2019 Datacenter, 1Blech, 2 Firmen Lizenztechnisch erlaubt?
Hallo Zusammen,
bei einem Kunden läuft auf einem Blech ein 2019er DataCenter. Bisher war das nur eine Firma. Nach dem Moto "neues Jahr neues Glück" möchte der Kunde aus steuerlich- legalen Gründen seine Firma in mehrere kleine Firmen aufteilen. Aus IT-Sicht ändert sich nichts. Wie ist es jetzt mit der Lizenzierung der DataCenter. Der Blech-Server ist immer noch der gleiche, die VMs sind die gleichen. Darf ich VMs für unterschiedliche Firmen anlegen?
Gruß Kostas
bei einem Kunden läuft auf einem Blech ein 2019er DataCenter. Bisher war das nur eine Firma. Nach dem Moto "neues Jahr neues Glück" möchte der Kunde aus steuerlich- legalen Gründen seine Firma in mehrere kleine Firmen aufteilen. Aus IT-Sicht ändert sich nichts. Wie ist es jetzt mit der Lizenzierung der DataCenter. Der Blech-Server ist immer noch der gleiche, die VMs sind die gleichen. Darf ich VMs für unterschiedliche Firmen anlegen?
Gruß Kostas
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20 Kommentare
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Moin,
frag lieber nen Anwalt.
Du kannst ja mal nen Blick hier rein werfen: https://www.microsoft.com/de-de/licensing/licensing-programs/spla-progra ...
Ich weiß nicht, ob das SPLA-Programm von MS hier angewendet werden muss oder sollte.
Gruß
bdmvg
frag lieber nen Anwalt.
Du kannst ja mal nen Blick hier rein werfen: https://www.microsoft.com/de-de/licensing/licensing-programs/spla-progra ...
Ich weiß nicht, ob das SPLA-Programm von MS hier angewendet werden muss oder sollte.
Gruß
bdmvg
Moin,
ich - kein Jurist - behaupte, dass es kein Problem ist:
Bei uns werden die Vermögensgüter auch über Gesellschaft A bezogen und von Gesellschaft B genutzt.
In Konzernstrukturen ja ähnlich:
eine Dienstleistung GmbH & Co. KG betreut die IT-Infrastruktur und stellt die allen anderen "Schwestergesellschaften" zur Verfügung. Über die Kostenrechnung werden nicht selten dann die anfallenden Kosten auf die Schwestern umgelegt.
Solange ihr aktuell nicht die BMW AG seid und die neue Gesellschaft Daimler AG lautet...
Gruß
em-pie
ich - kein Jurist - behaupte, dass es kein Problem ist:
Bei uns werden die Vermögensgüter auch über Gesellschaft A bezogen und von Gesellschaft B genutzt.
In Konzernstrukturen ja ähnlich:
eine Dienstleistung GmbH & Co. KG betreut die IT-Infrastruktur und stellt die allen anderen "Schwestergesellschaften" zur Verfügung. Über die Kostenrechnung werden nicht selten dann die anfallenden Kosten auf die Schwestern umgelegt.
Solange ihr aktuell nicht die BMW AG seid und die neue Gesellschaft Daimler AG lautet...
Gruß
em-pie
Hallo,
letztendlich geht es ja nicht "nur" um die Lizenzen - im Grunde genommen ist es auch steuerrechtlich relevant.
Ich empfehle meinen Kunden in derartigen Fällen immer, "linke Tasche, rechte Tasche" zu spielen und sich ggf. selber Rechnungen für den Betrieb der VMs, Internetverbindungen usw. zu schreiben. Zum Beispiel über eine "Servicepauschale IT".
Was sagen denn die Mitarbeiter in der Buchhaltung und der Steuerberater dazu? Die Lizenzierung spiegelt ja letztendlich auch die buchhalterischen Entscheidungen wieder.
Gruß,
Jörg
letztendlich geht es ja nicht "nur" um die Lizenzen - im Grunde genommen ist es auch steuerrechtlich relevant.
Ich empfehle meinen Kunden in derartigen Fällen immer, "linke Tasche, rechte Tasche" zu spielen und sich ggf. selber Rechnungen für den Betrieb der VMs, Internetverbindungen usw. zu schreiben. Zum Beispiel über eine "Servicepauschale IT".
Was sagen denn die Mitarbeiter in der Buchhaltung und der Steuerberater dazu? Die Lizenzierung spiegelt ja letztendlich auch die buchhalterischen Entscheidungen wieder.
Gruß,
Jörg
Das Beste, auch für die Gewinnermittlung bei unterschiedlichen Beteilungsverhältnissen, wäre es, das "Hosting" bzw. die Dienste, die eine Firma für eine andere erbingt, sauber zu berechnen. Umsatzsteuerlich hast du dann eine Organschaft (vermutlich), das ist aber erstmal unerheblich und auch nicht so wild. Wichtig ist, das die Kosten, die entstehen (Lizenzen, Betriebskosten, Aufwand), möglichst bei dem Unternehmen im Aufwand landen bei dem sie auch entstehen.
Daraus ergibt sich dann eine Dienstleistung von Firma A (die mit Lizenzen und Servern) für Firma B. Je nachdem wer die Wartung für das OS auf der VM dann zahlt dem sollte auch die Lizenz und die VM gehören.
Was du nicht wirst machen können ist eine Datacenter Lizenz selbst zu nutzen und gleichzeitig das Nutzungsrecht an eine andere Firma weiter berechnen. Das dürfte ja nicht teilbar sein, auch wenn die VMs natürlich teilbar sind. Dann besser Kosten für Wartung und Dienste weiter belasten.
Daraus ergibt sich dann eine Dienstleistung von Firma A (die mit Lizenzen und Servern) für Firma B. Je nachdem wer die Wartung für das OS auf der VM dann zahlt dem sollte auch die Lizenz und die VM gehören.
Was du nicht wirst machen können ist eine Datacenter Lizenz selbst zu nutzen und gleichzeitig das Nutzungsrecht an eine andere Firma weiter berechnen. Das dürfte ja nicht teilbar sein, auch wenn die VMs natürlich teilbar sind. Dann besser Kosten für Wartung und Dienste weiter belasten.
Moin,
Gruß,
Dani
Die Firmen gehören nicht zu einer Firmengruppe und sind rechtlich selbstständig, bleiben jedoch im gleichen Haus und nutzt die gleiche Infrastruktur
Wie sieht die Regelung mit Büros, Personal, etc.? Bezüglich Steuerrecht, dafür ist das Unternehmen mit seinen Fachleuten dafür bestens aufgestellt.
Mag schon sein. Aber da spielen Lizenzen inzwischen auch eine wesentliche Rolle. Im schlimmsten Fall musst du die CALs für die eingesetzen Produkte doppelt vorhalten.bei einem Kunden läuft auf einem Blech ein 2019er DataCenter.
Es geht vermutlich um mehr als nur eine MS Windows Server Datacenter Lizenz. Gibt doch mal einen groben Überblick der genutzten Lizenzen und CALs, deren Lizenzprogramm (Open Licsense, M365, EA, CSP, etc.) und die zukünftige Nutzung der beteiligten Firmen.Gruß,
Dani
Hi,
bei MS weiß ich es nicht, aber zb bei PTC gehören die Lizenz der Firma die sie kauft (bei gewissen Produkten). Bei "Konzer-Strukturen" muss ein Zusatzvertrag her, der die Nutzung durch Tochterfirmen gestattet. Der kostet wieder extra... oder man kauft kräftig Lizenzen dazu.
Legal hat auch schon bei einigen anderen nachgefragt ob das so passt. Sind eine Sammlung an gewachsenen und gekauften Firmen.
Sg Dirm
bei MS weiß ich es nicht, aber zb bei PTC gehören die Lizenz der Firma die sie kauft (bei gewissen Produkten). Bei "Konzer-Strukturen" muss ein Zusatzvertrag her, der die Nutzung durch Tochterfirmen gestattet. Der kostet wieder extra... oder man kauft kräftig Lizenzen dazu.
Legal hat auch schon bei einigen anderen nachgefragt ob das so passt. Sind eine Sammlung an gewachsenen und gekauften Firmen.
Sg Dirm
@Dirmhirn
In diesen Fall ist es keine Holding, Group o.ä.
Laut dem Fragesteller sind es 100% eigenständigen Firmen, die nichts direkt miteinander zu tun haben.
Gruß,
Dani
In diesen Fall ist es keine Holding, Group o.ä.
Laut dem Fragesteller sind es 100% eigenständigen Firmen, die nichts direkt miteinander zu tun haben.
Gruß,
Dani
Zitat von @Dani:
@Dirmhirn
In diesen Fall ist es keine Holding, Group o.ä.
Laut dem Fragesteller sind es 100% eigenständigen Firmen, die nichts direkt miteinander zu tun haben.
Gruß,
Dani
@Dirmhirn
In diesen Fall ist es keine Holding, Group o.ä.
Laut dem Fragesteller sind es 100% eigenständigen Firmen, die nichts direkt miteinander zu tun haben.
Gruß,
Dani
War als Beispiel gedacht, dass nicht mal Tochterfirmen alles untereinander nutzen dürfen. Nach nochmaligem überfliegen, war das aber wohl eh schon klar.
Sg Dirm
Moin,
Gut wäre, wenn du da was schriftliches hast, was du im Zweifel vorlegen könntest (auch wenn ich mir sicher bin, dass das kein Schwein interessieren wird)…
Zitat von @Kostas:
Hallo Zusammen,
Anscheinend ist dieses Szenario so nicht definiert dass mehrere unabhängige Firmen die gleiche Hardware nutzen. Weder der Distri noch Microsoft konnten eine klare Aussage treffen.
Hallo Zusammen,
Anscheinend ist dieses Szenario so nicht definiert dass mehrere unabhängige Firmen die gleiche Hardware nutzen. Weder der Distri noch Microsoft konnten eine klare Aussage treffen.
Gut wäre, wenn du da was schriftliches hast, was du im Zweifel vorlegen könntest (auch wenn ich mir sicher bin, dass das kein Schwein interessieren wird)…
Das hat er aber auch nicht behauptet.
Natürlich darfst du beliebig viele Domains hosten, du darfst aber nicht zwei Domains so separieren und auf zwei Unternehmen aufteilen so das sie nichts mit einander zu tun haben. Es muss irgendwo ein Zusammenhang bestehen so das es als eine Umgebung zu betrachten ist.
Belasse doch einfach alle Lizenzen bei einem Unternehmen. Soll ein Unternehmen die Server betreuen, Hardware kaufen und Kosten anteilig weiter belasten. Wie ihr das ausgestaltet steht euch doch frei, schreibt es nur irgendwo auf. Oder willst du auch mit beiden Unternehmen einen Arbeitsvertrag schließen und die Administration strikt trennen? Es muss doch eine saubere Regelung her.
Natürlich darfst du beliebig viele Domains hosten, du darfst aber nicht zwei Domains so separieren und auf zwei Unternehmen aufteilen so das sie nichts mit einander zu tun haben. Es muss irgendwo ein Zusammenhang bestehen so das es als eine Umgebung zu betrachten ist.
Belasse doch einfach alle Lizenzen bei einem Unternehmen. Soll ein Unternehmen die Server betreuen, Hardware kaufen und Kosten anteilig weiter belasten. Wie ihr das ausgestaltet steht euch doch frei, schreibt es nur irgendwo auf. Oder willst du auch mit beiden Unternehmen einen Arbeitsvertrag schließen und die Administration strikt trennen? Es muss doch eine saubere Regelung her.
Hallo,
sehe ich wie eingangs erwähnt genau so.
Manchmal ist aber auch ein erzieherisches Scheitern notwendig. Spätestens bei der Steuerprüfung oder bei Haftungsfragen.
Lass ihn mal machen - dir kann es ja letztendlich egal sein
Gruß,
Jörg
sehe ich wie eingangs erwähnt genau so.
Manchmal ist aber auch ein erzieherisches Scheitern notwendig. Spätestens bei der Steuerprüfung oder bei Haftungsfragen.
Lass ihn mal machen - dir kann es ja letztendlich egal sein
Gruß,
Jörg