PDF-Dateisicherheit
Legalität eines "Tricks" zur Umgehung von Passwortgeschützten PDF-Dokumenten.
Hallo,
nein ich suche nicht nach einem Trick wie man Passwörter in PDF-Dokumenten knacken kann.
Ich habe vielmehr eine Möglichkeit gefunden wie man dies tun kann mit 2 Shareware-Programmen.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich die Anleitung anderen bereitstellen darf, oder ob
das umgehen des Passwortes (denn geknackt wird er hierbei nicht, es wird nur umgangen)
illegal ist und ich mich somit mit der Verbreitung der Anleitung strafbar machen würde.
Ich weiss, dass ihr mir hier keine 100%ige Antwort geben könnt und dürft, aber ein Anhaltspunkt
wäre nett.
Gruß, Nico
Hallo,
nein ich suche nicht nach einem Trick wie man Passwörter in PDF-Dokumenten knacken kann.
Ich habe vielmehr eine Möglichkeit gefunden wie man dies tun kann mit 2 Shareware-Programmen.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich die Anleitung anderen bereitstellen darf, oder ob
das umgehen des Passwortes (denn geknackt wird er hierbei nicht, es wird nur umgangen)
illegal ist und ich mich somit mit der Verbreitung der Anleitung strafbar machen würde.
Ich weiss, dass ihr mir hier keine 100%ige Antwort geben könnt und dürft, aber ein Anhaltspunkt
wäre nett.
Gruß, Nico
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 11:11 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
ich würde sagen strafbar machst Du Dich nicht, Du zeigst nur eine Möglichkeit auf wie es machbar wäre. Ob das hier allerdings gerne gesehen ist ist wieder eine andere Frage.
Ich würde mal sagen, wenn jemand seine PDFs bzw. deren Inhalt schützt, hat das bestimmt einen Grund (Urherberrecht z.B.), deswegen machst Du Dich strafbar wen Du den Passwortschutz knackst zum einen und zum anderen wenn Du Inhalte aus einem geschützen Dokument ohne Gehnehmigung verbreitest oder als Dein Eigentum ausgibst.
Solche Tools sind in erster Linie azu da um dem Autor des Dokuments wieder Zugang zu seinem Werk zuverschaffen, falls er die oder das Passwort verloren hat.
mfg
PLONK
ich würde sagen strafbar machst Du Dich nicht, Du zeigst nur eine Möglichkeit auf wie es machbar wäre. Ob das hier allerdings gerne gesehen ist ist wieder eine andere Frage.
Ich würde mal sagen, wenn jemand seine PDFs bzw. deren Inhalt schützt, hat das bestimmt einen Grund (Urherberrecht z.B.), deswegen machst Du Dich strafbar wen Du den Passwortschutz knackst zum einen und zum anderen wenn Du Inhalte aus einem geschützen Dokument ohne Gehnehmigung verbreitest oder als Dein Eigentum ausgibst.
Solche Tools sind in erster Linie azu da um dem Autor des Dokuments wieder Zugang zu seinem Werk zuverschaffen, falls er die oder das Passwort verloren hat.
mfg
PLONK
Hallo,
einfacher und rechtlich gesprochen:
§ 202a StGB Ausspähen von Daten
Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass wir hier keine Rechtsberatung geben können und werden, wir publizieren hier nur unsere eigene Meinung.
mfg
PLONK
einfacher und rechtlich gesprochen:
§ 202a StGB Ausspähen von Daten
Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass wir hier keine Rechtsberatung geben können und werden, wir publizieren hier nur unsere eigene Meinung.
mfg
PLONK