Störerhaftung freies WLAN
Hallo allerseits,
ich habe mir gerade die Frage gestellt -und finde leider im Internet noch nichts aktuelles dazu:
Wie sieht es denn nun aus mit der Störerhaftung, wenn ich ein offenes WLAN zur Verfügung stelle, weiß da vielleicht jemand was? Im Prinzip ist es ja ohnehin gekippt, oder?
Viele Grüße,
PharIT
ich habe mir gerade die Frage gestellt -und finde leider im Internet noch nichts aktuelles dazu:
Wie sieht es denn nun aus mit der Störerhaftung, wenn ich ein offenes WLAN zur Verfügung stelle, weiß da vielleicht jemand was? Im Prinzip ist es ja ohnehin gekippt, oder?
Viele Grüße,
PharIT
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Ausgedruckt am: 04.04.2025 um 20:04 Uhr
11 Kommentare
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Moin,
ob es wirklich gekippt wurde musst du selbst entscheiden: Bundesgesetzblatt.
Leider weicht die Begründung des Gesetzes in einzelnen Punkten vom Gesetz ab. Und erstere ist lt. höchstrichterlichem Urteil nicht bindend.
Interessant dazu evtl noch folgender Artikel.
Gruß Krämer
ob es wirklich gekippt wurde musst du selbst entscheiden: Bundesgesetzblatt.
Leider weicht die Begründung des Gesetzes in einzelnen Punkten vom Gesetz ab. Und erstere ist lt. höchstrichterlichem Urteil nicht bindend.
Interessant dazu evtl noch folgender Artikel.
Gruß Krämer
Also weiterhin Hotspot mit Einmalpasswort und Usertracking per Syslog:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Freifunk könnte noch eine echte Alternative sein. Aber auch hier ist das ganze Thema nicht 100% Wasserdicht.
Krämer
Zitat von @Kraemer:
Freifunk könnte noch eine echte Alternative sein. Aber auch hier ist das ganze Thema nicht 100% Wasserdicht.
Freifunk könnte noch eine echte Alternative sein. Aber auch hier ist das ganze Thema nicht 100% Wasserdicht.
Das Problem ist doch, daß solange da keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem neuen Gesetz gefallen sind, man russisch Roulette spielt. Prinzipeill hätte sich das Thema ja schon längst erledigen sollen. Aber leider sind ie Politiker im Bundestag faul und schieben die verantwortung auf die Richter ab.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Das Problem ist doch, daß solange da keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem neuen Gesetz gefallen sind, man russisch Roulette spielt.
Naja es soll ja noch eine europäische "Ansage" kommen. Evtl. ist es dann endlich klar.Das Problem ist doch, daß solange da keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem neuen Gesetz gefallen sind, man russisch Roulette spielt.
Prinzipeill hätte sich das Thema ja schon längst erledigen sollen.
Wenn in dem ganzen Gewirr der Gesetzgebung der entscheidene Passus nicht aus dem Gesetz gefallen wäre, hätten wir jetzt das, was uns versprochen wurde. Richtig.Aber leider sind ie Politiker im Bundestag faul und schieben die verantwortung auf die Richter ab.
Letzteres beobachte ich seit einigen Jahren mit Sorge. Es ist schon fast angsterregend, wie oft Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident bei neuen Gesetzen intervenieren mussten.Krämer
Wenn das WLAN überwacht wird, und eine Firewall hat in meinem Falle die von Logodidact 2.0 das heißt alles gesperrt bis auf Port 80 und 443 + Webfilter sollte das kein Problem sein. Ich betreibe selber seit 2 - 3 Monaten ein WLAN das über den Halben Campus strahlt unser Ausbilder hat selbst einen Repeater in seinen Raum. Er nutzt mein WLAN so wie meine Klasse ebefalls gäste Surfen 60 Minuten mit 1 Mbits + 1GB Datenvolumen Gratis (Nein es wird nichts mehr verkauft) und meine Klasse + Ausbilder Unbegrentzt. Da unser Ausildungsnetz durch den überlasteten Proxy die Seiten abhackt, musste wir selbst was aufbauen.
Wenn das WLAN überwacht wird,
Was ist für dich genau überwachen ??Der Rest ist ja simples Captive Portal mit einer Whitelist wie es auch hier im Forumstutorial beschrieben wird:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Vermutlich nur erheblich preiswerter als deine Lösung aber technisch das gleiche.
Ist ja auch millionenfacher Standard bei so gut wie allen Hotspots.
Hat aber letztlich rein gar nichts mit dem Thread Thema zu tun da Technik. Hier geht es um die Störerhaftung in D die natürlich auch vollständig für deinen Lösung und dessen User gilt.
Kinderpornos und illegale Filme und Musik kann man problemlos über Port TCP 443 tauschen und hochladen und dann ist auch deine Firma dran solange du die User nicht identifizieren kannst.
So einfach ist das für die Justiz in D.
Überwacht wird bei mir der Datenverkehr im Upstream Proxy, die pfsense schickt die Daten vom Internen an den Externen Proxy der in Frankfurt auf einem VPS Server läuft. Genutzt wird auf der Pfsense Squid 2 und in Frankfurt auf Ubuntu 16.04 ein Squid 3 als Anonymer Proxy dieser versteckt die Eigentliche IP und dient nebenher als Speedtest.net Server (Durmersheim).