mascho
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Tool um Benutzeraktivitäten zu loggen

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk) Aktivitäten eines Users loggen. So etwa welche Internetseiten wie lange angesurft werden, ebenso auch allfälliges chatten usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche Seiten...

Das Ganze soll natürlich der User nicht merken.

Hätte jemand einen Tip??


Gruss Martin

Content-ID: 18016

Url: https://administrator.de/forum/tool-um-benutzeraktivitaeten-zu-loggen-18016.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 01:12 Uhr

Sen
Sen 19.10.2005 um 09:23:51 Uhr
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Das ist rechtlich aber nicht ganz sauber ne.
Glaube nicht das da hier groß tipps kommen.
10545
10545 19.10.2005 um 09:27:09 Uhr
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Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Ich soll mit einem Programm die (Netzwerk)
Aktivitäten eines Users loggen. So etwa
welche Internetseiten wie lange angesurft
werden, ebenso auch allfälliges chatten
usw.
Dabei geht es nur um die Dauer, und welche
Seiten...

Das Ganze soll natürlich der User nicht
merken.

Hätte jemand einen Tip??

Ja:
<a href="" target="_blank">Hier »»</a>

Auch wenn der obige Link nun nicht die Software-Lösung liefert, empfehle ich diesen aber unbedingt zu lesen!

Gruß, Rene
mascho
mascho 19.10.2005 um 09:47:44 Uhr
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Besten Dank für den Link.

Ich weiss, dass dies eine Grauzone ist, aber:
- der Chef befiehlt
- es liegen genügend Verdachtsmomente vor, dass es auch aus meiner Sicht legitim ist. (Arbeitsleistung hat massiv abgenommen)

Auch kenne ich andere Firmen, die noch viel restriktiver mit privater Internetnutzung während der Arbeitszeit umgehen.
10545
10545 19.10.2005 um 11:29:25 Uhr
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Moin,

Auch kenne ich andere Firmen, die noch viel
restriktiver mit privater Internetnutzung
während der Arbeitszeit umgehen.

Wenn das von vornherein (oder auch nachträglich) vereinbart bzw. als Arbeitsanweisung rausgegeben wurde, ist das auch kein Problem.

Trotzdem möchte ich hier keine aktiven Tipps geben, aber Google ist hier ein hilfreicher Freund ("Überwachung Mitarbeiter Netzwerk")

Gruß, Rene
BrainB
BrainB 19.10.2005 um 18:44:30 Uhr
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Ich denke das der Chef von Martin in dieser Beziehung recht hat. Eine Minderung der Arbeitsleistung bedeutet eine schwaechung des Unternehmens an sich. Wie Martin auch schon geschrieben hat will man nicht Loggen was die Mittarbeiter schreiben sondern wohin und wie viel. Und das kann man uebrigens auch auf Handy rechnungen und Telefon rechnungen sehen ohne das die Mitarbeiter ueber eine Telefonrechnung inkenntniss gesetzt werden muessen.

Ihr duerft auch nicht vergessen das an jedem cent der dem Unternehmen durch so etwas verloren geht ein Arbeitsplatz haengen kann.

Im uebrigen kann man preventive alles Loggen in einem Unternehmen was man will, auch den Mitarbeitern Ihre privaten emails. Technologie bietet heute den schutz das sich kein Mensch mehr die privaten email von angestellten ansehen muss, sondern das diese nach schlagwoertern durchsucht werden koennen und ggf. das Unternehmens Netz nicht verlassen koennen. Die kontrolle der Mitarbeiter und der damit verbundenen resourcen ist dringend erforderlich wenn man in diesen Zeiten ein gesundes Unternehmen haben moechte.

Sorgen muss sich hier uebrigens kein Angestellter machen, denn jede email wird so oder so beim ISP und bei DNS Servern geloggt. Letztlich ist es also nur der Grund Angst um seinen Job zu haben der Mitarbeiter dazu bringt gegen das Aufzeichnen von Daten zu sein. Wenn man darueber etwas nachdenkt kommt man vieleicht zu der erkentniss, seine privaten emails lieber zuhause zu schreiben und seinen Job wegen dieser Geschichten nicht zu verlieren. Den gegen eine private email am Tag von einem seiner Mittarbeiter wird der schlechteste Boss nichts haben wenn die Arbeits Qualität nicht darunter leidet.

LG BB
10545
10545 19.10.2005 um 18:50:51 Uhr
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Hallo BB,

Im uebrigen kann man preventive alles Loggen in einem Unternehmen was man will, auch
den Mitarbeitern Ihre privaten emails

Definit NEIN! DAs fällt in das STGB §118 und diverse andere Paragra<font color=red>f</font>en (neue Rechtschreibung face-wink )!
Dazu gibt es sehr interessante Rechtsabhandlungen!

Gerade das präventive technische Überwachen ist nicht statthaft (regelmässige Rechtsprechung).

Sicherlich gebe ich Dir Recht in Hinsicht auf Resourcen-Schwächung und Kosten für die Unternehmen, aber prophylaktische Überwachung? ...» Never!

Gruß, Rene
BrainB
BrainB 19.10.2005 um 19:06:59 Uhr
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Rene

face-smile Ja ja. Deutsch ist nicht gerade die einfachste sprache. Sorry about this.

Wie Du schon in einem anderen Artikel geschrieben hast:

zitat:
[ Private E-Mails lesen darf der Arbeitgeber jedoch nicht. Ausnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr zum Beispiel bei Viren, dringendem Verdacht auf Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder zur Aufdeckung von Straftaten erlaubt.]

Ich schrieb von Technologie wo sich kein Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen braucht! Also es auch keinen gibt der persoenliche emails lesen wird. Dementsprechend der einschlaegigen rechtssprechnung in Deutschland. face-smile

Inteligente technologien beduerfen kein lesen von privaten oder Firmen emails. Hierhingehend also confirm mit dem StGB in Deutschland. Das StGB gilt uebrigens nur fuer Server die auch in Deutschland stehen. Nicht fuer Server die in anderen Staat gehosted werden. Kann man also Arbeitgeber auch drueber nachdenken. (Kostet natuerlich wieder Jobs in Deutschland)

Aber gut das DU mit der Ethic dieser Geschichte uebereinstimmst.

LG BB
10545
10545 19.10.2005 um 19:29:03 Uhr
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Moin,


Ich schrieb von Technologie wo sich kein
Mensch die persoenlichen emails mehr ansehen
braucht! Also es auch keinen gibt der
persoenliche emails lesen wird.
Dementsprechend der einschlaegigen
rechtssprechnung in Deutschland. face-smile

<font color=red>Ja, und zwar, dass es verboten ist!</font> Glaube mir, inbesondere die technische Filterung (SPAM) (OHNE manuelles dazutun) stellt den Straftatbestand der Verletzung des Postgeheimnisses dar, obwohl die E-Mail nicht mal von menschlichen Augen gelesen wurde.

Bereits die "Öffnung des Couverts" (SMTP-Umschlag) verstößt hier gegen geltendes Recht (STGB, §118 ff.), ob nun technisch automatisiert, oder manuell ? der Tatbestand liegt vor.

Gerade deshalb ist die "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung" in Unternehmen zwischen AG und AN so wichtig.

Gruß, Rene
BrainB
BrainB 19.10.2005 um 19:48:15 Uhr
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Rene!

So, also willst Du uns erzaehlen das es in Deutschland keine SpamFilter gibt? Oder das Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?

Und was ist eine "Tatbestandbefreiende Erklärung/Einwilligung"? Ein Aushang in der Kueche das es SpamFilter gibt, ist doch keine Einwilligung.

Nun mal zu diesem Gestez:
Zitat
[Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet]

bedeutet, dass wenn eine Firma einen Brief mit der Firmenadresse bekommt und darunter ein Name steht, kann diesen Brief auch der Geschaefttraeger oeffnen. Da man unterstellen kann das der Brief an die Firma ging. [was anderes wenn dort zu Haenden XY steht, was aber bei emails nicht eindeutig moeglich ist]

Wenn also nun eine email mit einer firmen Domain duch einen Filter geht, unterstelle ich hier auch das es sich um Post fuer die Firma handelt. Also nicht wie oben aus dem Gesetzt zitert "wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet."

richtig?

LG BB

PS: Nicht aufregen. face-smile
10545
10545 20.10.2005 um 06:44:44 Uhr
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Moin,

richtig?

Nein face-wink

So, also willst Du uns erzaehlen das es in Deutschland keine SpamFilter gibt? Oder das
Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber SpamFilter in Kenntniss setzen?

Kleines Randbemerkung:
Es dauerte 40 Jahre in Deutschland, bevor der BGH feststellte, dass es unrechtmässig ist, bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nicht das 13-te Gehalt/Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, obwohl dieses durch Sozialabgaben belastet ist (Urteil v. 1998)!
[Anm.: Genau diese Klage reichte ich damalig beim Sozialgericht ein ? dieses teilte mir dann die Anhängigkeit am BGH mit, ich zog also ? aus Kostengründen ? meine Klage zurück face-wink ]

Ich will damit ausdrücken, dass die bloße Ausführung und Akzeptanz eines Zustandes noch nicht seine Rechtmäßigkeit hervorruft face-wink

Zum Thema:

Brief:

Variante1:
An
Firma Meier GmbH
Herrn Michael Meier
Testgasse 3
12345 Testhausen

<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat geöffnet werden (Firma zuerst genannt)</tt>

Variante2:
An
Herrn Michael Meier
c/o Firma Meier GmbH
Testgasse 3
12345 Testhausen

<tt>Darf durch die Temassistenz/Sekretariat nicht geöffnet werden (Name zuerst genannt)</tt>

E-Mail nennt den Namen zuerst ? gefolgt vom "AT"-Zeichen, welches juristisch ein c/o ersetzt face-wink

Und bevor wir hier dieses Thema unnötig erschöpfen, empfehle ich die einschlägigen Abhandlung verschiedener (unabhängiger) Juristen und Rechtswissenschaftler/Professoren dazu.

Gruß, Rene
mascho
mascho 20.10.2005 um 07:52:15 Uhr
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Guten Morgen,

habe nicht gedacht, dass ich hier so einen grossen Stein lostrete face-wink !

Habe gegoogelt (hatte vorhin immer die falschen Suchbegriffe), und bin fündig geworden.

Die Tools (es sind 2) habe ich heruntergeladen und es funktioniert einwandfrei.

Was ich noch loswerden wollte:
Ihr beginnt jetzt mit Juristerei..., da bleibt manchmal der gesunde Menschenverstand auf der Strecke!

@Rene: Angenommen, Du bist Chef eines Unternehmens, bei dem die Mitarbeiter auf einmal anfangen, immer mehr zu Internettlen, würdest Du das einfach hinnehmen und sagen, ist schon Ok, wenn ihr nur die halbe Zeit produktiv seid, wir verdienen ja so noch genug....
Glaube nicht....
Man kann nicht nur immer alles vom Arbeitnehmer aus sehen, sondern muss auch einmal die andere Seite betrachten.
Und dies mal mit Menschenverstand und nicht mit Rechtsverbiegerei.

Ich hoffe, ich bin Dir nicht auf den Schlips getreten face-smile


@BrainB: Vielen Dank für den Kommentar. Habe schon gedacht, ich sei der einzige, der so denkt.


@all: Ich bin aus der Schweiz, daher siehts bei uns nicht ganz so sozial aus wie bei euch...(ist nicht negativ gemeint)
Ich denke, für mich hat sich die Sache erledigt und der Thread kann geschlossen werden.
Thx@all


Gruss Martin
Biber
Biber 25.10.2005 um 01:13:50 Uhr
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@mascho
> sondern muss auch einmal die andere Seite betrachten.
Das versuche ich auch immer. Vollste Zustimmung.

>Und dies mal mit Menschenverstand und nicht mit Rechtsverbiegerei.
Dieses wiederum finde ich eine etwas über das Ziel hinaus schießende Implikation. face-big-smile

>@BrainB: Vielen Dank für den Kommentar.
Habe schon gedacht, ich sei der einzige, der so denkt
Deshalb wollte ich auch mal Rene_D zeigen, dass er auch nicht der einzige ist, der so denkt.

Wird bestimmt auch nicht die letzte (im positiven Sinne) kontroverse Diskussion zu diesem Thema hier im Forum bleiben.

Grüße
Frank / der Biber aus Bremen
P.S. Ich bin ja gespannt, mascho, wie viele pn's bei Dir eingehen werden mit dem Ansinnen: "Mein Chef will das auch gern haben. Kannste mir ma die beiden Links schicken, mit denen das geht?"
10545
10545 25.10.2005 um 06:43:36 Uhr
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Moin,

>@BrainB: Vielen Dank für
den Kommentar.
>Habe schon gedacht, ich sei der einzige,
der so denkt

Deshalb wollte ich auch mal Rene_D zeigen,
dass er auch nicht der
einzige ist, der so denkt.

face-wink Puhh, das erleichtert face-smile

Aber mal im Ernst. Ich denke grundsätzlich nicht so, dass der "böse Chef" nix darf, und der Onkel Rene immer mit dem STGB/BGB u.A. unter dem Arm lauert ...

Ganz im Gegenteil! Gerade, weil ich mich mit diesem Thema sehr ausgiebig beschäftige, gelingt es immer wieder, objektive und (auf)klärende Gespräche mit Arbeitgebern, Mitarbeitern und Betriebsräten zu führen.

Nur zur Info: Ich bin bisher in dieser Thematik noch keinem Betroffenden "auf die Füße getreten".

Ich weiß, dass meine Äußerungen nach "Anti-Unternehmer-Haltung" aussehen, dem ist garantiert nicht so!

Das Wissen in dieser Rechtslage ist für mich (als Selbstständiger) hilfreich zur Schaffung von Transparenz, nicht um mit dem Finger auf eine Partei zu zeigen.

In obigem Thread ging es halt nur um das Thema "Der Chef darf alles, und das ungefragt".

Gruß, Rene
25510
25510 16.05.2006 um 12:18:06 Uhr
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Hallo,

Oder das
Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer ueber
SpamFilter in Kenntniss setzen?
Genau das sollte erfolgen. Es dürfen noch nicht mal E-Mails geblockt werden, die als Spam klassifiziert werden ohne den Empfänger zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Viren: Viren entfernen: is ok. Aber nur, wenn der Empfänger der E-Mail darüber benachrichtigt wird, dass ein Anhang der Mail entfernt wurde.


Und was ist eine "Tatbestandbefreiende
Erklärung/Einwilligung"? Ein
Aushang in der Kueche das es SpamFilter
gibt, ist doch keine Einwilligung.
korrekt.


Wenn also nun eine email mit einer firmen
Domain duch einen Filter geht, unterstelle
ich hier auch das es sich um Post fuer die
Firma handelt.
Das unterstellst du. Wenn also ein Brief mit an (bspw. John Doe) durch den Filter (Briefträger) geht und im Postkasten(Postfach) landet, hiesse das, dass dieser an die Familie "Doe" und nicht direkt an "John" ginge.
Solange es sich nicht um Servicekonten, auf die mehere Mitarbeiter Zugriff haben, oder die eine unpersonalisierte Anrede in der Adresse (E-Mailadresse) haben, handelt, sind dies persönliche Dokumente.

richtig?
falsch.

mfg, TZ