markowitsch
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Office 2010 Homa and Business oder Professional auf mehreren Rechnern

Ein Kunde möchte eine Office Lizenz mehrere male verwenden, da er nicht einsieht dass Office öfters zu kaufen.

Hallo zusammen,

was passiert wenn ich eine Office 2010 Home and Business / Professional Lizenz auf mehreren Rechnern verwenden würde.
Würde das funktionieren? (ich kanns mir nicht vorstellen)
Wenn nein, was passiert dann im Hintergrund?
Wird dann von Microsoft die Office Anwendung gesperrt werden?
Wie wird das von Microsoft abgehandelt.

Dass das ganze illegal wäre ist mir klar, ich möchte nur den Kunden den technischen Hintergrund erklären können.

Danke für Eure Hilfe

Marko face-smile

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 21:11 Uhr

Simsa84
Simsa84 28.11.2011 um 10:11:17 Uhr
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Seas

Das könnte dir etwas abhilfe schaffen

WGA

Bitte auch die andern Stichwörter aufführen Schwarzkopie und so......
Damit dürfte es deinem Kunden klar werden!!

Grüße
tikayevent
tikayevent 28.11.2011 um 10:21:49 Uhr
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Bis zu viermal im Jahr (wenn es nicht geändert wurde) kann man auf Systemen mit unterschiedlicher Hardware online aktivieren. Unterschiedliche Hardware bedeutet, dass schon die Seriennummer bestimmter Komponenten wie Festplatte, CPU oder so ausreicht, dass der Hardwarehash total anders ist und damit als unterschiedliche Hardware erkannt wird.
Wenn du mehr als viermal aktivierst, musst du telefonieren, was noch kein Problem ist, aber irgendwann wirds auffällig und durch die Anrufe ist Microsoft im Besitz deiner Telefonnummer (ob die diese zur Rückverfolgung nutzen kann man nicht sagen).

Kurz zu den zu erwartenden Folgen: bis 10% Unterlizenzierung müssen nur die fehlenden Lizenzen beschafft werden, über 10% Unterlizenzierung müssen die fehlenden Lizenzen nachbeschafft werden und Microsoft oder ein von Microsoft beauftragtes Unternehmen werden Schadensersatzforderungen stellen.

Lass es dir vom Kunden schriftlich geben, dass du die Lizenz überreizen sollst, inkl. Unterschrift und am besten mit Stempel. Damit bist du auf der sicheren Seite. Und in ein paar Wochen oder Monaten schickst du dann nen kleinen Hinweis an die BSA. face-big-smile
Skyemugen
Skyemugen 28.11.2011 um 13:57:18 Uhr
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Aloha,

ganz ehrlich: Es kommt sicherlich auf den Umfang an ... wir haben hier im Unternehmen ... nun sagen wir mal eine starke Unterlizensierung, sowohl für ältere als auch neuere Office-Suites ... seit Jahren face-wink

ich warte bis heute auf einen Brief von M$ aber die Redmonder haben wohl anderes zu tun face-wink An sich ließen sich alle Installationen einwandfrei aktivieren und laufen und laufen ... und laufen ...

greetz André
mrtux
mrtux 01.12.2011 um 01:45:35 Uhr
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Hi !

Zitat von @Skyemugen:
Unterlizensierung, sowohl für ältere als auch neuere Office-Suites ... seit Jahren face-wink

Ihr seit aber auch arg pöse :-P

ich warte bis heute auf einen Brief von M$ aber die Redmonder haben wohl anderes zu tun face-wink An sich ließen sich alle

Naja, die verdienen ja jetzt so viel aus ihrem Lizenzdeal zu Android, da nehmen sie ihre eigene Produkte bestimmt bald vom Markt.... :-P

mrtux
goscho
goscho 01.12.2011 um 09:39:21 Uhr
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Moin,
Zitat von @tikayevent:
Bis zu viermal im Jahr (wenn es nicht geändert wurde) kann man auf Systemen mit unterschiedlicher Hardware online aktivieren.
Unterschiedliche Hardware bedeutet, dass schon die Seriennummer bestimmter Komponenten wie Festplatte, CPU oder so ausreicht, dass
der Hardwarehash total anders ist und damit als unterschiedliche Hardware erkannt wird.
Da gehe ich nicht so ganz mit.
Denn mir ist es bei Office 2010 noch nicht ein einziges Mal gelungen, eine bereits vorher aktivierte Version auf einem anderen System (Hardwarewechsel, meist wegen Defekt) online aktiviert zu bekommen. Dazu musste immer telefoniert werden und auch ein Mensch (meist mit niedlichem osteuropäischen Akzent) am anderen Ende sein, denn der Automat bricht auch mit Hinweis auf mögliche Fälschung ab.

Von einer Mehrfachnutzung einer einzelnen (nicht Volumen) Lizenz kann jedoch nur abgeraten werden.
Die Ausnahme wäre hier bspw. die FPP-Version von Office 2010, die sowohl auf einem PC als auch einem mobilen Gerät des selben Users genutzt werden darf und natürlich die Home and Student, die auf bis zu 3 PCs im selben (nicht Firmen) Haushalt genutzt werden darf.
Dani
Dani 02.12.2011 um 23:33:47 Uhr
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Moin,
die Adresse bitte... face-big-smile

Das kann so oder so enden. Ein Kunde von uns hat neulich panisch angerufen, dass er ein Audibesuch erhalten hat und was er dagegen noch tun kann. Die Antwort war kurz und knapp: Beten. face-smile

Spaß bei Seite: Heute würde er sich wünschen er hätte die Lizenzen damals gekauft. Denn wenn ich den Einzelpreis sehe, dann kommt es im Verhältnis den überteuerten Festplatten sehr nahe... ob du als Systemhaus als Mitwisser und Umsetzer noch belangt wirst kann ich dir nicht sagen. Aber ich könnt mir vorstellen, dass du den Partnerstatus verlieren könntest.


Grüße,
Dani
clSchak
clSchak 02.12.2011 um 23:44:34 Uhr
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So lange nur MS klingelt und nicht irgendein windiges Audit Unternehmen geht alles gut - hatten wir letzten Monat - Liste bekommen was wir nachkaufen müssen (wenn Open Vertrag prüfen das nicht noch mal) und alles wird gut, Zeitrsahmen wurde uns von 4 Monaten gegeben wir haben's direkt gekauft und ich habe zur Sicherheit noch einmal nachgefragt - für MS ist es egal wenn du unterlizensiert bist, wenn die selbst eine SAM Prüfung anfordern sind die super umgänglich - wir mussten sogar weitaus weniger Lizenzen kaufen wir ich erst gedacht hatte face-smile
MK82LST
MK82LST 05.12.2011 um 10:29:45 Uhr
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Wo arbeitest du gleich?

Is ja eigentlich schön wie hier Anleitungen für Urheberrechtsverletzungen und möglichen Straftaten gegeben werden face-sad
Skyemugen
Skyemugen 05.12.2011 um 12:38:42 Uhr
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Zitat von @MK82LST:
Wo arbeitest du gleich?

Is ja eigentlich schön wie hier Anleitungen für Urheberrechtsverletzungen und möglichen Straftaten gegeben werden
Bleibt sich mir die Frage, wie du eigentlich Anleitungen definierst? Ich jedenfalls sehe hier keine, lediglich ein offenes Statement zu einem Ist-Zustand.
Weder habe ich den genauen Umfang angegeben, noch behaupte ich, dass dies völlig sorgenlos genutzt werden kann oder gar erlaubt ist aber was rechtfertige ich mich hier eigentlich vor dir - wer bist du überhaupt?
Dani
Dani 05.12.2011 um 18:16:25 Uhr
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Moin,
das Forum ist kein Rechtsbeistand und es werden hier persönliche Ansichten vertreten. Was Sie/Er am Ende macht ist sein Bier.
Grundsätzlich gilt aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Achja, wenn ihr "Wer bin ich?" spielen wollt, nutzt bitte das PN-System. face-smile


Grüße,
Dani
MK82LST
MK82LST 05.12.2011 um 18:26:37 Uhr
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Na genau,

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Letzlich musst du selbst wissen was du machst! Ich sag nur lass dich auf nix ein auch wenn es dein Cehf/Kunde oder so möchte. Die kommst da nicht mehr raus!

Gruß mathze