xartor
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Alter Systempartner weigert sich Übergabe zu machen

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall.

Ich übernehme die Systembetreuung eines neuen Kunden.
Der alte Systempartner (einer meiner alten Arbeitgeber) weigert sich eine Übergabe an mich zu machen.

Wie ist das ganze rechtliche ist der alte Systempartner nicht dazu verpflichtet mit mir oder dem Kunden eine ordungsgemäße Übergabe durchzuführen?
Sprich ich möchte ich folgendes von ihm:
- Dokumentation
- Lizenzen
- Netzwerkplan etc.

Umsonst machen muss er es nicht er bekommt es bezahlt vom Kunden.

Und wenn er sich weigert wie komm ich aus der Haftung raus, wenn z.B. Lizenzen fehlen.

VG Xartor

Content-ID: 341990

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chgorges
chgorges 29.06.2017 um 11:31:10 Uhr
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Zitat von @Xartor:

Hallo zusammen,
Hi
ich habe folgenden Fall.
Ich übernehme die Systembetreuung eines neuen Kunden.
Der alte Systempartner (einer meiner alten Arbeitgeber) weigert sich eine Übergabe an mich zu machen.
Was er nicht muss
Wie ist das ganze rechtliche ist der alte Systempartner nicht dazu verpflichtet mit mir oder dem Kunden eine ordungsgemäße Übergabe > durchzuführen?
Mit dir nicht, mit deinem Kunden schon, je nachdem, welche SLAs ursprünglich vereinbart wurden. Wenn nichts vereinbart wurde, muss der alte Dienstleister gar nichts.
Sprich ich möchte ich folgendes von ihm:
- Dokumentation
- Lizenzen
- Netzwerkplan etc.

Umsonst machen muss er es nicht er bekommt es bezahlt vom Kunden.

Und wenn er sich weigert wie komm ich aus der Haftung raus, wenn z.B. Lizenzen fehlen.
In dem du ein ordentliches und sauberes Übergabeprotokoll anlegst, wie und mit was du das System vorgefunden hast und das von allen Beteiligten unterschreiben lässt.

VG Xartor
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.06.2017 aktualisiert um 11:53:34 Uhr
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Zitat von @Xartor:

Wie ist das ganze rechtliche ist der alte Systempartner nicht dazu verpflichtet mit mir oder dem Kunden eine ordungsgemäße Übergabe durchzuführen?

Dir nicht, aber dem Kunden.

Sprich ich möchte ich folgendes von ihm:
- Dokumentation

Da ist die Frage, was vertraglich vereinbart wurde.

- Lizenzen

Das muß er ordnungsgemäßt übergeben, wenn diese vom Kunden ordnungsgemäßt gekauft wurden.

- Netzwerkplan etc.

Das ist wiederum vom Vertrag abhängig.

Umsonst machen muss er es nicht er bekommt es bezahlt vom Kunden.

Umsonst und kostenlos sind zwei verschiedene Dinge. face-smile


Und wenn er sich weigert wie komm ich aus der Haftung raus, wenn z.B. Lizenzen fehlen.

Inventur machen, dokumentieren, und dem Kunden sagen, was fehlt (oder zuviel ist).

lks

PS: IANAL
Xartor
Xartor 29.06.2017 aktualisiert um 12:10:47 Uhr
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Danke euch.

Ja ich habe auch den Kunden gesagt was ich von ehemaligen Systempartner benötige.
Der Kunde hat auch beim Systembetreuer angefragt und dieser sagte er weigere sich in meiner Anwesenheit eine Übergabe an den Kunden zu machen.
Edit: Steht es nicht dem Kunden frei wer bei der Übergabe dabei ist?

Muss wohl mein Kunde Druck machen.

In dem Wartungsvertrag ist nichts von Dokumentation etc. vereinbart auch nicht was bei einer Kündigung mit der Dokumentation passiert.
Ich weiß das Sie eine haben und auch den Kunden in Rechnung gestellt haben, ist ja mein ehemaliger Arbeitgeber.

VG Xartor
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.06.2017 um 12:14:54 Uhr
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Zitat von @Xartor:

Ich weiß das Sie eine haben und auch den Kunden in Rechnung gestellt haben, ...

Dann ist sie dem Kunde auszuhändigen.

lks
Pjordorf
Pjordorf 29.06.2017 um 12:44:46 Uhr
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Hallo,

Zitat von @Xartor:
Dein
(einer meiner alten Arbeitgeber)
und dein
dieser sagte er weigere sich in meiner Anwesenheit eine Übergabe an den Kunden zu machen.
lässt ahnen das da noch versteckte Leichen sind und ihr (du und einer deiner alten Arbeitgeber) nicht zusammen kommen werden. Je nach was denn nun tatsächlich vertraglich vereinbart wurde kannst du drauf bestehen das dein neuer Kunde sich mit deinen ehemaligen Arbeitgeber prügelt oder du lässt die Übergabe ohne dich durchlaufen, und erst nachdem du diese als vollständig anerkennst als neuer Dienstleister und dies dem neuen Kunde auch so übermittelst (Schriftlich) darf er dann die Übergebenen Daten als Vollständig akzeptieren. Du kannst aber auch dir einen Gerichtsbeschluß geben lassen wo drin steht das der alte Dienstleister in deinem beisein die Übergabe durchführt. Fragt sich was dort insgeseamt vorgefallen ist, aber einseitig ist das wohl nicht gewesen. Nur du kannst wissen was in der Vergangenheit vorgefallen ist und wer auf welche Prinzipien rumreitet bzw. festhält.

Edit: Steht es nicht dem Kunden frei wer bei der Übergabe dabei ist?
Natürlich, aber bevor der sein Hintern freiwillig in Natodraht setzt....

Muss wohl mein Kunde Druck machen.
Kann auch ein Bummerang werden, aber das kannst nur du beurteilen.

In dem Wartungsvertrag ist nichts von Dokumentation etc. vereinbart auch nicht was bei einer Kündigung mit der Dokumentation passiert.
Na, dfann braucht er ja nichts zu übergeben - einer deiner alten Arbeitgeber bzw. der Dienstleister.

Ich weiß das Sie eine haben und auch den Kunden in Rechnung gestellt haben, ist ja mein ehemaliger Arbeitgeber.
Und, was hilft dir das? Nüscht. Es scheint ja kein Vertragsbestandteil zu sein...

Hier wird mehr aus dem Bauch heraus oder mit Nasenfaktor oder alten gefühlen argumentiert als mit Tatsachen - so scheint es mir. Ob so etwas gut ist...

Gruß,
Peter
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 29.06.2017 um 12:47:09 Uhr
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Zitat von @Pjordorf:

Ich weiß das Sie eine haben und auch den Kunden in Rechnung gestellt haben, ist ja mein ehemaliger Arbeitgeber.
Und, was hilft dir das? Nüscht. Es scheint ja kein Vertragsbestandteil zu sein...

Moment: Wenn eine Dokumentation bezahlt wurde, hat der Kunde auch Anspruch drauf, diese zu erhalten, Egal ob das in einen schriftlichen vertrag drinsteht oder nicht.

lks
Vision2015
Vision2015 29.06.2017 aktualisiert um 15:30:05 Uhr
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Zitat von @Xartor:

Hallo zusammen,
auch Hallo,

ich habe folgenden Fall.
ah ja... face-smile

Ich übernehme die Systembetreuung eines neuen Kunden.
gut...
Der alte Systempartner (einer meiner alten Arbeitgeber) weigert sich eine Übergabe an mich zu machen.
oha.... warum möchte er das nicht? eigentlich auch egal, denn er muss es nicht- es sei den, er ist vertraglich dazu Angehalten!
und wenn er es nicht macht... sagt der Richter, DU DU DU Böser, und gut ist... deswegen gibbet immernoch keine Doku!

Wie ist das ganze rechtliche ist der alte Systempartner nicht dazu verpflichtet mit mir oder dem Kunden eine ordungsgemäße Übergabe durchzuführen?
Sprich ich möchte ich folgendes von ihm:
- Dokumentation
Du erst mal überhaubt nicht, sondern der Kunde!
- Lizenzen
wer hat die Lizenzen den gekauft, und wer ist Inhaber der Lizenzen?
- Netzwerkplan etc.
den hast du doch schnell selber erstellt... hatte den dein ex boss den auftrag einen zu erstellen?

Umsonst machen muss er es nicht er bekommt es bezahlt vom Kunden.
er ist auch nicht verpflichtet Aufträge Anzunehmen!

Und wenn er sich weigert wie komm ich aus der Haftung raus, wenn z.B. Lizenzen fehlen.
wiso du?
die Frage ist ja, wer ist Lizenz Inhaber!!!

VG Xartor
Frank
maretz
maretz 30.06.2017 um 14:57:42 Uhr
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Moin,

natürlich darf der Kunde einige Dinge machen - aber nen direkten Konkurrenten dazu holen ist im besten Fall fragwürdig. Und ich würde mir überlegen ob dein Vorgehen grade Zielführend oder Kundenorientiert ist:
a) Kann einer deiner alten AG dann auch mal gucken ob du nicht evtl. illegal irgendwelche alten Firmendaten mitgenommen hast. Schwer beweisbar aber um nen Knüppel zwischen die Beine zu werfen reicht es allemal. Und der brauch ja nur sagen du hast z.B. Firmenadressen o.ä. mitgenommen bzw. das interne Wissen aus deiner alten Firma....

b) Wenn du bei mir so kommen würdest und ich müsste die Übergabe an dich machen - ich würde mit Sicherheit einige Kleinigkeiten vergessen die du nicht explizit fragst. Danach die Unterschrift das die Übergabe vollständig erfolgt ist - und go. Oh, ich habe vergessen dir zu sagen das zwar das Admin-PW auf dem Server xyz ist aber leider auf den Switches nicht? Schade aber auch, aber du hast ja bestätigt eine vollständige Übergabe erhalten zu haben.....

c) Je nach Vertrag kann ich sogar hingehen und Konfigs löschen wenn diese als geistiges Eigentum zählen und der Kunde eben ne Nutzung erworben hat, nicht die Konfig selbst.

Von daher: Schön das du mit deinem alten AG ärger hast und dies auf dem Rücken des Kunden austragen willst... bei mir wärt ich beide recht schnell wieder vom Hof...
beidermachtvongreyscull
beidermachtvongreyscull 01.07.2017 um 10:13:01 Uhr
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Wenn Dein Kunde einen Vertrag mit dem alten Dienstleister hat, der juristisch gesehen als Werkvertrag bewertet wird, dann kann er nicht anders.
Pjordorf
Pjordorf 01.07.2017 um 11:52:08 Uhr
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Und sicherlich müssen hier noch die andere 2 Parteien gehört werden, dann wird sich bestimmt abzeichnen was da wirklich vorliegt und inwiefern einer gar den Rechtsweg bestreiten will.

Gruß,
Peter