Als Administrator Hausdurchsuchung zu befürchten?
Hallo,
ich bin seit ca. 2 Jahren selbstständiger Admin und habe da so einen Problemkunden (kleiner Betrieb mit 5 Mitarbeitern), für den ich seit einem Jahr die IT betreue.
Auf Wunsch des Kunden wurden Backups verschlüsselt und dazu auf jedem PC verschlüsselte Verzeichnisse angelegt, in dem u.A. deren Emails gespeichert werden.
Die Schlüssel / Passwörter zum entschlüsseln sind seit Abgabe nicht mehr in meinem Besitz, auch Backups oder sonstiges habe ich nicht bei mir.
Nun hatte der Kunde letztes Jahr zwei, und kürzlich erneut besuch von der Polizei / Staatsanwalt, bei dem Computer und andere Datenträger beschlagnahmt wurden. Es geht wohl um Steuerliche Angelegenheiten vermute ich.
Nach der letzten Durchsuchung wurden sogar von zwei beschuldigten Mitarbeitern in deren Privatwohnungen ihre Notebooks beschlagnahmt, sowie bei einem externen Mitarbeiter / Lieferanten als Zeugen.
Eine Bürohilfskraft geht davon aus, dass sie ebenfalls noch Besuch bekommen wird, und ich auch mal lieber damit rechnen sollte.
Dazu ein paar Fragen, ich bin über jede noch so kleine Hilfe dankbar, das ganze macht mich etwas nervös...
- Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht?
- Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
- Mein Büro ist in meinem Privatwohnsitz, würden sie nur für das Büro einen Durchsuchungsbeschluss bekommen oder eher in alle Räume?
- Mein Arbeits-Notebook ist Verschlüsselt, muss ich Passwörter rausrücken?
- Bei mir stehen immer wieder Geräte von Kunden (Server, NAS, Festplatten, Notebooks, PCs, ...). Dürfen Sie diese auch mitnehmen? Ich kann ja nicht wirklich beweisen, dass die nicht mir gehören?!
Einen Termin beim Anwalt zur Absicherung habe ich bereits vereinbart, allerdings erst nächste Woche, deshalb suche ich hier noch mal um Rat... Würde mein Notebook beschlagnahmt werden kann ich nicht weiterarbeiten und mir gehen im Zweifel wichtige Kunden verloren...
Vielen Dank!
ich bin seit ca. 2 Jahren selbstständiger Admin und habe da so einen Problemkunden (kleiner Betrieb mit 5 Mitarbeitern), für den ich seit einem Jahr die IT betreue.
Auf Wunsch des Kunden wurden Backups verschlüsselt und dazu auf jedem PC verschlüsselte Verzeichnisse angelegt, in dem u.A. deren Emails gespeichert werden.
Die Schlüssel / Passwörter zum entschlüsseln sind seit Abgabe nicht mehr in meinem Besitz, auch Backups oder sonstiges habe ich nicht bei mir.
Nun hatte der Kunde letztes Jahr zwei, und kürzlich erneut besuch von der Polizei / Staatsanwalt, bei dem Computer und andere Datenträger beschlagnahmt wurden. Es geht wohl um Steuerliche Angelegenheiten vermute ich.
Nach der letzten Durchsuchung wurden sogar von zwei beschuldigten Mitarbeitern in deren Privatwohnungen ihre Notebooks beschlagnahmt, sowie bei einem externen Mitarbeiter / Lieferanten als Zeugen.
Eine Bürohilfskraft geht davon aus, dass sie ebenfalls noch Besuch bekommen wird, und ich auch mal lieber damit rechnen sollte.
Dazu ein paar Fragen, ich bin über jede noch so kleine Hilfe dankbar, das ganze macht mich etwas nervös...
- Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht?
- Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
- Mein Büro ist in meinem Privatwohnsitz, würden sie nur für das Büro einen Durchsuchungsbeschluss bekommen oder eher in alle Räume?
- Mein Arbeits-Notebook ist Verschlüsselt, muss ich Passwörter rausrücken?
- Bei mir stehen immer wieder Geräte von Kunden (Server, NAS, Festplatten, Notebooks, PCs, ...). Dürfen Sie diese auch mitnehmen? Ich kann ja nicht wirklich beweisen, dass die nicht mir gehören?!
Einen Termin beim Anwalt zur Absicherung habe ich bereits vereinbart, allerdings erst nächste Woche, deshalb suche ich hier noch mal um Rat... Würde mein Notebook beschlagnahmt werden kann ich nicht weiterarbeiten und mir gehen im Zweifel wichtige Kunden verloren...
Vielen Dank!
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16 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
diese ist keien Rechtsberatung da wir das hier nicht können und nicht dürfen!
Daher nur ein rein persönliche Einschätzung:
Nein.
Ja.
Kommt darauf an wie der Durchsuchgungsbeschluss fromuliert ist.
NEIN! Im Zweifelsfall kannst du dich nicht daran erinnern, Es gbit aber Mögliche Konsequenzen, wie Beugehaft...
Ja.
Vermutlich dein Problem. Leg eine Liste an mit Seriennummer und einer Zuordnung zum Kunden, mit Bestätigung des Kunden an.
Brammer
diese ist keien Rechtsberatung da wir das hier nicht können und nicht dürfen!
Daher nur ein rein persönliche Einschätzung:
- Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht?
Nein.
- Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
Ja.
- Mein Büro ist in meinem Privatwohnsitz, würden sie nur für das Büro einen Durchsuchungsbeschluss bekommen oder eher in alle Räume?
Kommt darauf an wie der Durchsuchgungsbeschluss fromuliert ist.
- Mein Arbeits-Notebook ist Verschlüsselt, muss ich Passwörter rausrücken?
NEIN! Im Zweifelsfall kannst du dich nicht daran erinnern, Es gbit aber Mögliche Konsequenzen, wie Beugehaft...
- Bei mir stehen immer wieder Geräte von Kunden (Server, NAS, Festplatten, Notebooks, PCs, ...). Dürfen Sie diese auch mitnehmen?
Ja.
Ich kann ja nicht wirklich beweisen, dass die nicht mir gehören?!
Vermutlich dein Problem. Leg eine Liste an mit Seriennummer und einer Zuordnung zum Kunden, mit Bestätigung des Kunden an.
Brammer
Zitat von @rotartsinimda:
Dazu ein paar Fragen, ich bin über jede noch so kleine Hilfe dankbar, das ganze macht mich etwas nervös...
Dazu ein paar Fragen, ich bin über jede noch so kleine Hilfe dankbar, das ganze macht mich etwas nervös...
Deswegen soltle man sich seine Kunden vorher genau anschauen.
- Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht?
Ich zum Glück noch nicht.
- Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
ja.
- Mein Büro ist in meinem Privatwohnsitz, würden sie nur für das Büro einen Durchsuchungsbeschluss bekommen
Frag den Anwalt deines vertrauens.
oder eher in alle Räume?
Frag den Anwalt deines vertrauens.
- Mein Arbeits-Notebook ist Verschlüsselt, muss ich Passwörter rausrücken?
IMHO nein, aber frag den Anwalt deines Vertrauens.
- Bei mir stehen immer wieder Geräte von Kunden (Server, NAS, Festplatten, Notebooks, PCs, ...). Dürfen Sie diese auch
mitnehmen? Ich kann ja nicht wirklich beweisen, dass die nicht mir gehören?!
mitnehmen? Ich kann ja nicht wirklich beweisen, dass die nicht mir gehören?!
Die nehmen erstmal alles mit wenn sie kommen. Ein Anwalt Deines vertrauens sollte sie aber in ihre Schranken weisen können.
Einen Termin beim Anwalt zur Absicherung habe ich bereits vereinbart, allerdings erst nächste Woche, deshalb suche ich hier
noch mal um Rat... Würde mein Notebook beschlagnahmt werden kann ich nicht weiterarbeiten und mir gehen im Zweifel wichtige
Kunden verloren...
noch mal um Rat... Würde mein Notebook beschlagnahmt werden kann ich nicht weiterarbeiten und mir gehen im Zweifel wichtige
Kunden verloren...
Das kümmert i.d.R. die Strafverfolger nicht. Dann müßtest Du schadensersatz von Deinem Kunden einklagen.
Schau das Du den Termin beim Anwalt gleich bekommst.
lks
PS: Finanzamt und zoll sind viel rigeroser als die Kripo. Die nehmen wirklich alles mit und geben nciht mal Akteneinsicht, damit man seine Buchhaltung/Steuererklärung machen kann. Ist meinem Bruder pasiert, weil einer seiner Auftraggeber Mist gebaut hat und die dann gleich bei allen Lieferanten die Steuer- und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt haben, egal, ob die mit in Verdacht waren oder nicht.
Zitat von @rotartsinimda:
- Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
In keinem Fall - hoffe ich! Das sind meine Steuergelder!! Höchstens 2 -3 - Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
sowie bei einem externen Mitarbeiter / Lieferanten als Zeugen
Für einen Zeugen bekommt man keinen Durchsuchungsbeschluss ... zumindest dann nicht, wenn der Richter nicht völlig vertrottelt ist.Einen Termin beim Anwalt zur Absicherung habe ich bereits vereinbart, allerdings erst nächste Woche
Warum nicht heute?Würde mein Notebook beschlagnahmt werden kann ich nicht weiterarbeiten und mir gehen im Zweifel wichtige Kunden verloren...
Klone das Teil, ebenso die Daten die Du brauchst und verwahre sie an einer sicheren Stelle (nein, nicht unter der Matratze ). Dann ist doch alles schick?LG, Thomas
Hi
Leider hab ich mal Erfahrungen damit gemacht. Zu der Zeit war ich noch Praktikant und Windows 95 und NT waren die Top aktuellen Betriebssysteme.
Das war nicht schön.Möglicherweise ist das aber in Österreich anders als in Deutschland.
Kripo in Begeleitung von Finanzamt und sogar Microsoft war da.
Ca. 10 Personen waren da. Sie haben alle Mitarbeiter geprüft haben und erkennungsdienstlich erfasst. Sogar mich obwohl ich als Praktikant dort nicht beschäftigt war.
Die haben jede Diskette jede CD einfach alles eingepackt. Den Server abgebaut jeden PC mitgenommen.
Jedes Sicherungsband einfach alles.
Die gesamte Firma war bis auf Papier und bleistift leer.
Die beschlagnahmte EDV ( auch EDV von Kunden den das war auch eine EDV Firma) hat die Firma nach 6 Jahren zurück bekommen. Inkl. wohl einer Saftigen geldstrafe usw.
Genaueres weiss ich da aber nicht da mir mein damaliger Chef nie gesagt hat wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist.
Doch kann sein da stehen sogar Leute rum die die Ausgänge und Eingänge Sichern damit keiner mit irgendwas abhauen kann.
LG
Leider hab ich mal Erfahrungen damit gemacht. Zu der Zeit war ich noch Praktikant und Windows 95 und NT waren die Top aktuellen Betriebssysteme.
Das war nicht schön.Möglicherweise ist das aber in Österreich anders als in Deutschland.
Kripo in Begeleitung von Finanzamt und sogar Microsoft war da.
Ca. 10 Personen waren da. Sie haben alle Mitarbeiter geprüft haben und erkennungsdienstlich erfasst. Sogar mich obwohl ich als Praktikant dort nicht beschäftigt war.
Die haben jede Diskette jede CD einfach alles eingepackt. Den Server abgebaut jeden PC mitgenommen.
Jedes Sicherungsband einfach alles.
Die gesamte Firma war bis auf Papier und bleistift leer.
Die beschlagnahmte EDV ( auch EDV von Kunden den das war auch eine EDV Firma) hat die Firma nach 6 Jahren zurück bekommen. Inkl. wohl einer Saftigen geldstrafe usw.
Genaueres weiss ich da aber nicht da mir mein damaliger Chef nie gesagt hat wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist.
Zitat von @keine-ahnung:
> Zitat von @rotartsinimda:
>
> - Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
In keinem Fall - hoffe ich! Das sind meine Steuergelder!! Höchstens 2 -3
> Zitat von @rotartsinimda:
>
> - Kann es wirklich sein, dass hier plötzlich 10 Beamte stehen und mein Haus auf den Kopf stellen?
In keinem Fall - hoffe ich! Das sind meine Steuergelder!! Höchstens 2 -3
Doch kann sein da stehen sogar Leute rum die die Ausgänge und Eingänge Sichern damit keiner mit irgendwas abhauen kann.
LG
Moin,
darum redet man auch ein wenig mit den Kunden, was sie denn so machen - wenn jetzt ein üblicher Handwerksbetrieb total überzogene Sicherheitsanforderungen hat, sollte einen das stutzig machen. (sic!).
Thomas, wenn der Zeuge Zulieferer ist und die Polizei eben noch nicht weiss, wer alles unter derselben Decke steckt ist ein Zeuge eine nette Formulierung für Tatverdächtigt. Will ich dem Bruder nicht in die Schuhe schieben, aber bei den richtigen "Partnern" kann das passieren.
Ich nehme eher an, dass das Problem die Singularität des Werkzeugs ist, nicht die Singularität der Daten, wobei es natürlich auch nicht so toll ist, wenn Kundendaten offen bei der Polizei ausliegen.
LG
darum redet man auch ein wenig mit den Kunden, was sie denn so machen - wenn jetzt ein üblicher Handwerksbetrieb total überzogene Sicherheitsanforderungen hat, sollte einen das stutzig machen. (sic!).
Thomas, wenn der Zeuge Zulieferer ist und die Polizei eben noch nicht weiss, wer alles unter derselben Decke steckt ist ein Zeuge eine nette Formulierung für Tatverdächtigt. Will ich dem Bruder nicht in die Schuhe schieben, aber bei den richtigen "Partnern" kann das passieren.
Ich nehme eher an, dass das Problem die Singularität des Werkzeugs ist, nicht die Singularität der Daten, wobei es natürlich auch nicht so toll ist, wenn Kundendaten offen bei der Polizei ausliegen.
LG
Was Strafverfolgungsbehörden machen und was Strafverfolgungsbehörden machen dürfen, sind häufig drei verschiedene Paar Schuhe. Ich habe mal miterlebt, wie das FA einen mir bekannten Bauunternehmer fertig zerbröselt hat ... irgendwie beschreibt Rechtsbeugung das nicht wirklich gut .
Mir wollte im Rahmen eines sog. Drittschuldnerverfahrens auch mal ein GV in die Praxis - der war so schnell wieder raus, wie er reingekommen ist .
Insbesondere bei nicht beteiligten Dritten obliegt die richterliche Anordnung des Durchsuchungs- und ggf. Beschlagnahmebeschlusses besonderer Sorgfalt - hier kann IMHO ein anwesender Anwalt, der ein bisschen auf Krawall gebürstet ist, schon ordentliche Stämme zwischen die Beine der Staatsmacht werfen. Ohne diesen bist Du aber vermutlich kein besonderes Durchsuchungshindernis .
LG, Thomas
Mir wollte im Rahmen eines sog. Drittschuldnerverfahrens auch mal ein GV in die Praxis - der war so schnell wieder raus, wie er reingekommen ist .
Insbesondere bei nicht beteiligten Dritten obliegt die richterliche Anordnung des Durchsuchungs- und ggf. Beschlagnahmebeschlusses besonderer Sorgfalt - hier kann IMHO ein anwesender Anwalt, der ein bisschen auf Krawall gebürstet ist, schon ordentliche Stämme zwischen die Beine der Staatsmacht werfen. Ohne diesen bist Du aber vermutlich kein besonderes Durchsuchungshindernis .
LG, Thomas
Zitat von @keine-ahnung:
Was Strafverfolgungsbehörden machen und was Strafverfolgungsbehörden machen dürfen, sind häufig drei
verschiedene Paar Schuhe. Ich habe mal miterlebt, wie das FA einen mir bekannten Bauunternehmer fertig zerbröselt hat ...
irgendwie beschreibt Rechtsbeugung das nicht wirklich gut .
Was Strafverfolgungsbehörden machen und was Strafverfolgungsbehörden machen dürfen, sind häufig drei
verschiedene Paar Schuhe. Ich habe mal miterlebt, wie das FA einen mir bekannten Bauunternehmer fertig zerbröselt hat ...
irgendwie beschreibt Rechtsbeugung das nicht wirklich gut .
Kann ich mir vorstellen. Das Finazamt wollte von meinem Bruder auch hohe 5-stellige Eurobeträge, weil die das halt so geschätzt haben. Und die Unterlagen, die belegen, daß da die Steuerschuld deutlich geringer ist liegen immer noch beim Zoll.
Mir wollte im Rahmen eines sog. Drittschuldnerverfahrens auch mal ein GV in die Praxis - der war so schnell wieder raus, wie er
reingekommen ist .
reingekommen ist .
Insbesondere bei nicht beteiligten Dritten obliegt die richterliche Anordnung des Durchsuchungs- und ggf. Beschlagnahmebeschlusses
besonderer Sorgfalt - hier kann IMHO ein anwesender Anwalt, der ein bisschen auf Krawall gebürstet ist, schon ordentliche
Stämme zwischen die Beine der Staatsmacht werfen. Ohne diesen bist Du aber vermutlich kein besonderes Durchsuchungshindernis
besonderer Sorgfalt - hier kann IMHO ein anwesender Anwalt, der ein bisschen auf Krawall gebürstet ist, schon ordentliche
Stämme zwischen die Beine der Staatsmacht werfen. Ohne diesen bist Du aber vermutlich kein besonderes Durchsuchungshindernis
Ja, da ist es wichtig, rechtzeitg einen Anwalt da zu haben, der Zähne zeigt. Hinterher funktioniert das "beißen" nciht mehr.
Hallo ,
natuerlich duerfen Sie das nicht.
Dann muessten Sie auch die Wohnsitze der Putzfrauen durchsuchen e.t.c
Als Dienstleister liegen ja diese Dateien nicht bei Dir und das ist durch Sicherheitsrichtlinien wohl bestatetigt ?
Selbst wenn Sie mit einem Duchsuchungsbefehl bei Dir antanzen kann das nur die Firmenrauemlichkeiten betreffen und nicht die Privatenraueme z.B von Untermietern, Mitbewohnern e.t.c
Welchen Durchsungsbeschluss Sie bekommen haengt natuerlich von der Situation ab. Aber hier wuerde ich mir keine Gedanken machen.
Ansonsten kannst Du natuerlich die Rechner präparieren mit Antiforensiktools.... zipbombs... e.t.c. Was die Forensik unmoeglich macht.
http://www.youtube.com/watch?v=OP9k-G2yq9I
Gruss
natuerlich duerfen Sie das nicht.
Dann muessten Sie auch die Wohnsitze der Putzfrauen durchsuchen e.t.c
Als Dienstleister liegen ja diese Dateien nicht bei Dir und das ist durch Sicherheitsrichtlinien wohl bestatetigt ?
Selbst wenn Sie mit einem Duchsuchungsbefehl bei Dir antanzen kann das nur die Firmenrauemlichkeiten betreffen und nicht die Privatenraueme z.B von Untermietern, Mitbewohnern e.t.c
Welchen Durchsungsbeschluss Sie bekommen haengt natuerlich von der Situation ab. Aber hier wuerde ich mir keine Gedanken machen.
Ansonsten kannst Du natuerlich die Rechner präparieren mit Antiforensiktools.... zipbombs... e.t.c. Was die Forensik unmoeglich macht.
http://www.youtube.com/watch?v=OP9k-G2yq9I
Gruss
Zitat von @Alchimedes:
Selbst wenn Sie mit einem Duchsuchungsbefehl bei Dir antanzen kann das nur die Firmenrauemlichkeiten betreffen und nicht die
Privatenraueme z.B von Untermietern, Mitbewohnern e.t.c
Selbst wenn Sie mit einem Duchsuchungsbefehl bei Dir antanzen kann das nur die Firmenrauemlichkeiten betreffen und nicht die
Privatenraueme z.B von Untermietern, Mitbewohnern e.t.c
Das Problem ist wie so oft nicht das was sie nciht dürfen, sondern das was sie tun, obwohl sie es nicht dürfen. Deswegen ist es es ratsam einen Anwalt zu konsultieren.
Ansonsten hier noch eine Anleitung und was zum anschauen
lks
PS: Gute Anwälte arbeiten auch 24/7/366 wenn es sein muß.
Edirt: Typo
Das ist ein Problem das die Sheriffs Dinge tun fuer die Sie nicht berechtigt sind.... siehe Handydatenauswertung ohne richterlichen Beschluss....
Nur solange keiner klagt....
ich wuerd den einfach auf die Fresse hauen und in Garten verbuddeln.... koennen Sie auch nicht klagen....
Hatte auch mal 2 Kripobeamte vor der Tuer die haben sich in der Hausnummer geirrt.... Kann ich auch nichts fuer wenn ploetzlich Unbekannte
in meiner Wohnung reinwollen ?
Geklagt haben die nicht .... komisch
super Danke !
Gruss
Nur solange keiner klagt....
ich wuerd den einfach auf die Fresse hauen und in Garten verbuddeln.... koennen Sie auch nicht klagen....
Hatte auch mal 2 Kripobeamte vor der Tuer die haben sich in der Hausnummer geirrt.... Kann ich auch nichts fuer wenn ploetzlich Unbekannte
in meiner Wohnung reinwollen ?
Geklagt haben die nicht .... komisch
Ansonste hier noch eine Anleitung udn was zum anschauen
super Danke !
Gruss
Die Beschlagnahme eines Notebooks sollte dich nicht arbeitslos machen. Du hast als professioneller IT-Experte doch bestimmt Sicherungsbestände und Ausweichmöglichkeiten?
Grundsätzlich mußt mit allen denkbaren behördlichen Maßnahmen rechnen, auch wenn du selber nicht verdächtigt bist.
Es kommt ganz auf die Tageslaune des Richters an, der einer Durchsuchung zustimmen muss - sofern nicht Gefahr in Verzug ist, was auch ein kleiner Polizeibeamter oder Finanzer selbst entscheiden kann. Auf einen Anwalt kannst ruhig verzichten, erspare dir das Honorar.
PS. Ich keinen keinen Administrator seit Jahrzehnten, dem eine Kennwortverschlüsselung eine unüberwindliche Barreiere bietet...
Grundsätzlich mußt mit allen denkbaren behördlichen Maßnahmen rechnen, auch wenn du selber nicht verdächtigt bist.
Es kommt ganz auf die Tageslaune des Richters an, der einer Durchsuchung zustimmen muss - sofern nicht Gefahr in Verzug ist, was auch ein kleiner Polizeibeamter oder Finanzer selbst entscheiden kann. Auf einen Anwalt kannst ruhig verzichten, erspare dir das Honorar.
PS. Ich keinen keinen Administrator seit Jahrzehnten, dem eine Kennwortverschlüsselung eine unüberwindliche Barreiere bietet...
Das eine oder andere geht hier in den Antworten etwas durcheinander.
Ganz wichtig ist die Frage, ob Du Zeuge oder Beschuldigter bist.
Diese Frage muss vor allem anderen geklärt werden, ggf. hierzu eine Erklärung verlangen!
Es soll Behörden geben, die dies gerne mal im Graubereich lassen ...
Als Beschuldigter hast Du Aussageverweigerungsrechte und brauchst nirgendwo zu helfen.
Als Zeuge musst Du grundsätzlich aussagen (solange Du Dich nicht selber belastest oder
ein Zeugnisverweigerungsrecht [z.B. wg. Angehörige] hast).
Ein guter (Strafrecht!) Anwalt ist im zweiten Falle notwendig.
Ganz wichtig ist die Frage, ob Du Zeuge oder Beschuldigter bist.
Diese Frage muss vor allem anderen geklärt werden, ggf. hierzu eine Erklärung verlangen!
Es soll Behörden geben, die dies gerne mal im Graubereich lassen ...
Als Beschuldigter hast Du Aussageverweigerungsrechte und brauchst nirgendwo zu helfen.
Als Zeuge musst Du grundsätzlich aussagen (solange Du Dich nicht selber belastest oder
ein Zeugnisverweigerungsrecht [z.B. wg. Angehörige] hast).
Ein guter (Strafrecht!) Anwalt ist im zweiten Falle notwendig.
Da geht tatsächlich einiges durcheinander!
Hier geht es um eine (befürchtete) Haussuchung, und es ist dabei piepsegal, ob der Hausrechtsanhaber Beschuldigter oder Zeuge ist - wobei bei Zeugen eine Haussuchung ohne Anfangsverdacht höchst unwahrscheinlich wäre.
Ein Aussageverweigerungsrecht hilf bei einer Haussuchung überhaupt nicht weiter, sondern birgt eher die Gefahr in sich, dass der Laden auseinander genommen wird! Und wer seine berufliche Existenz an ein Notebook festmacht, der wird sich bestimmt auch keinen "guten" Anwalt leisten wollen / könen. Schon mal davon gehört, dass im Falle des Falles Staatswälte eher die Presse informieren, damit diese filmen und der/die Staatsanwalt/wältin sich in Positur stellen kann, wenn das Einsatzkommando zur Überraschung des Beschuldigten auftaucht?
Dabei bleibt für Beschuldigte nur noch die Hoffnung, dass auch sich auch hre Festplatte im Verfahren auf wunderbare Weise in Luft auflöst...
Hier geht es um eine (befürchtete) Haussuchung, und es ist dabei piepsegal, ob der Hausrechtsanhaber Beschuldigter oder Zeuge ist - wobei bei Zeugen eine Haussuchung ohne Anfangsverdacht höchst unwahrscheinlich wäre.
Ein Aussageverweigerungsrecht hilf bei einer Haussuchung überhaupt nicht weiter, sondern birgt eher die Gefahr in sich, dass der Laden auseinander genommen wird! Und wer seine berufliche Existenz an ein Notebook festmacht, der wird sich bestimmt auch keinen "guten" Anwalt leisten wollen / könen. Schon mal davon gehört, dass im Falle des Falles Staatswälte eher die Presse informieren, damit diese filmen und der/die Staatsanwalt/wältin sich in Positur stellen kann, wenn das Einsatzkommando zur Überraschung des Beschuldigten auftaucht?
Dabei bleibt für Beschuldigte nur noch die Hoffnung, dass auch sich auch hre Festplatte im Verfahren auf wunderbare Weise in Luft auflöst...
Ich hatte schon das Glück und nur weil ich im Telefonbuch eines Ex-Kunden stand. Man nahm alle Rechner (eigene und Kundenrechner) mit und wollte sogar die gerade eintreffende Post mit neuen PCs haben. Das konnte ich aber verhindern. Mit Hilfe meines Anwaltes habe ich dann ziemlich Druck gemacht und meine Rechner nach 4 Wochen wieder abholen dürfen. Ich habe daraufhin die Lieferung und Installation gefordert,da man die Rechner einfach abgeklemmt hat, nicht heruntergefahren hat. Dieser Forderung stimmten sie nicht zu. Nach langen Verhandlungen habe ich bei der Kripo einen Termin gemacht und die PCs vor Ort begutachtet. Sie mussten mir den ordnungsgemäßen Betrieb vorführen. 60% der Rechner liefen nicht mehr. Man hatte die NAS Systeme auseinander gebaut und angeblich einzeln gesichert und letztendlich wieder falsch zusammengesetzt. Und mein chinesischer Server (läuft nur mit passender Tastatur) leif gar nicht mehr. Schadenersatzforderung hat etwas gedauert, aber 12500 € gab es dann doch. Ich hatte mit dem Kunden nichts zu tun, er hatte lediglich meine Telefonnummer in seinem Handy gepeichert.
Seither habe ich mein NAS im Gartenteich (wegen Kühlung) und auf dem PC gibt es nur temporäre Daten, unwichtige Daten und SPAM. Vielen meiner Kunden (Anwälte) habe ich ähnliche Installationen in abgehangenen Decken, Zwischenwänden der Heizungen seither installiert und somit schon viel schlimmes verhindert.
Seither habe ich mein NAS im Gartenteich (wegen Kühlung) und auf dem PC gibt es nur temporäre Daten, unwichtige Daten und SPAM. Vielen meiner Kunden (Anwälte) habe ich ähnliche Installationen in abgehangenen Decken, Zwischenwänden der Heizungen seither installiert und somit schon viel schlimmes verhindert.
Die Gefahr einer Beschädigung beschlagnahmter DV-Einrichtungen dürfte nicht allzu groß sein. Handelt es sich bei den sachkundigen Untersuchern doch vilefach um zum Fachinformatiker umgeschulte Metzgergesellen und, neudings, auch an Verwaltungsakademien ausgeblidete Cyber Cops, die schon mal einen Computer von innen gesehen haben.
Deine Art von Betreuung von Anwalts-Anlagen erscheint mir als reichlich überzogen - dürfen diese doch gar nicht beschlagnahmt werden.
Deine Art von Betreuung von Anwalts-Anlagen erscheint mir als reichlich überzogen - dürfen diese doch gar nicht beschlagnahmt werden.