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WifiSpot: Unitymedia darf WLAN-Hotspots nicht ungefragt freischalten

Content-ID: 340081

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 09:12 Uhr

BassFishFox
BassFishFox 08.06.2017 um 21:14:17 Uhr
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Sie ham's halt nicht begriffen, die Verbraucherschuetzer und die Richter schon garnicht.
114685
114685 08.06.2017 aktualisiert um 21:20:33 Uhr
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Sie ham's halt nicht begriffen

Und wieso nicht? Ich denke, dass sowohl Richter als auch Verbraucherschützer genau wissen, worum's gegangen ist.

Wie würdest du dich denn verhalten, wenn dein Vermieter einfach ohne deine Zustimmung an Fremde deinen Wohnungsschlüssel verteilt und irgend einen Dödel bei dir in deiner gemieteten Wohnung unterbringt?
BassFishFox
BassFishFox 08.06.2017 um 21:38:04 Uhr
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Halloele,

Nur das halt nicht mein Wohnungsschluessel, sondern der Briefkastenschluessel von UM verteilt wird. Und damit kann man an der Tuer recht wenig anfangen.

Lass gut sein, ist Wochenende. face-wink

BFF
114685
114685 08.06.2017 aktualisiert um 21:52:06 Uhr
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Hi,

so ganz stimmt dein Vergleich nicht, auch wenn übermorgen Wochenende ist. :-P

Der Briefkasten liegt beispielsweise in meinem vielleicht gemieteten Haus, das du erst einmal betreten musst. Und wenn du das ohne Zustimmung machst, ist das Hausfriedensbruch.

Es geht ja auch nicht darum, dass jemand auf den gemieteten oder gekauften Router Zugang bekommt, sondern dass sich Unitymedia erdreistet zu bestimmen, wer dieses Gerät, das mit meinem Strom betrieben wird und evtl. meine Bandbreite verringert, ohne meine ausdrückliche Zustimmung Zugriff bekommt. Wenn sie das möchten, ohne dass das von vorn herein vertraglich festgelegt ist, dann haben sie vorher zu fragen, darum geht es.

Und das haben sowohl die Richter als auch die Verbraucherschützer sehr wohl verstanden. face-smile

Schönes Wochenende
BassFishFox
BassFishFox 09.06.2017 um 00:11:28 Uhr
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Freitag Modus. face-wink

Der Briefkasten liegt beispielsweise in meinem vielleicht gemieteten Haus.

Das WLAN reicht bis draussen.

und evtl. meine Bandbreite verringert

eben nicht, laut UM

Und das haben sowohl die Richter als auch die Verbraucherschützer sehr wohl verstanden.

Nicht ganz. Und warum lassen die das dem rosa Riesen > http://www.telekom.de/wlan-to-go
durchgehen? face-wink

Nun aber gut.

BFF
114685
114685 09.06.2017 aktualisiert um 00:37:55 Uhr
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Und warum lassen die das dem rosa Riesen > http://www.telekom.de/wlan-to-go .. durchgehen?
Weil die T-Com-Kunden dafür selbst aktiv werden und das im Kundencenter beauftragen müssen? face-smile

Zitat von Hans Carl Hans Carl Nipperdey, 1. Präsident des BAG
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Verballhornt von Juristen als Ein Blick ins Gesetz spart viel dummes Geschwätz

z. B. § 157 oder § 305c deutsches BGB

Einseitige Änderungen eines Vertrages durch einen Vertragspartner ohne Zustimmung des anderen verstoßen nun mal gegen Treu und Glauben.

Jetzt ist für mich EOD :-P
BernhardMeierrose
BernhardMeierrose 09.06.2017 um 10:33:03 Uhr
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Moin zusammen,

Das Urteil ist mMn absolut richtig.
Es kann nicht angehen, dass ein Provider einfach von meinem Wohnzimmer aus ein eigenes Funknetz betreibt, ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen - und da reicht es nicht, wenn ich irgendwo in einem Kundencenter das nachträglich wieder deaktivieren kann.
Ich geh doch auch nicht in den nächsten Unitymedia-Store und schraub denen meinen Accesspoint auf die Wand.

Gruß
Bernhard
XPFanUwe
XPFanUwe 10.06.2017 um 20:58:55 Uhr
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Das wäre auch eine ungeheure Frechheit! Dazu eine Straftat! Wer haftet bei Fehlern, wo es zu einen Zugriff auf das interne Netz kommt? Ich habe Kunden, die auf ihren extrem gesicherten Rechnern hoch geheime Daten lagern.

Allein der Ansatz, was diese Firma wollte, sollte zum Entzug der Lizenz führen!
mrtux
mrtux 23.06.2017 aktualisiert um 21:53:04 Uhr
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Hi!

Ich denke, es geht in der Praxis dabei nicht um Sicherheit sondern eher um die Bandbreite wie oben schon angemerkt. Ich möchte meine teuer bezahlte Bandbreite auch nicht irgendwelchen Fremden ungefragt zur Verfügung stellen. Die Telekom macht das nach meiner Erfahrung übrigens auch ungefragt und zwar von Anfang an.

Ich hab das bei einem guten Bekannten schon mehrfach im Speedport abgeschaltet, ja sogar im Kundencenter die Hotspotfunktion im Auftrag meines Bekannten gekündigt und jedes Mal wenn ich wieder an dem Router war, war die Funktion wieder eingeschaltet. Neben dem Haus meines Bekannten steht ein Hotel und die Gäste dort nutzen natürlich den freien Hotspot mit grossem Vergnügen und mein Bekannter jammert, dass sein 50er vDSL zu manchen Zeiten langsam ist. Ich habe jetzt das interne WLAN Modul des Speedport komplett abgeschaltet und einen zusätzlichen AP hingestellt und siehe da, die Einbrüche der Bandbreite sind weg. face-wink

Zitat von @BassFishFox:
Und warum lassen die das dem rosa Riesen > http://www.telekom.de/wlan-to-go
Polemisch ausgedrückt, weil die Bundesrepublik Deutschland immer noch an der Deutschen Telekom in Form von Aktienpaketen beteiligt ist. Warum wohl dürfen die bestimmte Praktiken durchziehen, wo die Mitbewerber sofort in die Wettbewerbsschranken gewiesen würden? Warum haben wir hier im Vergleich zum Ausland mit Abstand immer noch höhere Preise? Sowohl Mobil als auch beim Festnetz? Weil ein wirklicher Wettbewerb gar nicht erwünscht ist, genau wie in der Strombranche......Oder warum darf ich mir jetzt nicht, trotz angeblich abgeschafften Roamingebühren keinen Mobilfunkanbieter im europäischen Ausland aussuchen? Obwohl in anderen Branchen teilweise Aufträge per Gesetz europaweit ausgeschrieben werden müssen.....Ein Schelm der...

mrtux