garrosh
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Garantieansprüche bei Apple Geräten

Ich habe die gute Erfahrung mit meinem iPhone 6 (NG4F2ZD/A) wie folgt gemacht:

Ich habe mir Ende April ein gebrauchtes Apple iPhone 6 Spacegrau ergattert. Da wusste ich noch nicht, dass das gute Stück noch Garantie besaß. Mir fiel auf, dass das iPhone erstaunlich leise war und ging damit zu der Genius Bar in meiner Nähe.

Dort begutachtete man das iPhone, und neben den Dellen, Beulen und Kratzern, bemerket der Mitarbeiter auch, dass die Frontkamera etwas verschoben war. Die verschobene Kamera nahm der Mitarbeiter zum Anlaß, das iPhone auszutauschen.

Mit dem ersten Tauschgerät gab es Softwarefehler, man tauschte es zum zweiten mal aus. Mit dem zweiten Tauschgerät gab es einen Kontaktproblem unterm Touchglas, man tauschte es erneut aus. Nun habe ich das dritte Tauschgerät und damit insgesamt 4x mal das iPhone im Eigentum gehabt. Mit dem dritten Tauschgerät bin ich voll und ganz zufrieden, und mit dem Service und Support von Apple sehr zufrieden.

Dies zeigt, dass Apple Kundenorientiert ist im Bereich Service und Support. Apple tauscht lieber dass defekte Endgerät gegen ein "Generalüberholtes" Endgerät aus, als lange oder intensiv an Reparaturen zu arbeiten. Kleine Mängel können repariert werden, wenn der übrige techn. Zustand gut ist.

Einen vergleichbaren Service habe ich bei anderen namhaften Markenherstellern nicht erleben können, weshalb ich mich erstmal auf Apple eingeschossen habe face-smile.

Ich würde mich freuen, wenn ich von Euch Erfahrungsberichte zu Smartphonehersteller bekommen darf (auch Tablets, Note- und Netbooks).

Daher hier ein paar Tipps:

Beim Kauf von Apple Geräten sollte folgendes beachtet werden (iPhone):

1: Die Aktivierungssperre darf nicht aktiv sein (Vorbesitzer muss iPhone-Suche deaktivieren und das Gerät von seiner Apple-ID entkoppeln bzw. aus seinem Account löschen).
2: Im Garantiefall/ bei der Garantieabwicklung solltet ihr eine Rechnung bereit halten, falls diese verlangt wird
3: Sichert vor jeder Inanspruchnahme der Garantieleistung eure Daten (Backups)
4: Seit gegenüber den Apple Mitarbeitern ehrlich und freundlich, schildert eure Anliegen so detailreich wie möglich, damit der Mitarbeiter euch konkret und sachkundig helfen kann (gilt bei allen Mitarbeitern von Herstellern (nicht nur Apple)).


Bei gebrauchten Smartphones aus dem Second-Hand-Shops rate ich Euch, die IMEI-Nummer (*#06#) bei der Polizei prüfen zu lassen. Schwarze Schafe (Diebesgut, Hehlerware) können Euch schnell großen Ärger einhandeln und ihr würdet als Hehler belangt werden.

Gestohlene Smartphones sind nicht auf anhieb erkennbar... sie verlieren sich in der Masse der angebotenen Geräte und tauchen meist nie wieder auf, da diese sehr selten gefunden/ ermittelt werden können. Aber solltet ihr Opfer von gestohlenen Geräten sein, hebt die Rechnung des Verkäufers auf, denn dieser wird meistens gleich mit zur Rechenschaft gezogen und die Spuren lassen sich weiter verfolgen zur Quelle der dann gleich mit dran kommt face-smile.

Bei Irrtümer, bitte darauf hinweisen. Danke !

Content-ID: 307637

Url: https://administrator.de/knowledge/garantieansprueche-bei-apple-geraeten-307637.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

Deepsys
Deepsys 20.06.2016 aktualisiert um 08:12:56 Uhr
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Guten Morgen,

Zitat von @Garrosh:
1: Die iCloud-Sperre darf nicht gesetzt sein
2: Die iPhone Suche muss deaktivert sein
3: Vom Vorbesitzer darf keine Apple-ID hinterlegt sein
Ist damit nicht immer das Gleiche gemeint?
Was meinst du mit iCloud-Sperre?

Die Apple-ID kann ich jederzeit ändern, wichtig ist aber das die iPhone Suche deaktiviert wird vom ursprünglichen Besitzer.

Sonst, trotzdem interessant?
In welcher Stadt warst du bei Apple?

VG,
Deepsy
118080
118080 20.06.2016 aktualisiert um 09:31:17 Uhr
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Am Freitag hat mein Chef sein iPhone 6 (64GB) im Pool versenkt...
Ich habe Ihm dann geraten in den AppleStore zu gehen und einfach ehrlich zu sein, weil ich so schon gute Erfahrungen gemacht habe face-smile
Er musste dann 250 Fr. zahlen und bekam ein nagelneues iPhone 6.
Ich habe da auch schon mehrmals eine sehr positive Erfahrung mit Apple gemacht face-smile

LG Luca$

PS: Wenn ich nun die IMEI Nummer prüfen lassen und es stellt sich heraus, dass es ein gestohlenes Geräte ist, was passiert dann?
Ist das Verfahren gleich wie bei Falschgeld? Gerät wird einfach einkassiert und ich bin der Blöde?
Garrosh
Garrosh 20.06.2016 um 10:00:57 Uhr
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hayvan...

In der Regel werden gestohlene Smartphones, wenn Dich die Polizei bittet das Smartphone zur Überprüfung vorzuzeigen, einkassiert und du bekommst eventuell (ich kenne das Schweizer Strafrecht nicht) eine Strafanzeige wegen Hehlerei. Man wirft dir also vor, unwissendlich oder wissendlich, mit gestohlenen fremden beweglichen Sachen gehandelt zu haben, um sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Käme also teuer und man ist zu unrecht der Dumme.

Deepsy....

Wenn ein Vorbesitzer vergessen hat, die Apple ID aus dem iPhone zu entfernen (iCloud Account entfernen), hast du als neuer Besitzer nicht die Möglichkeit, deine Apple ID zu hinterlegen.

iCloud-Sperre bedeutet, dass entweder 5 Freeaccounts verbraucht wurden, oder Apple den Verdacht hat, dass das iPhone unter fragwürdigen Umständen den Besitzer gewechselt hat, und damit eine Sperre setzt, damit niemand mehr das iPhone auf sich anmelden kann. Die Verwendung ist dann nur begrenzt möglich, lediglich iTunes, AppStore sind dann ohne Apple ID bzw. iCloud nicht nutzbar (betrifft auch alle anderen Apple Dienste aus dem Smartphone.

Selbst über iTunes wäre ein iPhone löschen nicht möglich, da die bereits hinterlegte Apple ID abgefragt wird.

Ich war in der Apple Genius Bar in der City Galerie Augsburg. face-smile
Deepsys
Deepsys 20.06.2016 um 10:14:41 Uhr
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Zitat von @Garrosh:
iCloud-Sperre bedeutet, dass entweder 5 Freeaccounts verbraucht wurden, oder Apple den Verdacht hat, dass das iPhone unter fragwürdigen Umständen den Besitzer gewechselt hat, und damit eine Sperre setzt, damit niemand mehr das iPhone auf sich anmelden kann. Die Verwendung ist dann nur begrenzt möglich, lediglich iTunes, AppStore sind dann ohne Apple ID bzw. iCloud nicht nutzbar (betrifft auch alle anderen Apple Dienste aus dem Smartphone.
Wieder was gelernt, danke!

PS: Es wäre besser zu lesen wenn du die Zitier-Funktion nutzt.
Dazu einfach unter dem Kommentar auf "Kommentieren" klicken und dann im Kommentarfeld oben links auf "
Garrosh
Garrosh 20.06.2016 um 10:19:50 Uhr
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Wieder was gelernt, danke!

PS: Es wäre besser zu lesen wenn du die Zitier-Funktion nutzt.
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Danke für den Hinweis face-smile

Edit zum letzten Beitrag: Man kann über Apple Care die Limits aufheben lassen, dazu prüfen die erstmal, ob man der rechtmäßige Besitzer ist (Erinnert mich an das Theater mit meinem iPhone 4), wenn die Zweifel haben dass man rechtmäßiger Besitzer ist, muss man die Rechnung an Apple faxen oder per Email. Danach rufen die ggf. zurück und teilen dann mit, dass die iCloud Sperre aufgehoben wurde und man das iPhone als "neues iPhone" konfigurieren solle.

Also was Sicherheit angeht ist Apple Meilen voraus, die wollen dass die schwarzen Schafe überschaubar bleiben und nicht im Sande versinken wie bei manch anderen Android-Geräten face-smile
Deepsys
Deepsys 20.06.2016 um 10:25:24 Uhr
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Zitat von @Garrosh:

Edit zum letzten Beitrag: Man kann über Apple Care die Limits aufheben lassen, dazu prüfen die erstmal, ob man der rechtmäßige Besitzer ist (Erinnert mich an das Theater mit meinem iPhone 4), wenn die Zweifel haben dass man rechtmäßiger Besitzer ist, muss man die Rechnung an Apple faxen oder per Email. Danach rufen die ggf. zurück und teilen dann mit, dass die iCloud Sperre aufgehoben wurde und man das iPhone als "neues iPhone" konfigurieren solle.
Und mit diesen 5 Freeaccounts meinst du, das sich 5 verschiedene Apple-IDs an einem Gerät anmelden dürfen und dann wäre es erstmal gesperrt?
118080
118080 20.06.2016 aktualisiert um 10:28:29 Uhr
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Zitat von @Garrosh:
In der Regel werden gestohlene Smartphones, wenn Dich die Polizei bittet das Smartphone zur Überprüfung vorzuzeigen, einkassiert und du bekommst eventuell (ich kenne das Schweizer Strafrecht nicht) eine Strafanzeige wegen Hehlerei. Man wirft dir also vor, unwissendlich oder wissendlich, mit gestohlenen fremden beweglichen Sachen gehandelt zu haben, um sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Dies wäre aber der Fall, wenn die Polizei die Prüfung der IMEI meines iPhones möchte, und nicht ich von mir aus die IMEI überprüfen lassen möchte. Was ist, wenn ich die IMEI von mir aus prüfen lasse, und festgestellt wird, dass ich ein gestohlenes iPhone gekauft habe?
Garrosh
Garrosh 20.06.2016 um 10:28:57 Uhr
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Genau so, hatte da mal mit dem Apple Care lange drüber geredet. Die Freeaccounts sollen eigentlich verhindern, dass ein Apple Gerät (außer MB's und iMacs) zu oft den Besitzer wechseln. Scheinbar sieht es Apple nicht so gerne, meine Meinung, dass die Geräte im Second Hand landen oder anderweitig (auf illegalem Weg) die Besitzer wechseln. Ist also eine Sicherheitsmaßnahme.
Garrosh
Garrosh 20.06.2016 um 10:40:52 Uhr
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Dasselbe... du wärst im ungünstigsten Fall der Dumme... du kannst mit Rechnungen zwar belegen dass du die Sache rechtmäßig erworben hast, du aber keinen Eigentumsanspruch auf die Sache entfalten kannst. Das Strafmaß wäre aber geringer als bei jenem, der wissentlich die Sache als gestohlen verkauft und der Händler wissentlich die Sache als gestohlen ankauft und weiter verkauft.

Aber die Imei kannst du auch online prüfen lassen, ob das Gerät gestohlen gemeldet ist oder nicht. Selbst wenn nicht, weiß man aus Second-Hand Shops nie, ob die Sache dann auch sauber ist.

face-smile ... Ich habe das iPhone 6 und bei der Polizei prüfen lassen. Es lag nichts vor... garantiert aber nicht, dass das so bleiben muss. Im Idealfall erwirbt man Apple Geräte aus sicheren Quellen (Amazon, Ebay als Beispiel) oder von privat mit Rechnungseinsicht. Dann hat man nicht das Problem mit der Hehlerei.

*Korrigiert mich bitte, wenn ich einem Irrtum unterworfen sein sollte*
tillixx07
tillixx07 21.06.2016 um 12:13:46 Uhr
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*Korrigiert mich bitte, wenn ich einem Irrtum unterworfen sein sollte*
Es gibt keine fahrlässige Hehlerei. Wenn die Gesamtumstände nicht gerade nahe legen, dass eine Sache gestohlen oder unterschlagen wurde (völlig unverhältnismäßig niedriger Preis, offensichtlich dubiose Quelle), dann hat das keine strafrechtlichen Konsequenzen für denjenigen, der die Sache nachher erwirbt.

Zivilrechtlich sieht es aber so aus, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Wenn das Gerät also entdeckt wird, ist es weg. Und das Geld, das man dafür bezahlt hat, im Zweifel auch.
Garrosh
Garrosh 21.06.2016 um 12:49:57 Uhr
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Na dann habe ich was neues dazu gelernt face-smile