkauft hast, dann ist dein Part erfüllt.
Wenn er jetzt eine gammelige Software aus XP Zeiten installiert ist das seine Verantwortung.
Wenn er dich dafür anpöbelt, gibt's einen Screenshot der Software Anforderungen, wo kein Win10 drauf stehen wird, und der Erklärung, das das bedeutet daß diese Software nicht kompatibel ist, weil zu alt.
Dazu ein Angebot über die aktuelle Version des Programms zum UVP, einen Hinweis daß man keinen Support dafür anbietet( diese ggf vom Hersteller zu beziehen ist).
Kunde auf die rote Liste und das war es dann.
AbstrackterSystemimperator
AbstrackterSystemimperator 26.12.2020 um 13:39:08 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
PS: Für Datensicherung ist i.d.R. der Kunde zuständig. Ich frage vorher(!), ob er eine aktuelle Datensicherung ab (und lasse es mit bei Kunden, die ich nicht so genau kenne auch schriftlich bestätigen). Ansonsten biete ich an, eine zu fertigen, sofern der Zustand der Kiste es noch zuläßt, kost' aber extra.

Moin,

einen solchen Fall hatte ich auch schon gehabt. Es war kein direkter Kunde von uns. Der Kunde kam über das Partnerportal von Fujitsu auf uns zu.
Ging um ein Notebook und einen PC, bei den ich jeweils die SSD tauschen musste.
In den Garantiebedingungen statt ausführlich beschrieben, dass ich die SSD tausche und nur die Grundinstallation von Windows durchführe. Alles weitere, wie Datensicherungen, Einrichtungen etc. muss der Kunde selbst erledigen! Die Garantie / Reparaturbedingungen beziehen sich nämlich ausschließlich auf die Hardware.
Alles weitere habe ich in Rechnung gestellt.
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 aktualisiert um 14:01:57 Uhr
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Servus,

mir geht es auch da um sein angeblich "intime Daten" (eigentlich will er Jemanden um sich herum haben).
Verkauft habe ich ihm nur einen Rechner nebst Win 10. Punkt.


Ich will, dass wenn er zu mir kommt, seine intimen Daten vom Rechner sind.
Nicht das der auf die Idee kommt ich hätte da mit seinen Daten irgendetwas gemacht.

Dazu bräuchte ich eine Formulierung wie wenn man z.B. ein Notebook zum Herstller einschickt.
So: Stellen Sie sicher das ihre Daten gesichert sind. Ihre Daten ihr Problem usw.

Rechtsverdreher ist für die Fristen uws. schon eingesetzt. Ist zum Glück ein guter alter Freund von mir.

Auch das wenn man einen Rechner abwürgt es Schaden an Hard- und Software geben kann glaubt der mir nicht.

Nach seinen Beleidigungen (leider nur telefonisch) habe ich ihm auch angeboten mir den Rechner zurück zu geben.
Kein Problem es stehen genug Leute an. Aber davon will er jetzt nichts mehr wissen und reitet jetzt auf einen kleinen Formfehler in der Rechnung hin. Die wurde soweit korrigiert und mit Frist versehen.
Er will das nur raus zögern um mich über die Feiertage zu nerven.
Außerdem geht das alles nur noch postalisch. Am Telefon läßt er sich verleugnen und Mails werden auch nicht beantwortet.
Also eine Feige Charakters** ohne Ende.

Also würde ich ihm den nachfolgenden Support gerne etwas verumständlichen.
Er soll die Kiste bringen und am besten seine Daten vorher sicherung und löschen.
Falls sich herausstellt das die Kiste nach Neuinstallation einwandfrei läuft wird diese Arbeit in Rechnung gestellt.

Und da hätte ich gern mal so einen Überblick wie ihr das in euren Betrieben handhabt.

Gruß
Bosnigel

Edit: Eine Datensicherung für ihn will ich nicht erstellen. Dann hätte er nur etwas wo er suchen könnte.
Pjordorf
Pjordorf 26.12.2020 um 14:01:52 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Bosnigel:
Strom ziehen oder Einschalttaste drücken bis er abgewürgt ist.
Autsch!

Grund warum er das macht:
Es gibt keinen Grund das so zu machen KEINEN!

den Rechner aus dem Tritt gebracht haben. Ich denke alte Versionen oder Treiber Blödsinn. Egal.
Es kann auch seine Oma gemacht haben, Denken kannst du was immer du willst.

Kunde glaubt mir nicht das dieses Abwürgen des Rechner die Installation (Software) und
Das OS ist leicht zu schädigen

in einigen seltenen Fällen auch die Hardware beschädigen können.
Bei der Hardware ist es fast unmöglich, ausser die ist schon am abnippeln.

Sein Argument: Das ging früher auch immer so (kennt man ja).
Mag ja alles sein, aber es ist und bleibt ein NoGo.

Aber alte Software aus XP Zeiten... jedenfalls nicht so und war auch niemals Teil der vereinbarten Leistung.
Wir wissen nichts von dem was du dort mit ihm vereinbart hast.

Mein Angebot doch mal via Fernwartung drauf zu schauen lehnte er ab.
Dann wirds halt teuerer.

Gezahlt hat er auch noch nicht - das kostet er jetzt ein wenig aus.
Warum sollte er? Du hast ja noch nichts gemacht. Vorkasse bei dir?

Aber Fristen sind schon gesetzt etc.
Darf er dir keinen Termin vorschlagen?

So jetzt wird es wahrscheinlich so aussehen das er zahlt und dann eben einen Rechner hat der durch sein verschulden nicht funktioniert.
Der Rechner ist noch nicht Bezahlt?!? Und kannst du beweisen (nicht nur Vermuten) das er das Problem verschuldet hat?

Jetzt laß ich ihn um mir das Problem anzuschauen nächstes Jahr den Rechner bei mir vorbei bringen (so der Plan).
Mit Rache ist es jetzt nicht dein Ernst, oder?

Vor Ort Service gibt es bei jemanden der mich beleidigt eben nicht.
Du entscheidest wo du Vor Ort Service machst.

Nun habe ich aber keine Lust dem alles zu sichern, die Kiste neu zu installieren und dann wieder alles so einzurichten wie es war.
Dann lass es. Datensicherung ist Pflicht des Kunden, kann aber auch durch dich gemacht werden. (Kostet halt)

Mal abgesehen davon das man so den Fehler evtl. wieder einbaut und die AKtion umsonst war.
Jepp. Dann lassen.

Außerdem ist das Kunde Marke: Hier war aber das Ikon da und früher war das Symbol bei XP so und das war früher aber besser.
Diesen Kunde eben Kunde sein lassen oder Zähne zusammenbeißen, nichts sagen und da durch. Deine Entscheidung, ein Anwalt hilft da auch nicht.

Leider habe ich das zu spät bemerkt sonst hätte ich den Kunden fallen lassen.
Dann eben jetzt fallen lassen.

Ich braucht da mal ein wenig Schwarmwissen. Wie formuliert ihr in euren Reparaturaufträgen solche Klauseln?
Also: Bring Rechner, kümmere dich selbst um deine Daten und ich repariere die Kiste.
Steht das nicht in deinen AGBs? Dein Anwalt deines Vertrauens hilft dir gern...

Gruß,
Peter
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 26.12.2020 um 14:06:23 Uhr
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Zitat von @Bosnigel:

Und da hätte ich gern mal so einen Überblick wie ihr das in euren Betrieben handhabt.

Individuell auf den Kunden zugeschnitten. face-smile

lks
Rizzo1
Rizzo1 26.12.2020 aktualisiert um 14:09:09 Uhr
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Beim Service-Part der Arbeit würde ich darauf achten, dass klar ist, es handelt sich um einen Dienstvertrag und keinen Werkvertrag. Damit geht es dann nur noch um die Arbeitszeit, nicht um den Erfolg oder "Garantie-Leistungen". – Bei normalen Kunden (Deine ordentliche Arbeitsleistung vorausgesetzt), ist das alles OK und im grünen Bereich. Härtefälle kann man ja ggf. kulant puffern.

Damit ist dann sichergestellt:
1. Das Kostenrisiko durch Technik-Ignoranz eines Kunden bleibt damit beim Kunden.
2. Stark steigende Kosten durch Unbelehrbarkeit führen irgendwann zur finanziellen Schmerzgrenze, gefolgt vom Wechsel des Service-Partners, was am Ende aufgrund der Nervenschonung ein immaterieller Gewinn ist.
it-fraggle
it-fraggle 26.12.2020 um 14:30:32 Uhr
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Aus meiner Selbstständigenzeit (lange her) kann ich dir nur folgenden Rat geben: Trenne dich von diesem Kunden. Das Geld würde ich durch ein Inkasso noch reinholen lassen, aber das war es auch.

Für die Zukunft: Du hast es ja quasi schon gesagt. Deine AGB sollte beinhalten, dass du nicht für die Sicherung der Daten zuständig bist und der Kunde grundsätzlich alles selbst sichern muss bevor er dir die Kiste zur Mache übergibt. Das machst du zusätzlich vor Annahme noch mal mündlich und fertig. An solchen Volk habe ich die ersten Jahre viele Federn gelassen. Es bringt aber nichts. Die kosten dich hintenrum mehr als du jemals durch sie verdienen könntest. Auch Nerven sind ein Gut mit dem du haushalten solltest.
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 um 14:35:05 Uhr
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den Rechner aus dem Tritt gebracht haben. Ich denke alte Versionen oder Treiber Blödsinn. Egal.
Es kann auch seine Oma gemacht haben, Denken kannst du was immer du willst.

Aus rechtlichen Gründen halte ich mich da zurück.

in einigen seltenen Fällen auch die Hardware beschädigen können.
Bei der Hardware ist es fast unmöglich, ausser die ist schon am abnippeln.

Hab ich auch schon alles erlebt. Da wird der Hauptschalter am Netzteil wie ein Lichtjockes benutzt...


Aber alte Software aus XP Zeiten... jedenfalls nicht so und war auch niemals Teil der vereinbarten Leistung.
Wir wissen nichts von dem was du dort mit ihm vereinbart hast.

Meine Vereinbarung: Hier der Rechner mit einwandfrei laufenden BS nach Wunsch. Viel Spaß. Basta.



Gezahlt hat er auch noch nicht - das kostet er jetzt ein wenig aus.
Warum sollte er? Du hast ja noch nichts gemacht. Vorkasse bei dir?

Die Hardware ist noch nicht bezahlt. Zur Fernwartung oder Hilfe ist es ja noch nicht gekommen.
Fernwartung will er nicht und Betriebsurlaub, Weihnachten, Corona und Terminkalender sagen nein.
Erst wieder im Januar.

Aber Fristen sind schon gesetzt etc.
Darf er dir keinen Termin vorschlagen?
Zum bezahlen der Hardware?! Nein.
Eigentlich ist es in Deutschland so das man Ware sofort bezahlen muß.
14 Tage Zahlungsziel ist ja nur das was man dem Kunden einräumt.
Aber dafür sind Anwälte da.

So jetzt wird es wahrscheinlich so aussehen das er zahlt und dann eben einen Rechner hat der durch sein verschulden nicht funktioniert.
Der Rechner ist noch nicht Bezahlt?!? Und kannst du beweisen (nicht nur Vermuten) das er das Problem verschuldet hat?
Rechner lief einwandfrei sonst geht kein Rechner bei mir raus. Ich habe ihm die Kiste bei ihm aufgebaut und ans Netzwerk etc.
Alles ohne Probleme. Den Rest wollte er selber machen und danach fing der Rechner an. Wenigstens habe ich das "schriftlich" per Mail.
Außerdem ist es ja so das ich ihm nicht helfen will. Aber erst wenn ich Zeit habe. Beleidigen muß ich mich dafür aber nicht lassen.

Jetzt laß ich ihn um mir das Problem anzuschauen nächstes Jahr den Rechner bei mir vorbei bringen (so der Plan).
Mit Rache ist es jetzt nicht dein Ernst, oder?
Wer sich so daneben benimmt darf auch keinen 1a Service erwarten. Rache würde ich das nicht nennen.



Außerdem ist das Kunde Marke: Hier war aber das Ikon da und früher war das Symbol bei XP so und das war früher aber besser.
Diesen Kunde eben Kunde sein lassen oder Zähne zusammenbeißen, nichts sagen und da durch. Deine Entscheidung, ein Anwalt hilft da auch nicht.
Ja ne kein Problem. Ich bin in der glücklichen Situation das ich mir meine Kunden aussuchen kann.
Aber mein Geld bzw. die Hardware will ich schon zurück.

Leider habe ich das zu spät bemerkt sonst hätte ich den Kunden fallen lassen.
Dann eben jetzt fallen lassen.
Wenn er jetzt zahlt bin ich in der Geschichte drin.

Ich braucht da mal ein wenig Schwarmwissen. Wie formuliert ihr in euren Reparaturaufträgen solche Klauseln?
Also: Bring Rechner, kümmere dich selbst um deine Daten und ich repariere die Kiste.
Steht das nicht in deinen AGBs? Dein Anwalt deines Vertrauens hilft dir gern...

Ich wollte das aber nochmal verschärft eben für den Kunden. In den AGB steht drin das ich von der Haftung ausgeschlossen bin etc.
Aber ich will dem das unter die Nase halten und er soll das unterschreiben. Wenn er auf Formfehler/Pedent macht kann er das gerne haben.

P.S. nicht böse sein.
AGB"s" gibt es nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen"s"?
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 um 14:35:43 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @Bosnigel:

Und da hätte ich gern mal so einen Überblick wie ihr das in euren Betrieben handhabt.

Individuell auf den Kunden zugeschnitten. face-smile

lks
Hehehe

Ja das will ich auch. face-smile
Zeigt mir eure Neckereien.
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 um 14:39:23 Uhr
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@Rizzo1
Danke nochmal für den Hinweis mit Dienstvertrag!

@it-fraggle
Ja die Nerven. Durch Corona und der damit einhergehende digitalisierung ist bei mir dieses Jahr
die Hölle los. Gut fürs Konto aber schlecht für die Nerven.
Und dann noch so ein Kunden über die Feiertage wenn man Familie hat...
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 26.12.2020 aktualisiert um 14:47:17 Uhr
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Zitat von @Bosnigel:

Ja das will ich auch. face-smile
Zeigt mir eure Neckereien.


Naja, ich habe da z.B. einenSpezialisten, der immer gerne "verzögert" zahlt. Der bekommt neue Ware inzwischen nur gegen Vorkasse und Dienstleistungen nur, wenn keine offenen Rechnungen mehr vorhanden sind. Limit maximal 1h unbezahlte Arbeit (d.h. ggf auch Vorkasse bei Dienstleistungen). Ansonsten wird Arbeit abgebrochen und erst nach Zahlung weitergesetzt. Er mault zwar immer rum wegen "teuer" und andere würden das billiger und auch ohne Vorkasse machen, aber auf den "Rat, sich doch dann an diese "anderen" zu wenden und mich in Ruhe zu lassen will er auch nicht hören. (Er hat anscheinend schon das eine oder andere Mal andere "ausprobiert".).

Ganz ablehen will ich nicht, weil das leider ein ehemaliger Freund aus Jugendtagen ist, und ich ihn nicht "hängenlassen" will.

lks
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 um 15:03:50 Uhr
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Er mault zwar immer rum wegen "teuer" und andere würden das billiger und auch ohne Vorkasse machen, aber auf den "Rat, sich doch dann an diese "anderen" zu wenden und mich in Ruhe zu lassen will er auch nicht hören. (Er hat anscheinend schon das eine oder andere Mal andere "ausprobiert".).

Ja solche habe ich auch (gehabt). Aber sie kommen immer wieder zurück. Nur hier wird deren Nummer blockiert. face-smile

Ganz ablehen will ich nicht, weil das leider ein ehemaliger Freund aus Jugendtagen ist, und ich ihn nicht "hängenlassen" will.

Wobei man bei denen besonders aufpassen muss.

Gruß
Bosnigel
chgorges
chgorges 26.12.2020 um 16:21:22 Uhr
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Lol wieso so kompliziert?
Einfach zeigen wo die Tür ist, so nötig kann kein ITler solche Kunden haben.
Wenn er dir den neuen PC noch nicht gezahlt hat, ist es ja noch dein Eigentum, heißt setz ihm eine Frist, bis er gezahlt haben muss, sonst kassier das Teil per Vollstreckung wieder ein.


Zitat von @Bosnigel:

Zitat von @Lochkartenstanzer:
Ganz ablehen will ich nicht, weil das leider ein ehemaliger Freund aus Jugendtagen ist, und ich ihn nicht "hängenlassen" will.

Wobei man bei denen besonders aufpassen muss.

Umso schlimmer, dass die sich dann so benehmen, man schuldet den Leuten nämlich gar nichts.
Bosnigel
Bosnigel 26.12.2020 um 16:34:02 Uhr
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Lol wieso so kompliziert?
Einfach zeigen wo die Tür ist, so nötig kann kein ITler solche Kunden haben.
Wenn er dir den neuen PC noch nicht gezahlt hat, ist es ja noch dein Eigentum, heißt setz ihm eine Frist, bis er gezahlt haben muss, sonst kassier das Teil per Vollstreckung wieder ein.


Das ist ja grad Stand der Dinge.
Nur will ich vorsorgen wenn er denn zahlt das er sich um seine ach so wichtige Sachen selber mittels Datensicherung hilft.
Und dazu benötige ich einige Formulierungsvorschläge.
anmelder
anmelder 26.12.2020 um 18:15:21 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:
Trotzdem mach ich i.d.R vor größeren Operationen eine Sicherung der Daten. Aber wir sind quasi nur noch B2B unterwegs. (Da gibt es aber auch genug "Heimanwender").

Das interessiert mich mal aus rechtlicher Sicht;
Wissen deine Kunden aus den AGB daß du eine Sicherung machst und ist geregelt wie lange diese Daten aufbewahrt und wie sie gelöscht werden? Angenommen es befinden sich strafbare Inhalte auf der Platte, machst du dich schon wegen der Vervielfältigung strafbar?

Wenn die Sicherung in den AGB oder im Vertrag vereinbart wurde ist die Sache klar, du haftest nicht solange du nichts von den strafbaren Daten weißt. Wenn sie aber kein Teil der Leistung ist, würdest du dich nicht straf- und haftbar machen? Die DSGVO erlaubt es Daten aus eigenem Interesse zu verarbeiten aber wenn in deinen AGB/Verträgen steht daß die Sicherung nicht dazugehört sehe ich dieses Firmeninteresse nicht gegeben. Da man nicht haftet ist kein berechtigtes Interesse erkennbar.

Anders gefragt: Darf ein Techniker einerseits dem Kunden erzählen daß seine wichtigen Daten nicht ohne Aufpreis gesichert werden aber andererseits dem Staatsanwalt daß er die Kunden ja aus eigenem Interesse sichert? Was passiert aber wenn der Kunde sauer ist weil er erfährt daß du ohne Erlaubnis und Kenntnis Sicherungen gemacht hast weil auf der Platte eben wie hier intime Daten waren oder wichtige Firmendaten?
certifiedit.net
certifiedit.net 26.12.2020 um 18:21:25 Uhr
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Da fragst du besser einen Juristen direkt.
117471
117471 27.12.2020 um 10:16:10 Uhr
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Hallo,

Du musst sehr verzweifelt sein, wenn Du derartige Aufträge annimmst.

Lass ihn scheitern.

Gruß,
Jörg
StefanKittel
StefanKittel 27.12.2020 aktualisiert um 12:07:42 Uhr
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Moin,

ich weiß nicht ob ich das zu einfach sehe.

Er hat einen PC bestellt und Du hast ihn geliefert.
Wenn jetzt kein Vor-Ort-Service NBD angeboten wurde heist das 6/24 Monate Gewährleistung.

Also darf er den PC gerne zu Dir bringen, Du reparierst ihn und er darf ihn danach abholen. Sagen wir man nach üblichen 14 Werktagen.
Dazu darfst Du, nach einem Hinweis an ihn, den PC auch neu installieren ohne seine Daten zu sichern.

Du haftest ja nur, dass der PC mit Windows einwandfrei funktioniert.
Er soll den PC doch bitte mal ohne seine Daten und Software testen und sich sonst mit dem Support seines Softwareanbieters auseinandersetzten.

Wenn Du nett bist, bietest Du ihm alternativ an den PC zurückzunehmen.

Einigen Leuten kann man nicht helfen, weil die das schlicht nicht wollen oder merkwürdige Vorstellungen haben.

Geschäfte mit Freunden, bekannten und Familienangehörigen sind immer heikel.
Die interpretieren PC kaufen (EK=VK) häufig mit einem lebenslangen unbegrenzten Support.

Stichwort AGB
<Achtung! Möglicherweise gefährliches Halbwissen>
Solange keine AGBs vereinbart sind, gilt das normale Handelsgesetz.
Mit AGBs kann man die Rechte der Kunden einschränken.

Es gibt genug Vorlagen und Konfiguratoren.


Stefan
Stefan007
Stefan007 27.12.2020 um 14:55:30 Uhr
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Hi Bosnigel,


ich hatte damals bei Start der Teilselbständigkeit direkt den 1. Kunden, der genau dem entsprach, was du dort schreibst.

In meinem Falle sollte ich in einer speziellen Software für eine Walze ein Debugging betreiben. Hersteller hat zu ihm gesagt: Das geht nur mit einem Update (Cloud und kostenpflichtig), wollte er nicht. Weiterhin wollte er wissen, weshalb sein Rechner so langsam arbeitet. Habe ich ihm dann auch erklärt. Habe ihm dann einen Vorschlag zur besseren Datensicherung unterbreitet (er hatte bis dato, wenn überhaupt, manuell auf eine Externe gesichert, die immer angeschlossen war).

Resultat: Die paar Euronen für die Verbesserung des Backups (immerhin Firmenkunde) wollte er nicht aufbringen, Rechnung wurde sehr stark verzögert nur beglichen.

Was ich damit sagen will: Lass den Kunden besser fallen. In künftigen Fällen auf jeden Fall vorher darauf hinweisen, dass er eine Datensicherung machen soll und du ihm die sonst auch gerne, kostenpflichtig durchführst, falls er selbst nicht in der Lage ist. Für die Daten ist er letztlich selbst verantwortlich und kann nicht aus der Verantwortung genommen werden.


Gruß und guten Rutsch.

Stefan

P.S. Ich habe den Kunden dann auch direkt fallen gelassen, auch wenn es der 1. Kunde war. Die Nerven, die du bei sowas lässt, gibt dir keiner zurück und das kann auch nicht durch finanziellen Ausgleich beglichen werden.
Bosnigel
Bosnigel 27.12.2020 um 17:18:57 Uhr
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Nun erst mal danke für den Zuspruch.
Ich mach das ganze ja auch schon seit fast 16 Jahren selbständig.
Aber so einen Fall mit Beleidigungen, Anwalt, Frechheiten und Pedanterie hatte ich bis jetzt zum Glück
noch nie oder konnte das vorher durch Menschenkentnis gleich abweisen.

Es waren schon der ein oder andere hilfreiche Hinweis.
Aber irgendwelche "Stadard-Texte" habt ihr nicht zufällig?

Mal schaun was so weiterhin mit dem passiert.

Schönen Abend!
Gruß
Bosnigel
117471
117471 27.12.2020 um 19:07:59 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Bosnigel:

Aber so einen Fall mit Beleidigungen, Anwalt, Frechheiten und Pedanterie hatte ich bis jetzt zum Glück
noch nie

Och - ich hatte schon Kunden, wo weit über 20 Dienstleister vor mir aktiv waren. Und erstaunlicherweise sind das nicht mal die Schlimmsten face-smile

Gruß,
Jörg
certifiedit.net
certifiedit.net 27.12.2020 um 19:17:33 Uhr
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Da geb ich dir absolut Recht. Kommt eben immer drauf an. Man muss sich finden.
MK82LST
MK82LST 28.12.2020 um 01:53:32 Uhr
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Zitat von @it-fraggle:

Aus meiner Selbstständigenzeit (lange her) kann ich dir nur folgenden Rat geben: Trenne dich von diesem Kunden. Das Geld würde ich durch ein Inkasso noch reinholen lassen, aber das war es auch.

Für die Zukunft: Du hast es ja quasi schon gesagt. Deine AGB sollte beinhalten, dass du nicht für die Sicherung der Daten zuständig bist und der Kunde grundsätzlich alles selbst sichern muss bevor er dir die Kiste zur Mache übergibt. Das machst du zusätzlich vor Annahme noch mal mündlich und fertig. An solchen Volk habe ich die ersten Jahre viele Federn gelassen. Es bringt aber nichts. Die kosten dich hintenrum mehr als du jemals durch sie verdienen könntest. Auch Nerven sind ein Gut mit dem du haushalten solltest.

Da kann ich Dir nur recht geben, auch unsere Nerven als Admins/IT-Dienstleister sind nicht aus Kruppstahl, obwohl ich mir das ehrlich manchmal wünschen würde. Sei es um, ich würde den "Kunden" nicht mehr bedienen.

Gruß MK
GrueneSosseMitSpeck
GrueneSosseMitSpeck 28.12.2020 um 11:33:43 Uhr
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als ehemaliger Vobis-Filialleiter hätt ich da noch einen Spruch:
"Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Problem rational zu diskutieren, dann breche ich das Gespräch ab. Ich rate Ihnen, das Zahlungsziel einzuhalten da ansonsten ein Inkassoverfahren im Rahmen einer Forderungsabtretung veranlaßt wird".

Wenn er auf einer anderen Leitung anruft: "Ich Putzkraft nix wissen, Chef nix da". Hab ich auch schon mal gemacht.
Rizzo1
Rizzo1 29.12.2020 aktualisiert um 10:04:12 Uhr
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Zitat von @StefanKittel:
Solange keine AGBs vereinbart sind, gilt das normale Handelsgesetz.

In diesem Fall ist das ein privater Endkunde. Damit gilt das BGB, nicht das HGB.


Mit AGBs kann man die Rechte der Kunden einschränken.

„Einschränken“ empfinde ich hier als etwas einseitig in der Herangehensweise. Ich denke hier eher an „Konkretisierung auf den Anwendungsfall“. – Denn das BGB kennt natürlich keine Datensicherung.
In den AGB durch eine Leistungsbeschreibung konkretisieren, was man grundsätzlich überhaupt anbietet (oder eben nicht anbietet) und ggf. in welcher Form das stattfindet, das ist hier hilfreich und vermeidet Auseinandersetzungen, ob dieser oder jener Satz den AGB überhaupt mit dem BGB vereinbar ist.

Dinge, die nicht angeboten werden, können auch nicht eingefordert werden, außer ein Gesetz (hier meist das BGB) gewährt einem Kunden soetwas als nicht ausschließbares Recht (z.B. Gewährleistung).

Zudem (statt einfach nur das AGB-Online-Klick-Adventure durchzuspielen) hilft die ernsthafte und kreative Auseinandersetzung mit den eigenen AGB einem selbst, mal zu reflektieren, worin das besteht, was mein eigentlich verkaufen möchte und kann.
Es ist eben nicht „Computer und IT-Dienstleistung jeglicher Art“.

Wenn man sich das einmal durchdacht hat und es immer wieder mal durch lesen der eigenen AGB verinnerlicht, so vermeidet man manche Fehler quasi intuitiv schon beim Vertragsabschluss (z.B. „jaja, wir machen sowieso vorher eine Datensicherung, das passt schon ...“). Es geht also darum, sich selbst mal zu fragen: „Kann ich überhaupt einen WebServer so gut absichern, dass ich mich dafür geradezustehen traue? -- Wie begrenze ich den Begriff ‚WebServer‘?“.

Als fair sehe ich es dann an, im Gespräch mit dem Kunden vor Vertragsabschluss klarzumachen, wo die Grenzen des Angebots sind („Nein, wir stehen nicht für die Eigenheiten oder Fehler von Windows gerade. Aber gerne unterstützen wir Sie, auf Stundenbasis, den Rechner so einzustellen, wie es ihnen gefällt.“)

Rizzo

P.S.: Und natürlich nicht vergessen: Am Ende auch noch eine professionelle Rechtsberatung über die AGB schauen lassen, um das Ergebnis nach Schnitzern abzuklopfen, ist natürlich auch wesentlich, um das Prozessrisiko zu minimieren.

P.P.S.: Und nicht vergessen: Die AGB sind ein Aushängeschild. – Wenn da nur „darf nicht“ und „Ausschluss“ steht, so ist das keine Einladung und keine Vertrauensbasis. Das Verhältnis mit den Positiv-Formulierungen sollte man wahren.