Dokumentenversand nachweisen
Moin allerseits.
Ein Bauunternehmer muss immer wieder umfangreiche (z. B. Ausschreibungs-)Unterlagen an Sub-Unternehmer senden, die dann später Vertragsbestandteil werden. Wie kann man mehrere GB an Daten, also hauptsächlich PDFs in einer verschachtelten Datei-Struktur für Dritte verfügbar machen und gleichzeitig nachweisen, dass zum Zeitpunkt X der Empfänger auch die Gesamtheit der Unterlagen bekommen hat. Habt ihr gute Ideen?
Liebe Grüße
puerto
Ein Bauunternehmer muss immer wieder umfangreiche (z. B. Ausschreibungs-)Unterlagen an Sub-Unternehmer senden, die dann später Vertragsbestandteil werden. Wie kann man mehrere GB an Daten, also hauptsächlich PDFs in einer verschachtelten Datei-Struktur für Dritte verfügbar machen und gleichzeitig nachweisen, dass zum Zeitpunkt X der Empfänger auch die Gesamtheit der Unterlagen bekommen hat. Habt ihr gute Ideen?
Liebe Grüße
puerto
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Ausgedruckt am: 26.12.2024 um 12:12 Uhr
7 Kommentare
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Wenn rechtssicher, einen verschlüsselten Stick per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen Entschlüsselungs-Code auf separatem weg zustellen oder telefonisch mitteilen und Gespräch nach Hinweis aufzeichnen.
Oder Download-Seite bauen die den Abruf der Daten per Einmalcode zulässt und die Zugriffe/Datenabrufe auf WORM protokollieren lassen.
Gruß Katrin
Oder Download-Seite bauen die den Abruf der Daten per Einmalcode zulässt und die Zugriffe/Datenabrufe auf WORM protokollieren lassen.
Gruß Katrin
Quote from @8030021182:
Wenn rechtssicher, einen verschlüsselten Stick per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen Entschlüsselungs-Code auf separatem weg zustellen.
Wenn rechtssicher, einen verschlüsselten Stick per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen Entschlüsselungs-Code auf separatem weg zustellen.
Moin,
damit kannst du nachweisen das ein USB Stick den Besitzer gewechselt hat, aber nicht was auf diesem drauf war. IMHO und IANAL kann man das wirklich rechtssicher nur durch schriftliche (sprich Brief ) Bestätigung des Empfängers erreichen. Alles andere läuft lediglich auf einen Anscheinsbeweis heraus.
Das ganze ist letztlich vergleichbar mit dem Schicken eines Einschreibens, da weiß man auch nur das ein Brief angekommen ist aber nicht was drin war. Lösung hier wäre üblicherweise Zustellung durhc Gerichtsvollzieher.
/Thomas
Moin,
von unseren Ausschreibungen kenne ich es so, dass zu jedem Dokument - sowohl die Dokumente auf Seiten des Auftragsgebers als auch des Auftragsnehmers - Prüfsummen (MD5 und SHA512) gebildet werden. Der Dienstleister des Portal dokumentiert dann, wann welche Ausschreibung mit welchen Dokumenten veröffentlich wurde und welcher potentielle Auftragsnehmer sich diese wann angeschaut hat. Die Angebotsabgabe wird ebenso dokumentiert (welche Dateien mit Prüfsumme, fristgerechte Einreichung). Von daher kann kein Schmu gemacht werden.
Bei Interesse nach Vergabeportalen googlen.
Eine wenig beachtete Alternative ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Dieser kann gleichzeitig beglaubigen, was er wie wann zugestellt hat (also auch den Inhalt). Käme auf den Anwendungsfall an, ob dieser Weg praktikabel ist.
Gruß
TA
von unseren Ausschreibungen kenne ich es so, dass zu jedem Dokument - sowohl die Dokumente auf Seiten des Auftragsgebers als auch des Auftragsnehmers - Prüfsummen (MD5 und SHA512) gebildet werden. Der Dienstleister des Portal dokumentiert dann, wann welche Ausschreibung mit welchen Dokumenten veröffentlich wurde und welcher potentielle Auftragsnehmer sich diese wann angeschaut hat. Die Angebotsabgabe wird ebenso dokumentiert (welche Dateien mit Prüfsumme, fristgerechte Einreichung). Von daher kann kein Schmu gemacht werden.
Bei Interesse nach Vergabeportalen googlen.
Eine wenig beachtete Alternative ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Dieser kann gleichzeitig beglaubigen, was er wie wann zugestellt hat (also auch den Inhalt). Käme auf den Anwendungsfall an, ob dieser Weg praktikabel ist.
Gruß
TA