whitefeaek
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Sperrung von Internetseiten bestimmter User

Hallo Leute,

nach zwei Wochen Urlaub komme ich heute wieder in die Arbeit und werde von zwei Kollegen angesprochen die wohl auf bestimmten Internetseiten nicht mehr surfen können/bzw diese gesperrt worden sind. Die beiden gehen auch zuverlässig ihrer Arbeit nach.

Nun dachte ich mir das gilt jetzt wohl für alle Mitarbeiter. Denkste.
Ich konnte ganz normal die Seiten aufrufen die sie nicht mehr öffnen können. Ich habe auch bei anderen Kollegen geschaut und die können auch auf die Seiten zugreifen.

So wie es aussieht haben "nur" diese beiden Kollegen keinen Zugriff auf die Seiten. Das ist wohl mit dem Benutzernamen gesperrt worden. Wir haben hier eine Domänenumgebung mit ner AD usw.

Jetzt meine Frage. Das sieht mir nach Überwachung bestimmter Mitarbeiter aus. Ich meine es sind ja nur die beiden herausgefiltert worden. Ist das vom AG erlaubt? Ich dachte das Surfverhalten einer bestimmten Gruppe ist erlaubt aber das von einzelnen Mitarbeitern nicht.

Kann mir das vielleicht einer erklären?

Gruß
White

Content-ID: 176601

Url: https://administrator.de/forum/sperrung-von-internetseiten-bestimmter-user-176601.html

Ausgedruckt am: 27.12.2024 um 10:12 Uhr

clSchak
clSchak 21.11.2011 um 20:57:23 Uhr
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Da sieht auf jedenfall nach gezieltem Contentfiltering auf Benutzerebene aus - nur kann man das nie genau sagen, da wir eure Rahmenbedingungen im Unternehmen nicht kennen, bei einem Kollegen mussten die dafür unterschreiben das alles was diese machen geloggt und ausgewertet wird (er ist in der Entwicklung) - vielleicht testet der Admin auch nur was (wäre zwar komisch kann aber sein) - an sich ist es nicht erlaubt auf Benutzerebene zu filtern und zu loggen.

Wir haben bei uns auch einige Seiten für alle geblockt ohne den Zugriff darauf zu protokollieren - aber nicht für den einen Benutzer ja für den anderen nein - frag doch einfach bei euren Betriebsrat nach ob das was in Planung ist - vielleicht gibt es auch Gründe dafür - deine Kollegen sollten das dann evtl. mit dem Betriebsrat oder ihren Vorgesetzten klären.
2hard4you
2hard4you 21.11.2011 um 22:45:19 Uhr
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Moin,

kann auch sein, daß einer durchs Büro gegangen ist und die hatten die falschen Seiten auf - kurzer Tip an den Admin und / oder Chef - und schon ging es nicht mehr...

Gruß

24
BillyBunny
BillyBunny 22.11.2011 um 20:40:50 Uhr
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Hallo,

wenn zum Arbeitsvertrag eine entsprechende Erklärung zur Internetnutzung abgegeben wird, und dabei auch vermerkt ist, dass eine protokolierung stattfindet und ausgewertet wird, dann ist das erlaubt.

Es kommt auf die Gestaltung der Erklärung an, und mit welcher Begründung.

Ist Internetnutzung z.B. in einem Unternehmen erforderlich, aber nur auf betriebliche Interessen begrenzt, dann darf sehr wohl geloggt und auch geprüft werden. Sogar runter bis auf User-Ebene, da es sich hierbei um
einen Abmahnugsgrund handeln kann/könnte. Die Entscheidung, ob die aufgerufene Seite betrieblichen Interessen dient, trifft in der Regel auch nicht der Administrator sondern ein entsprechender Vorgesetzter des
betreffenden Users oder dessen Vorgesetzter.

Ist Internetnutzung im Unternehmen generell erlaubt, aber auf die Pausenzeiten beschränkt, auch dann ist ein Logging bis runter auf User-Ebene und die betreffenden Uhrzeiten erlaubt. Begrenzt die Erklärung außerdem
die Seiten - z.B. keine pornografischen Seiten, politisch inkorrekte Seiten, Seiten die mit normaler menschlicher Moral nicht vereinbar sind, Illegale Seiten, FileSharing, u.s.w..... wie auch immer - ist auch hier ein Logging erlaubt.

Grundsätzlich gilt: Haftbar für Vergehen aller Art ist einzig und allein das Unternehmen, auf welches der Anschluss registriert ist, der User ist erst mal außen vor. Daher ist entsprechend der Betrieblichen Vereibarungen und Arbeitsverträgen eine Auswertung und ein Logging absolute Pflicht und Aufgabe. Es muss bei Verstößen gegen bestehende und rechtsgültige Vereinbarungen und Verträge Handhaben besitzen und die Möglichkeit zur Unterbindung haben. Auch auf User-Ebene eben durch Abmahnungen oder im schlimmsten FAlle Kündigungen. Dies ist und muss im Interesse des Unternehmens liegen und rechtlich darf es das auch.

Klar ist, dass diese Daten strengem Datenschutz unterliegen und nur zu oben genannten Zwecken herangezogen werden dürfen. Also ein Admin darf zwar Protokollierungen der oben genannten Voraussetzungen und betrieblichen Vorgaben
auswerten - streng genommen muss er das sogar - darf aber nicht einfach mal guggen ob User XYZ auf diversen Seiten Surft und dieses Wissen für sich ge- oder missbrauchen. Sowieso klar, dass sowas unter Admin-Ehre fällt, Admins wissen schließlich immer mehr als sie wissen dürfen oder sollen.... aber echte Admins vergessen das Gesehene auch sofort, wenn es sie nichts angeht oder andere betriebliche Interessen damit gefährdet sind....

Mal soviel zu darf ich oder darf ich nicht.... es kommt immer drauf an was vereinbart ist und ob es dem Mitarbeiter auch mitgeteilt wurde.
Wurde es dem Mitarbeiter mitgeteilt und der Mitarbeiter hat zugestimmt - darf ich innerbetrieblich so gut wie alles loggen, protokollieren, auswerten und entsprechenden Vorgesetzten weiterleiten.

Gruß
BB