USB Kopiervorgang protokollieren
Hallo,
das Problem diesmal bezieht sich intern.
Es wird vermutet das ein Mitarbeiter Daten der Firma auf einen USB Stick mit nach Hause nimmt.
Nun müssen wir das irgendwie nachweisen.
Gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Programm lokal (Windows XP) oder auf dem Server (2003) zu Installieren
um Kopiervorgänge zu überwachen?
Was gibt es da für Möglichkeiten?
liebe Grüße
das Problem diesmal bezieht sich intern.
Es wird vermutet das ein Mitarbeiter Daten der Firma auf einen USB Stick mit nach Hause nimmt.
Nun müssen wir das irgendwie nachweisen.
Gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Programm lokal (Windows XP) oder auf dem Server (2003) zu Installieren
um Kopiervorgänge zu überwachen?
Was gibt es da für Möglichkeiten?
liebe Grüße
Bitte markiere auch die Kommentare, die zur Lösung des Beitrags beigetragen haben
Content-ID: 139004
Url: https://administrator.de/forum/usb-kopiervorgang-protokollieren-139004.html
Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 04:12 Uhr
3 Kommentare
Neuester Kommentar
Großes Thema seit einer Ewigkeit.
Suche Software zur Protokollierung von Nutzung USB-Geräte
http://www.hhdsoftware.com/Products/home/usb-monitor.html
Btw. ist es verboten, da es gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verstößt. Also wird jeder gesammelter "Beweis" nach hinten losgehen wenn es der Arbeitnehmer erfährt.
Ein generelles Verbot von USB Sticks sowie Abmahnung wenn er erwischt wird sind da eher angebracht.
Suche Software zur Protokollierung von Nutzung USB-Geräte
http://www.hhdsoftware.com/Products/home/usb-monitor.html
Nun müssen wir das irgendwie nachweisen.
Aber mal im ernst - ein Mitarbeiter der auch zu Hause, in seiner Freizeit, arbeitet hat so etwas nicht verdient.Btw. ist es verboten, da es gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verstößt. Also wird jeder gesammelter "Beweis" nach hinten losgehen wenn es der Arbeitnehmer erfährt.
Ein generelles Verbot von USB Sticks sowie Abmahnung wenn er erwischt wird sind da eher angebracht.
Man kan ja auch nicht den Ladendieb verklagen ohne Beweise?
Verklagen kann man ja auch nur jemanden wenn ein Schaden entstanden ist. Bei einer gestohlenen Käsepackung kann man einen Schaden von 1,50 feststellen - bei kopierten Dateien sehe ich (noch) keinen Schaden - wenn dann nur einen Verdacht zur Vorbereitung ...Weiterhin wird in jedem Laden auf die Überwachung hingewiesen! - das müsste dann bei Dir auch gemacht werden. (Es müsste ggf. sogar der Betriebsrat um Erlaubnis gefragt werden.)