crashzero2000
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Darf ein Controller die IT anweisen Buchungen zu verändern ?

Darf ein Controller die IT anweisen Buchungen in einem Jahresabschluß zu verändern ?

Hallo liebe Gemeinde ,

folgendes Vorkommen :

der Jahresabschluß für das Finanzamt ist vollzogen worden.
Nun kam unser Controller auf die IT zu und meint, bestimmte Datensätze müssten in der Datenbank verändert werden.
Auf meinen Hinweis die Buchungen direkt über das System zu machen wurden fadenscheinig , Jahresabschlüsse können rechtlich nicht verändert werden, abgetan.

Mein Hinweis ein Backup von vor dem Jahresabschluß einzuspielen [dauert nur wenige Sekunden] wurde abgetan da dadurch zuviele, bereits getätigte Buchungen verloren gehen würden.

Auch mein Hinweis auf die Gesetzgebung wurde höflich ignoriert.

Eine Bitte diese Anweisung schriftlich zu fixieren wurde abgelehnt.
Er wäre mein direkter Vorgesetzer und ich hätte das zu tun.

Er ist definitiv NICHT mein direkter Vorgesetzter, mein direkter Vorgesetzter ist der Chef des Unternehmens, so sagt es auch die Unternehmensstruktur.
Mir kommt das sehr suspekt vor, aus diesen Gründen habe ich das an den Betriebsrat mit der bitte um die Weitergabe an den Chef gegeben.

das eigentliche Problem ist : Der Controller ist auch Prokurist, darf er mir solch eine Anweisung geben.
Ich möchte nur sichergehen da ich denke das es bis zum Firmenchef gehen wird.

Wir sind ein größeres Unternehmen [Weltweit , mit diversen Vorständen].
Kann es sein, das er Order aus dem Vorstand bekam ? Bzw. welchen Zweck kann die Geschichte haben, für mich sieht das aus wie Verschleierung.

Bin drauf und dran , nach Info vom Betriebsrat, direkt zum Chef zu gehen.

Was meint Ihr. Kann natürlich konsequenzen für mich haben wenn ich nicht richtig liege, oder ?

Ich vergaß : Als Begründung zur Veränderung wurde gesagt es wären Fehlbuchungen, Summen müßten nach ! unten ! revidiert werden ohne erneut einen Jahresabschluß zu fahren.
Kommentar vom Moderator Biber am 30.07.2009 um 14:29:46 Uhr
Beitrag (ab)geschlossen.
Und dieser Beitrag hier wird auch nur auf Wunsch des Beitragserstellers wieder geöffnet, nicht für "habe ein ähnliches Problem".

Grüße
Biber

Content-ID: 121592

Url: https://administrator.de/forum/darf-ein-controller-die-it-anweisen-buchungen-zu-veraendern-121592.html

Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

GunterR
GunterR 29.07.2009 um 15:37:26 Uhr
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Der erste Gedanke ist oft der Beste

"Bin drauf und dran , nach Info vom Betriebsrat, direkt zum Chef zu gehen."

Kläre es doch direkt!
crashzero2000
crashzero2000 29.07.2009 um 15:39:41 Uhr
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Ja, würde ich gerne.
In unserer Konzernregel gilt das solche oder ähnlich gelagerte Dinge zuerst über den BR gehen sollen.
[Frag mich nicht warum - Sind allerdings einige Buchhalter dabei - Sonst sehe ich da keinen Sinn]

Hab ein komisches Gefühl bei der Sache.
mrtux
mrtux 29.07.2009 um 16:00:55 Uhr
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Hi !

Normalerweise, darfst Du eine Buchung stornieren und sie dann nochmal neu buchen, wenn es der Fehlerkorrektur dient. Denn dieser Vorgang ist normalerweise vom Buchprüfer anhand des Journals nachprüfbar. Nach einem Abschluss ist das normalerweise nicht mehr zulässig und in den meisten Standardprogrammen (z.B. Lexware) auch nicht mehr möglich. Dazu muss man meist das Jahr wieder öffnen, dann stornieren, die Korrektur buchen und einen neuen Abschluss durchführen. Natürlich kannst Du auch an der Datenbank herumpatchen, ich würde das aber lieber lassen, denn Datensätze direkt in der Datenbank der Buchführung zu ändern, ist je nach Unternehmensform (Stichwort: Buchführungspflicht) gefährlich, da es als Manipulationsversuch gewertet werden kann. Ob es bemerkt wird oder nicht ist dann wieder eine andere Frage. face-wink

Besser schriftlich absichern "Der Controller Herr X hat die Änderung des Datensatzes Y in der Buchführung angeordnet. Datum Unterschrift Herr X und gut. Unterschreibt er das nicht, ab zur GL und zum Betriebsrat.

mrtux
crashzero2000
crashzero2000 30.07.2009 um 07:23:26 Uhr
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Ja, das war ja auch mein Vorschlag.
Datensicherung zurück [Vor Jahresabschluß] , Korrekturbuchung durchführen, Jahresabschluß durchführen.

Was mich so stutzig macht : Vor dem Jahresabschluß werden die Salden,Debitoren & Kreditoren gegeneinander gefahren um Differenzen zu entdecken und Korrekturen durchzuführen.

Das ist anscheinend auch gemacht worden, denn sonst hätte kein Jahresabschkuß abgeschlossen werden können.

Wir fahren SAP R3, nicht revisionssicher [leider, sonst wäre die Frage nie aufgekommen].
Es stellt im Prinzip kein Problem dar die Daten zu ändern.

Auch die Summen lassen mich stutzig werden, es geht um 3 Zahlungseingänge im 6stelligem Tausenderbereich die nach unten , 5stelliger Tausenderbereich, verändert werden sollen, also nicht Peanuts sondern Klumpen.

@mrtux
Ich bin mir sicher das diese "Manipulationen" rauskommen würden.Wir arbeiten im SAN mit Snapshots, d.h. es ist jederzeit möglich in unserem RZ einen bestimmten Stand der Daten einzusehen.

Nun aber zurück zur eigentlichen Frage : Wie wird sowas in eurem Unternehmen geregelt ?
Bekommt Ihr Order von einem Controller/Prokurist was nicht auch durch seine Angestellten in der BuHa erledigt werden kann ? [Der Controller ist durchaus in der Lage einen Datenstand [2 Pin-System - Eine Pinnnummer vom Vorstand/Chef, eine Pin kann er selber generieren - Damit kann er dann einen Datenstand zurückschreiben] zurückzuschreiben.Er machts aber nicht und da sträuben sich mir die Nackenhaare.

Aha-Grad vom BR erfahren das ein Termin BR-ICH-CHEF anliegt, ohne Controller - Bin mal gespannt.
harald21
harald21 30.07.2009 um 07:46:15 Uhr
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Hallo,

das ist ganz sicher ein hochinteressantes Thema - bitte halte uns auf dem laufenden.

mfg
Harald

PS: Viel Glück beim Termin ! face-smile
crashzero2000
crashzero2000 30.07.2009 um 09:31:49 Uhr
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Also, Termin war grad, Vorstand per Konferenzschaltung dabei.

Die Daten und Informationen über den Wunsch des Controllers wurden übermittelt.
Laut Vorstand habe ich korrekt gehandelt und die Anweisung bekommen keinerlei Änderungen am System vorzunehmen.
Da ich keinerlei schiftliche Aufforderung zu der geforderten Tätigkeit habe wird dies nun, mit polizeilicher Unterstützung, weitergeführt.
Sobald die polizeiliche Unterstützung vor Ort ist muß ich den Controller erneut anrufen und den Auftrag wiederholen lassen [Durch ihn natürlich].

Ich denke das ich heute nicht mehr zum Posten komme und melde mich dann morgen wieder.
Das ganze läuft nun richtig schön aus dem Ruder - Na, da hab ich aber was angeleiert!!!!

Ich denke ich sollte das ganze hier nun nicht mehr weiter ausführen - Ich ende hier da ich denke das dies hier nicht reingehört.

Trotzdem danke an euch für die Feedbacks ..
crashzero2000
crashzero2000 30.07.2009 um 12:20:17 Uhr
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So,

soeben ist der besagte Controller wegen dem Verdacht der Unterschlagung mit sofortiger Wirkung freigestellt/beurlaubt worden.
Das ganze wurde initiiert durch eine polizeiliche Befürwortung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Unterschlagung.

Manchmal sollte und muß man einfach auf seine innere Stimme hören.

Ich möchte das nun hier auch nicht weiter ausführen und beende dies hier.
Vielen Dank für eure Posts - Haben mich bestärkt das richtige zu tun.

Als Antwort auf meine eigene Frage nun hier die Antwort :

Der Vorstand bestätigte meine Vermutung und lobte das Verhalten.
Es ist definitiv so, das keine , aber auch keine Buchungsänderungen nach einem Jahresabschluß verändert werden dürfen da diese im Journal nicht auftauchen würden.

Nur der Weg über die Neueröffnung des Jahres, Korrekturbuchungen [Durch die BuHa - Denn nur die haben die korrekten Kreditoren,Debitoren und Salden vorliegen] und erneutem Jahresabschluß wäre das korrekt, dann tauchen auch die Korrekturen im Journal auf.

Auch ein Controller , selbst wenn er Prokurist ist, darf solche Anweisungen nicht geben [War im Prinzip auch klar].Das mag allerdings in anderen Konzernen anders sein.
Bzw. muß genaustens über die Buchungsvorgänge bescheid wissen [Wie, was , wann korrigiert werden kann und muß].
Er macht sich von vornherein Strafbar wenn er [ev. Halbwissen oder Unwissen] vorsätzlich oder auch unwissentlich [Ist es das denn noch ?] Arbeitsanweisungen gibt die nicht dem geltenden Gesetz entsprechen ....

Naja, nun hat er erstmal Pause um darüber nachzudenken - Hab nur ein etwas komisches Gefühl im Bauch, ist ja letztendlich wegen mir "rausgeflogen".

CU

PS:Ich denk für heute mach ich lieber Feierabend .....