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Domain bereits vergeben mit unserem geschützten Markennamen

Eine Domain mit unserem geschützten Markennamen ist bereits vergeben und wir würden diese gerne nutzen

Hallo zusammen,

wir haben eine Bildmarke für den europäischen Raum schützen lassen. Dies beinhaltet einen bestimmten Wortlaut, in unserem Fall einen Firmennamen. D. h. unser Firmenname ist als Bildmarke und daher als Markenname in Europa geschützt.

Jetzt haben wir Domains mit unserem Firmennamen schon in vielen Ländern in Europa registriert und sind Inhaber dieser Domains. Wir nutzen auch diese Domains für jeweilige Internetauftritte des Unternehmens in den jeweiligen Sprachen.

Unser Problem ist jetzt, dass die .COM Domain bereits vergeben ist und wir diese eigentlich auch nutzen wollen. Unsere Absichten sind sogar, die .COM Domain zu unserer Hauptdomain zu machen.

Derzeit sieht die Situation bei dieser .COM Domain folgendermaßen aus:
Diese ist aktuell durch einen Registrar registriert, der sie lediglich registriert hat um sie zu blockieren und teuer zu verkaufen. Die Domain wird daher vom derzeitigen Registrar nicht genutzt sondern nur blockiert. Der Registrar hat außerdem kein Interesse an diesem Namen und auch keinen Bezug dazu. In den WHOIS Informationen ist der tatsächliche Registrar nicht sichtbar, sondern nur eine Platzhalterfirma die vorgeschoben wurde, daher kann der eigentliche Registrar nicht direkt kontaktiert werden. Die Platzhalterfirma hat den Sitz in Russland.

Was wir bisher gemacht haben:
#1: E-Mail an die Platzhalterfirma geschickt => keine Rückmeldung
#2: Beschwerde bei der ICANN per Online-Formular eingereicht => keine Rückmeldung
#3: Unseren Rechtsanwalt kontaktiert => dieser würde sich darum kümmern, jedoch sind die Erfolgschancen lt. seiner Aussage ungewiss und es würden hohe Kosten entstehen

Hat jemand noch eine Idee was wir selbst machen können ohne externe Personen zu beauftragen? Nächster Schritt wäre gewesen die Platzhalterfirma schriftlich per eingeschriebenem Brief aufzufordern die Domain zu übertragen.

Ich hoffe ihr habt noch ein paar Ratschläge. Vielen Dank!

Schöne Grüße
ITinfrastruktur
Kommentar vom Moderator Dani am 16.12.2011 um 14:54:14 Uhr
Wo ihr immer die olle Kamellen ausgrabt. Anscheinend funktioniert unsere Suche zu gut!

Content-ID: 150271

Url: https://administrator.de/forum/domain-bereits-vergeben-mit-unserem-geschuetzten-markennamen-150271.html

Ausgedruckt am: 26.12.2024 um 04:12 Uhr

wiesi200
wiesi200 03.09.2010 um 08:08:16 Uhr
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Auch wenn ich keine Rechtsberatung gebe.

Da werdet ihr nicht viel auffordern können. Die hat er registriert und zahlt dafür. Was er damit macht ist seine Sache.
maretz
maretz 03.09.2010 um 08:21:32 Uhr
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Moin,

was sollen wir dir als Tipp noch geben? Russen-Mafia hinschicken und den Typen verprügeln lassen?

Mal ernsthaft: In DEUTSCHLAND ist es so das du gegen sowas vor Gericht gute Chancen hast das du das gewinnst. Zumindest dann wenn die Domain wirklich NUR dem Wiederverkauf dient. Soweit jemand aber z.B. seine Email-Adresse o.ä. damit nutzt sieht das schon wieder ganz anders aus...

Was die Sache aber teuer macht: Nehmen wir an das die Domain in den USA registriert wurde. Dies hat eine Person aus dem Kongo gemacht. Wobei dessen "Firmensitz" selbstverständlich offiziell in China ist. So -> und jetzt viel Spass beim Klagen - denn da hast du richtig lustige Effekte (nämlich keine einheitliche regelung). Und DAS ist es vermutlich auch was dein Anwalt mit "ungewisse Erfolgschancen" und "hohe Kosten" meint...
kruemeltee
kruemeltee 03.09.2010 um 08:58:02 Uhr
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ich würde mich mal mit VeriSign auseinander setzen, dem Pendant zur Denic für die .com Top-Level-Domain ... die müssen wissen, wer die sich registriert hat und die müssen auch einen Ansprechpartner haben. Ich weiß nicht inwiefern diese sogar das Recht haben eine Domain an jemand anderen zu übertragen ... aber ich denke, das wäre ein guter Ansatzpunkt.

http://de.wikipedia.org/wiki/VeriSign

Viel Erfolg!

Gruß Maddin
Mitchell
Mitchell 03.09.2010 um 10:48:02 Uhr
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Hi,

sehen wir mal davon ab, dass die Person erstmal nicht zu finden und es keine .de-Domain ist. Dein Anwalt hat recht, da er sich erstmal nur auf deutsches Recht beziehen wird (außer, er kennt die Rechtsprozeduren in andren Ländern und darf auch dort vortreten oder einen Stellvertreter hinschicken) es hier eine eindeutige Aussage gibt: Domainrecht ungleich Markenrecht. Wenn du eine Marke eingetragen hast oder sonstwie urheberrechtlich beteiligt bist, hilft dir das bei der Domain nicht weiter. Es gibt immer Außnahmen, sagen wir Namensrecht, bei dem angefochten werden kann. Oft gibt es natürlich auch Urteile zu gunsten des Markeninhabers, aber halt nicht immer. Und darauf hat dich dein Anwalt jetzt aufmerksam gemacht face-smile

Ansonsten sehe ich auch keine weiteren Tipps, außer denen meiner Vorredner.

Mfg
Mitchell
55648
55648 06.09.2010 um 11:00:34 Uhr
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Hallo!

Normalerweise sind diese Domains dann ja wirklich zu weiterverkauf gedacht. D. h. der Besitzer hat eine gewisses Interesse diese loszuwerden. Meist ist der Betrag deutlich niedriger als Rechtsanwaltskosten oder ähnliches. Außerdem sind die Preise meist gut verhandelbar. Vielleicht wäre das noch eine gute Möglichkeit.
Weitere Infos evtl. unter consultdomain oder dem domainforum, oder schick mal eine pn mit der Domain, vielleicht kann man ja helfen.

Gruß
16568
16568 06.09.2010 um 21:18:34 Uhr
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wir haben eine Bildmarke für den europäischen Raum schützen lassen. Dies beinhaltet einen bestimmten Wortlaut, in
unserem Fall einen Firmennamen. D. h. unser Firmenname ist als Bildmarke und daher als Markenname in Europa geschützt.

Ja, dann träum mal schöööön weiter.

Jetzt haben wir Domains mit unserem Firmennamen schon in vielen Ländern in Europa registriert und sind Inhaber dieser
Domains. Wir nutzen auch diese Domains für jeweilige Internetauftritte des Unternehmens in den jeweiligen Sprachen.

Schön für Dich.

Unser Problem ist jetzt, dass die .COM Domain bereits vergeben ist und wir diese eigentlich auch nutzen wollen. Unsere Absichten
sind sogar, die .COM Domain zu unserer Hauptdomain zu machen.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Derzeit sieht die Situation bei dieser .COM Domain folgendermaßen aus:
Diese ist aktuell durch einen Registrar registriert, der sie lediglich registriert hat um sie zu blockieren und teuer zu
verkaufen. Die Domain wird daher vom derzeitigen Registrar nicht genutzt sondern nur blockiert. Der Registrar hat außerdem
kein Interesse an diesem Namen und auch keinen Bezug dazu. In den WHOIS Informationen ist der tatsächliche Registrar nicht
sichtbar, sondern nur eine Platzhalterfirma die vorgeschoben wurde, daher kann der eigentliche Registrar nicht direkt kontaktiert
werden. Die Platzhalterfirma hat den Sitz in Russland.

Tja, sowas is legitim.

Was wir bisher gemacht haben:
#1: E-Mail an die Platzhalterfirma geschickt => keine Rückmeldung
#2: Beschwerde bei der ICANN per Online-Formular eingereicht => keine Rückmeldung
#3: Unseren Rechtsanwalt kontaktiert => dieser würde sich darum kümmern, jedoch sind die Erfolgschancen lt. seiner
Aussage ungewiss und es würden hohe Kosten entstehen

ich sags wie es is:
ihr habt 0 Anrecht.

Hat jemand noch eine Idee was wir selbst machen können ohne externe Personen zu beauftragen? Nächster Schritt wäre
gewesen die Platzhalterfirma schriftlich per eingeschriebenem Brief aufzufordern die Domain zu übertragen.

LOOOOOOOOL, ymmd.


Lonesome Walker

PS: wer hier was anderes schreibt, möchte mir bitte sein Jura-Examen vorlegen.
Danke
dog
dog 06.09.2010 um 21:30:31 Uhr
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Bei .com etc. magst du recht haben.
Bei .de gab es bereits mind. einen Präzedenzfall, dass man nur Anspruch auf eine Domain hat, wenn man auch eine Verbindung zum Namen nachweisen kann (wenn ich z.B. schulze.de kaufe, müsste ich auch Schulze heißen oder ein Hr. Schulze könnte mir die Domain per Gerichtsentscheid wegnehmen, ähnlich verhält es sich entsprechend mit eingetragenen Marken).
maretz
maretz 06.09.2010 um 21:42:39 Uhr
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Das kommt aber auch wieder darauf an WIE du das begründest und um was für eine Domain es sich handelt. Und jetzt wird es lustig: Nehmen wir nur mal an mein Kumpel heisst Schulze - schon hab ich ein Anrecht darauf. Denn ich hab die ja nur für den schonmal fertig gemacht damit der da seine Web-Visitenkarte draufpacken kann...

Noch besser wird es bei Nicht-Namens-Domains. Nehmen wir an ich nehme die Domain MegaGlobalHyperNet.de . Jetzt kommst du als Firma an und sagst: Hey, mein Produkt heisst so, ich will die Domain. Gut - das ganze geht vor Gericht... Und ich sage: Ich schreibe grad nen Programm welches diesen Namen haben soll (du hast z.B. nen Auto bei dem du die Marke so genannt hast). Das Programm macht nur ein "System.out.println ("Willkommen - ich bin MegaGlobalHyperNet");". Schon guckst du in die Röhre - denn jetzt weise mal nach das ich mich nicht selbstständig machen möchte und dieses Programm verkaufen will...

Ich denke zwar das du am Ende Recht bekommen würdest - aber der ganze Kram wäre deutlich teurer als wenn du mir gleich 1000 oder 2000 Euro in die Hand drückst... WENN du überhaupt Recht bekommen würdest - was aber erstmal bedeutet das der Richter sich überhaupt soweit mit den neuen Medien auskennt....
16568
16568 07.09.2010 um 00:45:59 Uhr
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Ich denke zwar das du am Ende Recht bekommen würdest

NEIN, wird er nicht.

Ihr solltet Euch einfach mal mit Markenrecht auseinandersetzen, bevor man hier so Unsinn schreibt face-wink


Lonesome Walker
maretz
maretz 07.09.2010 um 07:07:38 Uhr
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Und du solltest dich mal mit dem was unsere Richter da verzapfen auseinander setzen bevor du den Mund aufreisst.

Möchtest du dich wirklich darauf verlassen das die alle sich in dem Bereich da super auskennen? Und ganz nebenbei: Heute gewinnt oftmals nicht mehr der welcher nach dem Gesetzbuch recht hätte - sondern derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte... Und da hat ne große Firma oft ein paar mehr Optionen. Denn während du ggf. deinen Haus- und Hof-Anwalt darum bemühen musst holt sich ne Firma ggf. eben nen Fachanwalt für Markenrecht der sich insbesondere auf das Gebiet Internet spezialisiert hat. Dann hast du zwar ggf. recht - aber am Ende doch die lange nase...

Oder meinst du jetzt ernsthaft das du unseren Volksvertretern da so sehr glaubst das die keinen Unsinn machen? Deshalb hast du heute ja auch z.B. in Kneipen Rauchverbot - weil denen das Hausrecht des Wirtes soviel bedeutet... Deshalb darfst du beim Autofahren dein Autoradio bedienen, Rauchen, das Navi einstellen und dabei im Rückspiegel noch gucken ob die Frisur richtig liegt - aber nicht telefonieren. Weil deren Entscheidungen immer ganz nachvollziehbar und Sinnvoll sind... Achso - und deshalb hast du beim Download einer MP3 heute mit Abmahnkosten teils in 4-5 Stelliger Höhe zu tun - weil das ja auch in absoluter Relation steht... Oder wie kommt es das nen Strafzettel für falsches Parken 30 Jahre lang gültig ist - wenn ich heute aber jemanden umhaue und ich glaub für 10 Jahre untertauche das ganze verjährt ist. So - und jetzt sag du mir das man sich auf das was ein Gericht entscheidet zu 100% verlassen sollte... In dem Fall bewundere ich deinen Glauben!
Mitchell
Mitchell 07.09.2010 um 08:10:07 Uhr
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maretz, du gehst vom deutschen Gesetz aus...nehme ich einfach mal an. Sowohl dort, als auch im Ausland gibt es mehrere unterschiedliche Entscheide über den gleichen Grundsatz. Allerdings ist Markenrecht in Deutschland was anderes, wie im Ausland. Genau wie Domainrecht und in diesem Fall müsste man evtl. sogar noch EU Recht hinzuziehen (damit komm ich aber bis heute nicht ganz klar *G*).
Aber selbst, wenn ich nur vom deutschen Rechtsstand ausgehe, wie in meinem vorigen Kommentar geschrieben, sehe ich da wirklich wenig Erfolgschancen.

Mfg
Mitchell
16568
16568 07.09.2010 um 13:40:48 Uhr
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Und du solltest dich mal mit dem was unsere Richter da verzapfen auseinander setzen bevor du den Mund aufreisst.

Bedaure, ich weiß ja nicht, was alles zu DEINEM Tagesgeschäft gehört, aber als jemand, der pro Monat ca. 200 Domains registriert, schon div. Rechtsstreite geführt hat (und noch führt, aktuell sogar einen wegen Namensrecht), da denke ich, kann ich mich schon als bewandert bezeichnen.
Deine Unwissenheit sei Dir also verziehen...

Möchtest du dich wirklich darauf verlassen das die alle sich in dem Bereich da super auskennen? Und ganz nebenbei: Heute
gewinnt oftmals nicht mehr der welcher nach dem Gesetzbuch recht hätte - sondern derjenige der sich den besseren Anwalt
leisten konnte... Und da hat ne große Firma oft ein paar mehr Optionen. Denn während du ggf. deinen Haus- und
Hof-Anwalt darum bemühen musst holt sich ne Firma ggf. eben nen Fachanwalt für Markenrecht der sich insbesondere auf das
Gebiet Internet spezialisiert hat. Dann hast du zwar ggf. recht - aber am Ende doch die lange nase...

Tja, das kommt drauf an, ob man selbst 0 Ahnung hat, oder schon weiß, wie der Hase läuft.
Man braucht eben NICHT den besten Anwalt, sondern nur einen, der das so macht, wie man es will :-P

Oder meinst du jetzt ernsthaft das du unseren Volksvertretern da so sehr glaubst das die keinen Unsinn machen? Deshalb hast du
heute ja auch z.B. in Kneipen Rauchverbot - weil denen das Hausrecht des Wirtes soviel bedeutet... Deshalb darfst du beim
Autofahren dein Autoradio bedienen, Rauchen, das Navi einstellen und dabei im Rückspiegel noch gucken ob die Frisur richtig
liegt - aber nicht telefonieren. Weil deren Entscheidungen immer ganz nachvollziehbar und Sinnvoll sind... Achso - und deshalb
hast du beim Download einer MP3 heute mit Abmahnkosten teils in 4-5 Stelliger Höhe zu tun - weil das ja auch in absoluter
Relation steht... Oder wie kommt es das nen Strafzettel für falsches Parken 30 Jahre lang gültig ist - wenn ich heute
aber jemanden umhaue und ich glaub für 10 Jahre untertauche das ganze verjährt ist. So - und jetzt sag du mir das man
sich auf das was ein Gericht entscheidet zu 100% verlassen sollte... In dem Fall bewundere ich deinen Glauben!

Das hat alles nix mit dem aktuellen Fall zu tun, denn der ist SONNENKLAR.

Punkt.


Lonesome Walker
82959
82959 07.09.2010 um 14:38:05 Uhr
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Hallo zusammen,

ich danke euch für eure vielseitigen Kommentare und eure vielseitigen Sichtweisen. Mir ist klar, dass Russland nicht Europa ist und Europa nicht Deutschland. Des Weiteren ist mir natürlich ebenfalls klar, dass in Russland Gesetze womöglich lange nicht so viel Bedeutung haben wie in Deutschland - um dies mal vorsichtig auszudrücken.

Egal wie die Umstände sind - mir geht es darum mein bzw. das Problem unserer Firma zu lösen und das mit den Mittel die zur Verfügung stehen. Ich danke euch für die vielen Hinweise und teilweise persönlichen Erfahrungen die schon gemacht wurden. Es lässt sich jetzt für mich ein bisschen besser einschätzen, welche Schritte wir als nächstes durchführen werden.

Hier noch ein paar Links die hervorragend zu diesem Thema passen und vielleicht anderen die ähnliche Probleme haben auch weiterhelfen können:

Artikel 1 - For Trademark Owners: How to Recover a Domain Name from an Infringing Cybersquatter
Link: http://www.keytlaw.com/urls/geturls.htm

Artikel 2 - Sample Cease & Desist Letter to Send to a Domain Name Owner Whose Domain Name is Infringing on a Trademark
Link: http://www.keytlaw.com/urls/c&d.htm

ICANN Complaint Form
Link: http://reports.internic.net/cgi/registrars/problem-report.cgi

Wenn jemand noch Lust hat, kann er gerne die Artikel lesen und und seine Meinung hier posten. Ich würde das begrüßen um noch ein paar Background Infos zu erhalten. Unsere weiteren Schritte sind jetzt einen gedruckten Brief direkt an den Registrar zu senden und zu schauen, was für eine Rückmeldung kommt. Sollte auch dies im Sand verlaufen, werden wir uns überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist weiteres Geld für einen eventuell sinnlosen Rechtsstreit auszugeben.

Schöne Grüße
ITinfrastruktur
dog
dog 07.09.2010 um 14:43:52 Uhr
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http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/domainrecht-a-z/str ...

http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/Domainnamen/
(Beachtenswert auch die Entscheidung zu "VZ" in Domainnamen.)

http://www.domainrecht.justlaw.de/eigener-name-domain.htm
Der Träger eines Namens oder Inhaber eines Unternehmens kann von einem anderen, der einen Domainnamen registriert hat, für den er selber kein Namensrecht besitzt gemäß § 12 BGB Unterlassung der unberechtigte Domainnutzung verlangen

http://www.domainnamen-recht.de/20.html

usw.
Ninja-AUT
Ninja-AUT 07.09.2010 um 14:46:32 Uhr
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Hallo,

eine Seite wurde noch nicht beleuchtet. Sieh mal bei den einschlägigen Domainhändler nach ob die Domain zu kaufen ist.
Ich habe unlängst eine um 500,-- EUR gekauft, trotz bestehenden Markenrecht etc. einfach um den Ärger zu umgehen und
schon der Anwaltsbrief hätte mehr gekostet. Nicht jeder Domianverkäufer verlangt gleich ein Vermögen und man kann ja auch noch handeln. face-smile


mfg
maretz
maretz 07.09.2010 um 16:30:56 Uhr
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[quote]
Bedaure, ich weiß ja nicht, was alles zu DEINEM Tagesgeschäft gehört, aber als jemand, der pro Monat ca. 200 Domains registriert, schon div. Rechtsstreite geführt hat (und noch führt, aktuell sogar einen wegen Namensrecht), da denke ich, kann ich mich schon als bewandert bezeichnen.
Deine Unwissenheit sei Dir also verziehen...
[/quote]

Und wieviele davon sind mit internationalem Recht? Ggf. sogar mal mit 3 - 4 beteiligten Rechtssystemen?

Ausserdem: Zu Gnädig das du uns armen Anfängern die Unwissenheit verzeihst... Ich möchte mal nicht sagen was ich von solchen überheblichkeiten halte -> könnte sein das Biber & Co. mir die Ausdrucksweise ein wenig ankreiden...

[quote]
Tja, das kommt drauf an, ob man selbst 0 Ahnung hat, oder schon weiß, wie der Hase läuft.
Man braucht eben NICHT den besten Anwalt, sondern nur einen, der das so macht, wie man es will :-P
[/quote]

Ah ja - das haben vor dir auch schon so EINIGE behauptet... Und sind dann auf die Nase gefallen... Aber gut - ggf. haben die auch nicht wie du die Weisheit schon in die Wiege gelegt bekommen...

[quote]
Das hat alles nix mit dem aktuellen Fall zu tun, denn der ist SONNENKLAR.
[/quote]
Ach - und das Hausrecht war nicht sonnenklar, ja? Trotzdem ist es gekippt worden... Das UhG war nicht sonnenklar (mit dem Recht auf Privatkopie) - trotzdem ist es heute praktisch gekippt worden. Und auch hier gilt: Die Reihe an "sonnenklaren" Fällen ist lang - und dabei gibt es EINIGE Fälle bei denen das Urteil dann plötzlich anders aussah...

Und nochmal: Speziell wenn dann noch unterschiedliche Rechtssysteme ins Spiel kommen wird der Fall gerne etwas komplexer. Denn plötzlich hast du sowas wie China mal drin - und nu? Natürlich wird sich der Chinese dessen Domain auf "com" endet dem deutschem Recht unterwerfen...
82959
82959 16.04.2011 um 19:27:06 Uhr
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Hallo zusammen,

hier mal kurz eine Zwischeninfo, falls es denn nach längere Zeit noch jemanden interessiert:

- ja die Domain wurde öffentlich zum Kauf (Angebot auf der Webseite) von diesem russischen Händler angeboten. Ich glaube das war damals zu einem Preis von $2000,-. Diese Geld wollten wir natürlich nicht ausgeben.

- ich habe dann einen eigens verfassten "Cease $ Desist Letter" nach obiger Vorlage die ich gepostet habe erstellt und an die "Privacy Firma" die in den WHOIS-Informationen vorgeschoben wurde geschrieben

- Antwort kam nie eine, jedoch wurde das Verkaufsangebot der Domain zurückgezogen und die Webseite die unter dieser Domain erreichbar ist, weißt nur noch eine weiße Seite auf. Zumindest wird nicht mehr für irgendwas Werbung mit unserem Namen gemacht.

=> Ich werde voraussichtlich in den nächsten Wochen nochmals einen Brief an diese Firma richten und mich weiter beschweren, dass die Domain blockiert wird. Außerdem werde ich Ihnen schreiben, dass wir ein Verfahren bei der zuständigen Behörde einleiten werden. Alternativ biete ich Ihnen den Workaround an, dass wir Ihnen einen Kostenersatz von $100,- anbieten (für deren Unkosten), wenn sie die Domain außergerichtlich übertragen.

Mal schauen was dann so passiert und ob eine Rückmeldung kommt. Wenn nicht, dann werde ich wohl die Sache endgültig an den Nagel hängen face-smile
dog
dog 16.04.2011 um 21:03:47 Uhr
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Da passiert gar nichts.
Die Domain Privacy Firmen sind Briefkastenunternehmen mit Sitz in Panama etc. ganz genau um sich aus jeglicher Verantwortung ziehen zu können.
Deren Hauptkunden sind Spammer, Phiser und Viagra-Shops - die wissen schon was sie tun.
82959
82959 16.04.2011 um 21:05:25 Uhr
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Da gebe ich dir vollkommen recht! leider ...
Mal schauen was rauskommt.
Belearas
Belearas 16.12.2011 um 09:08:17 Uhr
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Hallo!

Das letzte Thema ist ja noch nicht sooo lange her - und da diese Thematik nicht weniger wird möchte ich hier mal anknüpfen.

Also zuerst @ Lonesome Walker deine Kommentare sind wie immer unter aller Sau. Mich wundert es das dich noch keiner aus dem Forum geschmissen hat.
Weder schreibst du konstruktive Kommentare noch gibst du Hilfe ab. Das was du kannst ist Zitieren und Gegenantworten zu schreiben, getauft mit einen #lol.
Kannst du dich nicht im Privat leben Profilieren?

Nun gut.

Die Rechtliche Lage ist nicht ganz so wie hier beschrieben wird - alles egal - alles erlaubt ist falsch.

Hier mal ein kleiner Auszug:

Folgende Voraussetzungen müssen in der Antragsschrift belegt werden, um einen eigenen Anspruch auf eine fremde Domain erfolgreich zu begründen:

1. Die Domain ist identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einem Kennzeichenrecht des Antragstellers,

2. der bisherige Domain-Inhaber hat kein eigenes Recht oder kein legitimes Interesse an der Domain und

3. der Inhaber hat die Domain in böser Absicht („Bad Faith“) registriert und benutzt diese auch für ein solches Ziel.

Was ist böse Absicht?
Bad Faith liegt beispielsweise dann vor, wenn:

  • dem Gegner nachgewiesen werden kann, dass er die Domain ausschließlich zum Zwecke der Behinderung eines Mitbewerbers registriert hat, oder

  • die Domain nur zu dem Zweck registriert wurde, sie an den Markeninhaber zu verkaufen.

Wir haben das selbe Problem - auch seit einer Weile doch gibt es Grundsätze die von den Registraten stellen verknüpft wurden. VeriSign z.B. gehört auch dazu.
Aber auch die WIPO (es gibt viele..)

Bei .de Domains geht relativ einfach und schnell sogar - bei .com Domainen muss man zu den Hauptregistraren gehen.

Was nicht falsch verstanden werden darf, wenn diese Domain in Aktiver Benützung ist oder etwas Präsentiert wird man NIE eine Chance haben, diese Chance
erhöht sich aber mit den oben genanten Punkten. Wenn auf der Startseite der Domain z.B. steht "Domain is for sell" und das über einen längeren Zeitraum
verfällt das Besitzrecht ganz schnell an den Inhaber.

Danke für die Aufmerksamkeit.
16568
16568 16.12.2011 um 14:39:19 Uhr
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Zitat von @Belearas:
Das letzte Thema ist ja noch nicht sooo lange her - und da diese Thematik nicht weniger wird möchte ich hier mal
anknüpfen.

Doch, Dein Posting hier ist wie Aufwärmen einer alten, kalten Suppe.

Also zuerst @ Lonesome Walker deine Kommentare sind wie immer unter aller Sau. Mich wundert es das dich noch keiner aus dem Forum
geschmissen hat.
Weder schreibst du konstruktive Kommentare noch gibst du Hilfe ab. Das was du kannst ist Zitieren und Gegenantworten zu schreiben,
getauft mit einen #lol.

Schade, daß Du der deutschen Sprache nicht mächtig bist...

Folgende Voraussetzungen müssen in der Antragsschrift belegt werden, um einen eigenen Anspruch auf eine fremde Domain
erfolgreich zu begründen:

...


Alles blubbblubb, und gilt NUR für .de-Domains, und selbst da nur mit Einschränkungen.
Und selbst dann mußt Du noch den Weg der Zivilklage einreichen...

Wir haben das selbe Problem - auch seit einer Weile doch gibt es Grundsätze die von den Registraten stellen verknüpft
wurden. VeriSign z.B. gehört auch dazu.
Aber auch die WIPO (es gibt viele..)

Na dann wünsche ich Dir mal viel Spaß mit Deinem Problem...

Bei .de Domains geht relativ einfach und schnell sogar - bei .com Domainen muss man zu den Hauptregistraren gehen.

Echt?
Weißt Du, ich klage in meinem eigenen Namen für eine Domain, und das geht jetzt doch schon 2 Jahre;
wenn Du das schnell nennst, na denne...

Was nicht falsch verstanden werden darf, wenn diese Domain in Aktiver Benützung ist oder etwas Präsentiert wird man NIE
eine Chance haben, diese Chance
erhöht sich aber mit den oben genanten Punkten. Wenn auf der Startseite der Domain z.B. steht "Domain is for sell"
und das über einen längeren Zeitraum
verfällt das Besitzrecht ganz schnell an den Inhaber.

Gar nicht.
First comes, first served.

Öh, halt, ja doch, denn klar, es verfällt an den Inhaber face-big-smile


Lonesome Walker