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Datenschutz - Administrative Freigabe

Wie sieht es eigentlich datenschutz-rechtlich mit genannten Freigaben aus? Ich kann ja ohne dass es die User merken auf deren "Eigene Dateien" zugreifen... Ich weiß, ich darf es nicht und ich habe auch keinen Grund das zu tun, aber für einige meiner Kollegen würde ich meine Hand nicht unbedingt ins Feuer legen...

Content-ID: 136763

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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 11:12 Uhr

Phalanx82
Phalanx82 24.02.2010 um 14:47:42 Uhr
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Moin,

ich versteh deine Frage nicht ganz. Was genau willst du wissen?

ich weiß, ich darf es nicht und ich habe auch keinen Grund das zu tun

ist auch gut so.

aber für einige meiner Kollegen würde ich meine Hand nicht unbedingt ins Feuer legen...

brauchst du auch nicht, was die machen ist deren Sache, nicht deine. Außer du bist verantwortlich
dafür zu schauen das sie sowas nicht machen und dann entsprechend auf die Finger klopfen...


Nochmal meine Frage: Was genau willst du nun also weiter wissen? Erwartest du Links zu Urteilen
oder Paragraphen wo drinnen steht was Datenschutz ist und was man darf bzw. was nicht?

Willst du wissen für was du die Administrative Freigabe von Windows verwenden darfst?

Etwas genauer bitte.


Mfg.
dog
dog 24.02.2010 um 20:14:04 Uhr
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Die Diskussion ist mühselig.
Wenn du Admin bist kannst du dir zwar zum Schein die Rechte wegnehmen, aber du kannst sie dir auch immer wiederholen.
Das funktioniert also immer auf Vertrauensbasis.
kingkong
kingkong 24.02.2010 um 22:05:59 Uhr
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Stimmt schon, ich habe mich unklar ausgedrückt. Eigentlich wollte ich wissen, warum das als Standardeinstellung gesetzt ist, wenn es die unbemerkte Überwachung ermöglicht. Warum greift da der Gesetzgeber oder wer auch immer nicht ein?