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Benötige bitte Hilfe - Hersteller verweigert zugesagten Support

Guten Morgen,

wie der Titel schon beschreibt, benötige ich bitte Rat bzw. Vorschläge zu folgendem Sachverhalt.

Ich habe mir vor über einem Jahr ein sehr teures Notebook mit Xeon Prozessor gekauft. Zu dem Zeitpunkt gab es schon die ersten von Windows 10 Betas. Beim Hersteller hatte ich vor dem Kauf mehrere Male nachgefragt, ob ich auch Windows 10 später installieren könne bzw. ob auch Treiber und Software für Windows 10 zur Verfügung gestellt werden. Das wurde immer wieder bejaht.

Da keine weiteren Notebooks mit Xeon Prozessoren für die Zukunft seitens dieses Herstellers geplant waren, habe ich zugegriffen.

Vor einem halben Jahr habe ich dann nachgefragt, wann man mit Treiber und Software rechnen könne. Ich wurde immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Ende November 2015 erhielt ich von einem Supportmitarbeiter die Info, dass es definitiv keinen Windows 10 Support geben wird. Dies war auch nie geplant. Da habe ich nicht schlecht gestaunt. Darauhin habe ich die Geschäftsleitung mit meinem Anliegen 2 Mal angeschrieben, mit dem Ergebnis, keine Antwort bis heute erhalten zu haben.

Vor einige Wochen erhielt ich ganz plötzlich die überraschende Info, dass man an einem internen Projekt arbeiten würde, doch Windows 10 Supoort leisten zu können. Man würde selber aktuell erfolgreich die Treiber für die verbauten Komponenten zusammenstellen bzw. selber herzustellen. Jedoch könne dies nur gewährleistet werden, wenn ich das Notebook dorthin versenden würde. Diesen Vorschlag fand ich merkwürdig. Zum zweiten kam es für mich nicht Frage das Gerät mehrere Tage aus der Hand zu geben, da ich täglich damit arbeite.

An sich wäre die ganze Angelegenheit nicht so schlimm. Aber mehrere Probeinstallationen (Clean) von Windows 10 waren zwar möglich, aber für einige der verbauten Komponenten gab es noch nicht einmal über das Windows Update Treiber. Somit ist das Gerät unbrauchbar.

Jetzt warte ich wieder seit 3 Wochen auf Antwort auf meine Anfrage. Und es sieht so aus, als dass ich leider rechtlich dagegen vorgehen muss.

Ich möchte hier keine Rechtsberatung, aber ich würde mich freuen, wenn der Eine oder Andere Experte von Ihnen mir ein paar Argumente an die Hand geben könnte, wie ich dies angehen soll. So eine Art Argumentationshilfe, da ich mich mit solchen Dingen überhaupt nicht auskenne. Ich bekomme zwar eine Windowsinstallation und die Installation meiner CAD und anderer Software hin, aber da hört es schon auf. Zum Beispiel stellt sich mir die Frage, kann ein Verbraucher erwarten, dass eine ein halbes Jahr vor Erscheinen von Windows 10 gekaufte neue Hardware diese auch mit Windows 10 läuft. Entspricht dies den aktuellen "Marktregeln" im Hardware Bereich usw.

Falls noch weitere Infos benötigt werden, einfach fragen.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Content-ID: 296306

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

kontext
kontext 15.02.2016 aktualisiert um 12:14:09 Uhr
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Hallo @Aidseeker,

kurze Frage vorab um einen Endlos-Thread zu vermeiden.
Hast du irgendwas schriftlich bzgl. des Windows 10 Supports seitens des Lieferant / Hersteller?

Falls du nur telefonisch etwas hast, wirst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.
Solltest du etwas schriftlich haben, kannst du dich mal mit deinem Anwalt zusammensitzen und schauen was geht.

Zu deiner Frage zum erwarten - ein klares nein - von meiner Seite aus ...
Just my 2 Cents
@kontext
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 12:15:40 Uhr
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Servus,

an sich ist erstmal wichtig ob du irgendwas schriftlich hast. Sowohl die Zusicherung als auch die Verneinung des Win10 Support.
Hast du jeweils nur mündliche Aussagen bist du schonmal der Gekniffene und da wird dir auch der Weg zum RA wenig bringen.

Hast du das Ganze(zusage der Win10 Unterstützung) schriftlich könnte sich ein Gang zum RA sicher lohnen. In welcher Form dieser dann seinen Job macht kann ich dir nicht sagen, da ich kein RA bin.

Mal so nebenbei, um welchen Hersteller geht es, welches Modell von Laptop und muss es unbedingt Windows 10 sein?
Gerade wenn es ein Produktivsystem sein soll wär es doch erstmal Sinnvoll auf ein etabliertes OS(Win7 oder Win8.1) zu setzen oder?

Gruß
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 aktualisiert um 12:19:03 Uhr
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Ja, habe ich vor Kauf schriftlich per Mail angefragt und per Mail die Zusage erhalten. Wir haben seit Monaten Windows 10 im Unternehmen laufen. Und mit Windows 10 laufen die CAD und Grafiksoftware wesentlich performanter als mit Windows 7.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.02.2016 um 12:18:22 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:

Zum Beispiel stellt sich mir die Frage, kann ein Verbraucher erwarten, dass eine ein halbes Jahr vor Erscheinen von Windows 10 gekaufte neue Hardware diese auch mit Windows 10 läuft. Entspricht dies den aktuellen "Marktregeln" im Hardware Bereich usw.

Nein, sofern dieses nicht schriftlich explizit zugesagt wurde.


Kein Hersteller kann Dir garantieren, daß ein OS da drauf läuft, von dem man zum Verkaufszeitpunkt der Hardware (geschweige denn zum Entwicklungszeitpunkt) nicht einmal weiß, wie die edgültigen "features" des OS aussehen.

lks
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 12:21:02 Uhr
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Na dann ab zum RA ^^ und prüfen lassen ob es Sinn macht auf Erfüllung zu klagen, halte ich für ausgeschlossen, oder auf Schadensersatz.
So oder so kann dir das nur ein RA beantworten. Persönlich kenne ich 2 Leute die bei jedem Furz ihre Rechtsschutzversicherung bemühen, ohne dürfte das ein teures Unterfangen werden.
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 aktualisiert um 12:29:47 Uhr
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Kein Hersteller kann Dir garantieren, daß ein OS da drauf läuft, von dem man zum Verkaufszeitpunkt der Hardware (geschweige denn zum Entwicklungszeitpunkt) nicht einmal weiß, wie die edgültigen "features" des OS aussehen.

lks

Das kann ich auch nachvollziehen. Ich könnte das verstehen, wenn das Notebook z. B. 5 Jahre alt wäre. Aber wann ist das schon mal passiert, dass auf ein neues Gerät ein nur ein paar Monate später erscheinenedes Betriebssystem vom Hersteller nicht unterstützt wird. Ich konnte auf mein 7 Jahre altes Notebook ohne Probleme Windows 10 aufspielen. Sehe ich das etwas blauäugig oder liege ich mit meiner Annahme doch nicht so falsch.

Vor allem auch unter dem Aspekt, dass zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt war, dass Windows 7 nur noch die "wichtigsten" Updates seitens Microsoft erhalten wird. Und dass Windows 10 zum Zeitpunkt des Kaufes sich bereits in der Beta-End-Phase befand. Weiß man so etwas nicht vorher, dass man das bald kommende Betriebssystem nicht unterstützen wird? Deswegen gibt es doch die Alpha und Beta Versionen.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.02.2016 um 12:27:53 Uhr
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Nachtrag:

Auf Erfüllung zu klagen wirst du keinen Erfolg haben, aber wenn man freundlich mit dem Hersteller redet kannst Du ggf. das Gerät zurückgeben und Dir Dein geld erstatten lassen. Auf Schadenersatz wirst Du nicht klagen können, denn das Ding hat sicher mit dem vorläufer-OS funktioniert und Dein CAD-programm läuft damit sicher auch.

Mein ganz pragmatischer Rat:

Um Zeit nerven zu sparen: frag den hersteller, ob die die Kiste zurücknehmen und Dir das geld erstatten. Ansonsten benutz windows 7 oder 8.x .

lks

PS: Du könntest Dir natürlich auch dir Treiber selbst manuell zusammensuchen udn installieren. Das geht in vielen Fällen, wenn man üer die Hardware-IDs die Subsysteme identifiziert und dann notfalls die treiber von den Vorläufer-Systemen nimmt wie z.B. Windows 8 oder Windows 7 -Treiber. In einem Fall hatte ich sogar Erfolg mit Windows-Vista-Treibern!
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 12:33:02 Uhr
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Auch wenn das Gerät mit den Vorgänger OS läuft wieso sollte da keine Schadensersatzklage möglich sein? Wenn der Windows 10 Support ein Kaufgrund war, der vorher abgefragt worden ist?

Wer weiß was die Paragraphenreiter aus solchen Konstellationen alles herausholen können. *gg*

Aber mit deinem pragmatischen Ansatz hast du schon recht. Versuchen die Büchse zurückgeben zu können und die Kohle wieder zu bekommen ist mit Sicherheit der Ansatz mit dem geringsten Aufwand und Nervenverbrauch.
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 um 12:35:36 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Nachtrag:

Auf Erfüllung zu klagen wirst du keinen Erfolg haben, aber wenn man freundlich mit dem Hersteller redet kannst Du ggf. das Gerät zurückgeben und Dir Dein geld erstatten lassen. Auf Schadenersatz wirst Du nicht klagen können, denn das Ding hat sicher mit dem vorläufer-OS funktioniert und Dein CAD-programm läuft damit sicher auch.

Mein ganz pragmatischer Rat:

Um Zeit nerven zu sparen: frag den hersteller, ob die die Kiste zurücknehmen und Dir das geld erstatten. Ansonsten benutz windows 7 oder 8.x .

lks

PS: Du könntest Dir natürlich auch dir Treiber selbst manuell zusammensuchen udn installieren. Das geht in vielen Fällen, wenn man üer die Hardware-IDs die Subsysteme identifiziert und dann notfalls die treiber von den Vorläufer-Systemen nimmt wie z.B. Windows 8 oder Windows 7 -Treiber. In einem Fall hatte ich sogar Erfolg mit Windows-Vista-Treibern!

Ich habe schon so viele und nur wirklich freundliche Mails geschrieben, dass man meinen könnte, die wären von einem Einhorn mit Regebogen Frisur geschrieben worden. Das habe ich auch von Anfang an vorgeschlagen, dass man das Notebook zurücknimmt und mir aus Fairnessgründen den Kaufpreis erstattet.

Mit Windows 8 bzw. 8.1 Treiber habe ich es auch schon versucht. Aber leider ohne Erfolg.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es im Unternehmen eigens programmierte Software gibt, die nur auf Windows 10 laufen wird. DAs wurde auch vor langer Zeit angekündigt. Deswegen hatte ich ja vor dem Kauf beim Hersteller nachgefragt, ob es auch Support für Windows 10 geben wird.
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 12:38:01 Uhr
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Wie schon geschrieben, such dir einen RA pack ihm alles auf den Tisch was du hast und er wird dir sicher sagen können was er machen kann und was Sinn macht. Selbst wenn du den RA nur dafür nutzt die Rückabwicklung zu bewirken, macht ein Schreiben von einem RA mehr Druck als jede Einhorn Mail von einer Privatperson oder Firmenmail(wenn es nicht gerade eine große Firma ist mit eigener Rechtsabteilung). =)
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 um 12:41:26 Uhr
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Eine Sache möchte ich noch zu meinem Anfangsbeitrag hinzufügen. 3 Monate bevor ich dieses Notebook gekauft hatte, habe ich beim selben Hersteller ein auch nicht gerade günstiges Notebook für meine Schwester gekauft. Für dieses Gerät hatte ich auch bzgl. Windows 10 Support angefragt. Das wurde ebenfalls bejaht und man kann auf der Herstellerseite die entsprechenden Treiber herunterladen. Umstellung war erfolgreich und es funktioniert auch alles.

Nur bei meinem nicht. Vielleicht sind mein Unverständnis und die vielen Fragezeichen etwas besser nachzuvollziehen.
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 aktualisiert um 12:48:32 Uhr
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Ok, vielen Dank für die ganzen hilfreichen Beiträge. Würde mir einer von Ihnen mitteilen, welchen Anwalt ich dazu benötige? Ist das Verbraucherrecht? Vielleicht auch eine Empfehlung eines Anwaltes oder Anwältin?

Sorry für die Frage, aber ich bin mein ganzes Leben bisher ohne ausgekommen. Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
michi1983
michi1983 15.02.2016 aktualisiert um 13:19:39 Uhr
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Hallo,

falls ich meinen Senf auch noch dazu geben darf...
Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast würde ich dir vorschlagen, dass du dich erst mal an den Konsumentenschutz wendest (falls es sowas in Deutschland gibt? Ich kenne es aus Österreich). Die können dir auch schon mal mitteilen ob es überhaupt Sinn macht einen Antwalt zu konsultieren.

Alleine für das 1. Gespräch wird dir ein Anwalt sonst schon mal seinen Stundenlohn verrechnen und die habens oft in sich face-wink
Nur als kleiner Hinweis.

Gruß

P.S.
Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
Habe ich überlesen, sorry
certifiedit.net
certifiedit.net 15.02.2016 um 12:58:00 Uhr
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Um welchen Hersteller handelt es sich denn?
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 13:16:00 Uhr
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Du schreibst das du eine Rechtschutzversicherung hast, dann ist die Suche nach einem RA doch geklärt. Wende dich an deine R-Schutz, den rest machen die. Reiche alles ein was du an Schriftstücken hast und reiche das nach was deine R-Schutz noch haben will und dann lass die machen.
117471
117471 15.02.2016 um 13:42:07 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:

Auch wenn das Gerät mit den Vorgänger OS läuft wieso sollte da keine Schadensersatzklage möglich sein?

Wie groß ist der entstandene Schaden denn?
Deepsys
Deepsys 15.02.2016 um 13:43:13 Uhr
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Hi,

ich weiß jetzt nicht ob es überlesen habe:

Zitat von @Aidseeker:
Mit Windows 8 bzw. 8.1 Treiber habe ich es auch schon versucht. Aber leider ohne Erfolg.
Hast du die Treiber der wirklichen Hersteller versucht?
Also nicht die beim Hersteller des Notebooks, sondern die vom Hersteller der Komponenten.

Ich hatte letztens die andere Richtung. es musste eine Windows 2000 noch drauf.
Dafür gab es von Fujitsu direkt für den PC keine Treiber.
Also Treiber von Hand zusammen gesucht bei Intel, Realtek, ... am Ende lief das Teil mit 100% Hardware.

Das schon mal probiert?

Einfach bei den unbekannten Geräte die Hardware IDs bei Google eingeben und schon kommst du weiter.

Wenn das schon irgendwo stand, vergiss es ..

VG,
Deepsys
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 um 13:56:15 Uhr
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Wie groß ist der entstandene Schaden denn?

Das Notebook hat mich über 7000 Euro gekostet. Das war schon als langfristige Investition gedacht.

@Deepsys: Das habe ich auch schon alles versucht. Realtek Treiber waren noch das kleinste Problem.

Ich habe kein Problem damit, alles per Hand zu suchen und selber zu installieren. Aber dass dieser Hersteller zweigleisig fährt, nämlich dass für das eine Notebook alles für Windows 10 zur Verfügung gestellt wird und für das andere nicht, erschließt sich mir nicht.
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 aktualisiert um 14:49:32 Uhr
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Zitat von @117471:
Wie groß ist der entstandene Schaden denn?

Wenn Software explizit für Win10 drauf eingesetzt werden soll und diese nicht genutzt werden kann, ist das gleichbedeutend das Ersatz beschafft werden muss. Bin kein "Prediger des Rechts" aber wenn man sich ein Brett kauft und es dann nicht benutzen kann hast du den Schaden der doppelten Anschaffung und ggf. Ausfälle bis du Einsatzfähig bist.
Da das alles allerdings alles Fragen sind die dir ein RA beantworten kann können wir das an der Stelle hier abkürzen. =)
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 15.02.2016 um 14:38:07 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:

Auch wenn das Gerät mit den Vorgänger OS läuft wieso sollte da keine Schadensersatzklage möglich sein?

Schadensersatz gibt es nur, wenn man auch den (vermögens-)Schaden auf Heller und Pfennig beziffern kann. Undes wurde nicht dargelegt, daß allein dadurch, daß windows 10 nicht läuft ein entsprechender Schaden entstanden wäre.

Ist ungefähr so, als wollte ich Schadensersatz, weil ich mir einen Pickup gekauft habe und mich dann ärgere, weil der keine 40t laden kann, weil es den Aufrützsatz nicht gibt, den der Hersteller mündlich zugesagt hat. face-smile

lks
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 aktualisiert um 14:49:14 Uhr
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Da der Kauf abhängig war von dem Win10 Support ist zumindestens ein finanzieller Schaden entstanden, da das Gerät nicht in der Form genutzt werden kann wie es geplant war.
Doppelbeschaffung und Tagessätze sind sicher bezifferbar.
Wie geschrieben, wie und ob das in welcher Form ein "Prediger des Rechts" ausnutzen kann ist als Laie nicht sagen.
TO soll einfach seine R-Schutz in die Spur schicken und sich Rat holen wie weiter verfahren werden soll.
117471
117471 15.02.2016 aktualisiert um 14:46:36 Uhr
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Naja, er hat 's ja auch per E-Mail zugesagt.

Ich persönlich würde das Teil abschreiben und versuchen, hier etwas auf dem Kulanzweg zu erreichen (z.B. kostenlose Docking-Station, Ersatzakku oder Ähnliches).

Übrigens stellt das Wort "Rechtsverdreher" eine Beleidigung dar - genau so wie z.B. "Winkeladvokat"...
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 15.02.2016 um 14:47:41 Uhr
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Wenn du 7k EUR abschreiben kannst, mir wäre die Hausnummer zu groß und das ginge dann ratz fatz zur R-Schutz. Denn die kostet ja auch Geld und will was zu tun haben. =)
117471
117471 15.02.2016 aktualisiert um 15:00:43 Uhr
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Gut.

er hat uns nach deiner Meinung gefragt, wir haben unsere Meinung mitgeteilt.

Insofern lautet der abschließende Tipp:
a) Telefonnummer von Rechtsschutzversicherung raussuchen, Deckung klären und ggf. Anwalt empfehlen lassen
b) Anwalt anrufen und beraten lassen

"Mehr" als diese Empfehlung wird hier leider niemand beitragen können face-sad
Aidseeker
Aidseeker 15.02.2016 um 15:53:00 Uhr
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Herzichen Dank noch einmal an alle für die vielen Anregungen. Es war Vieles dabei, dass mir sicher weiter helfen wird.
maretz
maretz 17.02.2016 um 09:40:38 Uhr
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Moin,

das du auf "alte" Hardware das neue OS drauf packen kannst ist nicht verwunderlich. Ganz einfach: Die Hardware hat bereits Treiber in Win7 oder früher gehabt die bekannt waren und portiert worden sind. Bei aktueller Hardware (je aktueller umso problematischer an der Stelle) weiss natürlich kein Hersteller (auch nicht MS) was die Treiber sind und ob man die irgendwie "universell" ansprechen kann (denn deine 7 Jahre alte Hardware läuft zwar - aber eben nicht zwingend mit optimalen Treibern). Entsprechend wird da auch nix portiert.

Du kannst also jetzt entweder hoffen das die doch noch Treiber entwickeln und fertig machen - ODER ggf. sogar das Gerät zurückgeben wenn du das schriftlich hast und es jetzt nicht geht.
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 17.02.2016 um 09:57:27 Uhr
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Wo hast du denn die 7 Jahre als Hardware her?
Laut TO handelt es sich hier um ein Laptop der etwas über einem Jahr alt ist. =)

*kaffee spendier*
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 aktualisiert um 10:02:02 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:

Wo hast du denn die 7 Jahre als Hardware her?
Laut TO handelt es sich hier um ein Laptop der etwas über einem Jahr alt ist. =)

Er bezog sich darauf, daß windows X auf "alter" Hardware läuft und auf "neuer" nicht. Die 7 Jahre gezogen sich daher nicht auf das Gerät des TO, sondern auf die Aussage, warum Windows X auf alter Hardware laufen kann und auf neuer nicht läuft.

*dreifachen türkischen Mokka 'rüberreich* face-smile

lks
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 17.02.2016 um 10:02:31 Uhr
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ahh danke dir *Mokka schlürf*
117471
117471 17.02.2016 um 10:06:12 Uhr
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Wobei ich es schon ziemlich seltsam finde, dass man ein ein Jahr altes Gerät nicht mit Windows 10 zum Laufen bekommt. So alt können die ganzen Chipsätze gar nicht sein, dass es da nicht wenigstens generische Treiber gibt.

Ich bin bei allen Geräten, die ich auf Windows 10 umrüsten musste, mit den Window 8 Treibern glücklich geworden.
126919
126919 17.02.2016 aktualisiert um 10:15:46 Uhr
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Zitat von @117471:

Wobei ich es schon ziemlich seltsam finde, dass man ein ein Jahr altes Gerät nicht mit Windows 10 zum Laufen bekommt. So alt können die ganzen Chipsätze gar nicht sein, dass es da nicht wenigstens generische Treiber gibt.
Würde ich auch sagen. Habe hier selbst ein 5 Jahre altes HP nc6400 komplett mit allen Komponenten unter Windows 10 am laufen. Einzig und allein den Grafiktreiber der Radeon X1300 habe ich durch einen modifizierten Windows 8 Treiber problemlos ersetzt, läuft einwandfrei. Man muss sich nur etwas Mühe geben, dann ist das eigentlich kein Problem.
Das bringt allemal mehr als sich mit einem Rechtsanwalt und der Gegenpartei zu prügeln.
Ich bin bei allen Geräten, die ich auf Windows 10 umrüsten musste, mit den Window 8 Treibern glücklich geworden.
Jepp

fk
Aidseeker
Aidseeker 17.02.2016 aktualisiert um 10:20:05 Uhr
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Ich bin bei allen Geräten, die ich auf Windows 10 umrüsten musste, mit den Window 8 Treibern glücklich geworden.

Leider haben die Windows 8 bzw. 8.1 Treiber nicht weitergeholfen. Jetzt weißt Du wie es mir geht. Das ist genau die Frage, die ich mir die ganze Zeit gestellt habe. Ich bin zwar kein IT Experte, aber ich habe es noch nie erlebt, dass man auf so einem "jungem" Gerät ein neues Betriebssystem nicht installieren kann.

Jeder würde sich wundern, wenn man bei einem heutigen Smartphonekauf 1 Jahr später nicht auf neueste Android oder IOS updaten könnte.

Was mich auch ärgert ist, dass Windows 7 von Microsoft nur noch mit nötigsten Updates versorgt wird. Während Windows 10 laut verschiedener Pressemitteilungen doch um einiges sicherer zu sein scheint.
michi1983
michi1983 17.02.2016 um 10:27:32 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:
Jeder würde sich wundern, wenn man bei einem heutigen Smartphonekauf 1 Jahr später nicht auf neueste Android oder IOS updaten könnte.
Bei Android gebe ich dir Recht. Bei iOS ist das aber ganz normal und auch gewollt face-smile
Okay 1 Jahr ist ev übertrieben aber bei 2 wirds dann schon eng.
117471
117471 17.02.2016 um 10:32:41 Uhr
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Was für ein Notebook ist das denn?
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 aktualisiert um 11:06:57 Uhr
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Zitat von @117471:

Wobei ich es schon ziemlich seltsam finde, dass man ein ein Jahr altes Gerät nicht mit Windows 10 zum Laufen bekommt. So alt können die ganzen Chipsätze gar nicht sein, dass es da nicht wenigstens generische Treiber gibt.


Anders herum: Die sind "zu neu" und nur mit treibern für das alte OS und für das neue OS lohnt sich das protieren nciht. face-smile

Schon öfter erlebt bei Sachen, die nicht "Mainstream" sind.

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 um 11:08:47 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:

. Ich bin zwar kein IT Experte, aber ich habe es noch nie erlebt, dass man auf so einem "jungem" Gerät ein neues Betriebssystem nicht installieren kann.


Erlebe ich andauernd. face-smile

Aber ich nurtze ja auch ordentliche Betriebssysteme udn keine grafischen Adventures. face-smile

lks
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 um 11:10:43 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:

Jeder würde sich wundern, wenn man bei einem heutigen Smartphonekauf 1 Jahr später nicht auf neueste Android oder IOS updaten könnte.

Also bei Smartphones muß man sehr oft in kauf nehmen, daß es keine Updates gibt. es gibt nur wenige Modelle, wo man wirklich regelmäßig Updates bekommt. Und auch die IOS-Updates tune älteren Geräten meistens nicht gut.

lks
126919
126919 17.02.2016 aktualisiert um 11:46:21 Uhr
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Zitat von @117471:
Was für ein Notebook ist das denn?
Würde mich auch interessieren warum das so ein Geheimnis ist, das verschweigt er ja schon von Anfang an obwohl jetzt schon mehrfach nachgefragt wurde !
Dann könnte man hier auch "konkret" helfen und das ganze hier abkürzen. Sonst führt eine solche Diskussion ins Nirvana und bringt niemandem hier was...
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 um 11:37:00 Uhr
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Zitat von @126919:

Zitat von @117471:

Was für ein Notebook ist das denn?
Würde mich auch interessieren warum das so ein Geheimnis ist, das verschweigt er ja schon von Anfang an obwohl jetzt schon mehrfach nachgefragt wurde !

Vielleicht ein Chinaböller? face-smile

lks
126919
126919 17.02.2016 aktualisiert um 11:38:34 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Vielleicht ein Chinaböller? face-smile
Dann reicht ja die Lunte anzuzünden und puff ... ist er erlöst face-big-smile
michi1983
michi1983 17.02.2016 aktualisiert um 11:49:09 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Vielleicht ein Chinaböller? face-smile
Um über € 7.000,- ? Sowas gibts? face-smile

Zitat von @126919:
Würde mich auch interessieren warum das so ein Geheimnis ist, das verschweigt er ja schon von Anfang an obwohl jetzt schon mehrfach nachgefragt wurde !
Dann könnte man hier auch "konkret" helfen und das ganze hier abkürzen. Sonst führt eine solche Diskussion ins Nirvana und bringt niemandem hier was...
Da dürfen wir uns wohl keine großen Hoffnungen mehr machen, schließlich ist der Thread ja schon auf gelöst gesetzt worden vom TO.
126919
126919 17.02.2016 aktualisiert um 11:51:24 Uhr
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Zitat von @michi1983:
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Vielleicht ein Chinaböller? face-smile
Um über € 7.000,- ? Sowas gibts? face-smile
In 24 Karat vergoldet face-wink
Aidseeker
Aidseeker 17.02.2016 um 12:11:30 Uhr
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Zitat von @126919:

Zitat von @117471:
Was für ein Notebook ist das denn?
Würde mich auch interessieren warum das so ein Geheimnis ist, das verschweigt er ja schon von Anfang an obwohl jetzt schon mehrfach nachgefragt wurde !
Dann könnte man hier auch "konkret" helfen und das ganze hier abkürzen. Sonst führt eine solche Diskussion ins Nirvana und bringt niemandem hier was...

Ich gebe dies deswegen nicht preis, weil jetzt ein Verfahren anhängig ist. Das Herausgeben dieser Information könnte sich nachteilig darauf auswirken. Bitte um Verständnis dafür.
certifiedit.net
certifiedit.net 17.02.2016 um 12:12:10 Uhr
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Was sollte sich daran bitte ändern?
michi1983
michi1983 17.02.2016 aktualisiert um 12:22:07 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:

Was sollte sich daran bitte ändern?
Wenn er es uns sagt, und wir ihm dann sagen, dass das doch kein Problem ist und in 5 Minuten erledigt ist hätte er die Info gehabt, dass es DOCH geht face-wink
Das ist wahrscheinlich die Befürchtung.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 aktualisiert um 12:22:21 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:

Ich gebe dies deswegen nicht preis, weil jetzt ein Verfahren anhängig ist. Das Herausgeben dieser Information könnte sich nachteilig darauf auswirken. Bitte um Verständnis dafür.

Wozu hast Du uns dann überhaupt gefragt?

Wir sind hier dazu da, um technische Probleme zu lösen (und manchmal auch soziale), aber nicht für juristische.

lks
126919
126919 17.02.2016 aktualisiert um 12:38:43 Uhr
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Zitat von @Aidseeker:
Ich gebe dies deswegen nicht preis, weil jetzt ein Verfahren anhängig ist. Das Herausgeben dieser Information könnte sich nachteilig darauf auswirken. Bitte um Verständnis dafür.
Oh man, echt dämlich ...Du brauchst doch keine Namen nennen, les einfach die Hardware-Daten für Motherboard,Grafik etc. aus und poste sie. die sind nun wahrlich kein Geheimnis!
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 17.02.2016 um 13:42:43 Uhr
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Im Grunde gibt es nicht soviele Hersteller die sich in dem Preissegment tummeln.

MSI
HP
Lenovo
Dell

bieten Laptops mit Xeon Prozzies an.

Gut dann kämen noch Hersteller wie Schenker & Co dazu.

An der Spitze, vom Preis, liegt MSI.
kontext
kontext 17.02.2016 um 13:52:22 Uhr
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Hallo Leute,

tut es wirklich zur Sache um was es sich für ein Gerät handelt?
Der TO hat die Frage bereits auf Gelöst gesetzt und rechtliche Schritte eingeleitet.

Muss dieser Thread nun darunter leiden und zu einer Endlos-Diskussion werden?

Gruß
@kontext (mod)
Nightflight
Nightflight 17.02.2016 um 14:26:44 Uhr
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Ich kann den Threadersteller verstehen und seinen Ärger nachvollziehen. Ich für meinen Teil hab mir vor einem Jahr einen Gaming PC mit Asus Board gekauft. Möchte nicht wissen wie groß das Geschrei (nicht nur bei mir) gewesen wäre, wenn Asus gesagt hätte, dass es keine Treiber für Windows 10 geben würde. Das Board gibt es schon seit September 2014. Wann hat es denn so etwas schon mal gegeben? Is ne ernst gemeinte Frage...
117471
117471 17.02.2016 um 15:12:18 Uhr
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Zitat von @kontext:

tut es wirklich zur Sache um was es sich für ein Gerät handelt?

Es ist nicht erforderlich, aber für mich persönlich schon "interessant zu wissen".

Ich neige gelegentlich dazu, derartige Aussagen auch mal an einen Kunden durchzureichen und gerate ungerne zwischen die Stühle, wenn es im Vorfeld vermeidbar ist.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 17.02.2016 aktualisiert um 20:26:18 Uhr
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Zitat von @117471:

Zitat von @kontext:

tut es wirklich zur Sache um was es sich für ein Gerät handelt?

Es ist nicht erforderlich, aber für mich persönlich schon "interessant zu wissen".

Ich neige gelegentlich dazu, derartige Aussagen auch mal an einen Kunden durchzureichen und gerate ungerne zwischen die Stühle, wenn es im Vorfeld vermeidbar ist.

/me 2


Prinzipiell wäre es für eine IT-Dienstleister schon interessant zu wissen, welche Geräte oder Hersteller "meiden" sollte, wenn er Ärger mit Kunden vermeiden will.

Ich werde auch gelegentlich darum gebeten, ein Gerät für Anwendungsfall xyz zu besorgen. Und wenn xyz nicht gerade eine 0815-Anwendung ist, bin ich da auch auf die Aussage des Herstellers angewiesen, ob xyz mit seinem Gerät funktioniert. Da wäre es schon interessant, zu wissen, wie belastbar solche Aussagen manchmal sind.

lks
Digi-Quick
Digi-Quick 22.02.2016 um 14:35:42 Uhr
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Eigentlich eine klare Sache: Gewährleistung
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft! Da kann sich kein Verkäufer rausreden.

Gewährleistungsansprüche könne auch Schandenersatzansprüche beinhalten, z.B. wenn ein entsprechendes Gerät teuerer wird.

Da würde ich mich gar nicht lange mit dem Hersteller ablabern sonndern dem Verkäufer Druck machen.
117471
117471 22.02.2016 um 15:24:33 Uhr
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Zitat von @Digi-Quick:

Da würde ich mich gar nicht lange mit dem Hersteller ablabern sonndern dem Verkäufer Druck machen.

Ich würde erst einmal alle Beiträge lesen, bevor ich zwecks Generierung von vermeintlich positiver Aufmerksamkeit einen Beitrag unter einen Thread schreibe, in dem bereits alles gesagt wurde... face-smile
H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 22.02.2016 um 15:31:33 Uhr
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Wäre das nicht auch über eine PN gegangen? *ggg* *und duck*
Digi-Quick
Digi-Quick 22.02.2016 um 15:35:03 Uhr
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Zitat von @117471:

Zitat von @Digi-Quick:

Da würde ich mich gar nicht lange mit dem Hersteller ablabern sonndern dem Verkäufer Druck machen.

Ich würde erst einmal alle Beiträge lesen, bevor ich zwecks Generierung von vermeintlich positiver Aufmerksamkeit einen Beitrag unter einen Thread schreibe, in dem bereits alles gesagt wurde... face-smile

Von Gewährleistung ggü. dem Verkäufer habe ich im Ganzen Thread nix gelesen!
Also eigene NASE!
117471
117471 22.02.2016 um 16:12:54 Uhr
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Zitat von @Digi-Quick:

Von Gewährleistung ggü. dem Verkäufer habe ich im Ganzen Thread nix gelesen!

Korrekt. Weil das an dieser Stelle absolut irrelevant ist.

Wenn es seinerzeit Planungen gab, Windows 10 Treiber zu entwickeln und die Entwicklung vom Hersteller gestoppt wurde, dann wurde die Frage nach dem damaligen Kenntnisstand wahrheitsgemäß beantwortet.

D.h., man müsste schon beweisen, dass bereits zu diesem Zeitpunkt geplant war, grundsätzlich keine Updates für W10 anzubieten. Viel Erfolg! face-sad
Digi-Quick
Digi-Quick 22.02.2016 um 17:17:32 Uhr
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Zitat von @117471:

Zitat von @Digi-Quick:

Von Gewährleistung ggü. dem Verkäufer habe ich im Ganzen Thread nix gelesen!

Korrekt. Weil das an dieser Stelle absolut irrelevant ist.

Wenn es seinerzeit Planungen gab, Windows 10 Treiber zu entwickeln und die Entwicklung vom Hersteller gestoppt wurde, dann wurde die Frage nach dem damaligen Kenntnisstand wahrheitsgemäß beantwortet.

D.h., man müsste schon beweisen, dass bereits zu diesem Zeitpunkt geplant war, grundsätzlich keine Updates für W10 anzubieten. Viel Erfolg! face-sad

Wenn der Verkäufer die Eigenschaft zusichert, muss er dafür einstehen, so ist nunmal die Rechtslage im BGB. Es ist vollkommen irrelevant auf Grund welcher Tatsache oder Information (oder "Nichtinformation") der Verkäufer diese Zusicherung gemacht hat - der Verkäufer will in erster Linie verkaufen.