Toplevel Domain registriert - kann Microsoft die Seite einklagen?
Hallo Leute,
ich habe eine Frage: Ich habe eine Toplevel Domain auf meinen Namen registriert, in der unter anderem die Worte "Microsoft" und "Windows" vorkommen...
Kann Microsoft nun Urheberrechtsklagen oder ähnliches starten? Ich will ja keinen Streit vom Zaun brechen, aber wenn die die Seite nicht auf Ihren Namen registrieren...?
Ich will auch kein Hacker Forum oder so was gründen...ich hatte lediglich vor, eine chronologische Auflistung aller Microsoft Windows Versionen niederzulegen...samt Eigenheiten und besonderen Eigenschaften.
Ist das rechtens? (Ich frage lieber, bevor ich mich in die Nesseln setze...)
Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps!
Grüße
der Hondafreund
ich habe eine Frage: Ich habe eine Toplevel Domain auf meinen Namen registriert, in der unter anderem die Worte "Microsoft" und "Windows" vorkommen...
Kann Microsoft nun Urheberrechtsklagen oder ähnliches starten? Ich will ja keinen Streit vom Zaun brechen, aber wenn die die Seite nicht auf Ihren Namen registrieren...?
Ich will auch kein Hacker Forum oder so was gründen...ich hatte lediglich vor, eine chronologische Auflistung aller Microsoft Windows Versionen niederzulegen...samt Eigenheiten und besonderen Eigenschaften.
Ist das rechtens? (Ich frage lieber, bevor ich mich in die Nesseln setze...)
Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps!
Grüße
der Hondafreund
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7 Kommentare
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Hallo,
bei http://www.domain-recht.de/ gibts ein paar Infos. Und wenn man den heise-Newsticker liest erfährt man immer wieder, was für abstruse Vorgäng es da gibt. Ich würde mich hier jetzt auf jeden Fall nicht soweit aus dem Fenster lehnen, dir das als unbedenklich zu bescheinigen.
Dabei geht es nicht nur um Ausgang von Prozessen, den kann und will man sich nicht immer leisten. Man muss also beachten, wieviel alleine eine Abmahnung kosten kann.
Auf der wirklich sicheren Seite bist du nur, wenn du dir das von Microsoft schriflich erlauben lässt...
Filipp
bei http://www.domain-recht.de/ gibts ein paar Infos. Und wenn man den heise-Newsticker liest erfährt man immer wieder, was für abstruse Vorgäng es da gibt. Ich würde mich hier jetzt auf jeden Fall nicht soweit aus dem Fenster lehnen, dir das als unbedenklich zu bescheinigen.
Dabei geht es nicht nur um Ausgang von Prozessen, den kann und will man sich nicht immer leisten. Man muss also beachten, wieviel alleine eine Abmahnung kosten kann.
Auf der wirklich sicheren Seite bist du nur, wenn du dir das von Microsoft schriflich erlauben lässt...
Filipp
da wäre ich vorsichtig.
http://bink.nu/ ne tolle Seite zu MS und der betreiber war auch mal MVP. Er durfte seine Webseite mal verlegen weil MS die Domain haben wollte.
Aber frag doch einfach mal bei MS nach.
http://bink.nu/ ne tolle Seite zu MS und der betreiber war auch mal MVP. Er durfte seine Webseite mal verlegen weil MS die Domain haben wollte.
Aber frag doch einfach mal bei MS nach.
Moin,
Absolute Zustimmung! Es gab seitens MS einige Streitfälle, wo sie ("Mircosoft u.Ä.*) auf´s Schärfste bekämpft haben.
Grundsätzlich ist der Name von MS (deswegen schreibe ich den auch nicht aus ) Marken- und Namensrechtlich eingetragen. Die Verwendung des Namens ist hochgradig gefährlich, eine Abmahnung (teuer!) ist (wenn sie auf Deine Seite stoßen) so gut wie sicher!
Also: Ganz schnell mit MS telenieren und eine SCHRIFTLICHE Zustimmung einholen. Wenn MS nicht zustimmt, empfehle ich die sofortige Freigabe der Domain, glaube mir, Du machst Dich unglücklich.
Gruß, Rene
da wäre ich vorsichtig.
http://bink.nu/ ne tolle Seite zu MS und der
betreiber war auch mal MVP. Er durfte seine
Webseite mal verlegen weil MS die Domain
haben wollte.
http://bink.nu/ ne tolle Seite zu MS und der
betreiber war auch mal MVP. Er durfte seine
Webseite mal verlegen weil MS die Domain
haben wollte.
Absolute Zustimmung! Es gab seitens MS einige Streitfälle, wo sie ("Mircosoft u.Ä.*) auf´s Schärfste bekämpft haben.
Grundsätzlich ist der Name von MS (deswegen schreibe ich den auch nicht aus ) Marken- und Namensrechtlich eingetragen. Die Verwendung des Namens ist hochgradig gefährlich, eine Abmahnung (teuer!) ist (wenn sie auf Deine Seite stoßen) so gut wie sicher!
Also: Ganz schnell mit MS telenieren und eine SCHRIFTLICHE Zustimmung einholen. Wenn MS nicht zustimmt, empfehle ich die sofortige Freigabe der Domain, glaube mir, Du machst Dich unglücklich.
Gruß, Rene
Moin,
streng "juristisch" genommen, könnten sie bereits jetzt schon eine "Unterlassungserklärung" aufsetzen, da der Tatbestand der "Verletzung des Namensrech" bereits vorliegt
Ich würde mir da aber keine Gedanken machen ? soooo geldgierig sind die nun auch nicht
Ferner hätte eine solche UE wenig Aussicht auf rechtlichen Bestand. Eine Unterlassung darf nur dann begehrt werden, wenn nicht anzunehmen ist, dass ohne eben diese UE der Tatbestand aufgehoben wird. Durch Deine Anfrage hast Du aber die Bereitschaft zur Unterlassung bereits erklärt. Jede nun folgende UE wäre nur aus "dem Interesse des wirtschaftlichen Vorteils über die Kosten der UE", da spielen die Gerichte nicht mit!
Gruß, Rene
(Sorry für mein "Juristendeutsch", aber ich kanns halt nicht anders schreiben )
das jetzt direkt ne Abmahnung ins Haus
schneit, nur weil ich offen angefragt
habe...
schneit, nur weil ich offen angefragt
habe...
streng "juristisch" genommen, könnten sie bereits jetzt schon eine "Unterlassungserklärung" aufsetzen, da der Tatbestand der "Verletzung des Namensrech" bereits vorliegt
Ich würde mir da aber keine Gedanken machen ? soooo geldgierig sind die nun auch nicht
Ferner hätte eine solche UE wenig Aussicht auf rechtlichen Bestand. Eine Unterlassung darf nur dann begehrt werden, wenn nicht anzunehmen ist, dass ohne eben diese UE der Tatbestand aufgehoben wird. Durch Deine Anfrage hast Du aber die Bereitschaft zur Unterlassung bereits erklärt. Jede nun folgende UE wäre nur aus "dem Interesse des wirtschaftlichen Vorteils über die Kosten der UE", da spielen die Gerichte nicht mit!
Gruß, Rene
(Sorry für mein "Juristendeutsch", aber ich kanns halt nicht anders schreiben )
Tipp als Juristin: Verwende weder Microsoft NOCH Windows in Deinem Domainnamen. Diese Namen sind nach europäischem und internationalem Markenrecht geschützt; jede Verwendung obliegt der Zustimmung durch Microsoft (die sie Dir nicht gewähren werden)
PS: Mit den Garstigkeiten des Internetrechtes und dem Urheberschutzt durfte ich unlängst unliebsame Bekanntschaft machen; für einen Link auf CloneDVD wollte eine im Internet hinlänglich bekannte Münchner Anwaltskanzlei für das Verfassen einer Abmahnung die Kleinigkeit von 6.400 Euro von mir....
PS: Mit den Garstigkeiten des Internetrechtes und dem Urheberschutzt durfte ich unlängst unliebsame Bekanntschaft machen; für einen Link auf CloneDVD wollte eine im Internet hinlänglich bekannte Münchner Anwaltskanzlei für das Verfassen einer Abmahnung die Kleinigkeit von 6.400 Euro von mir....