slash
Goto Top

Betreuung von Ärzten (EDV) - Rechtliche Voraussetzungen?

Hallo Kollegen,

betreut ihr ebenfalls Ärzte? Wir haben jetzt eine Anfrage von einem Arzt bekommen, der den EDV-Partner wechseln möchte. Vorher möchte ich mich aber über die Rechtlichten Voraussetzungen informieren.

Bekannt:
- Datensicherungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, welches Gesetz ist das genau?


Was gibt es noch für Gesetze die beachtet werden müssen? Wie muss sich der EDV-Partner absichern?

Danke..
Slash

Content-ID: 115386

Url: https://administrator.de/contentid/115386

Ausgedruckt am: 26.11.2024 um 12:11 Uhr

mrtux
mrtux 06.05.2009 um 09:41:18 Uhr
Goto Top
Hi !

Zitat von @Slash:
betreut ihr ebenfalls Ärzte? Wir haben jetzt eine Anfrage von
einem Arzt bekommen, der den EDV-Partner wechseln möchte. Vorher

Ja, ich hatte damit schon zu tun face-smile

Da würde ich mich aber erstmal schlau machen, ob ihr das überhaupt machen könnt. Die Praxislösungen sind nicht einfach zu handeln und manche Anbieter mögen es gar, wenn ein Aussenstehender an deren Softwareinstallationen herumfummelt. Manche verlangen da Schulungen oder gar Verträge. Wenn da was aus dem Ruder läuft gibts richtig Ärger.

Rückfrage mit dem Arzt, welche Praxislösung er verwendet (z.B. Profimed) und mit denen dann die Sache abklären. Meist haben die Ärzte sogar Wartungsverträge mit denen, dann könnt ihr eh nur die Hardware betreuen.

Wenn diese Sache geklärt ist, kannst Du dich den rechtlichen Fragen widmen.

mrtux
Slash
Slash 06.05.2009 um 10:40:07 Uhr
Goto Top
Hallo,

das Hauptprogramm ist total easy gestrickt, updates lassen sich leicht einspielen und kann vom personal durchgeführt werden (wurde bis jetzt auch immer so gemacht). Es ist kein vertrag mit dem hersteller vorhanden und wird es auch nicht geben. der support hat damit keine problem, dass eine lokale EDV-Firma das system betreut. die helfen per hotline oder per email sehr gerne.

das programm ist nicht das hauptproblem.

eher die röntgen zusatzsoftware. dort wurde mir erzählt, dass man speziell für medizinische edv geschult sein muss? WTF? ich sag mal so, das ist n setup ausführen mit anbindung an eine *.mdb datei. die datenbank enthält verweise auf die röntgenbilder welche als tiff abgespeichert werden. ebenfalls total einfach gestrickt.

wofür soll ich da geschult sein? installieren ist einfach, umgehen kann ich mit dem programm nicht, das können auch nur die helferinnen ;)

andere rechtlichte grundlagen?

Danke schonmal!

Slash
totila0815
totila0815 06.05.2009 um 11:24:41 Uhr
Goto Top
Hi,

bei der Röntgensoftware könnte das MPG (Medizinproduktegesetz) greifen, welches Nachweise über die Qualifikation fordert.

Gruß totila
mrtux
mrtux 06.05.2009 um 13:19:15 Uhr
Goto Top
Hi again !

Zitat von @Slash:
das Hauptprogramm ist total easy gestrickt, updates lassen sich
leicht einspielen und kann vom personal durchgeführt werden

Na, dann ist es ja gut. Ich habe das aber auch schon anders erlebt. War eine große Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten und noch mehr Behandlungszimmern.

eher die röntgen zusatzsoftware. dort wurde mir erzählt,
dass man speziell für medizinische edv geschult sein muss?

Das hat meist nichts mit Deiner Qualifikation zu tun, sondern eher mit der Kohle, die die einsacken wollen face-smile

wofür soll ich da geschult sein? installieren ist einfach,

Evt. könnte es um den Datenschutz gehen, ärztl. Schweigepflicht usw.

andere rechtlichte grundlagen?

Schau dass Du auf eine zuverlässige Datensicherung achtest, wenn Da was passiert und Patientendaten verschwinden, hast Du die A-Karte. Auch wenn man Dir ganz klar keine Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, würde der Kunde dennoch versuchen erstmal Dir den Schwarzen Peter unterzujubeln. Schon erlebt, wenn der Kunde in meinem Falle damit nicht durchgekommen ist, weil ich ihm eine Manipulation an der Datensicherung hieb und stichfest nachweisen konnte.

Die rechtliche Seite ist auf jeden Fall nicht zu unterschätzen, von daher sind deine Bedenken berechtigt.

mrtux