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"Schweigerecht bei einer Hausdurchsuchung"

Content-ID: 301814

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 12:11 Uhr

infowars
infowars 14.04.2016 um 11:09:55 Uhr
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Als Beschuldigter hat man immer das Recht zu schweigen, nur als Zeuge ist man verpflichtet die Wahrheit zu sagen und Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ist an sich nicht strafbar.
Also zuerst fragen, ob man Beschuldigter ist, oder Zeuge.
MrCount
MrCount 14.04.2016 um 11:16:34 Uhr
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Bei einem Zeugen wird vermutlich nicht unverhofft mit einer Hausdurchsuchung begonnen.
Und auch als Zeuge hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht.
freenode
freenode 14.04.2016 um 12:11:39 Uhr
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Zitat von @infowars:

Als Beschuldigter hat man immer das Recht zu schweigen,

Das ist richtig. Allerdings sollte man damit rechnen, dass die Beamten einen dazu bringen wollen, mit ihnen zu reden. Das geht von "in ein lockeres Gespräch verwickeln" über das andeuten von Tatsachen bis hin zur Einschüchterung.

Ein Freund von mir musste eine Hausdruchsuchung über sich ergehen lassen und hat mir mal erzählt, was für Nummer die Jungs da so abgezogen haben...

Gruß, freenode.
MrCount
MrCount 14.04.2016 um 12:15:29 Uhr
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Zitat von @freenode:

Allerdings sollte man damit rechnen, dass die Beamten einen dazu bringen wollen, mit ihnen zu reden. Das geht von "in ein lockeres Gespräch verwickeln" über das andeuten von Tatsachen bis hin zur Einschüchterung.


Darauf wird in dem Video auch eingegangen face-wink