Windows Server 2008 R2 Lizenz auf 2. Maschine
Hallo zusammen,
unser Kunde hat eine 2. Server Hardware, die er zukünftig als Backup Lösung nutzen möchte. Bei einem Ausfall der regulären Server Hardware soll also kurzfristig ein Image Restore (via Symantec BESR) auf die 2. Hardware erfolgen. Technisch soweit kein Problem. Wie steht es aber mit der Lizenz vom Windows Server 2008 R2? Kann ich diese problemlos auf der 2. Maschine aktivieren?
VG
unser Kunde hat eine 2. Server Hardware, die er zukünftig als Backup Lösung nutzen möchte. Bei einem Ausfall der regulären Server Hardware soll also kurzfristig ein Image Restore (via Symantec BESR) auf die 2. Hardware erfolgen. Technisch soweit kein Problem. Wie steht es aber mit der Lizenz vom Windows Server 2008 R2? Kann ich diese problemlos auf der 2. Maschine aktivieren?
VG
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12 Kommentare
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Hallo hfranzts,
eine "sichere" Antwort wird dir hier jemand mit Erfahrung nicht geben, da dieses Thema wirr ist - und du dich im Streitfall auch nicht darauf berufen kannst. Ich geb daher nur eine Vermutung ab.
Wir dürfen z.B. eine SQL Server 2008R2 Enterprise Lizenz zweimal verwenden, da wir die zweite als Spiegel-DB nutzen, das OS ist aber 2x gekauft.
Ich denke selbst als Backup Server bekommst du hier Engpässe bei der Beweispflicht. Irgendwo im Kleingedruckten steht sicher etwas von "Lizenz pro Gerät", damit ist denke ich auch schon alles gesagt.
eine "sichere" Antwort wird dir hier jemand mit Erfahrung nicht geben, da dieses Thema wirr ist - und du dich im Streitfall auch nicht darauf berufen kannst. Ich geb daher nur eine Vermutung ab.
Wir dürfen z.B. eine SQL Server 2008R2 Enterprise Lizenz zweimal verwenden, da wir die zweite als Spiegel-DB nutzen, das OS ist aber 2x gekauft.
Ich denke selbst als Backup Server bekommst du hier Engpässe bei der Beweispflicht. Irgendwo im Kleingedruckten steht sicher etwas von "Lizenz pro Gerät", damit ist denke ich auch schon alles gesagt.
Mahlzeit
Der Kunde des TO hat nicht vor, beide Server parallel laufen zu lassen.
Der Backupserver wird nur genutzt, wenn der reguläre Server ausfallen sollte, also ist es ein Coldstandby-Server.
Damit ist die Lizenzierung korrekt.
Die Bindung von Betriebssystemen an Hardware klappt in Deutschland eher schlecht, wie viele Gerichtsurteile belegen (auch wenn es sich dabei um PCs und nicht Server gehandelt hat).
Ein Problem könnte der TO allenfalls dann bekommen, wenn er eine ROK-Version eines Herstellers auf dem Originalserver einsetzt (bspw. HP) und der Backupserver einer eines anderen Herstellers ist.
Zitat von @Andinistrator1:
Hallo hfranzts,
eine "sichere" Antwort wird dir hier jemand mit Erfahrung nicht geben, da dieses Thema wirr ist - und du dich im
Streitfall auch nicht darauf berufen kannst. Ich geb daher nur eine Vermutung ab.
Im Streitfall entscheiden sowas Gerichte, wobei ich hier eher glaube, dass es da nicht zu einem Streit kommen wird.Hallo hfranzts,
eine "sichere" Antwort wird dir hier jemand mit Erfahrung nicht geben, da dieses Thema wirr ist - und du dich im
Streitfall auch nicht darauf berufen kannst. Ich geb daher nur eine Vermutung ab.
Ich denke selbst als Backup Server bekommst du hier Engpässe bei der Beweispflicht. Irgendwo im Kleingedruckten steht sicher
etwas von "Lizenz pro Gerät", damit ist denke ich auch schon alles gesagt.
Das ist nicht korrekt.etwas von "Lizenz pro Gerät", damit ist denke ich auch schon alles gesagt.
Der Kunde des TO hat nicht vor, beide Server parallel laufen zu lassen.
Der Backupserver wird nur genutzt, wenn der reguläre Server ausfallen sollte, also ist es ein Coldstandby-Server.
Damit ist die Lizenzierung korrekt.
Die Bindung von Betriebssystemen an Hardware klappt in Deutschland eher schlecht, wie viele Gerichtsurteile belegen (auch wenn es sich dabei um PCs und nicht Server gehandelt hat).
Ein Problem könnte der TO allenfalls dann bekommen, wenn er eine ROK-Version eines Herstellers auf dem Originalserver einsetzt (bspw. HP) und der Backupserver einer eines anderen Herstellers ist.
Hallo @hfranzts,
du hast zwei Optionen:
a) Deine Server 2008R2 Lizenz + CALs stehen unter Software Assurance, dann ist ein "Cold" Server Backup" problemlos möglich.
b) Zweite Serverlizenz kaufen. Denn bei Windows Server ohne SA gibt es laut den PURs keine Lizenzmobilität gibt! Zusätzlich wird eine Lizenz immer einer Hardwarebüchse zugewiesen - egal ob Standard oder Datacenter.
Gruß,
Dani
du hast zwei Optionen:
a) Deine Server 2008R2 Lizenz + CALs stehen unter Software Assurance, dann ist ein "Cold" Server Backup" problemlos möglich.
b) Zweite Serverlizenz kaufen. Denn bei Windows Server ohne SA gibt es laut den PURs keine Lizenzmobilität gibt! Zusätzlich wird eine Lizenz immer einer Hardwarebüchse zugewiesen - egal ob Standard oder Datacenter.
Gruß,
Dani
Hallo,
@Dani
Punkt b. ist zumindest in DE nicht ganz richtig. Hier darf man die Lizenz von der Hardware "lösen". Hat sogar MS zähneknirschend eingesehen und spricht nun meistens von 1x in 90 Tagen. Die Lizenzmobilität bezieht sich auf Cluster und Umzung von VMs.
Gruß
Andi
@Dani
Punkt b. ist zumindest in DE nicht ganz richtig. Hier darf man die Lizenz von der Hardware "lösen". Hat sogar MS zähneknirschend eingesehen und spricht nun meistens von 1x in 90 Tagen. Die Lizenzmobilität bezieht sich auf Cluster und Umzung von VMs.
Gruß
Andi
Hi Dani,
du irrst dich, denn die PUR sagen u.a. folgendes aus:
Auszug aus den (für W2008R2 gültigen) MicrosoftProductUseRights(Worldwide)(German)(October2011) hier herausgesucht:
Nach meinem Verständnis deckt das genau das Szenario ab, das der Kunde des TO haben möchte.
du irrst dich, denn die PUR sagen u.a. folgendes aus:
Auszug aus den (für W2008R2 gültigen) MicrosoftProductUseRights(Worldwide)(German)(October2011) hier herausgesucht:
Neuzuweisung von Lizenzen
Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden. Nachfolgend werden die allgemeinen Regeln zur > Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.
BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN
Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:
• Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)
• Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem
• Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows
• Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz
BEDINGUNG BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN
In allen Fällen von Lizenzneuzuweisungen zwischen Geräten oder Nutzern müssen Sie die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder einen weiteren Zugriff durch das oder auf das bisherige Gerät bzw. durch das oder auf das Gerät des bisherigen Nutzers sperren.
Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen, falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen (mit Ausnahme von CALs und Management-Lizenzen), Windows Intune-Geräte-ALs, Windows Virtual Desktop Access-Abonnementlizenzen, VDI-CAL-Suites sowie Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010.
Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden. Nachfolgend werden die allgemeinen Regeln zur > Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.
BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN
Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:
• Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)
• Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem
• Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows
• Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz
BEDINGUNG BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN
In allen Fällen von Lizenzneuzuweisungen zwischen Geräten oder Nutzern müssen Sie die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder einen weiteren Zugriff durch das oder auf das bisherige Gerät bzw. durch das oder auf das Gerät des bisherigen Nutzers sperren.
Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen, falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen (mit Ausnahme von CALs und Management-Lizenzen), Windows Intune-Geräte-ALs, Windows Virtual Desktop Access-Abonnementlizenzen, VDI-CAL-Suites sowie Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010.
Nach meinem Verständnis deckt das genau das Szenario ab, das der Kunde des TO haben möchte.
@goscho
Das Dokument bezieht sich aber Volumenlizenzen. Davon habe ich hier nix gelesen... oder hast du den falschen Link gepostet?
Abweichend davon gelten die Dokus unter C:\Windows\system32\de-de\Licenses.
@AndiEoh
Gruß,
Dani
Das Dokument bezieht sich aber Volumenlizenzen. Davon habe ich hier nix gelesen... oder hast du den falschen Link gepostet?
Abweichend davon gelten die Dokus unter C:\Windows\system32\de-de\Licenses.
@AndiEoh
Hat sogar MS zähneknirschend eingesehen und spricht nun meistens von 1x in 90 Tagen.
hast du zufällig ein Dokument zur Hand, schwarz auf weiß...Gruß,
Dani
Zitat von @Dani:
@goscho
Das Dokument bezieht sich aber Volumenlizenzen. Davon habe ich hier nix gelesen... oder hast du den falschen Link gepostet?
Abweichend davon gelten die Dokus unter C:\Windows\system32\de-de\Licenses.
Dort steht, dass die Lizenz nur mit dem erworbenen Server genutzt werden darf. Das entspricht einer direkten Kopplung der Lizenz an die Hardware.@goscho
Das Dokument bezieht sich aber Volumenlizenzen. Davon habe ich hier nix gelesen... oder hast du den falschen Link gepostet?
Abweichend davon gelten die Dokus unter C:\Windows\system32\de-de\Licenses.
Wie deutsche Gerichte dazu bisher geurteilt haben, muss ich wohl keinem mehr erklären.
Aus meiner Sicht muss sich niemand Sorgen machen, der eine OEM/System Builder Lizenz erworben hatte, diese mit seinem Server normal nutzt und bei Ausfall dieses Servers einem Ersatzgerät zuweist.
Man darf diese Lizenz auch weiterverkaufen, so alle Ursprungs-Bestandteile der Lizenz vorhanden sind.
Zitat von @stefts:
Auf dem Server ist eine OEM Systembuilder Lizenz vorhanden. Im diesem Softwarevertrag gibt es die Klausel mit der Neuzuweisung von
Lizenzen leider nicht. Im Zweifel würde ich dann doch mal MS fragen, was in diesem Falle gilt.
Auf dem Server ist eine OEM Systembuilder Lizenz vorhanden. Im diesem Softwarevertrag gibt es die Klausel mit der Neuzuweisung von
Lizenzen leider nicht. Im Zweifel würde ich dann doch mal MS fragen, was in diesem Falle gilt.
Wenn du Ms fragst, wirst du erfahren, dass du die Lizenz neukaufen darfst, wenn der Server kaputt geht.
Das ist natürlich absoluter Unsinn, denn die Betriebssystemlizenz kann nach deutscher Rechtsprechung auch ohne die Ursprungshardware weitergenutzt werden. Natürlich darf die Lizenz nicht auf mehr als einem Gerät genutzt werden, aber davon hat ja niemand gesprochen.
Zitat von @stefts:
Auf dem Server ist eine OEM Systembuilder Lizenz vorhanden. Im diesem Softwarevertrag gibt es die Klausel mit der Neuzuweisung von
Lizenzen leider nicht. Im Zweifel würde ich dann doch mal MS fragen, was in diesem Falle gilt.
EDIT: Habe bei MS nun nachgefragt. Für eine SB Lizenz ist es nicht erlaubt die Lizenz zu übertragen im Falle eines
Hardware-Defekts. Lösung wäre hier eine 2. SB Lizenz um dann den Betrieb eines Failover-Clusters zu ermöglichen.
VG
Auf dem Server ist eine OEM Systembuilder Lizenz vorhanden. Im diesem Softwarevertrag gibt es die Klausel mit der Neuzuweisung von
Lizenzen leider nicht. Im Zweifel würde ich dann doch mal MS fragen, was in diesem Falle gilt.
EDIT: Habe bei MS nun nachgefragt. Für eine SB Lizenz ist es nicht erlaubt die Lizenz zu übertragen im Falle eines
Hardware-Defekts. Lösung wäre hier eine 2. SB Lizenz um dann den Betrieb eines Failover-Clusters zu ermöglichen.
VG
ich behaupte - das ist grober unfug von MS... war die Putzfrau am Tel. ?
nur weil ein blech die grätsche macht- muss ich nicht gleich eine neue SB aus dem lager holen....
aha..Failover-Cluster... mit ner 2ten SB komst du aber nicht weit... wenn noch nen sql... ach lassen wir das *kopfschüttel*
unser MS Lizenz Kontakt hat grade auch gelacht...
*schmunzel*
lg
V
Zitat von @stefts:
EDIT: Habe bei MS nun nachgefragt. Für eine SB Lizenz ist es nicht erlaubt die Lizenz zu übertragen im Falle eines
Hardware-Defekts.
Was habe ich dir geschrieben, wird MS als Auskunft geben?EDIT: Habe bei MS nun nachgefragt. Für eine SB Lizenz ist es nicht erlaubt die Lizenz zu übertragen im Falle eines
Hardware-Defekts.
Bei Volume Lizenzen tritt der Fall wie von goscho beschrieben ein.
Die Lösung für die OEM/System Builder Lizenzen habe ich auch schon geschrieben. Diese wurde/wird MS nämlich von deutschen Gerichten diktiert!