Tool um Benutzeraktivitäten zu loggen
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk) Aktivitäten eines Users loggen. So etwa welche Internetseiten wie lange angesurft werden, ebenso auch allfälliges chatten usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche Seiten...
Das Ganze soll natürlich der User nicht merken.
Hätte jemand einen Tip??
Gruss Martin
habe folgendes Problem:
Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk) Aktivitäten eines Users loggen. So etwa welche Internetseiten wie lange angesurft werden, ebenso auch allfälliges chatten usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche Seiten...
Das Ganze soll natürlich der User nicht merken.
Hätte jemand einen Tip??
Gruss Martin
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 13:11 Uhr
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Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk)
Aktivitäten eines Users loggen. So etwa
welche Internetseiten wie lange angesurft
werden, ebenso auch allfälliges chatten
usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche
Seiten...
Das Ganze soll natürlich der User nicht
merken.
Hätte jemand einen Tip??
habe folgendes Problem:
Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk)
Aktivitäten eines Users loggen. So etwa
welche Internetseiten wie lange angesurft
werden, ebenso auch allfälliges chatten
usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche
Seiten...
Das Ganze soll natürlich der User nicht
merken.
Hätte jemand einen Tip??
Ja:
<a href="" target="_blank">Hier »»</a>
Auch wenn der obige Link nun nicht die Software-Lösung liefert, empfehle ich diesen aber unbedingt zu lesen!
Gruß, Rene
Moin,
Wenn das von vornherein (oder auch nachträglich) vereinbart bzw. als Arbeitsanweisung rausgegeben wurde, ist das auch kein Problem.
Trotzdem möchte ich hier keine aktiven Tipps geben, aber Google ist hier ein hilfreicher Freund ("Überwachung Mitarbeiter Netzwerk")
Gruß, Rene
Auch kenne ich andere Firmen, die noch viel
restriktiver mit privater Internetnutzung
während der Arbeitszeit umgehen.
restriktiver mit privater Internetnutzung
während der Arbeitszeit umgehen.
Wenn das von vornherein (oder auch nachträglich) vereinbart bzw. als Arbeitsanweisung rausgegeben wurde, ist das auch kein Problem.
Trotzdem möchte ich hier keine aktiven Tipps geben, aber Google ist hier ein hilfreicher Freund ("Überwachung Mitarbeiter Netzwerk")
Gruß, Rene
Ich denke das der Chef von Martin in dieser Beziehung recht hat. Eine Minderung der Arbeitsleistung bedeutet eine schwaechung des Unternehmens an sich. Wie Martin auch schon geschrieben hat will man nicht Loggen was die Mittarbeiter schreiben sondern wohin und wie viel. Und das kann man uebrigens auch auf Handy rechnungen und Telefon rechnungen sehen ohne das die Mitarbeiter ueber eine Telefonrechnung inkenntniss gesetzt werden muessen.
Ihr duerft auch nicht vergessen das an jedem cent der dem Unternehmen durch so etwas verloren geht ein Arbeitsplatz haengen kann.
Im uebrigen kann man preventive alles Loggen in einem Unternehmen was man will, auch den Mitarbeitern Ihre privaten emails. Technologie bietet heute den schutz das sich kein Mensch mehr die privaten email von angestellten ansehen muss, sondern das diese nach schlagwoertern durchsucht werden koennen und ggf. das Unternehmens Netz nicht verlassen koennen. Die kontrolle der Mitarbeiter und der damit verbundenen resourcen ist dringend erforderlich wenn man in diesen Zeiten ein gesundes Unternehmen haben moechte.
Sorgen muss sich hier uebrigens kein Angestellter machen, denn jede email wird so oder so beim ISP und bei DNS Servern geloggt. Letztlich ist es also nur der Grund Angst um seinen Job zu haben der Mitarbeiter dazu bringt gegen das Aufzeichnen von Daten zu sein. Wenn man darueber etwas nachdenkt kommt man vieleicht zu der erkentniss, seine privaten emails lieber zuhause zu schreiben und seinen Job wegen dieser Geschichten nicht zu verlieren. Den gegen eine private email am Tag von einem seiner Mittarbeiter wird der schlechteste Boss nichts haben wenn die Arbeits Qualität nicht darunter leidet.
LG BB
Ihr duerft auch nicht vergessen das an jedem cent der dem Unternehmen durch so etwas verloren geht ein Arbeitsplatz haengen kann.
Im uebrigen kann man preventive alles Loggen in einem Unternehmen was man will, auch den Mitarbeitern Ihre privaten emails. Technologie bietet heute den schutz das sich kein Mensch mehr die privaten email von angestellten ansehen muss, sondern das diese nach schlagwoertern durchsucht werden koennen und ggf. das Unternehmens Netz nicht verlassen koennen. Die kontrolle der Mitarbeiter und der damit verbundenen resourcen ist dringend erforderlich wenn man in diesen Zeiten ein gesundes Unternehmen haben moechte.
Sorgen muss sich hier uebrigens kein Angestellter machen, denn jede email wird so oder so beim ISP und bei DNS Servern geloggt. Letztlich ist es also nur der Grund Angst um seinen Job zu haben der Mitarbeiter dazu bringt gegen das Aufzeichnen von Daten zu sein. Wenn man darueber etwas nachdenkt kommt man vieleicht zu der erkentniss, seine privaten emails lieber zuhause zu schreiben und seinen Job wegen dieser Geschichten nicht zu verlieren. Den gegen eine private email am Tag von einem seiner Mittarbeiter wird der schlechteste Boss nichts haben wenn die Arbeits Qualität nicht darunter leidet.
LG BB
Hallo BB,
Definit NEIN! DAs fällt in das STGB §118 und diverse andere Paragra<font color=red>f</font>en (neue Rechtschreibung )!
Dazu gibt es sehr interessante Rechtsabhandlungen!
Gerade das präventive technische Überwachen ist nicht statthaft (regelmässige Rechtsprechung).
Sicherlich gebe ich Dir Recht in Hinsicht auf Resourcen-Schwächung und Kosten für die Unternehmen, aber prophylaktische Überwachung? ...» Never!
Gruß, Rene
Im uebrigen kann man preventive alles Loggen in einem Unternehmen was man will, auch
den Mitarbeitern Ihre privaten emails
den Mitarbeitern Ihre privaten emails
Definit NEIN! DAs fällt in das STGB §118 und diverse andere Paragra<font color=red>f</font>en (neue Rechtschreibung )!
Dazu gibt es sehr interessante Rechtsabhandlungen!
Gerade das präventive technische Überwachen ist nicht statthaft (regelmässige Rechtsprechung).
Sicherlich gebe ich Dir Recht in Hinsicht auf Resourcen-Schwächung und Kosten für die Unternehmen, aber prophylaktische Überwachung? ...» Never!
Gruß, Rene
Rene
Ja ja. Deutsch ist nicht gerade die einfachste sprache. Sorry about this.
Wie Du schon in einem anderen Artikel geschrieben hast:
zitat:
[ Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.]
Ich schrieb von Technologie wo sich kein Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen braucht! Also es auch keinen gibt der persoenliche emails lesen wird. Dementsprechend der einschlaegigen rechtssprechnung in Deutschland.
Inteligente technologien beduerfen kein lesen von privaten oder Firmen emails. Hierhingehend also confirm mit dem StGB in Deutschland. Das StGB gilt uebrigens nur fuer Server die auch in Deutschland stehen. Nicht fuer Server die in anderen Staat gehosted werden. Kann man also Arbeitgeber auch drueber nachdenken. (Kostet natuerlich wieder Jobs in Deutschland)
Aber gut das DU mit der Ethic dieser Geschichte uebereinstimmst.
LG BB
Ja ja. Deutsch ist nicht gerade die einfachste sprache. Sorry about this.
Wie Du schon in einem anderen Artikel geschrieben hast:
zitat:
[ Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.]
Ich schrieb von Technologie wo sich kein Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen braucht! Also es auch keinen gibt der persoenliche emails lesen wird. Dementsprechend der einschlaegigen rechtssprechnung in Deutschland.
Inteligente technologien beduerfen kein lesen von privaten oder Firmen emails. Hierhingehend also confirm mit dem StGB in Deutschland. Das StGB gilt uebrigens nur fuer Server die auch in Deutschland stehen. Nicht fuer Server die in anderen Staat gehosted werden. Kann man also Arbeitgeber auch drueber nachdenken. (Kostet natuerlich wieder Jobs in Deutschland)
Aber gut das DU mit der Ethic dieser Geschichte uebereinstimmst.
LG BB
Moin,
<font color=red>Ja, und zwar, dass es verboten ist!</font> Glaube mir, inbesondere die technische Filterung (SPAM) (OHNE manuelles dazutun) stellt den Straftatbestand der Verletzung des Postgeheimnisses dar, obwohl die E-Mail nicht mal von menschlichen Augen gelesen wurde.
Bereits die "Öffnung des Couverts" (SMTP-Umschlag) verstößt hier gegen geltendes Recht (STGB, §118 ff.), ob nun technisch automatisiert, oder manuell ? der Tatbestand liegt vor.
Gerade deshalb ist die "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung" in Unternehmen zwischen AG und AN so wichtig.
Gruß, Rene
Ich schrieb von Technologie wo sich kein
Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen
braucht! Also es auch keinen gibt der
persoenliche emails lesen wird.
Dementsprechend der einschlaegigen
rechtssprechnung in Deutschland.
Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen
braucht! Also es auch keinen gibt der
persoenliche emails lesen wird.
Dementsprechend der einschlaegigen
rechtssprechnung in Deutschland.
<font color=red>Ja, und zwar, dass es verboten ist!</font> Glaube mir, inbesondere die technische Filterung (SPAM) (OHNE manuelles dazutun) stellt den Straftatbestand der Verletzung des Postgeheimnisses dar, obwohl die E-Mail nicht mal von menschlichen Augen gelesen wurde.
Bereits die "Öffnung des Couverts" (SMTP-Umschlag) verstößt hier gegen geltendes Recht (STGB, §118 ff.), ob nun technisch automatisiert, oder manuell ? der Tatbestand liegt vor.
Gerade deshalb ist die "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung" in Unternehmen zwischen AG und AN so wichtig.
Gruß, Rene
Rene!
So, also willst Du uns erzaehlen das es in Deutschland keine SpamFilter gibt? Oder das Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?
Und was ist eine "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung"? Ein Aushang in der Kueche das es SpamFilter gibt, ist doch keine Einwilligung.
Nun mal zu diesem Gestez:
Zitat
[Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet]
bedeutet, dass wenn eine Firma einen Brief mit der Firmenadresse bekommt und darunter ein Name steht, kann diesen Brief auch der Geschaefttraeger oeffnen. Da man unterstellen kann das der Brief an die Firma ging. [was anderes wenn dort zu Haenden XY steht, was aber bei emails nicht eindeutig moeglich ist]
Wenn also nun eine email mit einer firmen Domain duch einen Filter geht, unterstelle ich hier auch das es sich um Post fuer die Firma handelt. Also nicht wie oben aus dem Gesetzt zitert "wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet."
richtig?
LG BB
PS: Nicht aufregen.
So, also willst Du uns erzaehlen das es in Deutschland keine SpamFilter gibt? Oder das Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?
Und was ist eine "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung"? Ein Aushang in der Kueche das es SpamFilter gibt, ist doch keine Einwilligung.
Nun mal zu diesem Gestez:
Zitat
[Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet]
bedeutet, dass wenn eine Firma einen Brief mit der Firmenadresse bekommt und darunter ein Name steht, kann diesen Brief auch der Geschaefttraeger oeffnen. Da man unterstellen kann das der Brief an die Firma ging. [was anderes wenn dort zu Haenden XY steht, was aber bei emails nicht eindeutig moeglich ist]
Wenn also nun eine email mit einer firmen Domain duch einen Filter geht, unterstelle ich hier auch das es sich um Post fuer die Firma handelt. Also nicht wie oben aus dem Gesetzt zitert "wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet."
richtig?
LG BB
PS: Nicht aufregen.
Moin,
Nein
Kleines Randbemerkung:
Es dauerte 40 Jahre in Deutschland, bevor der BGH feststellte, dass es unrechtmässig ist, bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nicht das 13-te Gehalt/Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, obwohl dieses durch Sozialabgaben belastet ist (Urteil v. 1998)!
[Anm.: Genau diese Klage reichte ich damalig beim Sozialgericht ein ? dieses teilte mir dann die Anhängigkeit am BGH mit, ich zog also ? aus Kostengründen ? meine Klage zurück ]
Ich will damit ausdrücken, dass die bloße Ausführung und Akzeptanz eines Zustandes noch nicht seine Rechtmäßigkeit hervorruft
Zum Thema:
Brief:
Variante1:
An
Firma Meier GmbH
Herrn Michael Meier
Testgasse 3
12345 Testhausen
<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat geöffnet werden (Firma zuerst genannt)</tt>
Variante2:
An
Herrn Michael Meier
c/o Firma Meier GmbH
Testgasse 3
12345 Testhausen
<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat nicht geöffnet werden (Name zuerst genannt)</tt>
E-Mail nennt den Namen zuerst ? gefolgt vom "AT"-Zeichen, welches juristisch ein c/o ersetzt
Und bevor wir hier dieses Thema unnötig erschöpfen, empfehle ich die einschlägigen Abhandlung verschiedener (unabhängiger) Juristen und Rechtswissenschaftler/Professoren dazu.
Gruß, Rene
richtig?
Nein
So, also willst Du uns erzaehlen das es in Deutschland keine SpamFilter gibt? Oder das
Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?
Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?
Kleines Randbemerkung:
Es dauerte 40 Jahre in Deutschland, bevor der BGH feststellte, dass es unrechtmässig ist, bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nicht das 13-te Gehalt/Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, obwohl dieses durch Sozialabgaben belastet ist (Urteil v. 1998)!
[Anm.: Genau diese Klage reichte ich damalig beim Sozialgericht ein ? dieses teilte mir dann die Anhängigkeit am BGH mit, ich zog also ? aus Kostengründen ? meine Klage zurück ]
Ich will damit ausdrücken, dass die bloße Ausführung und Akzeptanz eines Zustandes noch nicht seine Rechtmäßigkeit hervorruft
Zum Thema:
Brief:
Variante1:
An
Firma Meier GmbH
Herrn Michael Meier
Testgasse 3
12345 Testhausen
<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat geöffnet werden (Firma zuerst genannt)</tt>
Variante2:
An
Herrn Michael Meier
c/o Firma Meier GmbH
Testgasse 3
12345 Testhausen
<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat nicht geöffnet werden (Name zuerst genannt)</tt>
E-Mail nennt den Namen zuerst ? gefolgt vom "AT"-Zeichen, welches juristisch ein c/o ersetzt
Und bevor wir hier dieses Thema unnötig erschöpfen, empfehle ich die einschlägigen Abhandlung verschiedener (unabhängiger) Juristen und Rechtswissenschaftler/Professoren dazu.
Gruß, Rene
@mascho
> sondern muss auch einmal die andere Seite betrachten.
Das versuche ich auch immer. Vollste Zustimmung.
>Und dies mal mit Menschenverstand und nicht mit Rechtsverbiegerei.
Dieses wiederum finde ich eine etwas über das Ziel hinaus schießende Implikation.
>@BrainB: Vielen Dank für den Kommentar.
Wird bestimmt auch nicht die letzte (im positiven Sinne) kontroverse Diskussion zu diesem Thema hier im Forum bleiben.
Grüße
Frank / der Biber aus Bremen
P.S. Ich bin ja gespannt, mascho, wie viele pn's bei Dir eingehen werden mit dem Ansinnen: "Mein Chef will das auch gern haben. Kannste mir ma die beiden Links schicken, mit denen das geht?"
> sondern muss auch einmal die andere Seite betrachten.
Das versuche ich auch immer. Vollste Zustimmung.
>Und dies mal mit Menschenverstand und nicht mit Rechtsverbiegerei.
Dieses wiederum finde ich eine etwas über das Ziel hinaus schießende Implikation.
>@BrainB: Vielen Dank für den Kommentar.
Habe schon gedacht, ich sei der einzige, der so denkt
Deshalb wollte ich auch mal Rene_D zeigen, dass er auch nicht der einzige ist, der so denkt.Wird bestimmt auch nicht die letzte (im positiven Sinne) kontroverse Diskussion zu diesem Thema hier im Forum bleiben.
Grüße
Frank / der Biber aus Bremen
P.S. Ich bin ja gespannt, mascho, wie viele pn's bei Dir eingehen werden mit dem Ansinnen: "Mein Chef will das auch gern haben. Kannste mir ma die beiden Links schicken, mit denen das geht?"
Moin,
Puhh, das erleichtert
Aber mal im Ernst. Ich denke grundsätzlich nicht so, dass der "böse Chef" nix darf, und der Onkel Rene immer mit dem STGB/BGB u.A. unter dem Arm lauert ...
Ganz im Gegenteil! Gerade, weil ich mich mit diesem Thema sehr ausgiebig beschäftige, gelingt es immer wieder, objektive und (auf)klärende Gespräche mit Arbeitgebern, Mitarbeitern und Betriebsräten zu führen.
Nur zur Info: Ich bin bisher in dieser Thematik noch keinem Betroffenden "auf die Füße getreten".
Ich weiß, dass meine Äußerungen nach "Anti-Unternehmer-Haltung" aussehen, dem ist garantiert nicht so!
Das Wissen in dieser Rechtslage ist für mich (als Selbstständiger) hilfreich zur Schaffung von Transparenz, nicht um mit dem Finger auf eine Partei zu zeigen.
In obigem Thread ging es halt nur um das Thema "Der Chef darf alles, und das ungefragt".
Gruß, Rene
>@BrainB: Vielen Dank für
den Kommentar.
>Habe schon gedacht, ich sei der einzige,
der so denkt
Deshalb wollte ich auch mal Rene_D zeigen,
dass er auch nicht der
einzige ist, der so denkt.
den Kommentar.
>Habe schon gedacht, ich sei der einzige,
der so denkt
Deshalb wollte ich auch mal Rene_D zeigen,
dass er auch nicht der
einzige ist, der so denkt.
Puhh, das erleichtert
Aber mal im Ernst. Ich denke grundsätzlich nicht so, dass der "böse Chef" nix darf, und der Onkel Rene immer mit dem STGB/BGB u.A. unter dem Arm lauert ...
Ganz im Gegenteil! Gerade, weil ich mich mit diesem Thema sehr ausgiebig beschäftige, gelingt es immer wieder, objektive und (auf)klärende Gespräche mit Arbeitgebern, Mitarbeitern und Betriebsräten zu führen.
Nur zur Info: Ich bin bisher in dieser Thematik noch keinem Betroffenden "auf die Füße getreten".
Ich weiß, dass meine Äußerungen nach "Anti-Unternehmer-Haltung" aussehen, dem ist garantiert nicht so!
Das Wissen in dieser Rechtslage ist für mich (als Selbstständiger) hilfreich zur Schaffung von Transparenz, nicht um mit dem Finger auf eine Partei zu zeigen.
In obigem Thread ging es halt nur um das Thema "Der Chef darf alles, und das ungefragt".
Gruß, Rene
Hallo,
Solange es sich nicht um Servicekonten, auf die mehere Mitarbeiter Zugriff haben, oder die eine unpersonalisierte Anrede in der Adresse (E-Mailadresse) haben, handelt, sind dies persönliche Dokumente.
mfg, TZ
Oder das
Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber
SpamFilter in Kenntniss setzen?
Genau das sollte erfolgen. Es dürfen noch nicht mal E-Mails geblockt werden, die als Spam klassifiziert werden ohne den Empfänger zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Viren: Viren entfernen: is ok. Aber nur, wenn der Empfänger der E-Mail darüber benachrichtigt wird, dass ein Anhang der Mail entfernt wurde.Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber
SpamFilter in Kenntniss setzen?
Und was ist eine "Tatbestandbefreiende
Erklärung/Einwilligung"? Ein
Aushang in der Kueche das es SpamFilter
gibt, ist doch keine Einwilligung.
korrekt.Erklärung/Einwilligung"? Ein
Aushang in der Kueche das es SpamFilter
gibt, ist doch keine Einwilligung.
Wenn also nun eine email mit einer firmen
Domain duch einen Filter geht, unterstelle
ich hier auch das es sich um Post fuer die
Firma handelt.
Das unterstellst du. Wenn also ein Brief mit an (bspw. John Doe) durch den Filter (Briefträger) geht und im Postkasten(Postfach) landet, hiesse das, dass dieser an die Familie "Doe" und nicht direkt an "John" ginge.Domain duch einen Filter geht, unterstelle
ich hier auch das es sich um Post fuer die
Firma handelt.
Solange es sich nicht um Servicekonten, auf die mehere Mitarbeiter Zugriff haben, oder die eine unpersonalisierte Anrede in der Adresse (E-Mailadresse) haben, handelt, sind dies persönliche Dokumente.
richtig?
falsch.mfg, TZ