halani01
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Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, IHK und Handwerkskammer

Handwerkskammer will Eintrag in die Handwerksrolle, Meisterprüfung ...

Hallöle zusammen,

ich musste wegen Umzugs mein Gewerbe (Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen) ummelden und erhielt auf diese Ummeldung promt Post von der Handwerkskammer, mit der Aufforderung eine Eintragung in die Handwerksrolle vorzunehmen. Grundsätzlich ist mir zwar egal, bei welcher Kammer ich Mitglied bin, da aber für eine Eintragung in die Handwerksrolle eine Meisterprüfung oder Vergleichbares erforderlich ist und außerdem - soweit ich richtig informiert bin, im Gegensatz zur IHK - ein Beitrag immer zu zahlen ist, habe ich mich mal schlau gemacht, ob ich das überhaupt muss.

Die Handwerkskammer hat jedenfalls mein o.g. Gewerbe einfach uminterpretiert in einen Informationstechniker, der eine Eintragung erforderlich macht.

Wer ebenfalls zur Eintragung aufgefordert wird und das nicht will, der kann sich das folgende Merkblatt der IHK Berlin mal anschauen. Mich hat es weiter gebracht. Vielleicht kann's ja noch wer gebrauchen.

Hier also der Link:

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816186/data/EDV-Branche-ohne-Hand ...

Gruß
Niko

Content-ID: 158459

Url: https://administrator.de/knowledge/selbstaendigkeit-gewerbeanmeldung-ihk-und-handwerkskammer-158459.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 10:12 Uhr

Supaman
Supaman 14.01.2011 um 13:21:17 Uhr
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wenn du nach der einstufung keine eintragung in die handwerksrolle benötigst, sparst du dann auch die ihk beiträge?
Andre.Heisig
Andre.Heisig 17.01.2011 um 11:50:59 Uhr
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kleine Ergänzung: Man kann sich in unserer Branche unter bestimmten Vorraussetzungen steuerlich als "Beratender Betriebswirt" führen lassen, und ist damit weder IHK- oder sonstiges Kammer-Mitglied, noch gewerbesteuerpflichtig; das ist sogar rückwirkend - sprich mit Rückzahlung von zumindest der Gewerbesteuer, die IHK hat sich damals bei mir da mehr angestellt - möglich. Einfach mal mit dem Steuerberater sprechen.
halani01
halani01 17.01.2011 um 12:17:24 Uhr
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Hallöle nochmal,

ich habe zwischenzeitlich die Bestätigung der Handwerkskammer, dass ich keine Eintragung in die Handwerksrolle benötige.

Ob du IHK-Beiträge zahlen musst, oder nicht, hängt vom Umsatz oder Gewinn (da bin ich mir nicht sicher) ab, den du mit deinem Gewerbe erziehlst. Bei der Handwerkskammer ist das nach meinem Kenntnisstand eben so, dass du unabhängig davon immer zahlen musst.

Ich bin hauptberuflich bei ner Behörde als Admin und habe das Gewerbe nur nebenbei mit sehr geringem Umsatz. Deswegen zahle ich keine IHK-Beiträge und auch keine Gewerbesteuer.

Noch ein Tipp: Auch Umsatzsteuer muss nicht abgeführt werden, wenn man als Kleinstunternehmer sein Gewerbe gemeldet hat. Dann darf man sie auf den Rechnungen aber auch nicht ausweisen.

Gruß
Niko