Darf ein Controller die IT anweisen Buchungen zu verändern ?
Darf ein Controller die IT anweisen Buchungen in einem Jahresabschluß zu verändern ?
Hallo liebe Gemeinde ,
folgendes Vorkommen :
der Jahresabschluß für das Finanzamt ist vollzogen worden.
Nun kam unser Controller auf die IT zu und meint, bestimmte Datensätze müssten in der Datenbank verändert werden.
Auf meinen Hinweis die Buchungen direkt über das System zu machen wurden fadenscheinig , Jahresabschlüsse können rechtlich nicht verändert werden, abgetan.
Mein Hinweis ein Backup von vor dem Jahresabschluß einzuspielen [dauert nur wenige Sekunden] wurde abgetan da dadurch zuviele, bereits getätigte Buchungen verloren gehen würden.
Auch mein Hinweis auf die Gesetzgebung wurde höflich ignoriert.
Eine Bitte diese Anweisung schriftlich zu fixieren wurde abgelehnt.
Er wäre mein direkter Vorgesetzer und ich hätte das zu tun.
Er ist definitiv NICHT mein direkter Vorgesetzter, mein direkter Vorgesetzter ist der Chef des Unternehmens, so sagt es auch die Unternehmensstruktur.
Mir kommt das sehr suspekt vor, aus diesen Gründen habe ich das an den Betriebsrat mit der bitte um die Weitergabe an den Chef gegeben.
das eigentliche Problem ist : Der Controller ist auch Prokurist, darf er mir solch eine Anweisung geben.
Ich möchte nur sichergehen da ich denke das es bis zum Firmenchef gehen wird.
Wir sind ein größeres Unternehmen [Weltweit , mit diversen Vorständen].
Kann es sein, das er Order aus dem Vorstand bekam ? Bzw. welchen Zweck kann die Geschichte haben, für mich sieht das aus wie Verschleierung.
Bin drauf und dran , nach Info vom Betriebsrat, direkt zum Chef zu gehen.
Was meint Ihr. Kann natürlich konsequenzen für mich haben wenn ich nicht richtig liege, oder ?
Ich vergaß : Als Begründung zur Veränderung wurde gesagt es wären Fehlbuchungen, Summen müßten nach ! unten ! revidiert werden ohne erneut einen Jahresabschluß zu fahren.
Hallo liebe Gemeinde ,
folgendes Vorkommen :
der Jahresabschluß für das Finanzamt ist vollzogen worden.
Nun kam unser Controller auf die IT zu und meint, bestimmte Datensätze müssten in der Datenbank verändert werden.
Auf meinen Hinweis die Buchungen direkt über das System zu machen wurden fadenscheinig , Jahresabschlüsse können rechtlich nicht verändert werden, abgetan.
Mein Hinweis ein Backup von vor dem Jahresabschluß einzuspielen [dauert nur wenige Sekunden] wurde abgetan da dadurch zuviele, bereits getätigte Buchungen verloren gehen würden.
Auch mein Hinweis auf die Gesetzgebung wurde höflich ignoriert.
Eine Bitte diese Anweisung schriftlich zu fixieren wurde abgelehnt.
Er wäre mein direkter Vorgesetzer und ich hätte das zu tun.
Er ist definitiv NICHT mein direkter Vorgesetzter, mein direkter Vorgesetzter ist der Chef des Unternehmens, so sagt es auch die Unternehmensstruktur.
Mir kommt das sehr suspekt vor, aus diesen Gründen habe ich das an den Betriebsrat mit der bitte um die Weitergabe an den Chef gegeben.
das eigentliche Problem ist : Der Controller ist auch Prokurist, darf er mir solch eine Anweisung geben.
Ich möchte nur sichergehen da ich denke das es bis zum Firmenchef gehen wird.
Wir sind ein größeres Unternehmen [Weltweit , mit diversen Vorständen].
Kann es sein, das er Order aus dem Vorstand bekam ? Bzw. welchen Zweck kann die Geschichte haben, für mich sieht das aus wie Verschleierung.
Bin drauf und dran , nach Info vom Betriebsrat, direkt zum Chef zu gehen.
Was meint Ihr. Kann natürlich konsequenzen für mich haben wenn ich nicht richtig liege, oder ?
Ich vergaß : Als Begründung zur Veränderung wurde gesagt es wären Fehlbuchungen, Summen müßten nach ! unten ! revidiert werden ohne erneut einen Jahresabschluß zu fahren.
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Kommentar vom Moderator Biber am 30.07.2009 um 14:29:46 Uhr
Beitrag (ab)geschlossen.
Und dieser Beitrag hier wird auch nur auf Wunsch des Beitragserstellers wieder geöffnet, nicht für "habe ein ähnliches Problem".
Grüße
Biber
Und dieser Beitrag hier wird auch nur auf Wunsch des Beitragserstellers wieder geöffnet, nicht für "habe ein ähnliches Problem".
Grüße
Biber
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 03:11 Uhr
7 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi !
Normalerweise, darfst Du eine Buchung stornieren und sie dann nochmal neu buchen, wenn es der Fehlerkorrektur dient. Denn dieser Vorgang ist normalerweise vom Buchprüfer anhand des Journals nachprüfbar. Nach einem Abschluss ist das normalerweise nicht mehr zulässig und in den meisten Standardprogrammen (z.B. Lexware) auch nicht mehr möglich. Dazu muss man meist das Jahr wieder öffnen, dann stornieren, die Korrektur buchen und einen neuen Abschluss durchführen. Natürlich kannst Du auch an der Datenbank herumpatchen, ich würde das aber lieber lassen, denn Datensätze direkt in der Datenbank der Buchführung zu ändern, ist je nach Unternehmensform (Stichwort: Buchführungspflicht) gefährlich, da es als Manipulationsversuch gewertet werden kann. Ob es bemerkt wird oder nicht ist dann wieder eine andere Frage.
Besser schriftlich absichern "Der Controller Herr X hat die Änderung des Datensatzes Y in der Buchführung angeordnet. Datum Unterschrift Herr X und gut. Unterschreibt er das nicht, ab zur GL und zum Betriebsrat.
mrtux
Normalerweise, darfst Du eine Buchung stornieren und sie dann nochmal neu buchen, wenn es der Fehlerkorrektur dient. Denn dieser Vorgang ist normalerweise vom Buchprüfer anhand des Journals nachprüfbar. Nach einem Abschluss ist das normalerweise nicht mehr zulässig und in den meisten Standardprogrammen (z.B. Lexware) auch nicht mehr möglich. Dazu muss man meist das Jahr wieder öffnen, dann stornieren, die Korrektur buchen und einen neuen Abschluss durchführen. Natürlich kannst Du auch an der Datenbank herumpatchen, ich würde das aber lieber lassen, denn Datensätze direkt in der Datenbank der Buchführung zu ändern, ist je nach Unternehmensform (Stichwort: Buchführungspflicht) gefährlich, da es als Manipulationsversuch gewertet werden kann. Ob es bemerkt wird oder nicht ist dann wieder eine andere Frage.
Besser schriftlich absichern "Der Controller Herr X hat die Änderung des Datensatzes Y in der Buchführung angeordnet. Datum Unterschrift Herr X und gut. Unterschreibt er das nicht, ab zur GL und zum Betriebsrat.
mrtux