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Arbeitgeber dürfen Mitarbeiterchats nicht einfach überwachen

Moin,

das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt.

Hier das Original Dokument (englisch) vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR):
https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf?library=ECHR&id=003-58 ...

Gruß

Uwe

Content-ID: 348252

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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 08:11 Uhr

kaiand1
kaiand1 05.09.2017 um 17:46:53 Uhr
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Kommt öfters vor.
Jedoch hält sich nicht jeder daran und jeder sollte Wissen das der AG die Möglichkeiten dazu hat.
Zumal jeder ja ein Smartphone hat was nicht vom AG Überwacht werden kann wenn man die eigene Simkarte/Handy nutzt...
certifiedit.net
certifiedit.net 05.09.2017 um 19:56:48 Uhr
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Hi Uwe,

ist doch auch der Tenor hier im Forum, wenn ein Neuling meint, er müsse Mitarbeiter/Kollegen in die Pfanne hauen. BR, GF, DSler...

das sagt nur aus, dass das Forum im Grunde alles richtig macht.

VG
maretz
maretz 05.09.2017 um 22:15:14 Uhr
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Tja - das ist schön das die das nicht dürfen... Genauso wie ein (neuer) Arbeitgeber nicht den (alten) Arbeitgeber anrufen darf wenn man sich neu Bewirbt... Macht natürlich auch niemand, schon gar nicht wenn es in derselben Stadt ist und sich die Leute ggf. sogar kennen... Und natürlich darf der Personalleiter auch nicht einfach mal bei Facebook usw. gucken - was der auch nie tun würde...

Für mich sind das eher Regeln die zwar schön sind wenn die da sind - aber im Endeffekt keine Auswirkung haben. Wenn ein Chef einen Mitarbeiter loswerden will dann kann der halt nicht hingehen und sagen "weil im Chat xyz gesagt wurde das der Chef zu blöd ist" (oder weniger freundliches). Ok, aber das leider der eigene Job grad ausgelagert wurde kann der sagen. Und natürlich wird nicht gekündigt - keine Frage (da müsste man dann ja ggf. durch den BR durch usw.). Aber der Kollege im Keller bei der Aktensortierung braucht ja noch Hilfe... Und in den meisten Arbeitsverträgen steht ja sowas drin wie "jede zumutbare Arbeit" - also... weites Feld... und schon wird die Person von allein irgendwann gehen da natürlich beim Aktensortieren die Karriere eher begrenzt ist und die möglichen Gehaltsentwicklungen auch überschaubar bleiben.

Also - im Endeffekt wird man Mitarbeiter so oder so los, nicht nett, nicht fair - aber ist halt so (und umgekehrt geht das ja genauso - wenn der Mitarbeiter kündigt und der Chef auf die Fristen besteht - klar, kein ding... bei überschaubarer Motivation...).

Einzige Lösung: Spass bei der Arbeit haben, dann gibt es die Probleme gar nicht :D
kaiand1
kaiand1 05.09.2017 um 22:46:15 Uhr
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Um einen "Los" zu werden gibt es eh zig Möglichkeiten.
Wie ja schon gesagt steht viel im Vertrag drin sowie auch das der Arbeitsplatz an einen anderen Standort sein kann.
Da kann des paar Tage hier sein und danach in der anderen Stadt wo du dann Täglich Einige Stunden unterwegs bist ect...
Oder ein Projekt wo Versagt wird ...
Möglichkeiten gibt es viele und selbst wenn es dann vor Gericht geht...
Danach wird es ja auch nicht Besser....
Und Arbeit sollte schon Spaß machen.
sabines
sabines 06.09.2017 um 07:45:35 Uhr
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Zitat von @maretz:
Aber der Kollege im Keller bei der Aktensortierung braucht ja noch Hilfe... Und in den meisten Arbeitsverträgen steht ja sowas drin wie "jede zumutbare Arbeit" - also... weites Feld... und schon wird die Person von allein irgendwann gehen da natürlich beim Aktensortieren die Karriere eher begrenzt ist und die möglichen Gehaltsentwicklungen auch überschaubar bleiben.


Das habe ich mal miterlebt. Der Abteilungsleiter ist in Ungnade gefallen und wurde zum Hallenfegen verdonnert.
Das hat er aber erhobenen Hauptes (zu einem fürstlichen Gehalt) auch gemacht und nicht von selbst gekündigt (was der Plan der GF war.) Irgendwann haben sie ihm dann eine Abfindung angeboten und als diese hoch genug war, ist er gegangen.
Ironie der Geschichte: Derjenige der diesen "tollen" Plan ursprünglich entwickelt hat, durfte kurze Zeit später ebenfalls seinen Hut nehmen.

Tja, Karma eben. face-wink
clSchak
clSchak 06.09.2017 um 07:57:33 Uhr
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Hi

Interessant, wenn die Firma das für den Kundenkontakt nutzt und man einen privaten Chat nicht von gewerblichen unterscheiden kann, muss man loggen und den ganzen Kram 10 Jahre aufbewahren .... alles andere wäre schon beinahe gefährlich, z.B. wenn ein Kundenbetreuer einen Kunden mitteilt das Rechnung XYZ gekürzt wird aus irgendeinen Grund - über solche Dinge freuen sich Betriebsprüfer immer wenn die das finden und man keinerlei Nachweis über die Absprache hat ....

Nur um mal andere Bereiche aufzuzeigen wo Protokollierung und Logging sinnvoll ist....auch wenn man es für andere Dinge "missbrauchen" kann.

Wir protokollieren und loggen recht viel, wobei Zielsetzung auf Problemlösung und Fehleranalyse liegt, klar können wir jeden MA einzeln und gezielt überwachen - aber mal ehrlich: wer will das? So scharf kann die Dame oder Herr aus der Rezeption gar nicht sein das man alles über den/die erfahren möchte face-smile - manchmal ist es gesünder weniger zu wissen face-wink

Gruß
@clSchak