Neuigkeiten zur Störerhaftung : Freifunker haben laut Gericht das Providerprivileg
Es tut sich wieder was in Sachen WLAN-Störerhaftung.
Zitat:
....Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.....
Grüße @colinardo
http://www.golem.de/news/offene-funknetze-freifunker-haben-laut-gericht ...
Zitat:
....Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.....
Grüße @colinardo
http://www.golem.de/news/offene-funknetze-freifunker-haben-laut-gericht ...
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Ausgedruckt am: 31.03.2025 um 22:03 Uhr
2 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo @colinardo,
eine Entscheidung eines Amtsgerichts sehe nicht als Maß an. Warten wir mal ab, ob Fox in die nächste Instanz geht.
Ich weiß schon warum wir unsere öffentliche Hotspots durch ein Österreiches Unternehmen betreiben lassen.
Gruß,
Dani
eine Entscheidung eines Amtsgerichts sehe nicht als Maß an. Warten wir mal ab, ob Fox in die nächste Instanz geht.
Ich weiß schon warum wir unsere öffentliche Hotspots durch ein Österreiches Unternehmen betreiben lassen.
Gruß,
Dani