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"Schweigerecht bei einer Hausdurchsuchung"

Content-Key: 301814

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Printed on: April 23, 2024 at 11:04 o'clock

Member: infowars
infowars Apr 14, 2016 at 09:09:55 (UTC)
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Als Beschuldigter hat man immer das Recht zu schweigen, nur als Zeuge ist man verpflichtet die Wahrheit zu sagen und Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ist an sich nicht strafbar.
Also zuerst fragen, ob man Beschuldigter ist, oder Zeuge.
Member: MrCount
MrCount Apr 14, 2016 at 09:16:34 (UTC)
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Bei einem Zeugen wird vermutlich nicht unverhofft mit einer Hausdurchsuchung begonnen.
Und auch als Zeuge hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Member: freenode
freenode Apr 14, 2016 at 10:11:39 (UTC)
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Zitat von @infowars:

Als Beschuldigter hat man immer das Recht zu schweigen,

Das ist richtig. Allerdings sollte man damit rechnen, dass die Beamten einen dazu bringen wollen, mit ihnen zu reden. Das geht von "in ein lockeres Gespräch verwickeln" über das andeuten von Tatsachen bis hin zur Einschüchterung.

Ein Freund von mir musste eine Hausdruchsuchung über sich ergehen lassen und hat mir mal erzählt, was für Nummer die Jungs da so abgezogen haben...

Gruß, freenode.
Member: MrCount
MrCount Apr 14, 2016 at 10:15:29 (UTC)
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Zitat von @freenode:

Allerdings sollte man damit rechnen, dass die Beamten einen dazu bringen wollen, mit ihnen zu reden. Das geht von "in ein lockeres Gespräch verwickeln" über das andeuten von Tatsachen bis hin zur Einschüchterung.


Darauf wird in dem Video auch eingegangen face-wink