ZUGFeRD autom. Mailanlagen speichern
Hallo,
es gibt ja div. Tools die Mailanlagen autom. auf einem Dateipfad speichern können.
Jetzt soll ja ab 2025 das ZUGFeRD Format kommen.
Hat da jemand bereits Erfahrung mit ob es da ein Tool gibt um auch dieses Format (pdf's mit eingebetteten xml's) abspeichern kann?
VG
Dennis
es gibt ja div. Tools die Mailanlagen autom. auf einem Dateipfad speichern können.
Jetzt soll ja ab 2025 das ZUGFeRD Format kommen.
Hat da jemand bereits Erfahrung mit ob es da ein Tool gibt um auch dieses Format (pdf's mit eingebetteten xml's) abspeichern kann?
VG
Dennis
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8 Kommentare
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Richtig, es bleibt einfach eine PDF, da ist nur innerhalb der PDF die XML drin, die PDF wird noch genauso nutzbar sein wie vorher.
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
ToWa
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
ToWa
Zitat von @dertowa:
Richtig, es bleibt einfach eine PDF, da ist nur innerhalb der PDF die XML drin, die PDF wird noch genauso nutzbar sein wie vorher.
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
ToWa
Richtig, es bleibt einfach eine PDF, da ist nur innerhalb der PDF die XML drin, die PDF wird noch genauso nutzbar sein wie vorher.
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
ToWa
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
Hallo,
gibt es dazu eine offizielle Quelle die das schriftlich bestätigt?
Kleine Unternehmen fallen nicht unter die Vorgaben der E-Rechnung. Die können schlicht die PDF ausdrucken und buchen. Dann wäre die PDF relevant und nicht der XML-Teil. So eine Firma könnte sich den Teil raussuchen der Vorteilhafter wäre bei einer Abweichung.
Stefan
Zitat von @dertowa:
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
Zitat von @chillb3rt:
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
gibt es dazu eine offizielle Quelle die das schriftlich bestätigt?
Kleine Unternehmen fallen nicht unter die Vorgaben der E-Rechnung. Die können schlicht die PDF ausdrucken und buchen. Dann wäre die PDF relevant und nicht der XML-Teil. So eine Firma könnte sich den Teil raussuchen der Vorteilhafter wäre bei einer Abweichung.
Stefan
Zitat von @StefanKittel:
Hallo,
gibt es dazu eine offizielle Quelle die das schriftlich bestätigt?
Kleine Unternehmen fallen nicht unter die Vorgaben der E-Rechnung. Die können schlicht die PDF ausdrucken und buchen. Dann wäre die PDF relevant und nicht der XML-Teil. So eine Firma könnte sich den Teil raussuchen der Vorteilhafter wäre bei einer Abweichung.
Stefan
Hallo,
Zitat von @dertowa:
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
Mit der kleinen Ergänzung, dass rechtlich nur noch dem XML-Teil relevant ist, sollte also jemand andere Kontodaten in der XML als in der PDF einbetten und das fällt nicht auf, ist man nachher selbst der Dumme, denn man hätte den Inhalt der XML abgleichen müssen.
Zitat von @chillb3rt:
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
gibt es dazu eine offizielle Quelle die das schriftlich bestätigt?
Kleine Unternehmen fallen nicht unter die Vorgaben der E-Rechnung. Die können schlicht die PDF ausdrucken und buchen. Dann wäre die PDF relevant und nicht der XML-Teil. So eine Firma könnte sich den Teil raussuchen der Vorteilhafter wäre bei einer Abweichung.
Stefan
Klaro:
3. Alle Unternehmen werden in der Pflicht sein
Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/ste ....
"Für Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 250 Euro) und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, besteht keine E-Rechnungspflicht. Das heißt, dass in diesen Fällen auch weiterhin die Nutzung einer "sonstigen Rechnung" (z.B. Papierrechnung, reine PDF-Rechnung) zulässig ist. "
"Ebenso ist der Unternehmer nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist."
Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/ele ...
"Ebenso ist der Unternehmer nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist."
Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/ele ...
Jetzt soll ja ab 2025 das ZUGFeRD Format kommen.
Das ZUGFeRD-Format gibt es schon lange. Es kommt die E-Rechnung, eine ZUGFeRD-Rechnung ab einem gewissen Versionsstand (ich glaube 2.01) wird als E-Rechnung anerkannt. Aber es gibt auch andere Formate, die als E-Rechnung anerkannt werden.Hat da jemand bereits Erfahrung mit ob es da ein Tool gibt um auch dieses Format (pdf's mit eingebetteten xml's) abspeichern kann?
Erfahrung ja. Das ist aber etwas unpräzise formuliert.- Du kannst jede Datei immer speichern, unabhängig vom Format.
- Du kannst jede ZUGFeRD-Rechnung immer mit einem PDF-Reader lesen.
- Du kannst jeden XML-Teil einer jeden ZUGFeRD-Rechnung immer speichern oder öffnen, wenn dein PDF-Reader eingebettete Dateianhänge beherrscht.
- Du kannst jeden XML-Teil mit einem Texteditor "lesen" und damit "verarbeiten". Das ist auch bei X-Rechnungen der Fall, die ohne Bildteil daher kommen.
Letzteres ist natürlich eher unpraktisch. Natürlich kann man da jetzt irgendeinen Viewer bauen, um sich das anzugucken. Da weiß ich nicht, ob es schon ein brauchbares Tool gibt. Meist stellt sich die Frage eher im Zusammenhang mit der jeweiligen Buchhaltungssoftware oder in einem vorgelagerten Rechnungsprüfprozess. Dafür gibt es jede Menge Software oder SaaS Lösungen, die verschiedene Schwerpunkte haben. Die meisten sind noch dabei, die E-Rechnung in all ihren Details zu integrieren. Und vor allem, sowas wirst du doch vermutlich schon haben?
Die PDF ist bedeutungslos und die OCR Erkennung nur noch ein Relikt alter Tage. Es zählt genau wie Sie sagen, nur noch das XML Format wegen IDs, Konten und anderen zentralen Daten, die eventuell auf der PDF nicht abgedruckt werden müssen oder können.
Fast nicht relevant.28 Enthält der Bildteil keine von dem strukturierten Teil abweichende Rechnungsangaben nach §§ 14, 14a UStG, handelt es sich bei dem Bildteil um ein inhaltlich identisches Mehrstück (vgl. auch Abschnitt 14c.1 Absatz 4 UStAE). Enthält der Bildteil dagegen abweichende Rechnungsangaben (z. B. aufgrund manipulativer Eingriffe eine andere Leistungsbeschreibung oder einen abweichenden Umsatzsteuerbetrag), stellt er ggf. eine weitere (sonstige) Rechnung dar, für die die Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.
Quelle BMF-Schreiben, aktueller EntwurfWenn also ein Bildteil mit erstellt wird, muss dieser inhaltlich den umsatzsteuerrelevanten Merkmalen des XML-Teils entsprechen, sonst wird's wild.
Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.
Empfang muss ab 01.01.2025 möglich sein. Beim Versand gab es im Entwurf zum BMF-Schreiben eine Datumsänderung, deshalb steht das auf diversen Informationsseiten sehr unterschiedlich. Effektiv muss jedes Unternehmen spätestens ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen. Man spricht in dem Zusammenhang von einer Übergangsfrist, allerdings betrifft das alle Unternehmen in gleicher Weise und es gibt keinen "Übergang" außer von keine E-Rechnung zu E-Rechnung, daher finde ich den Begriff etwas verwirrend. Eigentlich ist das ein Stichtag, ab dem der Versand so zu erfolgen hat.Es gibt darüber hinaus die "erweiterte Übergangsfristen", also Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen, über die man effektiv auch erst ab dem 01.01.2028 zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet wird. Also dann wirklich alle, wobei sich mir der Sinn für das eine Jahr mehr für die wenigen Fälle auch nicht erschließt. Das hat Sinn ergeben, als ursprünglich noch der 01.01.2025 Stichtag für die Erstellung für Alle war und wurde einfach nur ebenso um 2 Jahre nach hinten geschoben.
Kleine Unternehmen fallen nicht unter die Vorgaben der E-Rechnung.
Falsch."Für Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 250 Euro) und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, besteht keine E-Rechnungspflicht. Das heißt, dass in diesen Fällen auch weiterhin die Nutzung einer "sonstigen Rechnung" (z.B. Papierrechnung, reine PDF-Rechnung) zulässig ist. "
Richtig, aber Kleinbetragsrechnungen haben nichts mit dem Unternehmen zu tun."Ebenso ist der Unternehmer nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist."
Wichtig ist z.B. das man mehrere kleine Unternehmen führen kann, aber nicht mehrere Kleinunternehmen, da wird der Jahresumsatz dann nämlich auf den Unternehmer bezogen, nicht auf das einzelne Unternehmen. Das ist halt einfach wichtig zu unterscheiden weil z.B. eine Ferienwohnung (mit wenigen Rechnungen im Jahr) als Kleinunternehmen zählen kann aber nur, wenn du nicht noch ein anderes Unternehmen gleichzeitig führst.
Effektiv brauchen also viele kleine Unternehmen ebenfalls die E-Rechnung, es wird also kaum eine SaaS Plattform oder eine Rechnungslegungssoftware am Markt geben, die nicht die E-Rechnung zeitnah anbietet.