colinardo
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Neuigkeiten zur Störerhaftung : Freifunker haben laut Gericht das Providerprivileg

Es tut sich wieder was in Sachen WLAN-Störerhaftung.

Zitat:
....Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.....


Grüße @colinardo

http://www.golem.de/news/offene-funknetze-freifunker-haben-laut-gericht ...

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 06:03 Uhr

Mitglied: Dani
Dani 17.01.2015 um 18:42:02 Uhr
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Hallo @colinardo,
eine Entscheidung eines Amtsgerichts sehe nicht als Maß an. Warten wir mal ab, ob Fox in die nächste Instanz geht.
Ich weiß schon warum wir unsere öffentliche Hotspots durch ein Österreiches Unternehmen betreiben lassen. face-smile


Gruß,
Dani
Mitglied: colinardo
colinardo 17.01.2015 aktualisiert um 19:44:10 Uhr
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Zitat von @Dani:
eine Entscheidung eines Amtsgerichts sehe nicht als Maß an.
Immerhin mal wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung face-wink
Warten wir mal ab, ob Fox in die nächste Instanz geht.
Warten kennen wir hier in Deutschland ja, ich sag nur BER...
Ich weiß schon warum wir unsere öffentliche Hotspots durch ein Österreiches Unternehmen betreiben lassen. face-smile
alter Fuchs !

Grüße Uwe